Der Landessportbeirat setzt sich aus 29 auf dem Gebiet des Sports erfahrenen Personen zusammen. Gemäß Artikel 2 Absatz 2 des Gesetzes über den Bayerischen Landessportbeirat werden 14 Mitglieder von den Fraktionen der imLandtag vertretenen Parteien entsprechend ihrem Stärkeverhältnis für die Dauer der jeweiligen Legislaturperiode des Landtags nominiert.
Ich erspare es uns, jetzt alle Namen der von den Fraktionen benannten Mitglieder einzeln vorzulesen, und verweise hier auf die über Plenum Online einsehbare Mitteilung. Im Nachgang zu unserer Sitzung ist diese Mitteilung auch im Internet als Drucksache abrufbar.
Bestätigung der von den vorschlagsberechtigten Verbänden und Vereinen benannten Mitglieder für den Landessportbeirat (s. a. Anlage 1)
Mit Schreiben vom 12. Januar 2024 hat der Staatsminister des Innern, für Sport und Integration dem Landtag die von den vorschlagsberechtigten Verbänden und Vereinen nach Artikel 2 Absatz 3 des Gesetzes über den Bayerischen Landessportbeirat benannten 15 weiteren Mitglieder für den Landessportbeirat mitgeteilt und darum gebeten, die hierfür vorgesehene Bestätigung des Landtags herbeizuführen.
Im Einzelnen verweise ich bezüglich der Vorschläge wieder auf die über Plenum Online einsehbare Mitteilung.
Eine Aussprache hierzu findet nicht statt. Die Fraktionen haben sich darauf verständigt, dass über die Vorschläge gemeinsam abgestimmt wird.
Wer mit der Bestätigung der von den vorschlagsberechtigten Verbänden und Vereinen benannten Mitglieder für den Landessportbeirat einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, FREIEN WÄHLERN, CSU und AfD. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Keine. Dann ist das einstimmig so beschlossen.
Bestätigung der von den vorschlagsberechtigten Körperschaften und Verbänden benannten Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder für den Landesgesundheitsrat (s. a. Anlage 1)
Mit Schreiben vom 16. Januar 2024 hat die Staatsministerin für Gesundheit, Pflege und Prävention dem Landtag die von den vorschlagsberechtigten Körperschaften und Verbänden nach Artikel 2 Absatz 3 des Landesgesundheitsratsgesetzes benannten Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder für den Landesgesundheitsrat mitgeteilt und darum gebeten, die gesetzlich vorgesehene Bestätigung durch den Landtag herbeizuführen.
Im Einzelnen verweise ich bezüglich der Vorschläge wieder auf die über Plenum Online einsehbare Mitteilung.
Eine Aussprache findet auch hierzu nicht statt. Die Fraktionen haben sich darauf verständigt, dass über die Vorschläge gemeinsam abgestimmt wird.
Wer mit der Bestätigung der von den vorschlagsberechtigten Körperschaften und Verbänden benannten Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Landesgesundheitsrates einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind wiederum alle Fraktionen. Gegenstimmen? – Keine. Enthaltungen? – Keine. Damit ist das einstimmig so beschlossen.
Wahl der bzw. des Vorsitzenden des Beirats beim Unternehmen "Bayerische Staatsforsten" (s. a. Anlage 1)
Nach Artikel 12 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 des Staatsforstengesetzes gehört dem Beirat beim Unternehmen "Bayerische Staatsforsten" neben je einem Mitglied der im Landtag vertretenen Fraktionen die oder der Vorsitzende des Beirats an und wird vom Landtag für die Dauer der Legislaturperiode gewählt. Als Kandidat für die Position des Beiratsvorsitzenden wurde vonseiten der CSU-Fraktion der Kollege Walter Nussel vorgeschlagen.
Eine Aussprache findet hierzu nicht statt. Im Ältestenrat wurde vereinbart, dass gemäß § 42 Absatz 2 der Geschäftsordnung von geheimer Wahl Abstand genommen wird und über den Wahlvorschlag offen durch Handzeichen entschieden wird. Wir kommen zur Wahl.
Wer Herrn Kollegen Walter Nussel zum Vorsitzenden des Beirats beim Unternehmen "Bayerische Staatsforsten" wählen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FREIEN WÄHLER, der CSU und der AfD. Gegenstimmen bitte ich anzuzeigen! – Bei Gegenstimmen der SPD-Fraktion. Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist Herr Abgeordneter Walter Nussel zum Vorsitzenden des Beirats beim Unternehmen "Bayerische Staatsforsten" gewählt.
