Sibylle Winther

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Last Statements

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:
Zu Frage eins: Die leistungsfähige Anbindung der Häfen in Bremerhaven ist für das Land Bremen von besonderer Bedeutung. Der Senat hat sich daher gemeinsam mit dem Magistrat am 12. Februar 2002 zur Notwendigkeit eines leistungsfähigen Ausbaus der Cherbourger Straße bekannt und im Hinblick auf erhebliche Kosten eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die die bisherigen Planungen aus Bremerhaven unter dem Gesichtspunkt der Kostenminimierung und einer Optimierung des Investitionsmitteleinsatzes überprüfen sollte, um einen abschließenden Entscheidungs- und Finanzierungsvorschlag zu entwickeln.
Das Ergebnis ist mit Hilfe gutachterlichen Sachverstands inzwischen erarbeitet und dem Senat vorgelegt worden. Danach soll im Wesentlichen die Kreuzung mit der Langener Landstraße unterquert und die übrigen Kreuzungen, Wurster Straße und Lotjeweg, sollen niveaugleich ausgebaut werden. Der Senat hat diesen Vorschlag in seiner Sitzung am 2. April gebilligt.
Zu Frage zwei: Die Kosten für die vom Senat vorgesehene Lösung betragen 61,5 Millionen Euro. In dieser Summe sind alle Kosten einschließlich Planungskosten und auch Risikozuschläge enthalten.
Zu Frage drei: Es liegt im Interesse des Senats, unverzüglich mit dem Ausbau des „Hafenzubringers“ in Bremerhaven zu beginnen. Sobald der Magistrat die notwendigen Voraussetzungen geschaffen hat, kann mit den Ausführungsplanungen begonnen werden. Im Anschluss daran ist ein Planfeststellungsverfahren erforderlich. Mit dem Bau kann etwa im Jahr 2006 begonnen werden, so dass ein leistungsfähiger Zubringer ab 2008 zur Verfügung steht.
Ja, und zwar ist das das Ergebnis der Überprüfungen und der Vorschläge, die die Gutachter uns gemacht haben. Ich habe Ihnen eben geschildert, dass wir zur Optimierung der Trasse und zur Minimierung der Kosten diese Gutachter eingeschaltet haben, und diese Gutachter haben viele Varianten bewertet. Die günstigste Variante ist die, die der Senat jetzt beschlossen hat, und die besteht eben aus einer Untertunnelung, verbunden mit einer niveaugleichen Kreuzung. Diese Trasse ist leistungsfähig und wird die Verkehre der Zukunft aufnehmen können.
Natürlich beinhaltet die Entscheidung beide Elemente. Ihre Frage wundert mich, da Sie ja immer jemand sind, der darauf achtet, dass in der Finanzsituation, in der sich das Land Bremen befindet, kostengünstige, aber ebenso leistungsfähige Alternativen gesucht werden. Das haben wir getan.
Die Variante, die wir jetzt vorgestellt haben, hat nicht nur den Vorteil, dass sie kostengünstiger ist, dass sie leistungsgerecht ist, sondern sie hat auch den Vorteil, dass sie von den Bürgern in Bremerhaven anerkannt wird, ich erinnere an die Bürgerinitiative gegen die große Tunnellösung. Das liegt auch daran, dass die große Tunnellösung sehr viel mehr Flächen verbraucht und sehr viele tiefer gehende Eingriffe für den Bürger bedeutet. Insofern gehe ich davon aus, dass Bremerhaven jetzt die Planungsvoraussetzungen schaffen wird, die
notwendig sind, um die vom Senat beschlossene Variante umzusetzen.
Diese Variante ist nach meinen Erkenntnissen erstens teuer, zweitens kaum zu realisieren, weil das bedeutet, dass man mit Niedersachsen verhandeln muss und dass man Grundstücke aufkaufen muss, und ich glaube, dass wir deswegen einen wirklich realistischen und praktikablen Vorschlag gemacht haben.
Es gibt fortlaufend Gespräche, auch mit Niedersachsen, zu Flächen, zu Flächenbedarfen, zu Ausgleichsflächen, Luneort ist sicherlich eine. Wir sind dauernd im Gespräch mit Niedersachsen, und daraus resultieren auch die Erkenntnisse, dass diese Variante auf größte Schwierigkeiten stoßen würde.
Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:
Zu Frage eins und drei: Die Frage unterstellt einen Zeitautomatismus, der vom Gesetzgeber so nicht vorgesehen ist. Der Senat wird im Landesvergabegesetz ermächtigt, das Verfahren zu bestimmen, welche Tarifverträge als repräsentativ anzusehen sind, und die Einrichtung eines Registers unzuverlässiger Unternehmen bei Verstößen gegen dieses Gesetz zu regeln.
Der Senator für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales führt das Tarifregister. Dort können sowohl öffentliche Auftraggeber als auch bauausführende Unternehmen Auskünfte über die im Land Bremen geltenden Tarife erhalten. Verstöße gegen die Anwendung des Gesetzes können erst nach In-Kraft-Treten festgestellt werden. Die notwendige Rechtsverordnung nach dem Landesvergabegesetz befindet sich in der Abstimmung. Der Senat wird sich in Kürze damit befassen.
Das ist ja der Grund, weshalb wir jetzt die Rechtsverordnung auch zügig auf den Weg bringen. Sie befindet sich in der Abstimmung mit dem Arbeitsressort, um repräsentative Verträge festzulegen, damit wir nicht in die Schwierigkeiten kommen, klären zu müssen: wer muss hier die Auswahl treffen, welcher Vertrag gilt. Wenn jetzt kurzfristig eine solche Frage auftauchen sollte, werden wir im Benehmen des Arbeitsressorts feststellen, welcher Tarifvertrag als Grundlage genommen werden muss. Am Ende wird dies dann in einem Notfall der Senat zu entscheiden haben. Aber das Landesvergabegesetz ist ab 1. März wirksam und wird angewendet.
Das ist genau das, was in der Abstimmung ist. Wie gesagt, wir haben einen Entwurf vorgelegt, und ich denke, dass wir auch kurzfristig zu einem Ergebnis kommen.
Wir warten auf die Antwort des Arbeitssenators. Ich bin sicher, dass wir diese Antwort in den nächsten Tagen bekommen werden, und dann kann über die Rechtsverordnung beschlossen werden.
So ist es!
Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:
Zu Frage eins: Es wurde kein ortsansässiges Architekturbüro geladen.
Zu Frage zwei: Es wurde ein ortsansässiges Architekturbüro geladen.
Zu Frage drei: Mit der Planung der Projekte Mobile Solution Center, MSC, und Parkhaus Langenstraße wurde die Bremer Investitionsgesellschaft mbH, BIG, betraut. Die BIG ist öffentlicher Auftraggeber im Sinne des Vergabegesetzes. Als öffentlicher Auftraggeber hat die BIG bei der Vergabe von Planungsleistungen die Verdingungsordnung für freiberufliche Leistungen, VOF, anzuwenden. Gemäß den Regelungen der VOF hat die BIG die Vergabe von Planungsleistungen europaweit bekannt gemacht. Es haben sich daraufhin für die Planungen des Parkhauses Langenstraße insgesamt 72 Architekturbüros, davon 17 aus Bremen, beworben.
Für die Planungen des MSC haben sich insgesamt 124 Architekturbüros, davon 18 aus Bremen, beworben.
Die Bewerbungen wurden nach den in der Ausschreibung festgelegten Auswahlkriterien geprüft und bewertet. Die jeweilige Bewertungsliste wurde von Auswahlgremien gesichtet, denen jeweils Vertreter des Wirtschaftsressorts, des Amtes für Stadtplanung und Bauordnung sowie der zukünftigen Betreiber neben der BIG angehörten. Es wurden jeweils die sechs Büros ausgewählt, die aus der Bewertung objektiv für das Vorhaben am geeignetsten erschienen. An der Verfahrensdurchführung waren ein Bremer Architektenbüro, MSC, und die Gesellschaft für Bremer Immobilien mbH/BauManagement Bremen GmbH, GBI/BMB, Parkhaus Langenstraße, beteiligt.
Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:
Zu Frage eins: Das Bundesland Bremen hat sich in den letzten drei Jahren unter Federführung der Bremer Investitions-Gesellschaft mbH und unter Beteiligung der Bremerhavener Gesellschaft für Investitionsförderung und Stadtentwicklung mbH sowie Bremer Investoren mit einem Gemeinschaftsstand auf der MIPIM mit folgendem Kostenaufwand präsentiert: Im Jahre 2000 bei einer Standgröße von 33 Quadratmetern betrugen die Kosten 115 000 Euro, 2001 bei einer Standgröße von 66 Quadratmetern betrugen die Kosten 220 000 Euro, 2002 war die Standgröße 66 Quadratmeter, und die Kosten betrugen 218 000 Euro.
Ziele der Präsentation der Freien Hansestadt Bremen waren die Erhöhung des Bekanntheitsgrades und die Image-Profilierung Bremens und Bremerhavens. Außerdem sollte das Bundesland Bremen im Wettbewerb mit anderen bundesdeutschen Städten und Regionen als zukunftsorientierter Investitionsstandort positioniert werden.
Zu Frage zwei: Die Evaluierung des Messeauftritts hat ergeben, dass es insgesamt gelungen ist, Bremen und Bremerhaven im Wettbewerb mit anderen Städten und Regionen hinsichtlich Image und Bekanntheitsgrad positiv als Wirtschafts- und Immobilienstandort zu profilieren. Gespräche mit Partnern und Kunden ergaben, dass die wesentlich verbesserte Konzeption des Messestands 2001 hohe Beachtung gefunden hat.
Im Jahr 2002 war die allgemeine Stimmung auf der MIPIM nicht mehr so positiv wie in den vorhergehenden Jahren. Die Erfolgsaussichten der Messeteilnahme wurden von Partnern, Kunden und Vertretern anderer Städte und Regionen deutlich geringer eingeschätzt als in den Jahren zuvor. In Anbetracht der erheblichen Kosten und der sinkenden
Attraktivität der MIPIM für deutsche Messeaussteller wurde daher in Abstimmung mit dem Ressort und der BIS entschieden, die MIPIM künftig nicht mehr mit einem eigenen Stand zu beschicken. Bremen wird diese Form der Beteiligung vielmehr auf die Immobilienmesse Expo Real in München konzentrieren.
