Gleichwohl wären zum Beispiel Forschungs- und Entwicklungshilfen sowie Umweltschutzhilfen für die Stahlwerke Bremen unter beihilferechtlichem Aspekt denkbar.
Zu drei: Das Land Bremen wird auch im Rahmen seiner Stellung als Gesellschafter über die Bremer Investitionsgesellschaft unternehmerische Entscheidungen unterstützen, die die Wettbewerbsfähigkeit der Stahlwerke Bremen steigern und damit der langfristigen Sicherung des Stahlstandortes Bremen dienen. – Soweit die Antwort des Senats!
Frau Staatsrätin, in der Öffentlichkeit hat der Senat signalisiert, dass er bereit ist, für den Fall – ich denke, darin sind wir auch einig –, dass der Großkonzern Arcelor aufgefordert ist, den Stahlstandort Bremen zu sichern und auch weitestgehend die Arbeitsplätze zu erhalten und einen, wenn es denn dazu kommen sollte, möglichst sozialverträglichen Abbau der Arbeitsplätze zu organisieren, Hilfen zur Verfügung zu stellen. Meine Frage bezieht sich genau darauf, welche konkreten Hilfen es denn wären!
Die Hilfen, die EU-konform und möglich sind, habe ich Ihnen gerade geschildert. Das sind Hilfen im Bereich des Umweltschutzes, und hier geht es um Fragen von Luft- und Umweltauflagen, wo wir möglicherweise für Erleichterung sorgen können, und es geht natürlich auch um die Fragen, wie können wir die Stahlwerke im Bereich der Forschung und Entwicklung unterstützen.
Ich möchte aber dazu sagen, dass es bei der Sicherung des Standortes Arcelor und den Stahlwerken nicht in erster Linie um Beihilfen geht, sondern es gibt nur einen einzigen Weg, um den Standort Bremen zu sichern, nämlich das Fit-Programm umzusetzen und damit ein Sparpotential von 100 bis 120 Millionen jährlich zu realisieren nach den Verlusten, die in der Vergangenheit entstanden sind.
Nur wenn mit diesem Fit-Programm die Produktivität erhöht wird und damit die Wettbewerbsfähigkeit des Standortes Bremen, nur dann wird dieser
Standort auch gesichert sein. Insofern ist es existentiell, dass dieses Fit-Programm umgesetzt wird. Soweit wir das positiv begleiten können, auch als Gesellschafter, tun wir das über die BIG, aber, wie gesagt, eine entsprechende Nachfrage nach Beihilfen ist nicht gestellt worden.
Frau Staatsrätin, Sie haben darauf hingewiesen, dass die Stahlwerke nur zukunftsfähig sind, wenn die Stahlproduktion erhöht wird, also wenn eine höhere Stahlmenge umgeschlagen wird. Die produktive Menge liegt ja jetzt weit darunter. Hieße das dann, dass die Weser vertieft werden müsste, um eben diese Menge zu realisieren?
Mit wie viel finanziellen Mitteln ist dieser Umstrukturierungsfonds, den wir in unserer Frage erwähnt haben, denn noch ausgestattet?
Dieser Fonds, wie Sie erinnern, ist damals aufgelegt worden anlässlich des Konkurses des Bremer Vulkan, und es ist auch möglich, Mittel aus diesem Fonds zu schöpfen. Nur, wie gesagt, er wird nicht nachgefragt. Abgesehen von der Frage, welche Beihilfen denn überhaupt möglich sind, habe ich Ihnen ja auch gerade erläutert, dass mit diesem Rettungs- und Umstrukturierungsfonds eine Möglichkeit geschaffen worden ist, um kleinere und mittlere Betriebe – damals waren die Zuliefererbetriebe angedacht – zu unterstützen, und dieser Fonds kann nicht benutzt werden, um die Stahlwerke Bremen zu unterstützen.
von der EU abgesegnetes Programm, und wenn es denn für andere als diese Fälle gebraucht werden soll, dann muss man weitersehen.
Hat das Arbeitsressort darüber hinaus mit Ihnen Kontakt aufgenommen, um im Dialog mit dem Vorstand der Stahlwerke und dem Betriebsrat jetzt Möglichkeiten, zum Beispiel in Richtung Beschäftigungsgesellschaften, auszuloten?
Bisher gibt es keine konkreten Anforderungen für Verhandlungen. Ich bin aber ganz sicher, wenn es diese gibt, wird sich das Arbeitsressort entsprechend darum kümmern.
Bevor ich die nächste Anfrage aufrufe, begrüße ich ganz herzlich auf der Besuchertribüne einen Kurs „Neuer Start ab 35“. – Herzlich willkommen!
Die fünfte und damit letzte Anfrage in der Fragestunde bezieht sich auf den Frauenanteil bei der „Beförderungsrunde“ im bremischen öffentlichen Dienst. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Frau Wulff, Böhrnsen und Fraktion der SPD.
Frage eins: Wie viele Beamte des bremischen öffentlichen Dienstes, differenziert nach Geschlecht und Senatsressorts, wurden zum 1. Oktober 2002 befördert?
Frage zwei: Wie verteilen sich die Beförderungen, differenziert nach Geschlecht und Senatsressorts, auf die verschiedenen Besoldungsgruppen?
Da die Beförderungsvorgänge buchungstechnisch bis jetzt noch nicht vollständig abgeschlossen sind, ist zunächst nur eine vorläufige Auswertung möglich. Endgültige Werte werden ab Mitte November
vorliegen, weil wir bis dahin auch noch eine ganze Reihe von Einzelmaßnahmen mit Ausnahmegenehmigung durchführen werden.
Zu Frage eins: Zum 1. Oktober 2002 wurden in der bremischen Kernverwaltung insgesamt 908 Beamte und Beamtinnen befördert. Davon waren 226 Beamtinnen, dies entspricht einem Anteil von Frauen an den Beförderungen von 24,8 Prozent. Der Anteil der Beamtinnen an der Statusgruppe der Beamten insgesamt liegt bei 36,9 Prozent.
Die Beförderungsquote insgesamt liegt bei 8,1 Prozent, bei den Beamten beträgt sie 9,7 Prozent und bei den Beamtinnen 5,5 Prozent. Die Beförderungen liegen in dezentraler Verantwortung. Die Beförderungsquote fällt unterschiedlich in den einzelnen Ressorts aus, wobei tendenziell in den größeren Ressorts die Quote niedriger, in den kleineren Ressorts die Quote höher liegt. Unter dem Durchschnitt liegen die personalstarken Bereiche Bildung und Wissenschaft und Justiz und Verfassung.
Werden die Beförderungen nach Ressorts und Geschlecht betrachtet, zeigt sich ein differenziertes Bild: In der Mehrzahl der Ressorts liegt die weibliche Beförderungsquote über der männlichen Beförderungsquote – Bürgerschaft, Rechnungshof, Senatskanzlei, Bevollmächtigter beim Bund, Justiz und Verfassung, Datenschutz, Inneres, Kultur und Sport, Wirtschaft und Häfen –. Bei Bildung und Wissenschaft, Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales, Bau und Umwelt sowie Finanzen liegt die männliche Beförderungsquote über der weiblichen Beförderungsquote. Das heißt, in der Mehrzahl der Ressorts werden anteilig mehr Frauen als Männer befördert, wobei es nicht nur die Ressorts mit geringem Personalbestand sind, in denen Frauen prozentual häufiger befördert werden; zum Beispiel liegt im Innenressort der Frauenanteil an den Beförderungen deutlich über dem der Männer, nur insgesamt liegt im Ressort der Frauenanteil dramatisch niedriger als der Männeranteil.
Ich komme gleich darauf! Dass die weibliche Beförderungsquote insgesamt unter der männlichen Beförderungsquote liegt, ist im Wesentlichen auf die geschlechtsspezifische Konzentration auf bestimmte Personalgruppen zurückzuführen.
Die personalgruppenspezifisch niedrige Beförderungsquote beim Lehrpersonal bei einem hohen Anteil der Frauen in dieser Personalgruppe ist darauf zurückzuführen, dass dort im Grunde keine sehr abgestufte Beförderungslaufbahn bei den Lehrern vorliegt und somit dort natürlich die Beförderungszahl automatisch geringer ist.