Wahl der nichtberufsrichterlichen Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs (s. a. Anlage 1)
Nach Artikel 3 Absatz 1 und Artikel 4 Absatz 2 des Gesetzes über den Bayerischen Verfassungsgerichtshof werden die 15 nichtberufsrichterlichen Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder jeweils vom neuen Landtag nach seinem Zusammentritt gemäß den Grundsätzen des Verhältniswahlrechts gewählt. Die Mitglieder müssen das 40. Lebensjahr vollendet haben und zum Landtag wählbar sein. Sie können nicht Mitglieder des Landtags, der Staatsregierung oder eines entsprechenden Organs des Bundes oder eines anderen Landes sein.
Nach dem Verfahren Sainte-Laguë/Schepers sind sieben Mitglieder auf Vorschlag der CSU-Fraktion, drei Mitglieder auf Vorschlag der Fraktion der FREIEN WÄHLER, jeweils zwei Mitglieder auf Vorschlag der AfD-Fraktion und der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie ein Mitglied auf Vorschlag der SPD-Fraktion zu wählen. Außerdem haben die Fraktionen das Vorschlagsrecht für die jeweils gleiche Anzahl von stellvertretenden Mitgliedern. Im Einzelnen können die von den Fraktionen benannten Persönlichkeiten der über Plenum Online einsehbaren Mitteilung entnommen werden.
Eine Aussprache hierzu findet nicht statt. Im Ältestenrat wurde vereinbart, dass gemäß § 42 Absatz 2 der Geschäftsordnung von geheimer Wahl Abstand genommen wird und über die Fraktionsvorschläge insgesamt offen durch Handzeichen entschieden wird.
Bevor wir zur Wahl kommen, gebe ich bekannt, dass die CSU-Fraktion und auch die SPD-Fraktion darum gebeten haben, ihnen nach § 133 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung zu einer Erklärung das Wort zu erteilen. Hierfür stehen maximal fünf Minuten zur Verfügung. Eine Aussprache über diese Erklärungen findet nicht statt. – Ich erteile nun das Wort dem Kollegen Michael Hofmann.
Sehr geehrter Herr Vizepräsident, Hohes Haus! Ich gebe diese Erklärung auch im Namen der und in Abstimmung mit der Fraktion der FREIEN WÄHLER ab. Die Wahl der nichtberufsrichterlichen Richter zum Bayerischen Verfassungsgerichtshof ist hohe Aufgabe des Bayerischen Landtags. Der Gedanke dahinter, dass unser Verfassungsgericht nicht nur, aber auch ein Abbild des Parlaments und damit des politischen Diskurses in der Gesellschaft sein soll, ist in unserer Verfassung hinterlegt. Freilich dachten die Mütter und Väter der Bayerischen Verfassung nicht in den schlimmsten Vorstellungen daran, dass Radikale und Extremisten im Laufe unserer Geschichte wieder Teil des Parlaments werden könnten.
Umso wichtiger ist es, dass Parteien und Fraktionen, die die Verfassung und die freiheitliche demokratische Grundordnung tragen, an ihrer Entschlossenheit festhalten und Verfassungsfeinde bekämpfen. Wir tun dies auf allen Ebenen und gegenüber allen Extremisten und Radikalen. Der heutige Tag ist eindrucksvolles Beispiel und Beleg dafür.
Dabei dürfen aber auch wir Demokraten nicht Maß und Ziel verlieren. Vor allem müssen wir die Regeln, die wir uns selbst gegeben haben und die sich auch nicht von heute auf morgen ändern lassen, einhalten. Wir können Radikalen und Extremisten nicht vorwerfen, falsch zu spielen, wenn wir es selbst nicht richtig machen. Ansonsten verliert unsere Argumentation an Glaubwürdigkeit, und die Menschen verlieren das Vertrauen in unsere Rechtschaffenheit. Das wiegt nach unserer Überzeugung weitaus schwerer. Nach den Regeln, die sich der Bayerische Landtag gegeben hat und die bis heute fortgelten, entfällt auf jede Fraktion entsprechend ihrer Stärke das Vorschlagsrecht für eine gewisse Zahl der zu wählenden Richterinnen und Richter.
Dieses Ergebnis gefällt uns nicht. Bislang liegen Gesetzesänderungsanträge zu dieser Berufungspraxis jedoch nicht vor und wurden auch in der vergangenen Legislaturperiode nicht eingebracht. Das ist die Verantwortung aller, und dieser müssen wir uns heute stellen. Wir sind aufgrund der Entwicklungen in den vergangenen Jahren und erst recht in den letzten Monaten aufgerufen, Änderungen vorzunehmen. Demokratie muss wehrhaft bleiben und Regeln ändern, wenn sie missbraucht werden können. Wir sind als Regierungsfraktionen bereit dazu, diese Änderungen auf den Weg zu bringen.
