Zweiter Punkt! Das hängt ganz eng zusammen mit dem vorherigen Thema, dem Gebührenmodell! Wir werden darüber diskutieren, ob es eine völlig neue Konstruktion geben kann, eine haushaltsbezogene Abgabe, oder ob wir eine Fortschreibung des bestehenden gerätebezogenen Modells machen. Die Entscheidungen sind noch nicht gefallen, sie werden aber auch von großer Bedeutung dafür sein, welches Gebührenaufkommen hier aufkommt und wie wir im Ergebnis die Finanzausstattung von Radio Bremen gestalten können.
Dritter Punkt, Werbung und Sponsoring! Dies hat sicherlich auch etwas mit Qualität zu tun. Mancher glaubt, dass zu einem Qualitätsmedium vielleicht manchmal auch noch weniger Werbung gehört. Das wird man diskutieren müssen. Das wird finanzielle Auswirkungen haben. Wenn man darauf verzichtet, kommt es zu Ausfällen auf der Einnahmenseite. Ein Sender wie Radio Bremen kann sich solche Ausfälle nicht leisten. Wir werden diskutieren müssen, ob entsprechende Ausgleiche geschaffen werden kön
Dies sind drei sehr relevante Finanzpunkte, letztlich in der Auswirkung auch für Radio Bremen und für die Zukunftssicherung dieses Senders. Wir haben in der Ministerpräsidentenkonferenz und in der Rundfunkkommission ganz großen Wert darauf gelegt, dass diese drei Punkte zusammenbleiben und zusammen entschieden werden, weil alle gemeinsam erhebliche finanzielle Auswirkungen haben. Insofern werden wir in der zweiten Jahreshälfte Gelegenheit haben, über diese Themen auch hier zu sprechen und dann über konkrete Weichenstellungen, die bis dahin zu treffen sind, zu diskutieren. – Danke schön!
Ich lasse über den Gesetzesantrag der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen mit der Drucksachen-Nummer 17/1097 in zweiter Lesung abstimmen.
Gemäß unserer Geschäftsordnung lasse ich zunächst über den Änderungsantrag des Ausschusses für Informations- und Kommunikationstechnologie und Medienangelegenheiten abstimmen.
Wer dem Änderungsantrag des Ausschusses für Informations- und Kommunikationstechnologie und Medienangelegenheiten mit der Drucksachen-Nummer 17/1219 – Neufassung der Drucksache 17/1207 – zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Nun lasse ich über die Änderung des Radio-Bremen-Gesetzes mit der Drucksachen-Nummer 17/1097 in zweiter Lesung abstimmen.
Wer das Gesetz zur Änderung des Radio-BremenGesetzes in zweiter Lesung unter Berücksichtigung der soeben vorgenommenen Änderungen beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Im Übrigen nimmt die Bürgerschaft (Landtag) vom Bericht des Ausschusses für Informations- und Kommunikationstechnologie und Medienangelegenheiten, Drucksache 17/1219, Kenntnis.
(Unterbrechung der Sitzung 12.55 Uhr). * Präsident Weber eröffnet die Sitzung wieder um 14.33 Uhr. Präsident Weber: Die unterbrochene Sitzung der Bürgerschaft (Landtag) ist wieder eröffnet.
Auf der Besuchertribüne begrüße ich recht herzlich Mitglieder von Haus & Grund e. V.. Seien Sie herzlich willkommen!
Gesetz zur Änderung der Landesverfassung der Freien Hansestadt Bremen – Artikel 82, 84, 97 Bremische Landesverfassung
Antrag des nichtständigen Ausschusses nach Artikel 125 Landesverfassung vom 12. März 2010 (Drucksache 17/1210) 3. Lesung
Die Bürgerschaft (Landtag) hat das Gesetz zur Änderung der Landesverfassung der Freien Hansestadt Bremen in ihren Sitzungen am 25. Februar 2010 in erster Lesung und am 17. März 2010 in zweiter Lesung beschlossen.
Die gemeinsame Beratung ist eröffnet. – Wortmeldungen liegen nicht vor. – Die Beratung ist geschlossen.
Bevor wir zur Abstimmung kommen, möchte ich noch auf Folgendes hinweisen: Gemäß Artikel 125 Absatz 3 der Landesverfassung kommt ein Beschluss auf Abänderung der Verfassung außer durch Volksentscheid nur zustande, wenn die Bürgerschaft mit Mehrheit von zwei Dritteln ihrer Mitglieder zustimmt.
Wer dem Gesetz zur Änderung der Landesverfassung der Freien Hansestadt Bremen, Drucksache 17/1210, in dritter Lesung seine Zustimmung, seine Stimmenthaltung oder sein Nein signalisieren möchte,
möge sich dann deutlich mit Ja, Nein oder Enthaltung zu Wort melden. Meine Damen und Herren, ich rufe die Namen auf.
Meine Damen und Herren, ich gebe Ihnen das Ergebnis bekannt: Mit Ja haben gestimmt 74 Abgeordnete. Damit ist die notwendige Mehrheit erreicht, es waren 56 Jastimmen nötig. Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt das Gesetz in dritter Lesung, und zwar mit der erforderlichen Mehrheit von zwei Dritteln ihrer Mitglieder.
Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder der Bremischen Bürgerschaft, das Ausführungsgesetz zu Art. 145 Abs. 1 der Landesverfassung der Freien Hansestadt Bremen, Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Deputationen, zur Änderung des Gesetzes zur Entschädigung der Mitglieder von Deputationen und zur Änderung des Bremisches Beamtengesetzes Antrag des Verfassungs- und Geschäftsordnungsausschusses vom 23. Februar 2010 (Drucksache 17/1177) 2. Lesung
Gesetz zur Neuregelung des Abgeordnetenrechts, zur Ausführung des Artikels 145 Absatz 1 der Landesverfassung und zur Änderung deputations- und beamtenrechtlicher Vorschriften Bericht und Antrag des Verfassungs- und Geschäftsordnungsausschusses vom 12. März 2010 (Drucksache 17/1211) 2. Lesung
Gesetz zur Änderung des Bremischen Wahlgesetzes Antrag der Fraktionen der SPD, der CDU, Bündnis 90/ Die Grünen, DIE LINKE und der FDP vom 12. März 2010 (Drucksache 17/1212) 1. Lesung 2. Lesung
vom 23. Februar 2010, Drucksache 17/1177, ist von der Bürgerschaft (Landtag) in ihrer 62. Sitzung am 25. Februar 2010 in erster Lesung beschlossen und an den Verfassungs- und Geschäftsordnungsausschuss zurücküberwiesen worden. Dieser Ausschuss legt mit der Drucksachen-Nummer 17/1211 seinen Bericht und Antrag dazu vor.
Wir kommen nun zur zweiten Lesung des Gesetzes zur Neuregelung des Abgeordnetengesetzes und zur ersten Lesung des Gesetzes zur Änderung des Bremischen Wahlgesetzes.