Protokoll der Sitzung vom 14.06.2006

die Finanzpolitik Bremens in den nächsten Jahren bewegt. Deswegen bin ich der Meinung, dass wir hier verfassungsrechtlich und auch haushaltsrechtlich auf der guten Seite stehen.

Ferner bin ich der Meinung, dass wir mit dieser Finanzplanung und diesem Doppelhaushalt auch die Weichen für unsere zentralen Sanierungsziele in der Zukunft gut gestellt haben. Ich möchte noch einmal erinnern: Seit dem Wegfall der mit dem Kanzlerbrief eingeplanten 530 Millionen Euro und folgende ist doch deutlich, das muss eigentlich jedem klar sein, dass wir es auf absehbare Zeit nicht schaffen können, im Finanzplanungszeitraum, geschweige denn in einem Doppelhaushalt, einen verfassungskonformen Haushalt aufzustellen. Es muss einfach deutlich gesagt werden, ich meine, es ist auch allen hier bewusst.

Es ging also darum, die finanzpolitische Ausrichtung neu zu bestimmen und zunächst einmal als ersten Schritt anzupeilen, dass die laufenden Einnahmen auch die laufenden Ausgaben decken müssen. Wir streben das bis 2009 an, und wir haben mit dem Doppelhaushalt 2006/2007, aber auch mit der Finanzplanung aufgezeigt, dass wir meinen, das unter realistischen Annahmen schaffen zu können. Wenn jemand mit dem Begriff Primärsaldo nicht klarkommt, dann ist das eine Problematik des Verstehens und nicht eine des Inhalts.

(Beifall bei der SPD und bei der CDU)

Wir haben weiterhin gesagt, es muss uns neben diesem finanzwirtschaftlichen Ziel auch gelingen, unser Ausgabenniveau insgesamt auf ein im Ländervergleich akzeptables Niveau abzusenken. Das ist die zweite Komponente, die ich hier gern noch einmal in Erinnerung rufen möchte. Es geht darum, das Ausgabenniveau – es ist je nach Produktplan unterschiedlich auszugestalten – insgesamt dem Ländervergleich anzupassen und uns auf dieser Seite, gerade mit Blick auf das Bundesverfassungsgericht und mit Blick auf die Verhandlungen, die wir mit Bund und Ländern anstreben, nicht angreifbar zu machen.

Ich meine, dass wir mit dem beschlossenen Finanzrahmen einen ganz wichtigen Schritt in diese Richtung gemacht haben und auch eine Basis für die kurz danach beim Bundesverfassungsgericht eingereichte Klage geschaffen haben.

Neben der juristischen Argumentation, wo nicht nur ich der festen Auffassung bin, sondern auch namhafte Verfassungsrechtler der Meinung sind, dass wir hier auf einer guten Basis argumentieren, haben wir aber einen ganz wesentlichen Punkt, das ist die Frage des Eigenbeitrags Bremens. Es ist hier schon sehr deutlich angesprochen worden, es geht im Wesentlichen auch darum, dass wir aufzeigen, dass wir als Haushaltsnotlageland, als ein Land, das sich in einer extremen Haushaltsnotlage befindet, erwiesenermaßen die Kraft haben, all das zu tun, was notwendig ist,

was man selbst in der Hand hat, um aus dieser Misere herauszukommen, bevor man dann die Solidarität vom Bund, aber auch möglicherweise von den Ländern, einfordert.

Wir haben das mit Einreichen der Klage am 7. April 2006 unmissverständlich und auch detailliert deutlich gemacht: Mit dem Finanzplan, den wir als Gegenstand der Klage eingereicht haben, zeigen wir auf, welchen Weg Bremen sowohl einnahmenseitig als auch ausgabenseitig in den kommenden Jahren beschreiten wird.

Ich denke, jeder hier in diesem Hause weiß, dass wir diesen Handlungsrahmen nicht ohne Not verlassen dürfen. Es geht um unsere Glaubwürdigkeit sowohl nach innen als auch nach außen. Es geht um unsere Glaubwürdigkeit in der Republik, denn wir haben diese Klage natürlich an alle Bundesländer verschickt und sie auch an den Bund gegeben. Wie das der Fall in solchen Verfahren ist, gibt uns das Verfahren des Landes Berlin ein gewisses Vorgefühl auf das, was auf uns zukommt, und natürlich werden alle Bundesländer und auch der Bund das analysieren, bewerten und kommentieren.