Zunächst einmal ist es insbesondere eine Beteiligung und Organisation der BIG, und in den BIG-Berichten finden Sie Detailinformationen über alles, was durch die BIG gefördert, präsentiert wird. Im Übrigen gab es eine Reihe von Veranstaltungen, Mailings, Direktkontakten, auch das haben wir Ihnen eben gerade dargestellt, die signalisieren, welchen Erfolg diese Beteiligung auf dieser Messe gehabt hat, solange sie bei den anderen Ausstellern und Kunden Akzeptanz fand.
Erstens einmal glaube ich, dass es bundesweit kaum ein Land gibt, das Ihnen ein solch gutes Controlling über seine Gesellschaften vorlegt, und zwar bücherweise.
Das, was Sie in den Ausschüssen nachgefragt haben, haben wir Ihnen auch immer beantwortet. Wir haben damit auch überhaupt kein Problem, ich tue das hier gern noch einmal, nämlich auf die Ergebnisse dieses Messeauftritts hinzuweisen, denn wir werden auch gerade vom Parlament immer wieder aufgefordert, überregional und offensiv unser Land zu vertreten und ein offensives Marketing zu betreiben. Das haben wir getan, das tun wir auch weiterhin. Wir orientieren uns im Moment am Markt, der Markt ändert sich, insofern haben wir uns entschlossen, in München teilzunehmen und dort weiter das Land zu präsentieren.
Sie wissen, dass wir wirklich offensiv mit Informationen umgehen.
Das habe ich Ihnen gerade eben dargelegt. Die verlangte Evaluierung habe ich Ihnen zu weiten Teilen hier vorgetragen und werden wir Ihnen in der nächsten Deputationssitzung detailliert noch einmal darlegen.
Natürlich! Das tun wir!
Das ist so.
Entschuldigung, ich hatte das getan! Das ist so.
Auch das trifft zu!
Alle Fraktionen hatten die Möglichkeiten und waren meines Wissens auch anwesend!
Ich denke, das war der Sinn dieser Reisen.
Die in den Ausschüssen geforderte Evaluierung werden wir Ihnen liefern. Zweitens geht es darum, dass wir die Beteiligung des Messeauftritts der BIG in München konzentrieren wollen. Insofern ist mir bekannt, dass wir dort im letzten Jahr auch schon vertreten waren. Die Neuerung ist, dass wir die Aktion jetzt dort konzentrieren wollen. Ich bin bei den Reisen nicht dabei gewesen, deswegen entzieht es sich meiner Kenntnis, ob Sie dabei waren und dort Informationen haben sammeln können.
Das habe ich Ihnen eben zugesagt, dass wir das tun. Im Übrigen sind die Informationen durch die Beteiligung an den Reisen vorhanden.
Sie sind für den Senat im Aufsichtsrat.
Ja!
Das tun wir gern, weil ich denke, dass das, was wir Ihnen mitteilen können, sehr positiv ist.
Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:
Dem Vernehmen nach hat die Bundesregierung im ECOFIN-Rat bei den Verhandlungen um die Energiesteuerrichtlinie zugestimmt, dass die beihilferechtliche Ausnahmeregelung hinsichtlich der Höhe der Mineralölsteuer für Lkw für die Länder Frankreich und Italien für abschließend zwei Jahre verlängert wird. Damit wird sichergestellt, dass die Richtlinie vor dem Beitritt der neuen Mitglieder aus Mittel- und Osteuropa mit ihrer günstigen Kostensituation in Kraft tritt und somit zusätzliche, erheblich größere Wettbewerbsverzerrungen für das deutsche Güterkraftverkehrsgewerbe verhindert werden. Die Ausnahmeregelung für das Deutschland hauptsächlich konkurrierende Lkw-Gewerbe aus den Nieder
landen ist bereits zum 31. Dezember 2002 ausgelaufen. – Soweit die Antwort des Senats!
Wir bedauern, dass es zu dieser Fortschreibung der Dieselsubventionierung in Italien und Frankreich gekommen ist. Wir sind der Meinung, dass eine Gesamtharmonisierung EU-weit dringend benötigt wird und dass hier die Schularbeiten noch gemacht werden müssen. Im Übrigen ist es für das Speditionsgewerbe schwierig, dass immer noch keine Klarheit herrscht, welche Kompensation am Ende dem Lkw-Gewerbe durch die Mautgebühren zugute kommen wird. Die 300 Millionen Euro werden sowohl der Höhe nach problematisiert, als auch hinterfragt, inwieweit die Europäische Kommission dieser Sonderzuweisung, also Entlastung, zustimmen kann. Insofern ist es dringend erforderlich, dass das Speditionsgewerbe klare Erkenntnisse hat, welche Entlastungen auch im Hinblick auf die Lkw-Maut ab Herbst entstehen werden. Hier ist dringender Handlungsbedarf gegeben.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Zunächst einmal möchte ich darauf hinweisen, dass die Umstellung der Betriebe auf den ökologischen Landbau, wie wir hier gemeinsam festgestellt haben, überwiegend die Erzeugung von Milch betrifft und nicht eine breite Palette von Produkten. Das geht in Bremen überhaupt nicht, denn wir haben dazu viel zu wenig Flächen, wir haben nur Grünlandflächen, und auf diesen wird eben Milch produziert, und das mit einem hohen Qualitätsstandard. ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
Die Antwort verdeutlicht unsere Bemühungen, den ökologischen Landbau in Bremen zu unterstützen. Sie zeigt aber eben auch, dass der Staat nur begrenzt in der Lage ist, Konsumgewohnheiten der Bürger und die damit verbundene Nachfrage zu steuern. Das heißt, politische Wunschvorstellungen sind das eine, der mündige Bürger und der Konsument das andere. Da die Angebotsseite hier dargestellt worden ist, möchte ich auch etwas zur Nachfrageseite sagen. Nach wie vor ist es der politische Wunsch der Bundesregierung, den Anteil an ökologischen Produkten zu erhöhen, und zwar bis auf zehn Prozent. Bislang hat sich die Nachfrage nach diesen Ökoprodukten aber aus den unterschiedlichsten Gründen sehr zurückhaltend entwickelt. Ein Grund ist nach wie vor der höhere Preis für Bioprodukte, den viele Verbraucher eben nicht bereit sind zu zahlen, und hochwertige Ökoprodukte kann es nie zu Discountpreisen geben. Deshalb ist die Nachfrage gering, und die meisten Molkereien, wie die Nordmilch in Bremen, bieten keine eigenen Biogasanlagen –
ich bin noch so beeindruckt von Ihrem Biogas! – keine Biomilchlinien an. Damit fehlt es an einer entsprechenden Verarbeitungseinrichtung, und für die Vermarktung von Biomilch wird es immer nur Nischenlösungen geben. Dass wir eine ganze Anzahl von Vermarktungsinitiativen haben, ist hier schon dargestellt worden, zum Beispiel Bio-Siegel oder regionale Aktionen wie das Beispiel „Weserland“. Es betrifft zwar nicht die Milch, aber ich darf doch erwähnen, dass gerade Frosta im Bereich Fisch neue Wege geht und Produkte speziell aus Aquakulturen besonders vermarktet. Was macht nun das Landwirtschaftsressort beziehungsweise der Teil im Wirtschaftsressort? Die Landwirte werden, wie in der Antwort dargestellt, intensiv beraten und auf die unterschiedlichen Bewirtschaftungsmöglichkeiten hingewiesen. Dabei nehmen auch gerade die Möglichkeiten des ökologischen Landbaus in den letzten Jahren eine wichtige Rolle ein. Auch in Zukunft wird die Begleitung der unterschiedlichen Produktionsmethoden eine wichtige Aufgabe der Beratung sein. Anlässlich der Beratungsgespräche zur Umstellung eines landwirtschaftlichen Betriebs auf ökologischen Landbau konnte jedoch festgestellt werden, dass den Landwirten bei der Abwägung der zwangsläufig auftretenden Veränderungen in ihrem Betriebsablauf sowie der finanziellen Unwägbarkeiten die Umstellung in vielen Fällen doch recht schwer fällt. So erklären sich auch die Zahlen aus der Anfrage, dass von den bereits genannten 37 Interessenten, wenn man sie denn ausreichend darüber informiert, was auf sie zukommt, wie lange zum Beispiel die Umstellung dauert und welche Risiken mit der Umstellung verbun
den sind, eben die Betriebe in vielen Fällen dann den Schritt leider nicht wagen. Der Senator für Wirtschaft hat im Rahmen seiner Möglichkeiten bei der jährlichen Überprüfung der Förderprogramme auf ihre Wirksamkeit unter anderem im Bereich der Förderung und Umstellung der landwirtschaftlichen Betriebe auf den ökologischen Landbau vom Jahr 2003 an die Fördersätze angehoben, damit gerade die Umstellung eine Alternative für einen Betrieb sein kann. Insofern, Frau Dr. Mathes, ist es auch nicht richtig, wenn Sie hier die Vergangenheit darstellen und die Zukunft außer Acht lassen. Gerade aufgrund der geschilderten Probleme sind die Fördersätze vom Jahr 2003 an angehoben worden. Wir flankieren die Maßnahmen der Bundesregierung, unser Beratungsangebot ist breit aufgestellt. Dass die Nachfrage nach Betriebsumstellungen nicht in der Anzahl erfolgt, wie Sie von den Grünen es gern hätten, liegt nicht an den Fördersätzen, sondern an der Nachfrage. Eine Förderung kann immer nur eine Hilfestellung sein, sie darf in keinem Fall eine Daueralimentierung werden. Die Fördersätze in Bremen entsprechen denen in Niedersachsen, auch das ist schon gesagt worden, aber zusammen mit den Ausgleichszulagen und den Förderungen für die Extensivierung erhalten bremische Betriebe sogar mehr als ihre Kollegen in Niedersachsen. Ein letztes Wort zu Biogasanlagen, die Situation ist geschildert worden! Biogasanlagen sind in Einzelfällen jetzt hier in Bremen möglich und werden durch das Programm zur Entwicklung des ländlichen Raumes auch gefördert. – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:
Erstens: Im Gesamtgefüge der bremischen Wirtschaft spielt der Außenhandel seit langem eine strukturbestimmende und stetig an Gewicht zunehmende Rolle: Im Jahr 1999 entfielen 31,4 Prozent der Wertschöpfungssumme im Land Bremen auf hafenund außenwirtschaftsbezogene Tätigkeiten. Nach einer aktuellen Erhebung des Statistischen Landesamtes für das Jahr 2001 konnte dieses Ergebnis auf 33,4 Prozent gesteigert werden. Damit ist weiterhin ein positiver Entwicklungstrend in der Außenwirtschaftsorientierung des Landes Bremen festzustellen.
