Protocol of the Session on March 27, 2014

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Bericht und Antrag des Ausschusses für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit zum 7. Jahresbericht der Landesbeauftragten für Informationsfreiheit vom 8. März 2013 (Drs. 18/806) und zur Stellungnahme des Senats vom 27. August 2013 (Drs. 18/1038) vom 4. März 2014

(Drucksache 18/1293)

Dazu als Vertreter des Senats Herr Staatsrat Strehl.

Meine Damen und Herren, der siebte Jahresbericht der Landesbeauftragten für Informationsfreiheit vom 8. März 2013, Drucksache 18/806, ist von der Bürgerschaft (Landtag) in ihrer 39. Sitzung am 17. April 2013 und die Stellungnahme des Senats dazu vom 27. August 2013, Drucksache 18/1038, in ihrer 48. Sitzung am 26. September 2013 an den Ausschuss für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit überwiesen worden.

Der Ausschuss für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit legt mit der Drucksachen-Nummer 18/1293 seinen Bericht und Antrag dazu vor.

Die Abgeordnete Frau Schön verzichtet als Berichterstatterin auf eine Worterteilung.

Die gemeinsame Beratung ist eröffnet.

Als erster Redner hat das Wort der Abgeordnete Patrick Öztürk, Fraktion der SPD.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit dem Bremischen Informationsfreiheitsgesetz und dessen Novellierung im Jahr 2011 setzt die rot-grüne Koalition bundesweit einen hohen Maßstab für die Transparenz von behördlichem und politischem Handeln.

Wenn wir uns den siebten Jahresbericht der Landesbeauftragten für Informationsfreiheit anschauen, ist zu verzeichnen, dass wir auf Landesebene auf einem guten Weg sind, unseren gesetzten Maßstäben nachzukommen.

Erfreulich ist die Zunahme der von den Behörden in das zentrale Informationsregister eingestellten Dokumente. Auch wenn der Zuwachs beachtlich ist, sind weitere Verbesserungen erforderlich, wenn es darum geht, nicht nur Pressemitteilungen einzustellen, sondern auch Dokumente aus anderen Bereichen, die das Informationsfreiheitsgesetz fordert und die von der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit auch explizit in ihrem Bericht benannt werden.

Es ist daher positiv zu bewerten, dass der Senat bereits angekündigt hat, weitere Maßnahmen durchzuführen, um die Quantität, aber auch die Qualität des Informationsregisters zu steigern und die bestehenden gesetzlichen Vorschriften konsequenter umzusetzen.

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Hier bleibt abzuwarten und zu prüfen, ob dem nachgekommen wird oder ob weiterer Handlungsbedarf seitens des Gesetzgebers erforderlich ist.

Besonders erfreulich ist ebenso die Veröffentlichung der besonderen Kontrollorte durch das Innenressort, wenn auch eine regelmäßige Aktualisierung sowie die Bekanntgabe der verübten Taten wichtig wären, um als Grundlage zu dienen für eine öffentliche Auseinandersetzung mit der jeweiligen Notwendigkeit eines solchen Kontrollortes.

Erheblicher Verbesserungsbedarf besteht aus meiner Sicht zudem bei der Auffindbarkeit, der Durchsuchbarkeit, der Druckbarkeit und der Bearbeitungsfähigkeit der eingestellten Dokumente im Allgemeinen. Mit eingescannten pdf-Dateien ist es unmöglich, dort enthaltene Textstellen zu suchen und zu finden. Wünschenswert wäre ein Umschwenken auf auswertbare Dokumente wie Word-Dateien oder andere einheitliche Datenformate, zum Beispiel xml-Dateien, die die Auffindbarkeit und Wiederverwertbarkeit der Daten plattform- und implementationsunabhängig sicherstellen würden.