Wer in Karlsruhe war, als es in der mündlichen Verhandlung darum ging, den Sanierungskurs Berlins zu bewerten, der hat so ein gewisses Gefühl dafür bekommen, welche Fragen dort gestellt werden. Er hat auch ein Gefühl dafür bekommen – der Andrang war ja groß –, dass man dann im Glashaus sitzt, dass man unter der Beobachtung der gesamten Republik steht und dass auch wir uns hier keine Fehltritte in dem Bereich erlauben können.

Kommen wir zurück zum Doppelhaushalt 2006/ 2007! Dieser Doppelhaushalt ist der erste Schritt, den wir im Rahmen dieser Neuausrichtung gehen werden. Er ist sozusagen das erste Modul. Es werden ihm weitere Schritte folgen müssen, denn das Ziel, 2009 einen ausgeglichenen Primärhaushalt zu erreichen, ist natürlich nur ein Zwischenziel. Es muss weiter gehen, und es ist klar, dass wir in Bremen – einmal unabhängig davon, dass wir uns alle wünschen, dass sich mit den von der Bundesregierung beschlossenen steuerlichen Maßnahmen die Einnahmenseite des Stadtstaates verbessert – die Ausgabenseite auch in den kommenden Jahren nicht außer Acht lassen können. Dieser Doppelhaushalt ist damit in der Tat die Bewährungsprobe dafür, ob wir es auch wirklich ernst meinen mit dem, was wir uns selbst vorgegeben haben, und ob wir auch in der Lage sind, diesen Finanzrahmen einzuhalten. Ich meine, dass wir das bislang tun.

Wenn wir uns einmal die Einzelheiten anschauen und beispielsweise auf das große Feld, das eben hier auch vielfältig angesprochen worden ist, der Investitionen kommen, meine ich, dass wir dort eben die erste Bewährungsprobe bestanden haben. Sie wissen, dass die Sonderbundesergänzungszuweisungen ausgelaufen sind, darauf basierte unser Anschluss

investitionsprogramm. Es ist damit nicht mehr extern ausfinanziert. Wir wissen auch, welche Vorstellungen investiver Art vorhanden waren. Es waren Projekte in einer Größenordnung von rund 300 Millionen Euro, die dort ja sozusagen nicht von denen als Wunschliste angemeldet waren,

(Abg. Frau L i n n e r t [Bündnis 90/Die Grünen]: Doch!)

sondern es waren erst einmal „Wünsche“, im Grunde auch begründete Wünsche, wo man sich Gedanken gemacht hatte, jeweils aus ressortspezifischer Sicht natürlich, was man in Zukunft investiv in den einzelnen Bereichen abarbeiten soll. Wir haben diese Größenordnung auf ein realistisches Maß reduziert.

Wir haben aber auch entschieden, dass wir Zwischenfinanzierungen, die natürlich ein Vorgriff auf die Zukunft sind, das ist hier ja allen klar, weiter abbauen müssen. Wir können sie aber jetzt nicht ganz aufgeben, sondern wir werden sie in einem mehrjährigen Prozess abwachsen lassen müssen. Sie können eben ein solches System nicht von einem Tag auf den anderen aufgeben, es sei denn, Sie sind auch bereit, die realen Einschnitte, die das dann in der Bevölkerung und an vielen Stellen in diesen beiden Städten bedeutet, hinzunehmen. Da ich davon ausgehe, dass Sie das nicht sind, muss man das in einem Gemeinwesen langsam aussteuern. Aber es ist klar, dass wir diese Schecks auf die Zukunft eben weiter abbauen müssen.

Wir haben deshalb diese 100 Millionen Euro in der so genannten Positivliste. Es ist natürlich eine Positivliste, weil wir gesagt haben, welche Projekte wir machen wollen. Das ist ja eine ganz andere Diktion. Eine Regierung muss sagen, was sie machen will, aber nicht sagen, was sie nicht machen will. Deswegen haben wir gesagt, es ist eine Positivliste, weil wir sagen, was wir machen wollen. Wir haben in dieser Liste für 100 Millionen Euro Investitionen geeint, die wir in den kommenden zwei Jahren prioritär durchführen wollen.