Der Vergleich dieses Ergebnisses mit dem gesamten Bundesgebiet unterstreicht die besondere Bedeutung der Außenwirtschaft für Bremen: Im Jahr 1999 betrug der hafen- und außenhandelsbezogene Anteil an der Wertschöpfungssumme im Bundesdurchschnitt 13,2 Prozent, für das Jahr 2001 ergibt sich demgegenüber mit rund 15 Prozent ein leicht erhöhter Anteil, aber nach wie vor weniger als halb so viel wie in Bremen.
Zweitens: Hafen- und außenhandelsbezogene Tätigkeiten sind in verschiedenen Branchen der bremischen Wirtschaft zu finden. Neben dem Verkehrssektor ist vor allem auch das verarbeitende Gewebe betroffen, das in Bremen aufgrund der Hafennähe eine starke Außenhandelsorientierung erfahren hat. Nach Berechnungen des Statistischen Landesamtes betrug die Umsatz-Exportquote der Betriebe des verarbeitenden Gewerbes im Land Bremen im Jahr 1999 im Durchschnitt 49,6 Prozent. Mit Blick auf das Jahr 2001 hat sich dieser Anteil auf 53,3 Prozent erhöht. Im Jahre 2001 waren also mehr als die Hälfte aller von Betrieben des verarbeitenden Gewerbes verkauften Güter für ausländische Abnehmer bestimmt. Gegenüber dem Jahr 1999 ist das ein Anstieg um 7,5 Prozent. – Soweit die Antwort des Senats!
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Da Sie die Abschaffung der Tonnagesteuer hier großkoalitionär und koalitionsübergreifend diskutiert haben, der Kanzler ein Freund der Küste ist, das maritime Bündnis so gelobt worden ist, frage ich mich, wieso überhaupt über die Abschaffung diskutiert wird und wer es denn überhaupt hier aufgebracht hat, nicht den Antrag, sondern wer die Abschaffung eingebracht hat. Sie ist Teil der Koalitionsvereinbarung des Bundes. Frage: Ist es einer der Schnellschüsse, der einer Nachprüfung nicht standhält?
Ich denke, für uns hier in Bremen ist bedeutsam, dass wir Klarheit brauchen, Klarheit für die Reeder, welche Belastungen auf sie zukommen und wie sie sich im internationalen Wettbewerb zu verhalten haben. Diese Klarheit ist hier angesprochen worden, die Gründe, weshalb wir so dringend an dieser Tonnagesteuer festhalten wollen und müssen, sind auch koalitionsübergreifend genannt worden. Es ist das Problem, dass die Reeder ihren Firmensitz nicht ins
Ausland verlagern, die Ausflaggungen nicht rapide zunehmen und wir keine weiteren Arbeitsplatzverluste in der Seeschifffahrt hinnehmen müssen. All dies sind für uns hier am Standort existenzielle Fragen.
Auch die 1700 Schiffe, die sich bisher für das Tonnagesystem entschieden haben, und die 400 Schiffe, die sich noch anschließen wollen und in das Schiffsregister zurückkehren wollen und letztendlich auch die 200 Schiffe, die sich im Auftrag der Reeder bereits im Bau befinden, sind Dimensionen, die für die Seefahrt hier und für die Werften in Bremen von großer Bedeutung sind. Deswegen brauchen wir Klarheit. Wir brauchen schnell Klarheit, Klarheit, dass die Tonnagesteuer nicht abgeschafft wird, und Klarheit, dass das maritime Bündnis weiterhin Bestand hat. – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:
Der Columbusbahnhof wird zurzeit mit einem Aufwand von rund 21 Millionen Euro zu einem modernen, funktionsfähigen, passagiergerechten Kreuzfahrtterminal umgebaut. Wenn diese Arbeiten Anfang Mai 2003 abgeschlossen sein werden, verfügt Bremerhaven nicht nur für die Kreuzfahrtpassagiere über ein zeitgerechtes Terminal, sondern auch für die Touristen, die Bremerhaven besuchen, über einen weiteren Attraktionspunkt im „Maritimen Trail“. Der Kreuzfahrtterminal wird Besuchern offen stehen und somit seinen Beitrag im Tourismusangebot liefern.
Mit dem Beschluss des Senats zum Ausbau des Columbusbahnhofs hat der Senator für Wirtschaft und Häfen darüber hinaus den Auftrag erhalten, die Umwandlung der nicht für Kreuzfahrtzwecke genutzten Teile der Anlage, insbesondere das zweite Obergeschoss und den Mittelbau, zu einem maritimen Hotel- und Kongresszentrum planerisch vorzubereiten. Dieser Schritt kann nur in Abhängigkeit von der Entwicklung Bremerhavens im Bereich Alter und Neuer Hafen gesehen werden, um eine abgestimmte Kapazitätsentwicklung im Hotel- und Gastronomiebereich nicht zu gefährden. Deswegen muss diese Entwicklung abgewartet werden.
Darüber hinaus ist zu beachten, dass der Standort Kreuzfahrtterminal Columbusbahnhof erst dann seine volle Wirkung entfalten kann, wenn eine busfähige Verkehrsanbindung der Columbushalbinsel über die Kaiserschleuse realistisch ist. In Bezug auf die Sanierung der Kaiserschleuse sind erste Planungsschritte eingeleitet, die auch die genannte verkehrliche Erschließung beinhaltet. Inwieweit die Betreibergesellschaft für den Kreuzfahrtterminal „Columbus Cruise Center Bremerhaven GmbH“ eigene Initiativen über das Kreuzfahrtgeschäft hinaus ergreifen wird, ist nach Inbetriebnahme des Umbaus zu erörtern. – Soweit die Antwort des Senats!
Ich habe Ihnen ja gerade geschildert, dass die weiteren Planungen abhängig sind von der Entwicklung gerade auch der Hotelkapazitäten im Bereich Alter/Neuer Hafen. Es ist die Frage, was entsteht dort für ein Hotel, mit welchen Kapazitäten. Im Moment ist ein Hotel mit 120 Zimmern im Gespräch. Das würde möglicherweise Luft lassen. Aber, wie gesagt, diese Entscheidung, welche Kapa
zität in Bremerhaven am Standort Alter/Neuer Hafen entsteht, ist Sache Bremerhavens, sie wird dort entwickelt. Ich denke, es ist nur richtig, die Entwicklung abzuwarten, bevor wir dann in der Folge abschätzen können, welche weiteren Kapazitäten der Standort noch vertragen kann und folglich, wie man auch den Columbusbahnhof weiter entwickeln kann.
Sie kennen ja auch die Überlegungen im Bereich der Tourismusentwicklung, die das Designlabor vorgestellt hat. Ich denke, Bremerhaven müsste ein Signal setzen, wie es hier weitergehen soll und insbesondere wie der „Maritime Trail“ entwickelt werden soll.
Nach meinem Kenntnisstand ist die Entwicklung dort auf einem guten Wege. Es finden kontinuierlich Gespräche und Verhandlungen statt, und ich gehe davon aus, dass es auch Anfang des Jahres zu konkreten Entscheidungen und auch zu Grundstücksvergaben kommen wird. Aber, wie gesagt, dieses Geschäft wird federführend in Bremerhaven gemacht.
Ich hatte Ihnen gerade eben gesagt, dass ich seit kurzem Erkenntnisse habe, dass hier ein 120-Zimmer-Hotel entstehen soll, aber ich denke, soviel Geduld sollten wir uns noch lassen, um diese Planungen abzuwarten, um zu sehen, was wirklich unter dem Strich dabei herauskommt, um dann verlässlich an anderer Stelle weiter planen zu können.
Das ist nicht gesagt! Warten wir doch ab, was Bremerhaven uns liefert!
Selbstverständlich begleiten wir diesen Prozess aktiv, aber Sie wissen, dass die Entscheidungen in Bremerhaven vorbereitet werden, die Verhandlungen dort geführt werden. Wir begleiten die Entscheidungen und werden sie zur Beschlussfassung vorlegen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:
Zu eins: Senat und Magistrat haben im Februar dieses Jahres das vorgelegte Konzept für die Erlebniswelt Auswanderung „Neue Welt“ begrüßt. Die Wirtschaftsförderungsausschüsse haben im März dieses Jahres entsprechende Planungsmittel bereitgestellt. Nach dem erforderlichen Vergabeverfahren ist die Auftragsvergabe an ein Architektenbüro zur Entwicklung der Entwurfsplanung und der inneren Gestaltung in Vorbereitung.
Eine Kosten-Nutzen-Analyse wurde beauftragt und liegt im Entwurf vor. Parallel dazu wird von der Bremerhavener Gesellschaft für Investitionsförderung und Stadtentwicklung mbH in Zusammenarbeit mit der Fides zurzeit ein Betreibervertrag entwickelt und kontinuierlich mit dem Senator für Wirtschaft und Häfen abgestimmt. Eine entsprechende Vorlage für die Wirtschaftsförderungsausschüsse ist für Anfang 2003 vorgesehen.