(Beifall bei der SPD, bei der CDU und bei der BIW)

Ebenso wichtig wie eine hierdurch entstehende Verbesserung der Benutzerfreundlichkeit des Informationsregisters ist dessen Vermarktung bei den Bürgerinnen und Bürgern, aber auch innerhalb der Verwaltung selbst, denn wie die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit in ihrem Bericht anführt, gab es mehrere Vorfälle, in denen sie Abhilfe leisten musste. Diese Vorfälle machen deutlich, dass die Grundidee des Informationsfreiheitsgesetzes unabhängig vom berechtigten Interesse, grundsätzlich jedem Zugang zu Informationen zu gewähren, noch nicht überall in der Verwaltung durchgedrungen ist und weiterhin noch Fortbildungen durchgeführt werden sollten.

(Beifall bei der SPD)

Zudem kann ich jedem Bürger und jeder Bürgerin nahelegen mitzuhelfen, diesen Umstellungsprozess voranzutreiben und auch aktiv individuelle Anträge oder Anfragen auf Informationsherausgabe zu stellen, das ist im Übrigen auf der Eingangsseite des Informationsregisters unter der Rubrik „individueller Antrag“ möglich.

Mit Blick auf die Bundesebene und die von der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit dargestellten aktuellen Entschließungen der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland sind deren Positionen generell positiv zu bewerten.

(A) (C)

(B) (D)

(Beifall bei der SPD)

Das macht auch deutlich, dass einige dieser Positionen bereits mit Anträgen aus der Bremischen Bürgerschaft flankiert worden sind, so liegt ein Antrag der Regierungskoalition vor, um mehr Transparenz in der Wissenschaft durch die Offenlegung von Kooperationsverträgen herzustellen. Wenn dies gleichwohl eine qualifizierte und sehr differenzierte Betrachtung der dort anzufindenden Information verlangt, ist dieser Vorstoß meines Erachtens sehr zu begrüßen. Ebenso wichtig sind die Entwicklungen im Bereich der Informationsfreiheit auf europäischer Ebene, die ich aufgrund der getroffenen Einschränkungen in diesem Bereich mit großer Besorgnis betrachte. Hier ist die Bundesregierung dringend gefordert, mein Blick geht auch in Richtung der CDU-Fraktion, sich im Europäischen Rat für mehr Transparenz einzusetzen – das muss sie aber auch mit Blick auf das eigene E-Government-Gesetz innerhalb der eigenen Reihen tun –, indem sie den geforderten Umstellungsprozess schneller vorantreibt.

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Im Bereich der Krankenhaushygienedaten sind Erhebungen bundesweit und anonym durchgeführt worden. Die Anonymität dient laut Auskunft des Senats der Bereitschaft der Kliniken, an diesen Erhebungen teilzunehmen. Mit diesem Hintergrund ist eine weitreichende Melde- und Veröffentlichungspflicht der Krankenhäuser bundesweit wünschenswert, aber langwierig umzusetzen. Für das Land Bremen wäre daher, wie vom Senat geschildert, eine kurzfristige Benennung von Qualitätsindikatoren, zum Beispiel vergleichbare Hygienedaten, bestimmten Leistungsbereichen sowie die Angabe der Infektionssituation der Kliniken im Rahmen einer Erweiterung der Qualitätsberichte erstrebenswert, um hier das Vertrauen der Patientinnen und Patienten in die Kliniken zu stärken.

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Wir sind also insgesamt auf einem guten Weg, es wartet aber auch noch viel Arbeit in diesem Bereich auf uns, wobei ich mich besonders auf die senatorische Umsetzung unseres Antrags zum Thema Creative-Commons-Lizenzen freue. In diesem Sinne richtet sich mein Dank an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung, die nicht nur den mit unseren Ansprüchen wachsenden Mehraufwand abarbeiten – (Glocke)

ich bin gleich fertig! –, sondern sich auch auf ein ganz neues Verständnis von Verwaltung als Servicedienst

leister für unsere Bürgerinnen und Bürgern mit offenem Zugang zu allen Informationen eingelassen haben! (Beifall bei der SPD)

Ja, da kann man auch einmal applaudieren!