Wir wollen sie aus dem Haushalt finanzieren, Frau Linnert, aber nicht über Schattenhaushalte. Deswegen haben wir es in den Haushalt integriert und haben auch gesagt, wir müssen den Vollzug sicherstellen, denn nur dann können die Investitionen, die dort konkret vorgesehen sind, durchgeführt werden, wenn wir es schaffen, sie über den Vollzug auch auszusteuern. Auszusteuern heißt auf Hochdeutsch, das Geld dafür bereitzustellen, denn nur dann können sie auch durchgeführt werden. Da Sie sich im Haushaltsausschuss auch eingehend damit befasst haben, wissen Sie, dass uns in dem Zusammenhang 2006 noch 30 Millionen Euro fehlen, das ist dort offen kommuniziert.

Wir haben hier auch die Übereinstimmung mit den Wirtschaftsförderungsausschüssen, dass Sie deshalb

in jedem Einzelfall ganz besonders sorgfältig den Umfang und auch den Realisierungszeitpunkt, der im Rahmen dieser Investition von 100 Millionen Euro vorgesehen ist, prüfen sollen. Ich bin mir ganz sicher, dass wir das im Zusammenspiel mit dem Vermögensausschuss, der ja nun ein eigenständiges Vertretungsgremium des Haushaltsgesetzgebers ist, gemeinsam lösen können, so dass wir nur die Projekte dieser Positivliste auch verpflichten und ausgeben, die wir zuvor über eine Vollzugsfinanzierung sicher gestellt haben.

Lassen Sie mich zu einem zweiten weiteren Feld kommen, das ist die Personalpolitik! Auch hier stehen wir vor großen Herausforderungen. Es ist unser ganz klares Interesse, dass wir trotz enger Spielräume in diesem Bereich auch weiterhin eine soziale und eine beschäftigungsorientierte Personalpolitik betreiben wollen. Wir wollen trotz PEP Raum für Neueinstellungen schaffen und jungen Menschen im öffentlichen Dienst eine Chance geben, deshalb haben wir eine hohe Ausbildungsquote, das ist ja eben angesprochen worden. Wir haben über 500 jungen Menschen einen Ausbildungsplatz gegeben. Wir waren und sind damit Vorbild für die private Wirtschaft. Wir wollen auch ein modernes Fortbildungsangebot, denn wir sind der festen Auffassung, dass das die Voraussetzungen sind für Flexibilität und auch für die Modernisierungsfähigkeit unserer Verwaltung. Dazu gehört natürlich auch eine leistungsgerechte Bezahlung.

Aber wir wissen auch, es geht nicht mehr alles, deshalb sind wir, genau wie andere Bundesländer, darauf angewiesen, Einschnitte vorzunehmen. Wir wollen diese Einschnitte nicht nur zur Haushaltskonsolidierung, sondern wir wollen sie auch deshalb vornehmen, damit wir, wie ich eben beschrieben habe, Neueinstellungen, Ausbildung, Fortbildung und Beförderungsmöglichkeiten in einem begrenzten Rahmen immer noch Raum geben können, so dass wir nicht unsere letzten personalwirtschaftlichen und personalpolitischen Möglichkeiten weggeben. Deshalb geht es darum, dass damit auch Spielraum geschaffen werden soll zur Umsetzung unserer personalpolitischen Ziele und für personelle Verstärkungen in wichtigen Zukunftsbereichen.