Zu zwei: Die inhaltliche Konzeption wird auf der Basis des den Gremien vorgestellten Konzeptes der Erlebniswelt Auswanderung „Neue Welt“ der Wenzel Consulting AG weiter konkretisiert.
Zu drei: Das Expo-Projekt „Abenteuer Spurensuche“ stellte ein erstes Modul zur Entwicklung einer Erlebniswelt Auswanderung in Bremerhaven dar. Die damals verwendeten Exponate sind nach Beendigung der Ausstellung Ende 2000 eingelagert worden. Es ist beabsichtigt, möglichst viele geeignete Objekte in die neue Konzeption „Neue Welt“ zu integrieren.
Auch das ist ein Geschäft Bremerhavens. Sie kennen dazu die Verhandlungen, die mit der BIS geführt worden sind und die auch noch weiter geführt werden, um diesen Teil des Bereichs Thema Auswanderung zu erhalten. Insofern möchte ich Sie bitten, die Fragen in Bremerhaven zu stellen!
Es ist eine Sache der BIS, dieses Angebot zur weiteren Finanzierung zu konkretisieren, was sie ja gemacht hat, und bei uns sind noch keine Anfragen entsprechender Art angekommen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Senat ist optimistisch, und er schaut genauso optimistisch in die Zukunft. Er hat große Pläne, um das Thema Biotechnologie als Kernkompetenz, insbesondere auch in Bremerhaven, weiterzubringen. Wir wissen ganz genau, welche Bedeutung die Biotechnologie insgesamt für den Standort Bremen hat. Wir wissen, welche Chancen sich durch Outsourcing von Forschung und Entwicklung aus den Unternehmen ergeben.
Wir wissen aber auch, dass es zwischenbetriebliche Arbeitsschritte gibt und dass wir hier eine Chance sehen für Existenzgründungen, für junge Unternehmen, in dem Bewusstsein, dass wir Kompetenzen und Konzepte in Bremerhaven bündeln können, um hier ein gutes Netzwerk aufzubauen, wie es in dem Bioprofile-Projekt dargestellt worden ist. Wir nehmen diese Herausforderung an, die letztendlich Bioprofile uns noch einmal mit auf den Weg gegeben hat, und nehmen auch die Arbeit auf, die Ansätze, die Bioprofile uns vorgelegt hat, für den Strukturwandel Bremerhavens umzusetzen.
Ernährungsstoffe, Herr Schramm, sind Zusatzstoffe im Bereich der blauen Biotechnologie, Zusatzstoffe aus der Natur, für die Lebensmittel und bedingen keineswegs gentechnisch veränderte Lebensmittel. Insofern halte ich diese Verunsicherung, die hier in der Debatte möglicherweise entstanden ist, für unglücklich, unglücklich gerade auch für den Standort Bremerhaven, wo möglicherweise an einem guten Ansatz jetzt wieder Negativpositionen festgemacht werden.
Der Erfolg, sehr geehrter Herr Domann-Käse, den wir bisher hier vorzuzeigen haben, ist keineswegs bescheiden, denn bereits heute bringen Firmen und Institute aus ganz Deutschland allein Bremerhaven mit der blauen Biotechnologie in Verbindung. Das heißt, die blaue Biotechnologie hat sich etabliert, auch wenn Sie etwas anderes hier signalisieren wollen beziehungsweise dies kleinreden wollen, was wiederum dem Standort schadet. Es zeigt sich, dass der Senat mit seinen Bemühungen eine wichtige Lücke in der Biotechnologie geschlossen hat und diese Lücke für den Standort Bremen, insbesondere für Bremerhaven, aktiv nutzt.
Die Grundlage dieser Entwicklung ist der Aufbau einer guten wissenschaftlichen Infrastruktur. In diesem Bereich ist in der Tat viel geschehen, um entsprechende Kompetenzknoten zu entwickeln. Einige Bereiche sind bereits genannt worden. Wir bau
en auf der Gensensorik an der Universität Bremen auf. Wir haben seit vielen Jahren das BILB in Bremerhaven als ein Kernelement der blauen Biotechnologie. Verknüpft damit ist aber auch die Umweltverfahrenstechnik in Bremen. Wir haben in diesem Sommer einen Kooperationsvertrag mit SchleswigHolstein geschlossen, um das Thema Aquakultur weiterzubringen. Im Übrigen ist das ein Projekt, um Anlagen zu entwickeln und wissenschaftlich zu begleiten, die eine nachhaltige Fischwirtschaft und Aquakulturanlagenbau ermöglichen. Wir wollen damit unser Know-how vor allem in den asiatischen Raum exportieren.
Darüber hinaus kennen Sie alle das Engagement des AWI. Gerade ist das TTZ dabei, seine Institute auf die blaue Biotechnologie auszurichten, um in allen angrenzenden Bereichen, von der Informationstechnologie bis hin zur Umwelttechnologie, die Kompetenz zu vergrößern. Letztendlich werden wir Ihnen im Dezember eine Vorlage zur Etablierung eines Instituts für Bioinformatik vorlegen.
An dieser Entwicklung und der regionalen wie nationalen Anerkennung haben natürlich auch die Projekte Omega 3 und Chitosan einen erheblichen Anteil. Diese Projekte werden ergänzt durch neue Projekte. Das BiBa ist aktuell gerade dabei, eine so genannte Traceability-Studie auszuarbeiten. Diese Studie geht der Frage nach: Wie kann man nachweisen, wo der Kabeljau herkommt und dass der Kabeljau auch Kabeljau ist? Das ist sicher eine ganz wichtige Frage für den Verbraucher. Soweit zur Wissensbasis!
Zur harten Infrastruktur hat Herr Jäger sich gerade noch einmal geäußert. Das Biotechnologiezentrum beziehungsweise Bio-Nord ist inzwischen ein imposantes Gebäude geworden. Man muss es sich ansehen. Es hat ein umfangreiches Labor und wird vielen Unternehmen Gelegenheit geben, sich dort gut zu entwickeln. Auch auf den Auslastungsstand von 70 Prozent ist bereits hingewiesen worden.
Zu einem funktionellen Netzwerk gehört aber auch die öffentliche Hilfe bei der Suche nach Projekten und Partnern, und dies regional, national, aber auch international, und dass auch gerade im internationalen Bereich Bremerhaven gut dasteht, zeigen die Projekte aus dem CRAFT-Programm der EU, die im TTZ abgearbeitet werden, ein Kooperationsprojekt mit internationalen Partnern für kleine und mittelständische Unternehmen. In diesem Bereich ist Bremerhaven europaweit federführend und hat die meisten Mittel akquiriert.
Ja, bitte!
Es gibt eine Reihe von interessanten Unternehmen, die eine Option für die Flächen im Bio-Nord haben, die in dieser Szene ein ganz wichtiger Anker sein werden, und natürlich wird auch die Institutslandschaft ergänzt. Sie wissen, dass wir im Zusammenhang mit dem Bau von Bio-Nord auch das BILB erweitern werden. Wir müssen es tun. Es ist ein ganz wichtiger Anker, um das Know-how gerade auch für die Existenzgründer vorzuhalten. Es hat sich auch ein privates Unternehmen herausgebildet nach dem Modell der Münchener Biotechnologieunternehmen, um den jungen Unternehmen zur Seite zu stehen, gerade auch was die Finanzierungsmöglichkeiten angeht.
Der Senator für Wirtschaft hat, um bei den Aktivitäten zu bleiben, die BIS beauftragt, Experten an das Thema zu setzen, Stärken der bremischen Unternehmen und der Wissenschaft zu identifizieren und Verfahren gezielt zu nutzen. Dazu wird am 13. Dezember eine Kickoff-Veranstaltung in Bremerhaven stattfinden. Außerdem werden im kommenden Jahr zwei Fachtagungen organisiert werden. Ebenso ist vorgesehen, einen Gründerpreis zu etablieren. Insbesondere das BILB in Zusammenarbeit mit dem TTZ und der eben genannten privaten Firma Biozon sind eingebunden, wenn es darum geht, Kernprojekte und Konzepte zu entwickeln.
Eines darf ich hier noch erwähnen, das ist das Konzept „Junge Wissenschaft nach Bremerhaven“. Ich denke, auch das ist ein Konzept, das gut geeignet ist, junge Menschen und Know-how in Bremerhaven zu halten, zu ergänzen und zu erweitern. Ich glaube, dass das dem Standort gut bekommen wird.
Die Rahmenbedingungen, die der Senat Ihnen in der Vorlage dargelegt hat, habe ich Ihnen gerade dargestellt. Auf der anderen Seite ist es natürlich auch so, dass die Unternehmen aufgerufen sind, diese Strukturen zu nutzen und mit Politik und mit Wissenschaft weiterzuentwickeln. Aus diesem Grund haben wir die blaue Biotechnologie als einen Kernpunkt in die Technologieoffensive „Innovision“ 2010 aufgenommen.