Aber wir können es und heute und hier nicht erlauben, dass die Menschen an der ordnungsgemäßen Rechtsprechung im Freistaat Bayern zweifeln oder gar das Vertrauen in den Bayerischen Verfassungsgerichtshof als oberstes Verfassungsorgan verlieren, dass sie an unserer Rechtschaffenheit zweifeln und an unserem Willen, sich an die Regeln zu halten, die wir uns selbst gegeben haben. Diesen Schaden muss der Bayerische Landtag in seiner Mehrheit heute abwenden. Ich danke allen, die sich dieser Frage in einer wirklich schwierigen Abwägung verantwortungsvoll stellen.
Wir haben als Parlament die Grundrechte zu wahren, auch das Grundrecht aller Menschen in Bayern auf ihren gesetzmäßigen Richter, wie es uns von der Verfassung vorgegeben ist. Eine Verfassungs- oder Rechtsprechungskrise ist wirklich das Letzte, was wir in dieser Zeit gebrauchen können. Wir haben unsere Lehren aus der Weimarer Republik gezogen und wissen, dass demokratische Kräfte wehrhaft bleiben müssen und das volle Vertrauen der Bevölkerung brauchen.
Mut macht uns und Vertrauen gibt uns dabei die Tatsache, dass der Bayerische Verfassungsgerichtshof diese schwierige Konstellation auch in den letzten fünf Jahren gemeistert hat. Es steht unwiderlegbar fest, dass Verfassungsfeinde mit ihren Absichten und Vorstellungen keinen Einfluss auf die Rechtsprechung unseres Gerichtshofs nehmen konnten. In Krisenzeiten braucht es Vertrauen in die bewährten Verfassungsorgane. Misstrauen ist in keiner Weise angebracht. Es ist bedauerlich, dass das nicht alle Fraktionen hier im Bayerischen Landtag so sehen und dem Verfassungsgerichtshof ihr Vertrauen nicht aussprechen wollen und sich ihrer Verantwortung entziehen wollen.
Ein Land zu führen heißt aber, Verantwortung zu übernehmen und auch in schwierigen Situationen Entscheidungen zu treffen. Wir dürfen uns vor einer Entscheidung nicht wegducken, weil uns das Ergebnis nicht gefällt. Die Menschen haben uns gewählt, weil sie wollen, dass wir Verantwortung übernehmen – auch in schwierigen Zeiten und bei schwierigen Fragen. Wir zeigen heute: Die Menschen in Bayern können sich auch weiterhin auf uns verlassen.
Bevor ich dem Kollegen Florian von Brunn für die SPD-Fraktion das Wort erteile, gebe ich bekannt, dass auch die Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eine Erklärung nach § 133 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung angekündigt hat. – Herr Kollege von Brunn, Sie haben das Wort.
Sehr geehrter Herr Vizepräsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen aus den demokratischen Fraktionen, sehr geehrte Damen und Herren! Die SPD steht in einer Tradition des Antifaschismus. Sie hat eine historisch bedeutsame Rolle. Die SPD ist diejenige Fraktion, die 1933 als einzige der damals noch verbliebenen Fraktionen im Reichstag Hitlers Ermächtigungsgesetz abgelehnt hat und damit gegen die Zerstörung der Weimarer Verfassung und Demokratie gestimmt hat.
Der damalige Fraktionsvorsitzende Otto Wels hat das unter anderen mit den Worten begründet: "Freiheit und Leben kann man uns nehmen, die Ehre nicht." Ich bin der festen Überzeugung – und wir sind auch insgesamt zu dem Schluss gekommen –, dass man von der SPD, die als Wert verinnerlicht hat, unsere Demokratie immer zu verteidigen sowie sich gegen Faschisten und neue Nazis zu stellen, aber auch gegen alte Nazis, nicht erwarten kann, dass sie hier zustimmt.
Wir sehen es als ein großes Problem an, dass sich inzwischen eine Partei in unseren Parlamenten befindet, die wir ganz klar als eine beurteilen, die nicht auf dem Boden unserer Verfassung steht, die antidemokratisch ist, die menschenfeindlich ist. Wir wissen, dass sich die bayerische AfD inzwischen radikalisiert hat, extrem geworden ist und mehrheitlich von den Anhängern des Höcke-Flügels dominiert wird. Björn Höcke darf laut einem Gerichtsurteil "Faschist" genannt werden. Das lässt natürlich auch Rückschlüsse auf die bayerische AfD zu.