Ich weiß, Herr Abgeordneter Richter, man hätte das alles auch anders machen können. Man hätte auch Private beauftragen können, so etwas zu organisieren. Das gibt es, und das funktioniert andernorts auch. Hier ist eine Grundentscheidung getroffen worden, im Grunde schon bevor diese Koalition angefangen hat zu arbeiten, dass wir in Bremen unser öffentliches Vermögen behalten und nicht in private Hände übergeben wollen.
Jetzt komme ich noch einmal zu den Fragen, die hier gestellt worden sind und die im Prozess vielleicht nicht beantwortet worden sind, ich weiß es nicht. Im Haushalts- und Finanzausschuss in der letzten Woche haben Sie die Fragen leider nicht gestellt, Herr Richter.
Einmal zu den Bemerkungen von Herrn Pflugradt! Herr Pflugradt hat gesagt, dass neue Schnittstellen entstehen würden. Das ist nicht der Fall! Denn genau das, was er genannt hat, die Vergabe von Hochbauangelegenheiten, bleibt dort, wo sie jetzt ist, beim Vergabeausschuss der Baudeputation, der auch die Tiefbauangelegenheiten, sprich Straße und Ähnliches, macht.
(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen – Abg. F o c k e [CDU]: Das ist jetzt aber neu!)
Die Senatorin für Finanzen hat es nicht vorgehabt. Der Lenkungsausschuss hat schon im September beschlossen, dass diese Aufgaben nach wie vor Sache des Bauressorts sind. Schließlich sind die Bauaufträge für die GBI, die schon immer unter der Zuständigkeit des Finanzressorts lagen, bisher auch vom Vergabeausschuss dort vergeben worden. Aus unserer Sicht ist es völlig klar, die Gespräche mit dem Bauressort haben stattgefunden, dass es dort bleibt, wo es ist, es gibt keine neue Schnittstelle.
Herr Richter, vielleicht noch drei Sätze zu Ihren Zahlen! In der Tat war es nicht richtig, was ich im Juni zu den Zahlen gesagt habe, weil mir selbst damals keine präzisen Zahlen vorlagen. Heute ist es so, die neue Einrichtung wird rund 900 Personen beschäftigen. Ich weiß nicht genau, wie viele es am 1. Januar sind, ob es 897 oder 903 Personen sind, aber die Zahl ist korrekt. Darunter befinden sich die eben aufgeführten Zahlen der Reinigungskräfte, die in der Vorlage stehen. Das sind die Personen, das sind nicht die sogenannten Vollzeitstellen, die liegen nämlich insgesamt nur etwa bei 230. Ich glaube, 224 ist die korrekte Zahl, aber ich habe sie jetzt hier gerade nicht vor mir. In den jetzigen Betrieben sind wohlgemerkt rund 380 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Vollzeitstellen vorhanden. Dann kommen wir auf Vollzeitstellenvolumina, wie das in der Fachsprache bei uns im Finanzressort heißt, von etwas über 600 tatsächlichen Mitarbeiterstellen. Das ist kein Großunternehmen, das dort gegründet wird, sondern bes
tenfalls ein mittelständisches Unternehmen. Ich glaube, insofern haben wir jetzt, was die Beschäftigtenzahlen betrifft, Klarheit geschaffen.
Jetzt noch zwei Sätze zu dem Antrag der Koalition: Sie beauftragen uns, ein Konzept vorzulegen. Ich kann Ihnen schon heute sagen, zu diesem Konzept gehört – das ist auch soweit vorbereitet –, dass wir nach einer Anlaufphase im nächsten Jahr zum Jahr 2010 einen einheitlichen Preis für Eigen- und Fremdleistungen, die von der neuen Einrichtung vergeben werden, herstellen können. Dazu werden die Berechnungen derzeit angestellt. Voraussetzung ist, dass für die Eigenreinigung einige Investitionen und einige Innovationen geschaffen werden, nämlich eine bessere apparative Ausstattung und eine Neuorganisation in den Gebäuden, die gereinigt werden müssen. Dazu haben wir ein gutes Vorbild, bei dem wir sehen können, dass Eigenreinigung nicht teurer ist als Fremdreinigung.