Wir wissen auch, dass es Probleme gibt. Das betrifft das Marketing ebenso wie die Rechtssicherheit. Darüber ist eben schon breit diskutiert worden. Ich kann nur sagen, die Ausführungen, sehr geehrter
Herr Käse, die Sie uns hier gerade eben gegeben haben, zeigen, wie belastet mit Hemmnissen, Hürden und Verwaltungsvorschriften dieses Thema ist. Ich denke, das war eine gute Kostprobe dafür, wie schwierig es für Unternehmen ist, sich in diesem Bereich zurechtzufinden und dann auch noch rechtlich abgesichert ein gutes Marketing mit Informationen für den Verbraucher auf den Weg zu geben. Wir wissen, es ist deswegen so schwierig, weil wir uns an der Schnittstelle zwischen Lebensmittelrecht und Arzneimittelrecht befinden und die gesundheitsbezogene Werbung verboten ist. Das hat die EU erkannt und wird in der Frage des Marketings für funktionelle Lebensmittel, so hoffe ich, Lösungsansätze aufzeigen. Ich hoffe, dass das schnell geht, damit die Sicherheit der Lebensmittel im Interesse der Verbraucher einerseits gewährleistet ist und andererseits aber der Lebensmittelindustrie endlich verlässliche Rahmenbedingungen für die Entwicklung dieser gesundheitsförderlichen funktionellen Lebensmittel gegeben werden. Die Rechtssicherheit muss sich beziehen auf die Etikettierung, auf die Darstellung der positiven Wirkungen eines Lebensmittels im Rahmen einer gesunden Ernährung. Sie muss also Hinweise beinhalten können, ohne in Konflikt mit verbotenen Aussagen zu geraten. Wir werden selbstverständlich dieses Gesetzgebungsverfahren begleiten, und ich werde mich einmal mehr bemühen, dass hier alles Know-how, das hier in Bremen und in Bremerhaven vorhanden ist, auch bei der EU eingebracht wird, damit wir schnell zu akzeptablen Lösungen kommen, aber auch, um dieses Know-how zu nutzen, damit Bremen die Vorbereitung dieser Fragen und Lösungen federführend übernehmen kann. Ich denke, über die Akzeptanz der funktionellen Lebensmittel wird am Ende der Bürger selbst entscheiden. Wir sehen uns auf einem guten Weg und werden selbstverständlich die angefangenen Schritte konzentriert und engagiert fortsetzen. – Danke schön!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Offshore-Windenergie, und davon bin ich überzeugt, hat für mich in Bremen das Potential, sich in die wichtigen Wirtschaftscluster einzureihen, Arbeitsplätze zu schaffen und damit zugleich auch die Finanzkraft Bremens zu stärken. Die Unternehmensdaten, die hier auch schon zitiert worden sind, belegen das ganz eindeutig. Bremerhaven könnte in dieser Entwicklung eine ganz besondere Rolle spielen, und deswegen möchte ich mich gern aus der Sicht des Wirtschaftsressorts und auch aus der Sicht der dort für Bremerhaven zuständigen Staatsrätin in die Debatte eintragen.
Es ist nicht ganz leicht, jetzt, nachdem so vieles gesagt worden ist, nun noch einmal auf die großen Möglichkeiten und Chancen einzugehen. Aber mein Anliegen ist es, doch noch einmal gerade den Bereich Bremerhaven hier herauszugreifen, denn allzu oft wird nur gesehen, welche Schwierigkeiten in Bremerhaven existieren, und zu wenig wird öffentlich darüber geredet, welche Chancen auch gerade der Standort Bremerhaven hat. Das ist mir deswegen so wichtig, weil es gelingen muss, junge Menschen mit jungen, modernen und zukunftsweisenden Technologien in Bremerhaven zu halten. Ich bin überzeugt davon, dass diese Chance mit den Spezialisten in der maritimen Wirtschaft, mit den Standortvorteilen, die die maritime Wirtschaft an der Küste hat, geeignet ist, einen Schub zu produzieren, einen Schub, der hier auch schon skizziert worden ist, um gerade auch im Wirtschaftsbereich jungen Menschen und etablierten Unternehmen eine neue Chance zu geben.
Ich möchte deswegen nur sehr kurz diese Vorzüge noch einmal für Bremerhaven skizzieren, wobei ich immer sagen muss, das, was in Bremerhaven zu
realisieren ist, muss in Kooperation mit Bremen passieren, das ist meine Voraussetzung.
Ich fasse es noch einmal zusammen: Wir haben hervorragende Flächen, das Gewerbegebiet Luneort in Bremerhaven, das gerade entwickelt wird, wir haben die Finanzierung zur Verfügung gestellt. Die Planungen sind den Anforderungen entsprechend jetzt anzugleichen, das heißt, es dürfen keine Hindernisse aufgebaut, es müssen breite Transportwege gebaut werden. Alles das ist auf einem guten Weg. Luneort befindet sich am Meer in der Nähe des offenen Wassers, befindet sich am Hafen, auch das ist eine perfekte Voraussetzung. Stahlbauexperten, auch das ist erwähnt worden, sind da. Man könnte die Hoffnung haben, dass dieser Bereich eine neue Chance gerade auch für SSW wird.
Ich möchte aber ganz besonders noch einmal die wissenschaftlichen Aktivitäten und Möglichkeiten für Bremerhaven herausstellen. Das ist einerseits das Alfred-Wegener-Institut, das sind die zwei geplanten Fraunhofer-Institute, die mit einem Technologiekontor für Transfer in Bremerhaven für ein ganz besonderes Know-how sorgen. Aber es gibt auch bereits gut etablierte und gut funktionierende Transferstrukturen, ich erinnere an das TTZ Bremerhaven. Auch hier können die Möglichkeiten ausgebaut und verstärkt werden. Ich weiß, dass das alles im Kontext mit der Forschung auch in Bremen laufen muss, und das wird es auch.
Diese besonderen Standortvorteile haben rund 70 Unternehmen in Bremerhaven, aber auch aus Cuxhaven und Institutionen erkannt und ein entsprechendes Kompetenzzentrum mit Hilfe des Landes gegründet. Namhafte Unternehmen, die diesem Zentrum angehören, bieten für mich die Garantie, dass hier professionell an der Realisierung der Offshore-Windenergie an der deutschen Küste gearbeitet wird. Natürlich, Frau Mathes, sollten wir das Ziel anstreben, dass Bremerhaven das Zentrum der Entwicklung wird, das Zentrum der Modellregion an der norddeutschen Küste. Damit würden wir dann auch europäische Sichtweisen erfüllen und auch entsprechende Fördermöglichkeiten.
Man muss aber realistischerweise auch sehen, dass die Offshore-Windparks und ihre Technologie keine Selbstläufer sind. Subventionierte Energie zum Schutz der Umwelt hat Herr Eckhoff eingangs thematisiert. Wir brauchen erneuerbare Energien, das ist völlig unbestritten, auch wenn dies einen Wirtschaftszweig abhängig von staatlicher Unterstützung macht. Das ist der Wermutstropfen.
Problematisch und noch mit vielen Entwicklungsfragen versehen sind die technischen Voraussetzungen der mit fünf Megawatt hoch dimensionierten Windkrafträder. Es sind die Leitungsfragen, es sind die Gründungsprobleme im Wattenmeer, im tiefen Wasser, und es ist natürlich auch das Planungsrecht. Umso wichtiger ist es, dass es uns gelingt, in Bre
merhaven in Kooperation mit Bremen Forschungsprojekte zu akquirieren, einen Gondelprüfstand zu entwickeln und Standorte für den Test mit Prototypen bereit zu stellen. Alle Chancen dazu haben wir.
Angesichts dieser Chancen vor Ort, angesichts der Chancen im Export, aber auch angesichts der offenen Fragen, zum Beispiel der Bundesgesetzgebung, aber natürlich auch angesichts der Konkurrenz an der Nordseeküste muss unser Votum eindeutig heißen: Wir bereiten uns gut vor, denn wenn die Windparks kommen, müssen Bremen und Bremerhaven dabei sein. Daran arbeiten wir, Frau Mathes, das steht völlig außer Frage.
Jetzt kann man zum Schluss nur noch ein Resümee ziehen all dieser bremischen Vorteile, die hier diskutiert worden sind. Reichen die weichen und harten Standortfaktoren aus, um im Wettbewerb mit den anderen Städten zu bestehen und Windkraftfirmen zur Ansiedlung in Bremen und Bremerhaven zu überzeugen? Ich bin davon überzeugt, sie reichen aus, denn wir verfügen über hervorragende Strukturen, wir verfügen über kurze Wege, schnelle Entscheidungsmöglichkeiten und flexible Instrumente und natürlich auch den Willen zur professionellen Kooperation in der Entwicklung der Windenergie und schließlich und endlich Lebensqualität und Kultur. Der Senat wird also die sich anbietenden Chancen der Offshore-Windenergie für beide Städte, Bremen und Bremerhaven, nutzen, und die im Antrag genannten Punkte sind bereits Anteil des Konzeptes. An diesem Konzept werden wir energisch weiter arbeiten. – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:
Zu eins: Rettungs- und Umstrukturierungsbeihilfen zugunsten von Stahlunternehmen sind mit dem Gemeinsamen EU-Binnenmarkt unvereinbar und dementsprechend verboten. Eine Unterstützung der Stahlwerke Bremen gemäß den von den Wirtschaftsförderungsausschüssen beschlossenen Richtlinien für
Rettungs- und Umstrukturierungsbeihilfen ist ebenfalls nicht möglich, da mit Hilfe dieser Richtlinie insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen geholfen werden soll.
Gleichwohl wären zum Beispiel Forschungs- und Entwicklungshilfen sowie Umweltschutzhilfen für die Stahlwerke Bremen unter beihilferechtlichem Aspekt denkbar.
Zu zwei: Nein; diese werden von dem Unternehmen gegenwärtig auch nicht erwartet.
Zu drei: Das Land Bremen wird auch im Rahmen seiner Stellung als Gesellschafter über die Bremer Investitionsgesellschaft unternehmerische Entscheidungen unterstützen, die die Wettbewerbsfähigkeit der Stahlwerke Bremen steigern und damit der langfristigen Sicherung des Stahlstandortes Bremen dienen. – Soweit die Antwort des Senats!
Die Hilfen, die EU-konform und möglich sind, habe ich Ihnen gerade geschildert. Das sind Hilfen im Bereich des Umweltschutzes, und hier geht es um Fragen von Luft- und Umweltauflagen, wo wir möglicherweise für Erleichterung sorgen können, und es geht natürlich auch um die Fragen, wie können wir die Stahlwerke im Bereich der Forschung und Entwicklung unterstützen.
Ich möchte aber dazu sagen, dass es bei der Sicherung des Standortes Arcelor und den Stahlwerken nicht in erster Linie um Beihilfen geht, sondern es gibt nur einen einzigen Weg, um den Standort Bremen zu sichern, nämlich das Fit-Programm umzusetzen und damit ein Sparpotential von 100 bis 120 Millionen jährlich zu realisieren nach den Verlusten, die in der Vergangenheit entstanden sind.