Meine Damen und Herren, wir haben im letzten Jahr beschlossen, im Beamtenbereich die Sonderzuwendungen zu kürzen. Wir haben aber auch von vornherein eine soziale Komponente zugunsten der mittleren und unteren Besoldungsgruppen vorgesehen. Die Beschlusslage ist eindeutig, ohne Änderung der Sonderzuwendungsregelungen hat unser Haushalt eine Deckungslücke von 35 Millionen Euro pro Jahr. Deshalb waren auch konsequenterweise diese Anpassungen von Anfang an Bestandteil des Haushaltsaufstellungsverfahrens. Ich erinnere noch einmal daran, dass wir am 19. April 2005 im Senat auf der Basis der koalitionären Beratungen beschlossen haben, ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidenten: „Die Sonderzahlung für Beamte und Versorgungsempfän

ger wird ab 2006, durchgesetzt in 2005, der niedersächsischen Regelung – jährlicher Festbetrag 420 Euro bis A 8 und einmalige Zahlung von 25,56 Euro je Kind für alle Besoldungsgruppen – angepasst.“

Wir haben einige Wochen später, nämlich am 10. Mai 2005, im Senat den Entwurf eines entsprechenden dienstrechtlichen Änderungsgesetzes beschlossen und zugleich die Anhörung der Spitzenverbände gemäß Paragraph 97 Bremisches Beamtengesetz eingeleitet. Wir haben nicht zuletzt im Finanzrahmen, den wir, wie ich eben sagte, auch dem Bundesverfassungsgericht und den anderen Bundesländern im Wortlaut zukommen lassen haben, eindeutig und unmissverständlich auf diese Beschlussfassung Bezug genommen. Deshalb meine ich, dass wir die seit über einem Jahr vereinbarten Einsparziele nicht mehr so einfach zur Disposition stellen können und, denke ich, auch nicht wollen. Wer hier jetzt wackelt und zaudert oder weich wird, der verlässt meines Erachtens den Konsens der Sanierungspolitik, der gerade die erfolgreiche Zusammenarbeit in den letzten Monaten geprägt hat.

(Beifall bei der SPD)

Ich meine, gerade Sie, Herr Pflugradt, aber auch der Kollege Perschau, dem ich von dieser Stelle aus auch persönlich alles Gute und eine gute Genesung wünsche, haben doch in den Beratungen zum Haushalt immer wieder, auch Sie zuletzt jetzt hier in Ihrer Rede, in Ihrem Statement, die Bedeutung der Einhaltung des Finanzrahmens und der Eckwerte betont. Deshalb gehe ich davon aus, dass es so bleibt.

Ich sage auch, dass die Fraktionen im großen Verantwortungsbewusstsein alle ihre Änderungsanträge zum Haushalt mit realisierbaren Deckungsvorschlägen versehen haben. Ich meine, das, was wir koalitionär so erfolgreich hervorragend aufgebaut haben, das können wir doch jetzt auf den letzten Metern nicht wieder einreißen. Ich meine das deshalb, weil es jedem klar sein muss, dass man eine Deckungslücke von zweimal 35 Millionen Euro weder durch Bewirtschaftungsmaßnahmen noch im jetzigen Beratungsstadium durch irgendwelche Umschichtungen im Haushalt auffangen kann. Es würde die gesamte Statik dieses in über einem Jahr erarbeiteten Haushaltsgefüges durcheinander bringen, und ein Nachtragshaushalt und damit auch die Verabschiedung vom Finanzrahmen wäre dann die logische und zwingende Konsequenz.

Ich weiß, einige spielen mit dem Gedanken, eine Arbeitszeiterhöhung als Gegenfinanzierung vorzuschlagen. Ich sage an dieser Stelle eindeutig, das ist für Bremen der falsche Weg!

(Beifall bei der SPD)

Das ist eine Provokation der Beschäftigten, und das ist vor allem finanzwirtschaftlich kein Ausweg. Wir

müssten dann über unsere jetzt schon sehr stringenten und ehrgeizigen PEP-Quoten hinaus auf der Stelle, das heißt sofort, rund 200 Beamtinnen und Beamte einsparen. Wie wollen Sie denn den Eltern an den Schulen erklären, wenn plötzlich weitere 100 Lehrer fehlen? Wie soll der Kollege Röwekamp verantworten, dass die von ihm zusätzlich eingeforderten Polizisten dem Weihnachtsgeld der Beamten geopfert werden müssen? Das geht nicht, meine Damen und Herren!

(Beifall bei der SPD)

Deshalb muss jedem von Ihnen klar sein, wer heute dem Haushalt zustimmt, der stimmt auch der Finanzplanung zu, und der muss deshalb auch dem Besoldungsgesetz zustimmen.

Es gibt aber noch einen weiteren Aspekt, den ich gern ansprechen würde. Es geht in diesem Zusammenhang auch um die Glaubwürdigkeit Bremens. Wir wissen doch alle, dass Bremen in den letzten Monaten nicht allzu viele Unterstützer in der Bundesrepublik hatte. Wir wissen alle, dass manche Bremen doch schon abgeschrieben haben und sagen, die schaffen das nicht! Das bestätigt ja gerade, dass wir zu einem Sparkommissar kommen müssen, dass wir fusionieren müssen, dass wir das auflösen müssen. Deswegen sage ich, wir müssen aufpassen, dass die hier losgetretene Diskussion nicht ein bundesweites Negativecho auslöst. Das hätte mit Sicherheit auch Folgen für das Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.

Darüber hinaus wird immer gern gefordert, dass der Finanzsenator, aber auch der Bürgermeister jetzt stringent und konsequent mit ver.di in die Verhandlungen im Angestelltenbereich gehen sollen. Was erwarten Sie denn für Ergebnisse, wenn Sie bereits an dieser Stelle bei den eigenen gemeinsamen Positionen abweichen, Ihre Position aufgeben? Wie sollen in diesem Zusammenhang ordentliche und faire, aber auch auf die Interessen Bremens ausgerichtete Verhandlungen mit ver.di geführt werden?

All das zeigt, glaube ich, meine Damen und Herren, dass wir an dieser Stelle sehr standhaft sein müssen und den Weg, den wir gemeinsam gegangen sind, hier auch konsequent fortsetzen müssen.

(Beifall bei der SPD)

Meine Damen und Herren, der Doppelhaushalt 2006/2007 ist kein reiner Kürzungshaushalt. Wir wollen auch in schwierigen Zeiten inhaltliche Akzente setzen, und Frau Wiedemeyer hat es hervorragend angesprochen. Sie hat deutlich gemacht, dass wir auch in diesem Haushalt in wichtige Zukunftsfelder Bremens investieren. Wir investieren in diese Zukunftsfelder zur Stärkung dieses Zwei-Städte-Staates, und wir wollen auch in Zukunft, nicht in allen, aber in zentralen Bereichen, ein hohes Leistungsniveau für

unsere Bürgerinnen und Bürger in Bremen und Bremerhaven anbieten.

Deshalb sage ich und erinnere nochmals beispielhaft daran, dass wir auch mit diesem Haushalt den KiTa-Bereich mit über 5,2 Millionen deutlich gestärkt haben. Wir haben eine Anschubfinanzierung für das Kindertagesbetreuungsausbaugesetz mit 5,4 Millionen Euro auf den Weg gebracht, und wir haben ein Ganztagsschulprogramm und Pisa-Maßnahmen für 22 Millionen Euro angesetzt. Wir haben, ich sagte das eben schon, in dieser schwierigen Zeit die Ausbildungsquote im öffentlichen Dienst auf 8,1 Prozent und 502 neue Auszubildende erhöht.

(Beifall bei der SPD und bei der CDU)

Deswegen zeigt dieser Doppelhaushalt eine eindeutige koalitionäre Handschrift, die auch in ganz wichtigen zentralen Bereichen nach wie vor Spielräume aufzeigt, die allerdings – und das ist eben auch der Zusammenhang, die Kehrseite der Medaille – an anderer Stelle dann eben wieder nicht ausgegeben werden können respektive gespart werden müssen.

Es ist hier heute, insbesondere von der grünen Opposition, oft die Frage nach der Transparenz der Haushalte, die Frage der Haushaltswahrheit, -klarheit und -vollständigkeit angesprochen worden. Ich habe das in dieser pauschalen Positionierung nicht so ganz nachvollziehen können. Ich habe vor allen Dingen auch nicht nachvollziehen können, dass hier behauptet wird, die Informationen lägen nicht vor. Ich könnte mich noch mit der These anfreunden, dass Sie sagen, das ist alles sehr komplex, das steht möglicherweise an vielen Stellen, und es ist nicht so einheitlich unter einer dicken Überschrift abrufbar, was man in bestimmten Bereichen, Hafeninvestitionen haben Sie angesprochen, ausgibt.

