Meine Damen und Herren, ich eröffne die 43. Sitzung der Bürgerschaft (Landtag). Ich begrüße die hier anwesenden Damen und Herren sowie die Zuhörer und die Vertreter der Presse. Folgende Gruppen sind anwesend: eine Gruppe der Volkshochschule Delmenhorst, Mitglieder der Selbsthilfegruppe „Deutsche Ilco“, Region Bremen – Niedersachsen-Mitte, Chorsänger aus Frederikshavn, Dänemark, eine Gruppe der Selbsthilfeförderung und eine Gruppe junger Erwachsener vom Bildungszentrum des Einzelhandels. Wenn Sie schon da sind, herzlich willkommen!
Gemäß Paragraph 21 der Geschäftsordnung gebe ich Ihnen folgende Eingänge bekannt: 1. Mehr Tierschutz bei Tiertransporten, Dringlichkeitsantrag der Fraktionen der CDU, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen vom 25. September 2001, Drucksache 15/833. Gemäß Paragraph 21 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung muss das Plenum zunächst einen Beschluss über die Dringlichkeit des Antrags herbeiführen. Meine Damen und Herren, wer einer dringlichen Behandlung des Antrags zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! Ich bitte um die Gegenprobe! Stimmenthaltungen? Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) stimmt einer dringlichen Behandlung zu.
Ich schlage vor, diesen Antrag mit Tagesordnungspunkt acht, Tiertransporte, zu verbinden. Ich höre keinen Widerspruch, dann ist die Bürgerschaft (Landtag) mit dem Verfahren einverstanden. 2. Situation des Schulsports verbessern, Dringlichkeitsantrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, der SPD und der CDU vom 25. September 2001, Drucksache 15/834. Ich lasse auch hier über die Dringlichkeit des Antrags abstimmen. Wer einer dringlichen Behandlung des Antrags zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! Ich bitte um die Gegenprobe! Stimmenthaltungen? Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) stimmt einer dringlichen Behandlung zu.
Ich schlage Ihnen vor, diesen Antrag mit Tagesordnungspunkt neun, Situation des Schulsports in Bremen, zu verbinden.
3. Weserquerung im Zuge der A 281, Dringlichkeitsantrag der Fraktionen der CDU und der SPD vom 25. September 2001, Drucksache 15/835.
Ich schlage Ihnen eine Verbindung mit dem Tagesordnungspunkt 41, Weserquerung im Zuge der A 281, vor.
Für die Fragestunde der Bürgerschaft (Landtag) liegen elf frist- und formgerecht eingebrachte Anfragen vor. Die Anfrage Nummer neun ist inzwischen vom Fragesteller zurückgezogen worden.
Die erste Anfrage trägt die Überschrift „ZIBS und ESF-Gelder für die Berufsschulen“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Brumma, Böhrnsen und Fraktion der SPD.
Erstens: Wie viel Gelder aus dem Programm „Zukunftsinvestitionen für berufliche Schulen“ erhält das Land Bremen insgesamt vom Bund?
Zweitens: Welche Maßnahmen und Schulen im Lande Bremen partizipieren an diesen Bundesmitteln, und wie viel Geld kann dadurch insgesamt für die Bremer und Bremerhavener Berufsschulen mobilisiert werden?
schaftsaktion zwischen dem Arbeits-, Bildungs- und Wirtschaftsressort aus Brüssel für die Berufsschulen beschafft werden, und wie werden diese Gelder an den Berufsschulen verwendet?
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:
Zu Frage eins: Das Land Bremen erhält für die Haushaltsjahre 2001 und 2002 insgesamt 2 432 169 DM vom Bund aus dem Programm „Zukunftsinvestitionen für berufliche Schulen“.
Zu Frage zwei: Die Bundesmittel sind zweckgebunden. Sie dürfen und werden ausschließlich für folgende Maßnahmen verwendet: Ausstattung mit modernen Technologien und Medien einschließlich Computer, Server und Peripherie, informations- und kommunikationstechnische Vernetzung sowie alle erforderliche Software inklusive Lernsoftware, technische Infrastruktur für den Einsatz dieser neuen Technologien, mit diesen Investitionen verbundene Dienstleistungen, die Installationen, Softwareadaptionen und -modifikationen.
In der Stadtgemeinde Bremen sind alle 17 Standorte von Berufsschulen beziehungsweise Schulzentren mit beruflichen Abteilungen in das Programm eingebunden, in der Stadtgemeinde Bremerhaven alle drei.
Für die genannten Maßnahmen erhalten die Bremer beruflichen Schulen im Haushaltsjahr 2001 als Ergänzung zu den ZIBS-Mitteln als Landesanteil Mittel aus dem Lern-MIT-Programm. Insgesamt ergibt sich ein Betrag in Höhe von 3 009 136 DM. Dies schließt an S-II-Zentren mit beruflicher und gymnasialer Abteilung im Rahmen der schulischen Gesamtplanung auch die Mittel für die gymnasiale Oberstufe ein. Außerdem stehen ihnen im Haushaltsjahr 2001 noch Mittel für neu geordnete Ausbildungsberufe in Höhe von 350 000 DM zur Verfügung. Die Bremerhavener Schulen erhalten im Haushaltsjahr 2001 ZIBS- und Lern-MIT-Mittel in einer Gesamthöhe von 883 000 DM.
Daneben setzen die Schulen auch Eigenleistungen, Mittel aus dem Schuletat und Sponsorengelder ein, deren Höhe sich noch nicht einschätzen lässt. Durch die Bündelung ergeben sich jedoch beträchtliche Synergieeffekte.
Zu Frage drei: Vom Europäischen Sozialfonds ist im Ziel-3-Programm der Politikbereich C, „Berufliche und allgemeine Bildung, lebenslanges Lernen“, aufgelegt worden. Ziele sind die Verbesserung der Systeme der Aus- und Weiterbildung und die Verringerung des Schulabbruchs.
Entschuldigen Sie, Herr Senator, wenn ich unterbreche, aber ich stelle eine allgemeine Unruhe und Unaufmerksamkeit fest! Ich bitte, den Ausführungen des Senators zu folgen!
(Abg. P f l u g r a d t [CDU]: Das liegt aber nicht am Plenum! – Zuruf des Abg. T e i - s e r [CDU])
Um von diesem neuen Politikbereich zu profitieren, ist auf Vorschlag der ressortübergreifenden Projektgruppe „Aus- und Weiterbildung“
der Staatsrätelenkungsgruppe der neue Förderungsschwerpunkt elf, „Weiterentwicklung der dualen Ausbildung“, in die Fördermaßnahme „Qualifizierungsoffensive für den Strukturwandel“ des Beschäftigungspolitischen Aktionsprogramms aufgenommen worden.
Im Rahmen dieses Programms wurden inzwischen zur Weiterentwicklung der beruflichen Ausbildung im Lande Bremen fünf Anträge mit einem Finanzierungsvolumen von 15,05 Millionen DM, verteilt auf drei beziehungsweise vier Jahre, gestellt. Der ESFAnteil an der Finanzierung beträgt 6,5 Millionen DM.
Folgende Maßnahmen sind zur Förderung vorgesehen: Förderung unternehmerischer Selbständigkeit in der Erstausbildung, innovative Qualifizierung, Fortbildung von Berufsschullehrern, Verbesserung der Ausbildungssituation im Handwerk, Lehrlinge Online, Entwicklung beruflicher Schulen zu regionalen Berufsbildungszentren und Kompetenzzentren. – Soweit die Antwort des Senats!