Nur wenn mit diesem Fit-Programm die Produktivität erhöht wird und damit die Wettbewerbsfähigkeit des Standortes Bremen, nur dann wird dieser
Standort auch gesichert sein. Insofern ist es existentiell, dass dieses Fit-Programm umgesetzt wird. Soweit wir das positiv begleiten können, auch als Gesellschafter, tun wir das über die BIG, aber, wie gesagt, eine entsprechende Nachfrage nach Beihilfen ist nicht gestellt worden.
Ich sehe im Moment keine Verbindung zwischen diesen beiden Punkten.
Dieser Fonds, wie Sie erinnern, ist damals aufgelegt worden anlässlich des Konkurses des Bremer Vulkan, und es ist auch möglich, Mittel aus diesem Fonds zu schöpfen. Nur, wie gesagt, er wird nicht nachgefragt. Abgesehen von der Frage, welche Beihilfen denn überhaupt möglich sind, habe ich Ihnen ja auch gerade erläutert, dass mit diesem Rettungs- und Umstrukturierungsfonds eine Möglichkeit geschaffen worden ist, um kleinere und mittlere Betriebe – damals waren die Zuliefererbetriebe angedacht – zu unterstützen, und dieser Fonds kann nicht benutzt werden, um die Stahlwerke Bremen zu unterstützen.
Im Moment haben wir ihn wohl mehr oder weniger ausgeschöpft, aber wir haben ein
von der EU abgesegnetes Programm, und wenn es denn für andere als diese Fälle gebraucht werden soll, dann muss man weitersehen.
Bisher gibt es keine konkreten Anforderungen für Verhandlungen. Ich bin aber ganz sicher, wenn es diese gibt, wird sich das Arbeitsressort entsprechend darum kümmern.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:
Zu Frage eins: Der Bremer Büromarkt wird seit 1995 im Rahmens eines Büromarktreports regelmäßig beobachtet und analysiert. In der vorangegangenen Legislaturperiode dominierte der Neubau für den eigenen Bedarf beziehungsweise für verbindlich optionierende Großmieter. In den Jahren 1999 und 2000 sind neue attraktive Bürokomplexe an hochwertigen Standorten entstanden oder in der Planung, so dass 85 000 Quadratmeter in 1999 und 93 000 Quadratmeter in 2000 vermietet werden konnten. Die positive Entwicklung des Bremer Büromarktes hat sich in 2001 in etwa mit 91 000 Quadratmetern vermieteter Fläche fortgesetzt.
Die Standorte mit höchster Attraktivität, AirportCity und Technologiepark Universität Bremen, sind nahezu vollständig vermarktet. Dies ist ein Indiz dafür, dass neuwertige Büroflächen Mangelware sind. Eine nicht zu befriedigende Nachfrage besteht auch nach größeren Einheiten über 1000 Quadratmeter Fläche in der Innenstadt.
Für Bremerhaven lässt sich feststellen, dass die durch die BIS erstellten beziehungsweise verwalteten Büroimmobilien, aber auch das Gründerzentrum BRIG intensiv nachgefragt werden.
Zu Frage zwei: Im Rahmen des regelmäßigen Büromarktreports werden Leerstände als sofort verfügbare Fläche in Bestandsobjekten erfasst, ohne dass die Leerstandsdauer berücksichtigt wird. Die Jahre 1999 und 2000 zeichnen sich durch einen weiteren erheblichen Rückgang an leer stehenden Flächen um 20 000 Quadratmeter auf 67 000 Quadratmeter in 1999 und um 16 000 Quadratmeter auf 51 000 Quadratmeter in 2000 aus. Eine Zunahme der leer stehenden Flächen um 31 000 Quadratmeter auf 82 000 Quadratmeter ist in 2001 zu verzeichnen, was einer Leerstandsquote von 2,8 Prozent entspricht. Die Leerstandsgründe sind in einem ungünstigen Flächenzuschnitt, einer nicht mehr zeitgemäßen Ausstattung sowie in nicht mehr marktgerechten, zu kleinen Flächenangeboten zu sehen.
Für das Jahr 2001 gehören die Altbauflächen in der Innenstadt sowie im Bremer Osten zu den höchsten Leerständen. Da ein Büromarktreport für Bremerhaven bisher nicht erstellt wurde, kann diese Frage nicht zuverlässig beantwortet werden. Es lässt sich jedoch feststellen, dass aufgrund der geringen Neubautätigkeit in Bremerhaven die Gefahr einer Überalterung der am Markt angebotenen Flächen besteht.
Zu Frage drei: Reine Büroneubauten sind weder in Bremen noch in Bremerhaven gefördert worden.
Das ist damit nicht von vornherein gesagt, sondern es wird hier einfach nur bestätigt, dass die Flächen, die wir hier in der Innenstadt haben, zum Teil eben zu klein sind und zum Teil nicht attraktiv genug sind, um sowohl hier den eigenen Markt abzudecken als auch neue Unternehmen nach Bremen zu bekommen.
Wir können das sicher noch einmal ausloten und Ihnen in der Deputation berichten, aber es ist so, wie ich Ihnen geantwortet habe.
Das ist eine Frage an private Investoren, dort Gelegenheiten und Möglichkeiten zu schaffen, um entsprechende Büroflächen vorzuhalten. Insofern sind wir dankbar für alles, was in der Innenstadt an attraktiven Bürostandorten entstehen kann, weil es natürlich auch ein Anliegen des
Senats ist, Büroplätze und Arbeitsplätze in der Innenstadt zu entwickeln und damit auch entsprechende Frequenzen für die Innenstadt zu erreichen.
Herr Abgeordneter, das wissen Sie selbst, dass dort große Bemühungen bestehen. Das ist aber auch eine Frage des privaten Investors.
Natürlich gibt es Verträge, was den Grund und Boden angeht, das ist klar.
Wir haben in der letzten Wirtschaftsdeputation darüber berichtet und werden Ihnen auch in der nächsten wieder darüber berichten.
Sie kennen ja die Verträge, die dort geschlossen worden sind. Wie gesagt, über das weitere Vorgehen der BIG werden wir berichten.
Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:
Im Zusammenhang mit der Beantragung einer weiteren Anpassung der Außenweser an die wachsenden Schiffsgrößen im Containerverkehr im Mai 2000 hat Bremen mit dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Wohnungswesen, BMVBW, und der Wasser- und Schifffahrtsdirektion Nordwest in Aurich ein Verfahren zur Abwicklung dieses Antrags verabredet. Das Verfahren sieht vor, dass bis zum Ende des Jahres 2002 Ausbauvarianten kosten- und nutzenmäßig untersucht werden. Die Kostenseite wird von der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung, die Nutzenseite und die Ermittlung des Kosten-Nutzen-Ergebnisses einschließlich erforderlicher Sensitivitätsprüfungen wird im Auftrag Bremens durch die Firma Planco, Essen, bearbeitet. Das Ergebnis wird dann BMVBW zu einer Machbarkeitsprüfung vorgelegt werden. Diese Prüfung soll im ersten Quartal 2003 erfolgen, um danach die erforderlichen Schritte einer Realisierung der Maßnahme – Einstellung in den Bundesverkehrswegeplan als vordringlicher
Bedarf, Finanzierung, Einleitung der Planfeststellung – einleiten zu können.
Auf dieses Verfahren hat der Senat Herrn Minister Bodewig nach dessen Äußerungen schriftlich hingewiesen mit der dringenden Bitte, diesen Weg nicht zu verlassen. In seiner Antwort und nachfolgenden Verhandlungen der beteiligten Bundes- und der bremischen Verwaltung ist das oben genannte Verfahren bestätigt worden, so dass der Senat davon ausgeht, dass der festgelegte Zeitplan für die Abarbeitung der Maßnahmenschritte eingehalten wird.
Eine entsprechende Interpretation möchte ich jedem Einzelnen überlassen. Ich kenne die Motivation von Minister Bodewig nicht. Ich kann nur sagen, dass wir aufgrund der Intervention des Wirtschaftssenators diese schriftliche Zusage haben, und darüber sind wir froh. Wie es sonst ausgegangen wäre, weiß ich nicht.
Das ist sicherlich so! In diesem Verfahren, genauso wie in den vorangegangenen Verfahren, wird vor Beschluss einer Außenweser- oder Unterweservertiefung sowohl eine Sensitivitätsprüfung vorgenommen, als auch die wasserbaulichen, morphologischen, gesamtwirtschaftlichen und ökologischen Auswirkungen geprüft. Das wird
bei Planco sehr genau abgearbeitet, und wir warten das Ergebnis ab.
Ich kann nur dem Brief von Minister Bodewig entnehmen, dass er hinter diesen Ausbaumaßnahmen steht und die Notwendigkeit für unseren Standort sieht, gerade was die Containerverkehre und die Wettbewerbsfähigkeit in der Nordwestrange anbetrifft.
Ich denke, wir sollten diese fachlichen Fragen sowohl Planco als auch dem Franzius-Institut in Hannover überlassen und die Ergebnisse abwarten.
Die ersten Erkenntnisse der Fachleute sind – und das muss erst einmal abgearbeitet werden, und dafür gibt es nun wirklich spe
zialisierte Institute, denen sollten wir diese Arbeiten auch überlassen –, aber die allerersten Erkenntnisse der Fachleute sind, dass ein schnelleres Abfließen der Weser Überschwemmungen verhindert.
Ich weiß nun nicht, wer hier wirklich wie fachlich bewandert ist. Wie gesagt, noch einmal, wir sollten das den dafür zuständigen Instituten mit ihrem Spezialwissen überlassen!
Ich sage ausdrücklich, keinen von uns lässt die Hochwasserkatastrophe in den neuen Bundesländern, in Bayern oder auch in anderen Ländern unberührt. Insofern liegt uns selbstverständlich das Wohl der Menschen sehr am Herzen, und selbstverständlich werden wir auch entsprechend reagieren, aber auf einer fachlich fundierten Basis!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:
Vorbemerkung: RegIS-Online wurde als kommunales Wirtschaftsinformationssystem konzipiert. Partner sind nicht die Länder Bremen und Niedersachsen, sondern die Städte, Landkreise und Wirtschaftsinstitutionen in der Region.