Aber wir liefern Ihnen auch in Abstimmung mit dem Haushalts- und Finanzausschuss, ich glaube, zirka 8,7 Kilo Haushaltsdokumente. In diesen 8,7 Kilo Haushaltsdokumenten – Herr Staatsrat Lühr kann die sonst gern noch einmal auf die Waage legen, um das zu verifizieren, vielleicht sind es auch 8,6 oder 8,9 – stecken die relevanten Informationen. Ich bin gern bereit, mit Ihnen zusammen, Frau Linnert – und das gilt auch für meine Verwaltung, denn es erleichtert uns das Leben ja auch –, dieses Paket im Gewicht zu reduzieren und zu versuchen, Wege zu beschreiten, wie man die notwendigen Informationen zur Steuerung dieses Haushaltes vermittelt.

Da haben wir auch ein gemeinsames Interesse, das gilt auch für den Senat und den Finanzsenator, das gilt für alle Haushaltspolitiker. Wir müssen wissen, wo wir fliegen. Man kann im Nebel nicht richtig steuern, es sei denn, man hat einen Autopiloten, und den haben wir in diesem Land nicht. Deshalb muss unser gemeinsames Anliegen sein, weiter daran zu arbeiten. Da stehe ich Ihnen auch gern zur Verfügung

und bin auch gern bereit, die Vorschläge der Opposition aufzunehmen, wie wir das ein Stück transparenter, handlicher, verständlicher machen, und wie wir dort in dieser Abwägung zwischen Transparenz einerseits und information overkill andererseits einen Mittelweg finden.

Sie haben angesprochen, dass wir die verfassungsgemäße Grenze für die Kreditaufnahmen nach Artikel 131 a überschreiten. Natürlich überschreiten wir sie, das ist auch Bestandteil unserer extremen Haushaltsnotlage. Wenn wir sie nicht überschritten, wären wir nicht in einer extremen Haushaltsnotlage. Damit will ich nicht sagen, dass ich das als richtig und gut empfinde, aber wenn Sie sich die Haushalte 2006/ 2007 und die Finanzplanung anschauen, sehen Sie, dass wir die Kreditaufnahme zurückfahren werden. Es kann nicht gut sein, wenn wir dieses Land weiter verschulden, aber ich sage noch einmal mit Blick auf Ihre Anmerkungen zur Haushaltswahrheit und Transparenz, wir haben freiwillig und ohne dass eine entsprechende Rechtsprechung für Bremen vorliegt, die Rechtsprechung des Berliner Verfassungsgerichtshofs aufgegriffen, und wir haben alle Ausgaben im Haushalt daraufhin begründet, ob sie nach bundes- oder landesrechtlichen Gründen unabdingbar sind.

Wir wissen auch, dass in den Ressorts bei allen Beteiligten noch Lernerfahrungen notwendig sind, dass das noch verbessert werden kann, weil wir das zum ersten Mal gemacht haben. Aber es zeigt, dass wir bereit sind, in diese Richtung zu gehen, und dass wir uns auch gar nicht schämen oder etwas zurücknehmen müssen, sondern es ist doch klar, dass das, was wir in dieser Situation ausgeben, bundesverfassungsrechtlich respektive landesverfassungsrechtlich oder sonst zwingend notwendig begründet sein muss. Deswegen räume ich gern ein, dass in diesem umfangreichen Anlageband noch Optimierungspotential steckt, aber ich weise es weit von mir, auch für den Senat, dass wir hier nicht der Haushaltswahrheit und -klarheit nachgekommen sind.

Meine Damen und Herren, Sie wissen, dieser Haushalt ist auf enge Naht genäht, und die Haushaltsaufstellung ist nur der erste Akt in einem sicherlich mehraktigen Drama. Wir alle wissen, dass mit dem Haushaltsvollzug die Arbeit erst richtig anfängt. Deswegen brauchen wir eine strenge Haushaltsdisziplin, wir brauchen vor allen Dingen ein Haushaltscontrolling. Deswegen haben wir in dieses Haushaltsgesetz einen neuen Paragraphen 2 a eingefügt, und danach wird der Senator für Finanzen aufgefordert, geeignete Steuerungs- und Bewirtschaftungsmaßnahmen zu ergreifen, sobald Abweichungen von den Zielen der Finanzplanung drohen.