Wir haben im Finanzamt Bremen-Nord, das ist quasi ein Modellversuch, die Fremdreinigung durch Eigenreinigung zum genau gleichen Preis ersetzt. Das ist dadurch geschehen, dass diejenigen, die jetzt im städtischen Auftrag arbeiten, mit den gleichen guten modernen Apparaten, Geräten und Reinigungsmitteln ausgestattet sind wie die der Fremdreinigung vorher. Das ist eine einmalige Investition, das gebe ich gern zu, die kann aber geleistet werden. Das Geld ist im Bestand vorhanden, nämlich aus den Gewinnen, die wir bei der Fremdreinigung bisher gemacht haben. Ich glaube, dieses kleine Beispiel zeigt, dass es auch anders geht. Damit ist dann auch die Frage des Anschlusszwangs erledigt. Wenn die Eigenreinigung und die Fremdreinigung zum gleichen Preis angeboten werden denn die Fremdreinigung wird bisher für die öffentlichen Bereiche weitgehend über GTM angeboten, dann gibt es keinen ernsthaften Grund mehr – es sei denn, es gibt qualitative Unterschiede –, sich für die Fremdreinigung zu entscheiden.
Das wird der Kerngedanke des neuen Konzepts sein. Um die Auslastung der jetzigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter braucht man sich beim besten Willen nicht zu sorgen. Die haben alle jetzt schon ihre Schulen. Das sind ja überwiegend die Schulen, in denen sie arbeiten, und die reinigen sie und das auch voll ausgelastet.
Die haben eher das Problem, dass nicht mehr nachbesetzt wird, dass frei werdende Stellen in der Vergangenheit nicht wieder besetzt wurden und damit die Reinigungsleistung und die Reinigungsarbeit immer dichter gemacht wurde, weil man versucht hat, auf Kosten der Reinigungskräfte Personalkosten einzusparen. Das wollen wir nicht. Wir wollen Personalkosten einsparen, aber wir wollen nicht, dass das auf
deshalb auch genau diese Umstellung, die wir vorhaben. Zum 1. Januar 2009 wird die Anstalt öffentlichen Rechts mit dem Namen Immobilien Bremen gegründet, und sie wird auch zu diesem Zeitpunkt ihre Arbeit aufnehmen können. Dann heißt diese neue Einrichtung „Immobilien Bremen“, und dann wäre ich froh, wenn wir „Neues aus der Anstalt“ künftig nur noch im ZDF hören.
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Beratung ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Als Erstes lasse ich über den Antrag der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen mit der Drucksachen-Nummer 17/599 abstimmen. Gemäß Paragraf 51 Absatz 7 unserer Geschäftsordnung lasse ich zunächst über den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE mit der DrucksachenNummer 17/611 abstimmen. Wer dem Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE mit der Drucksachen-Nummer 17/611 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Stimmenthaltungen? Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) lehnt den Änderungsantrag ab. Nun lasse ich über den eigentlichen Antrag abstimmen. Wer dem Antrag der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen mit der Drucksachen-Nummer 17/ 599 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Nun lasse ich über das Gesetz zur Gründung einer Anstalt für Immobilienaufgaben in zweiter Lesung abstimmen.
Gemäß Paragraf 51 Absatz 7 unserer Geschäftsordnung lasse ich zuerst über den Änderungsantrag des staatlichen Haushalts- und Finanzausschusses mit der Drucksachen-Nummer 17/604 abstimmen.
Wer dem Änderungsantrag des staatlichen Haushalts- und Finanzausschusses mit der DrucksachenNummer 17/604 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Jetzt lasse ich über das Gesetz zur Gründung einer Anstalt für Immobilienaufgaben, Drucksache 17/459 – unter Einbeziehung der in der ergänzenden Mitteilung des Senats, Druckssache 17/607, enthaltenen Anlage zu diesem Gesetz –, in zweiter Lesung abstimmen.
Wer das Gesetz zur Gründung einer Anstalt für Immobilienaufgaben, Drucksache 17/459 – unter Berücksichtigung der soeben vorgenommenen Änderungen und der Anlage zu diesem Gesetz Druckssache 17/607 –, in zweiter Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Im Übrigen nimmt die Bürgerschaft (Landtag) von dem Bericht des staatlichen Haushalts- und Finanzausschusses, Drucksache 17/604, Kenntnis.
Nachträglich möchte ich Ihnen noch mitteilen, dass es bei der Drucksache 17/582 wenige redaktionelle Änderungen gegeben hat, die bei der Drucklegung berücksichtigt wurden.
Gemäß Paragraf 29 unserer Geschäftsordnung hat der Senat die Möglichkeit, die Antwort auf die Große Anfrage in der Bürgerschaft mündlich zu wiederholen.