Zu Frage eins: Zielsetzungen des RegIS-OnlineSystems sind: die Präsentation des Wirtschaftspotentials im Nordwesten und der Ausbau der Informationsinfrastruktur im Internet, die Förderung innerregionaler Kooperationen zur Stärkung der Wirtschaftskraft der Region sowie eine Stärkung des Netzwerkes der kommunalen Wirtschaftsförderung. Die Akquisition privater Investoren bildet keine primäre Zielsetzung. Denkbar ist aber eine mittelbare Wirkung über die Erhöhung des Bekanntheitsgrades und der Imageprofilierung Bremens und Bremerhavens durch dieses Instrument.
Zu Frage zwei: Die Vermarktung von RegIS-Online erfolgt unter der Marke „Ihr Wirtschaftsstandort im Nordwesten“. Auf die Nennung der beiden Bundesländer Bremen und Niedersachsen wird an dieser Stelle bewusst verzichtet, um den länderübergreifenden Charakter dieses Informationssystems zu betonen.
Die Darstellung des Moduls „Forschung“ ist zurzeit allerdings in der Tat noch sehr einseitig auf Niedersachsen ausgerichtet. Hier besteht, ebenso wie bei der Präsentation der Kammern, weiterer Handlungsbedarf. Aktuell wird unter anderem in Zusammenarbeit mit der Universität Bremen geprüft, wie die Angebote der Bremer und Bremerhavener Hochschul- und Transfereinrichtungen im Modul „Forschung“ weiter ausgebaut werden können. Die Adressen der Universität Bremen, der Hochschule Bremen, der Hochschule Bremerhaven und der IUB sind bereits benannt und verlinkt.
Zu Frage drei: KomSIS ist ein vom Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Technologie und Verkehr, den Landkreisen und kreisfreien Städten Niedersachsens gefördertes und von RegIS-Online
unabhängiges Standortinformationssystem für die Kommunen des Landes Niedersachsen. Bremen und Bremerhaven sind dementsprechend nicht beteiligt. – Soweit die Antwort des Senats!
Zu Punkt eins Ihrer Frage, wie gut wir in dem Internetauftritt präsent sind: Da gibt es in der Tat Nachholbedarf. Ich darf aber noch einmal auf den Zeitablauf hinweisen. Wir haben die Vorlage im September vergangenen Jahres beschlossen, und der entsprechende Geschäftsbesorgungsvertrag mit der BIG ist Ende des vergangenen Jahres abgeschlossen worden. Die BIG hat Anfang dieses Jahres eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter eingestellt. Insofern ist die Zeit noch zu kurz gewesen, um hier wirklich aktiv zu werden.
Ihre zweite Frage: Ich denke auch, dass mit größeren Aktivitäten und einem besseren Einbringen Bremerhavens auch der zweite Erfolg, nämlich ein Forum zu schaffen, das gerade auch für Investoren hier in Bremen interessant ist, erreicht wird. Wir arbeiten daran, das Problem ist erkannt!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:
Zu erstens: Im Frühjahr 2002 werden bei laufendem Kreuzreiseverkehr der Nordflügel und der Nordkopf umgebaut. Die nördliche Hälfte der zukünftigen Wartehalle im ersten Obergeschoss sowie der Eingangsbereich im Nordkopf und die Abfertigungshalle im Erdgeschoss sollen bis zum Herbst 2002 fertiggestellt sein. Der südliche Bereich der Wartehalle wird anschließend zum Saisonbeginn 2003 folgen. Die zur baulichen Umgestaltung der Fahrgastanlage gehörenden Fassadenerneuerungen, die Sanie
rung der Ostfassade sowie die Herstellung des Passagierganges und der daran anschließenden Hochstege werden während dieser Zeit vorgenommen. Die Fertigstellung und Inbetriebnahme des gesamten Kreuzfahrtterminals ist bis zum Saisonbeginn 2003 vorgesehen.
Zu zweitens: Nördlich des Gebäudekomplexes wird ein Parkplatz für Kreuzfahrtteilnehmer ab Mai dieses Jahres hergestellt. Der Busbahnhof ist im Wesentlichen fertiggestellt, Restbauten werden in Abhängigkeit von anderen Baumaßnahmen ab Herbst des Jahres vollendet.
Zu drittens: Allgemein wird im deutschen Kreuzfahrtmarkt mit Steigerungsraten zwischen 7,5 und zehn Prozent pro Jahr gerechnet. Nach Fertigstellung der Anlage in Bremerhaven wird wegen der Attraktivität darüber hinaus mit einem weiteren Zuwachs von mehr als zehn Prozent gerechnet.
Die Antwort gebe ich Ihnen jetzt gern. Einerseits haben wir ja im Februar ein großes Maßnahmenpaket für den Alten/Neuen Hafen beschlossen. Das Paket ist Ihnen allen bekannt. Ich gehe davon aus, dass auch gerade der Columbusbahnhof von den Maßnahmen, so sie denn umgesetzt werden, profitieren wird, zum Beispiel im Bereich Veranstaltungen, aber auch als Ausguck und als Treffpunkt. Von den Entwicklungen im Alten/ Neuen Hafen wird auch abhängig sein, wie die zweite Stufe des Ausbaus des Kreuzfahrtterminals realisiert werden kann und soll, also wie und in welcher Form ein Ausbau als Messe- und Veranstaltungszentrum hier realistisch und wirtschaftlich ist.
Wenn Sie dann das enge Umfeld betrachten, so hat der Wirtschaftssenator zusammen mit Bremerhaven ein Projekt auf den Weg gebracht, den so genannten Maritimen Trail. Dies ist ein Maßnahmenpaket, um die maritime Seite Bremerhavens für Touristen attraktiv zu machen und auch entsprechend zu vermarkten. Ein wichtiger Baustein in diesem Konzept ist natürlich der Columbusbahnhof. Hier ist vorgesehen, auch gerade die industriellen Teile des Umfeldes attraktiver zu machen, etwa durch besondere Beleuchtung, wie es zum Beispiel das Saarland
gemacht hat mit seinem Weltkulturerbe, der Stahlhütte. Es gibt eine entsprechende Vorlage, und diese Vorlage ist in Bremerhaven in der Abstimmung.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:
Der Senat begrüßt grundsätzlich die Einstellung von 34,8 Millionen Euro in den Bundeshaushalt als finanzielle Überbrückung bis zum Greifen der strukturellen Maßnahmen bei den Lohnnebenkosten, wie es im maritimen Bündnis abgesprochen war.
Damit wird ein Beitrag zur Sicherung der Bordarbeitsplätze von deutschen Seeleuten auf deutschen Handelsschiffen sowie zur Förderung der Ausbildung des seemännischen Nachwuchses insgesamt geleistet, der anteilmäßig auch den bremischen Reedern zugute kommt.
Der Senat bedauert, dass diese Fördermittel in den nächsten Jahren nur degressiv zur Verfügung gestellt werden sollen, nämlich nur 31 Millionen Euro in 2003, 27 Millionen Euro in 2004 und 23 Millionen Euro in 2005. – Soweit die Antwort des Senats!
Nach der allgemeinen Auffassung und der Erkenntnis aller Beteiligten sind 60 Millionen Euro per annum notwendig, wenn man wirklich mittel- und langfristig diese Arbeitsplätze, die hier zur Debatte stehen, sichern will und ebenso auch die Ausbildungsplätze.
Ich kann nur das maritime Bündnis wiederholen. Dort ist formuliert, dass die Entlastung im Bereich der Lohnnebenkosten, der Versicherungssteuern der Reedereien, der Sozialversicherungsbeiträge angestrebt ist. Ich hoffe, dass wir hier kurzfristig schnellstmöglich zu einer Umsetzung kommen.
Ich wiederhole das gern. Wir begrüßen grundsätzlich die Einstellung der entsprechenden Beträge. Wir bedauern allerdings, dass diese Beträge degressiv gestaltet sind, und wir gehen nach wie vor davon aus, dass zur grundsätzlichen Sicherung 60 Millionen per annum notwendig sind.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt: Zu eins: Im Güterverkehr auf der Schiene und auf der Straße ist eine erhebliche Besserstellung der europäischen Konkurrenzhäfen gegenüber den bremischen Häfen festzustellen. Dem Senat liegen Informationen über die Trassenpreise im Schienengüterverkehr in den niederländischen Konkurrenzhäfen vom Oktober 2001 vor. Danach wird ein Trassenentgelt von 0,21 Euro pro Kilometer auf der Schiene in den Niederlanden erhoben. Die Trassenpreise in Deutschland dagegen liegen durchschnittlich deutlich höher, je nach Qualität und Belastung von 2,10 Euro pro Kilometer bis zu über fünf Euro. Bei der Lkw-Maut ist gegenwärtig von 0,15 Euro pro Kilometer auszugehen. Dagegen ist völlig offen, ob, wann und zu welchen Bedingungen die Niederlande die Lkw-Maut einführen. Zu zwei: Der Senat fordert seit Jahren eine Richtlinie von der Europäischen Kommission zur Regulierung der wettbewerbsverzerrenden Beihilfen für Häfen in Europa. Mit dem Richtlinienvorschlag über den Marktzugang für Hafendienstleistungen, über den die Bremische Bürgerschaft im Februar aufgrund eines Berichts des Hafenausschusses beraten hat, sieht die Europäische Kommission ihre Aufgabe jedoch als erfüllt an, weil sie damit einheitliche Rahmenbedingungen für den Wettbewerb innerhalb der Häfen schafft. Sie verkennt dabei, dass der Wettbewerb der Diensteanbieter auf dem relevanten Markt, das heißt zwischen den Häfen, stattfindet und dort voll entwickelt ist. Hier hält die Kommission weiterhin an der Einzelfallmethode fest. Der Senat hat deshalb zusammen mit den anderen Küstenländern einen Beschluss des Bundesrates am 13. 7. 2001 zur Lösung der Wettbewerbsprobleme zwischen den europäischen Seehäfen erwirkt, in dem die Formulierung gemeinschaftlicher Leitlinien über staatliche Beihilfen für Hafenunternehmen gefordert wird. – Soweit die Antwort des Senats!