Ich möchte mich kurz bei der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, Frau Dr. Sommer, für die hervorragende und oft auch nicht ganz so einfache Arbeit bedanken sowie bei den Mitgliedern des Ausschusses für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit für die stets sachlichen und zielführenden Diskussionen und den kollegialen Umgang miteinander! – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!

(Beifall bei der SPD)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Mustafa Öztürk, Bündnis 90/Die Grünen.

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Heute geht es nach Namen. Mein Namensvetter und geschätzter Kollege Patrick Öztürk hat schon sehr ausführlich zum siebten Jahresbericht der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit berichtet. Auch ich möchte mich hier im Namen meiner Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erst einmal für den ordentlichen Bericht bedanken, aber auch meinen Dank an die Mitglieder des Ausschusses richten, die wie immer sehr konstruktiv an dem Bericht mitgewirkt haben!

Ich würde gern die Debatte um vier weitere Punkte ergänzen und vertiefen. Wir hatten Beratungsbedarf im Ausschuss zu folgenden Punkten festgestellt: Ein Punkt war der Bereich der sicheren Administrationsumgebung bei Dataport, wir hatten gestern schon eine sehr intensive Debatte dazu. Wir haben in der Ausschussberatung festgestellt, dass sich die Zentralisierung der gesamten IT als sehr vorteilhaft erwiesen hat, wir haben aber auch festgestellt, dass einzelne Dienststellen datenschutzrechtlich verantwortliche Kontrolle darüber haben sollten, wo ihre Daten liegen und was mit ihnen passiert. Es ist auch aus unserer Sicht wichtig, dass in Zukunft vertrauenswürdige Personen bei Dataport beschäftigt werden und darüber hinaus Dataport auch mit vertrauenswürdigen Unternehmen zusammenarbeitet.

Ein anderer Bereich ist die Verwaltungstransparenz. Hier würde ich gern noch einmal auf die elektronische Aktenführung eingehen, die sich im Nachhinein, nachdem sie anfänglich mit gewissen Schwierigkeiten gestartet ist, doch als ziemlich effektiv herausgestellt hat. Die Verarbeitung der Daten im Zahlungsverkehr stand seinerzeit in der Kritik.

(Zuruf des Abg. R u p p [DIE LINKE])

(A) (C)

(B) (D)

Nein, im siebten Jahresbericht, Herr Kollege! Ich weiß nicht, welchen Bericht Sie gerade vor sich haben.

(Abg. R u p p [DIE LINKE]: Informations- freiheit!)

Genau, siebter Jahresbericht zur Informationsfreiheit! Dazu gibt es auch einen Bericht des Ausschusses.

(Zuruf des Abg. R u p p [DIE LINKE])

Nein, weil Sie nicht Mitglied des Ausschusses sind, aber Ihre Kollegin ist eigentlich im Bilde!

(Abg. Frau B ö s c h e n [SPD]: Er schwatzt immer dazwischen! Lassen Sie sich nicht ir- ritieren!)

Danke schön, Frau Kollegin!

Die Verarbeitung der Daten im Zahlungsverkehr lief auch anfänglich mit einer gewissen Skepsis. Hier haben wir festgestellt, dass es ziemlich schnell vorangeht. Wir würden uns wünschen, dass im nächsten Jahresbericht dieser Passus auch weiterhin positiv ausfällt. Insofern kann ich nur dafür werben, dass hier mehr Transparenz in der Verwaltung geschaffen wird.

Mein Kollege Patrick Öztürk hat zu der Auffindbarkeit der Dokumente gesprochen, er hat aber auch erwähnt – das ist ein wichtiger Punkt –, dass es nach wie vor ein bisschen zwischen den einzelnen Senatsressorts hapert, was die Anzahl und die Qualität der Dokumente betrifft, die veröffentlicht werden, und die Auffindbarkeit nicht immer einfach ist. Wir sind aber, denke ich, auf einem sehr guten Weg, das Informationsfreiheitsgesetz dahin gehend zu verbessern, dass in Zukunft Dokumente einfacher aufzufinden sind, denn Verwaltungstransparenz soll ja auch bei den Bürgerinnen und Bürgern ankommen. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit!