Protokoll der Sitzung vom 24.01.2024

Wer den Vorschlägen der Fraktionen seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der CSU, der FREIEN WÄHLER, der AfD und der SPD. Ich bitte, die Gegenstimmen anzuzeigen. – Keine Gegenstimmen. Stimmenthaltungen? – Bei Enthaltung der Fraktion von BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN ist das so beschlossen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 2 j auf:

Bestellung von Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern für den Beirat der Stiftung Bayerisches Amerikahaus gGmbH (s. a. Anlage 1)

Im Beirat der Stiftung Bayerisches Amerikahaus sollen wie bisher fünf Vertreter des Landtags entsprechend dem Stärkeverhältnis der dem Landtag angehörenden Fraktionen vertreten sein. Die CSU-Fraktion hat damit das Benennungsrecht für zwei Mitglieder. Die Fraktionen der FREIEN WÄHLER, der AfD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN können jeweils ein Mitglied benennen.

Die Benennung gegenüber der Stiftung hat durch den Landtag zu erfolgen. Für jedes Mitglied kann eine Stellvertreterin bzw. ein Stellvertreter benannt werden. Hinsichtlich der Vorschläge der Fraktionen verweise ich auf die über Plenum Online einsehbare Mitteilung.

(Siehe Anlage 1)

Eine Aussprache findet nicht statt. Auch hierzu wurde im Ältestenrat vereinbart, dass über die Fraktionsvorschläge gemeinsam abgestimmt wird. Ich lasse deshalb jetzt so abstimmen.

Wer mit der Benennung der von den Fraktionen vorgeschlagenen Abgeordneten zu Mitgliedern bzw. stellvertretenden Mitgliedern des Beirats der Stiftung Bayerisches Amerikahaus einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der CSU, der FREIEN WÄHLER, der AfD und der SPD. Gegenstimmen? – Keine. Enthaltungen? – Bei Enthaltung der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist das so beschlossen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 2 k auf:

Bestellung von Delegationsmitgliedern für die Internationale Parlamentarische Bodensee-Konferenz (s. a. Anlage 1)

Nach Artikel 4 des Statuts der Internationalen Parlamentarischen Bodensee-Konferenz entsendet der Landtag bis zu drei ständige Mitglieder in die ParlamentarierKonferenz. Entsprechend dem Stärkeverhältnis der Fraktionen nach dem Verfahren Sainte-Laguë/Schepers haben die Fraktionen der CSU, der FREIEN WÄHLER und der AfD das Vorschlagsrecht für jeweils ein Mitglied.

Im Einzelnen können die von den vorschlagsberechtigten Fraktionen benannten Abgeordneten wiederum der über Plenum Online einsehbaren Mitteilung entnommen werden.

(Siehe Anlage 1)

Eine Aussprache findet hierzu nicht statt. Im Ältestenrat wurde vereinbart, dass über die Fraktionsvorschläge gemeinsam abgestimmt wird. Ich lasse deshalb so abstimmen.

Wer den Vorschlägen der Fraktionen seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der CSU, der FREIEN WÄHLER, der AfD und der SPD. Gegenstimmen? – Keine. Enthaltungen? – Bei Enthaltung der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist das so beschlossen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 2 l auf:

Benennung der Vertreter des Landtags in den Stiftungsrat der "Stiftung Opferhilfe Bayern" (s. a. Anlage 1)

Nach Artikel 7 Absatz 1 des Gesetzes über die Errichtung der "Stiftung Opferhilfe Bayern" besteht der Stiftungsrat aus mindestens 15 Mitgliedern. Davon kann der Landtag in dieser Wahlperiode fünf Mitglieder bestimmen. Hierbei können die im Landtag vertretenen Fraktionen jeweils ein Mitglied in den Stiftungsrat entsenden.

Im Einzelnen können die von den Fraktionen benannten Abgeordneten wiederum der über Plenum Online einsehbaren Mitteilung entnommen werden.

(Siehe Anlage 1)

Eine Aussprache findet hierzu nicht statt. Im Ältestenrat wurde vereinbart, dass über die Fraktionsvorschläge gemeinsam abgestimmt wird. Ich lasse deshalb jetzt so abstimmen.

Wer den Vorschlägen der Fraktionen seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der CSU, der FREIEN WÄHLER, der AfD und der SPD. Gegenstimmen? – Keine. Enthaltungen? – Bei Enthaltung der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist das so beschlossen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 3 auf:

Wahl einer Vizepräsidentin oder eines Vizepräsidenten des Bayerischen Landtags

Nach § 7 unserer Geschäftsordnung besteht das Präsidium aus der Präsidentin, den Vizepräsidentinnen und Vizepräsidenten und aus acht Schriftführerinnen und Schriftführern. Jede Fraktion stellt dabei eine Vizepräsidentin bzw. einen Vizepräsidenten.

Bislang hat das von der AfD-Fraktion vorgeschlagene Mitglied des Landtags die für eine Wahl erforderliche Mehrheit der Stimmen nicht erreicht. Für die heutige Plenarsitzung hat die AfD-Fraktion erneut eine Wahl beantragt. Als Kandidat für die heutige Wahl wurde von der AfD-Fraktion der Abgeordnete Matthias Vogler vorgeschlagen.

Auf die ursprünglich vorgesehene Aussprache wurde verzichtet. Wir kommen daher gleich zur Wahl. Diese findet in geheimer Form statt.

An Ihrem Platz finden Sie den hierfür benötigten blauen Stimmzettel vor. Für den Wahlgang sind ausschließlich der Stimmzettel sowie Ihre weiße Namenskarte zu verwenden. Sofern Ihnen Ihre Stimmkartentasche mit Ihrer Namenskarte nicht vorliegt, ist diese in Ihrem Postfach vor dem Plenarsaal hinterlegt.

Enthaltungen sind gültige Stimmen, und unverändert abgegebene Stimmzettel gelten als Enthaltungen. Ungültig sind abgegebene Stimmzettel, wenn sie Zusätze oder Veränderungen enthalten. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Bei der Ermittlung der erforderlichen Mehrheit werden Enthaltungen nicht berücksichtigt.

Sie können Ihre Stimmabgabe entweder an Ihrem Sitzplatz im Plenarsaal oder in der Wahlkabine, die sich im Wandelgang zum Lesesaal befindet, vornehmen. Sofern Sie Ihren Stimmzettel – –

(Unruhe – Glocke des Präsidenten)

Sofern Sie Ihren Stimmzettel an Ihrem Sitzplatz ausfüllen, tragen Sie bitte unbedingt dafür Sorge, dass bei der Kennzeichnung des Stimmzettels für andere im Plenarsaal oder auf der Tribüne nicht ersichtlich ist, wie Sie sich bei der Vornahme der Wahlhandlung entscheiden. Nachdem Sie den Stimmzettel gekennzeichnet und gefaltet haben, gehen Sie bitte zur Stimmabgabe zu den Wahlurnen, von denen sich zwei im vorderen Bereich des Plenarsaals sowie zwei weitere im hinteren Bereich an den Eingangstüren befinden. Es stehen jeweils getrennte Urnen für die Namenskarten und für die Stimmzettel bereit.

Bitte werfen Sie auf keinen Fall die Namenskarte oder den Stimmzettel selbst in die Urnen, sondern händigen Sie diese den hierfür bereitstehenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Landtagsamtes aus. Nur so kann der ordnungsgemäße Ablauf des Wahlvorgangs sichergestellt werden.

Für den Wahlvorgang stehen fünf Minuten zur Verfügung. Wir beginnen mit der Wahl.

(Stimmabgabe von 15:51 bis 15:56 Uhr)

Befinden sich noch Damen oder Herren Abgeordnete an der Wahlkabine? Haben alle Mitglieder des Hauses ihre Stimmabgabe beendet? – Das ist der Fall. Damit ist die Wahl beendet. Ich bitte Sie, wieder Platz zu nehmen. Das Wahlergebnis wird nun außerhalb des Plenarsaals festgestellt und später bekannt gegeben.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 4 auf:

Nachwahl einer Vertrauensperson für den Ausschuss zur Wahl der ehrenamtlichen Richter beim Finanzgericht München (s. a. Anlage 2)

Gemäß § 23 der Finanzgerichtsordnung ist bei jedem Finanzgericht ein Ausschuss zur Wahl der ehrenamtlichen Richter zu bestellen. Der Ausschuss besteht unter anderem aus sieben Vertrauensleuten sowie sieben Vertretern, die auf fünf Jahre vom Landtag zu wählen sind. Zuletzt hat der Landtag am 25. Juni und 28. Oktober 2020 die erforderliche Anzahl an Vertrauensleuten und Stellvertreterinnen bzw. Stellvertretern für den Wahlausschuss der aktuellen 14. Wahlperiode der ehrenamtlichen Richter bei den Finanzgerichten München und Nürnberg gewählt.

(Unruhe – Glocke des Präsidenten)

Mit Schreiben vom 19. Dezember 2023 hat Herr Staatsminister Füracker mitgeteilt, dass die Fraktion der FREIEN WÄHLER das Staatsministerium der Finanzen und für Heimat darüber informiert hat, dass ihre gewählte Vertrauensperson für den Bereich des Finanzgerichts München, Herr Mannfred Pointner, MdL a. D., kürzlich verstorben ist. Vor diesem Hintergrund bittet der Staatsminister um die Durchführung einer Nachwahl durch den Landtag, damit der Wahlausschuss wieder ordnungsgemäß besetzt und eine etwaige Wahl von ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern durch diesen Ausschuss rechtlich nicht angreifbar wird.

Von der Fraktion der FREIEN WÄHLER wurde zur Nachwahl Herr Hans Friedl, MdL a. D., vorgeschlagen. Der Kandidat kann auch der über Plenum Online einsehbaren Mitteilung entnommen werden.

(Siehe Anlage 2)

Eine Aussprache hierzu findet nicht statt. Wir kommen daher gleich zur Wahl. Diese erfolgt wiederum in geheimer Form. Ich gehe davon aus, dass damit Einverständnis besteht.

An Ihrem Platz finden Sie den hierfür benötigten gelben Stimmzettel vor. Für den Wahlgang sind ausschließlich dieser Stimmzettel und Ihre weiße Namenskarte zu verwenden. Sofern Sie Ihren Stimmzettel an Ihrem Sitzplatz ausfüllen, tragen Sie bitte Sorge dafür, dass bei der Kennzeichnung des Stimmzettels für andere im Plenarsaal oder auf der Tribüne nicht ersichtlich ist, wie Sie sich bei der Vornahme der Wahlhandlung entscheiden. Das weitere Prozedere ist Ihnen bereits aus der vorangegangen Wahl bekannt.

Für den Wahlgang stehen fünf Minuten zur Verfügung. Wir beginnen mit der Wahl.

(Stimmabgabe von 15:59 bis 16:04 Uhr)

Kolleginnen und Kollegen, befinden sich noch Damen und Herren Abgeordnete an den Wahlurnen? Haben alle Mitglieder des Hauses ihre Stimme abgegeben? – Dann ist die Wahl damit beendet. – Einer noch? – Einer noch.

(Daniel Halemba (AfD): Darf ich noch?)

Die Wahl ist beendet. Die fünf Minuten waren abgelaufen. Ich hatte gefragt, und Sie haben nicht rechtzeitig Ihre Stimme abgegeben. Die Wahl ist also beendet.

Ich bitte Sie, wieder Platz zu nehmen. Das Wahlergebnis wird nun außerhalb des Plenarsaales festgestellt und später bekannt geben.