Insgesamt muss es uns ja darum gehen, eine international einheitliche Linie für alle Trassen zu erreichen, und es kann nicht sein, dass wir hier einen Wettbewerb untereinander austragen. Insofern werden wir uns hier für gleiche Bedingungen einsetzen.
Wir berichten Ihnen gern in der Deputation oder im Ausschuss darüber.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich darf noch einmal kurz die Position des Senats darlegen. Das kann ich schnell tun, denn wir sind uns, glaube ich, in vielen Punkten sehr einig. Der Senat begrüßt den gemeinsamen Antrag, in dem Sie darauf hingewiesen haben, welche Bedeutung die Bestandserhaltung der Fische und eine nachhaltige Fischereipolitik gerade auch für den Standort Bremerhaven mit 4000 Arbeitsplätzen, das heißt, jeder zehnte Arbeitsplatz ist in Bremerhaven von der Fischindustrie abhängig, hat.
Das ist auch der Grund dafür, dass der Senat das Grünbuch der EU an dieser Stelle bereits im Herbst begrüßt hat und sich an der Diskussion der Analyse der bisherigen und mit Sicherheit, da stimmen wir alle überein, mangelhaften Fischereipolitik und der Vorschläge für eine künftige effektivere Gestaltung
der gemeinsamen Fischereipolitik ab dem Jahr 2002 beteiligt. In all diese Vorschläge haben wir uns in der Vergangenheit bei allen Gelegenheiten in all den sich uns bietenden Gremien eingebracht und werden das auch weiter tun.
Natürlich hat auch uns das mehrfach angesprochene Hearing im Herbst eine Reihe von Ansatzpunkten gebracht, die wir konkret bei der Umsetzung des Grünbuchs in Einzelmaßnahmen einbringen werden. Allerdings, und das ist dann der wirkliche Pferdefuß an der ganzen Geschichte, scheint eine zügige Neugestaltung der GFP äußerst schwierig und kompliziert zu sein.
Die Kommission will sich bis Mitte April auf eine gemeinsame Vorlage einigen und diese dann Ende April dem Fischereirat vorlegen. Erst dann können wir auch unsere Überlegungen und die Punkte aus Ihrem Antrag in die Ausschüsse einbringen. Wir werden das selbstverständlich tun, allerdings ist davon auszugehen, dass vor Jahresende das Parlament nicht über eine Grundverordnung zur GFP entscheiden wird.
Dieser langwierige Prozess ist bedauerlich, denn gerade für Bremerhaven ist eine schnelle Sicherung der Ressource Fisch notwendig. Auch das hat Frau Hannken schon angesprochen, dieser langwierige Prozess und auch das lange vergangene Verfahren haben dazu geführt, dass die großen Unternehmen in Bremerhaven zur Selbsthilfe gegriffen und sich bis 2005 verpflichtet haben, nur Fisch aus gut gemanagten Fischbeständen beziehungsweise aus einer besonders nachhaltigen Fischerei zu beziehen.
Lassen Sie mich kurz noch einmal die drei Punkte festhalten, die der Senat beabsichtigt, in die weiteren Beratungen der Ausschüsse einzubringen! Sie decken sich im Großen und Ganzen mit Ihren Forderungen. Das ist einerseits die Aufforderung an die Erzeuger, einen Umsteuerungsprozess zu beginnen, denn es muss ihnen klar werden, dass sie ihre Ware und ihr Geschäft von morgen nur mit einem nachhaltigen Handeln sichern können. Hierzu sind unseres Erachtens auch konsequente Regelungen und Entscheidungen auf europäischer Ebene dringend erforderlich, das betrifft sowohl die Fangquoten als auch die hier angesprochenen Fragen der Flottenreduzierung.
Die Einhaltung der Regelungen, wenn sie denn zustande kommen, funktioniert natürlich nur, wenn es dann auch eine EU-weit harmonisierte Kontrolle gibt, und diese muss sicher von oben über eine EUBehörde gesteuert werden. Schlussendlich ist es dringend notwendig, dass die Forschung international gestärkt wird. Ich denke, wir tun das national, wir haben eine Vielzahl von maritimen Themen, denen wir uns hier in Bremen wissenschaftlich widmen.
Ich begrüße in dem Zusammenhang natürlich auch ganz besonders das Fischereiökologische Institut in
Bremerhaven. Es wird sicherlich ein Anker sein, um weitere Aktionen im wissenschaftlichen Bereich rund um dieses Institut anzusiedeln. Also sind wir hier auch ein gutes Stück weitergekommen. Wir werden uns nach unseren Möglichkeiten bemühen, Ihre Punkte mit in die Ausschüsse einzubringen. – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:
Die Gefahrgutüberwachung auf der Straße und den Wasserstraßen wird von den Polizeibehörden durchgeführt. Im Bereich der Häfen wird zusätzlich die Hafenbehörde bei der Gefahrgutüberwachung tätig. In den Betrieben der Stadtgemeinde Bremen erfolgt die Gefahrgutüberwachung durch die Hafenbehörde. In den Betrieben der Stadtgemeinde Bremerhaven, ausgenommen stadtbremisches Überseehafengebiet Bremerhaven, wird die Gefahrgutüberwachung vom Magistrat, Ortspolizeibehörde, der Stadt Bremerhaven wahrgenommen. Die Koordinierung der an der Gefahrgutüberwachung beteiligten Behörden wird von der obersten Landesbehörde, Senator für Wirtschaft und Häfen, vorgenommen.
Die Informationsstruktur in den Häfen beruht auf den Regelungen der Bremischen Hafenordnung. Gefährliche Güter, die in das Hafengebiet eingebracht werden, müssen der Hafenbehörde elektronisch gemeldet werden. Gleiches gilt für die Bereitstellung und Ortsveränderung verpackter gefährlicher Güter. Die Bereitstellung gefährlicher Güter ist nur auf den von der Hafenbehörde zugelassenen Plätzen zulässig. Aufgrund dieser Bestimmungen verfügt die Hafenbehörde über eine Datei, in der die Einzelheiten der an Bord der Schiffe und auf den Bereitstellungsplätzen befindlichen gefährlichen Güter ersichtlich sind.
Unfälle müssen durch die jeweils Beteiligten an die Hafenbehörde und die Feuerwehr gemeldet werden. Bei der Polizei Bremen, Verkehrsbereitschaft, sind zwei Polizeivollzugsbeamte für Gefahrguttransporte speziell ausgebildet. Diese sprechen sich im Einzelfall mit den Beamten der Feuerwehr ab. Die Einsatzdauerdienste der Polizei und der Feuerwehr informieren sich untereinander. Die Feuerwehr ver
anlasst das weitere Verfahren und setzt die betroffenen Dienststellen in Kenntnis.
Die Gefahrenabwehr erfolgt durch speziell für Gefahrguteinsätze ausgebildete und ausgerüstete Einsatzkräfte der Feuerwehr. Die Feuerwehr in Bremerhaven verfügt über 17 speziell für die Gefahrgutbekämpfung ausgebildete Einsatzkräfte und zwei spezielle Gefahrgutbekämpfungsfahrzeuge. Die Feuerwehr in Bremen verfügt über 55 speziell für die Gefahrgutbekämpfung ausgebildete Einsatzkräfte und sechs spezielle Gefahrgutbekämpfungsfahrzeuge.
In Bremen ereigneten sich im Jahr 2000 547 Unfälle mit Gefahrgut. Im Einsatzgebiet der Feuerwehr Bremerhaven wurden 235 Einsätze mit Austritt von Gefahrgut registriert. Bei den Unfällen mit Austritt von Gefahrgut handelt es sich überwiegend um Straßenverkehrsunfälle mit Austritt von Kraftstoffen oder sonstige Unfälle mit geringen Schadstoffaustritten.
Im Jahr 2000 wurden in den Häfen 738 mit Gefahrgut beladene Container kontrolliert. Dabei wurden Mängel bei der Kennzeichnung und Beschriftung der Container, Ladungssicherung, den Beförderungspapieren, bei Verpackung und Kennzeichnung der Versandstücke und den Gebinden festgestellt. Auf der Straße wurden 527 Gefahrgutfahrzeuge kontrolliert. Dabei wurden Mängel bei der Ausrüstung, Kennzeichnung, Begleitpapieren, Ladungssicherung, Fahrschulung und Zulassungsbescheinigung festgestellt. – Soweit die Antwort des Senats!
Ja, nach meinen Kenntnissen sind sie gut kontrolliert und gesichert worden. Ich darf ergänzend hinzufügen, dass die Vorgaben, wie diese Transporte zu sichern sind, vom Bundesamt für Strahlenschutz erlassen werden. Für den Hafenbereich nimmt das Hafenamt die Kontrollen vor und für den Transport die Innenbehörde, aber diese Vorgaben werden, wie gesagt, auch von der Rechtsaufsichtsbehörde – das ist der Bundesumweltminister – kontrolliert und vom Bundesamt für Strahlenschutz erlassen. Ich darf noch zu der Frage, die Sie
vielleicht im Hinterkopf haben, sagen: Teil dieser Kontrollmaßnahmen war, vorgegeben durch dieses Bundesamt, in einem Abstand von acht bis neun Metern Strahlungen zu messen. Dies ist geschehen, dort wurden keine Gefährdungen festgestellt. Der Abstand zur Presse und zu den Besuchern hat 20 bis 25 Meter betragen.
Liebe Frau Dr. Mathes, diese Vorgaben kommen vom Bundesamt für Strahlenschutz. Der Präsident dieses Bundesamtes ist Mitglied Ihrer Partei. Ich bin ganz sicher, dass gerade dieses Bundesamt höchstmögliche Sicherheit vorgibt, ansonsten wäre ich Ihnen für Unterstützung dankbar, wenn es nicht so wäre!