von Themen, die gerade für Bremen von herausra gender Bedeutung sind. Das sind die Regeln und die Voraussetzungen für die dauerhafte Einhaltung der Schuldenbremse, es geht um die Zukunft des Länderfinanzausgleichs, es geht um die Zukunft des Solidaritätszuschlags, es geht um den Umgang mit Altschulden, und für die neuen Bundesländer, das ist ganz wichtig, geht es um die Frage einer Fortsetzung der Unterstützung für diese Länder.
legt, dass der Senat zu all diesen Themen eine klare Position hat, und Sie können fest davon ausgehen, dass wir diese Position mit Nachdruck vertreten, Frau Kollegin Linnert in der Finanzministerkonferenz und ich in der Ministerpräsidentenkonferenz. Da wir das nicht alles allein machen können, will ich mich an dieser Stelle einmal ganz herzlich bei ganz vielen engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bei der Senatorin für Finanzen und in der Senatskanzlei bedanken. Sie und Professor Dr. Joachim Wieland, unser Prozessbevollmächtigter im Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht, von dem wir heute auch gelesen haben, leisten wertvolle Unterstützung für das, was wir für Bremen erreichen wollen. Vielen Dank dafür!
renz am 16./17. Oktober in Potsdam standen die vertikalen Finanzbeziehungen, das heißt, die Fi nanzbeziehungen zwischen dem Bund und allen Ländern. Es war nicht beabsichtigt, und es ist auch nicht so gekommen, dass wir jetzt schon endgültige Ergebnisse für diesen Bereich verkünden können. Das ist auch ganz im Sinne Bremens, denn es gibt vielfältige Wechselwirkungen zwischen den verti kalen Finanzströmen, also zwischen dem Bund und den Ländern, und den horizontalen Finanzströmen, also zwischen den Ländern.
mich dann vielleicht über manche Zugeständnisse aus den Südländern im Zusammenhang mit den vertika len Finanzbeziehungen, aber bevor ich nicht weiß, ob sie ihre Attacken gegen die Einwohnerwertung der Stadtstaaten weiterführen – und das weiß ich im Moment noch nicht endgültig –, kann ich nicht sagen, ob wir in einer Gesamtbetrachtung für Bremen und für andere Länder ein gutes Ergebnis haben. Deswegen haben die Ministerpräsidenten nach der Konferenz in Potsdam einvernehmlich festgestellt,
diese Gesamtbetrachtung wird dann möglich sein, wenn wir auf der nächsten Ministerpräsidentenkonfe renz am 11. Dezember in Berlin über die horizontale Finanzverteilung in Deutschland gesprochen haben und dann ein Gesamtbild haben. Dann kann jedes Land, und dann kann auch Bremen erst endgültig beurteilen, ob unser Ziel, nämlich die finanzielle Handlungsfähigkeit auf Dauer sicherzustellen, er reicht ist oder nicht.
nach dieser Ministerpräsidentenkonferenz in Potsdam sagen, dass es erste Wege möglicher Verständigung gibt, Wege, die so im Vorfeld gar nicht zu erwarten waren. Wenn Sie die Presse in den letzten Wochen und Monaten verfolgt haben, dann haben Sie fest stellen können, dass im komplizierten Geflecht der Länderfinanzbeziehungen und der unterschiedli chen Interessenlagen, auch der Ausgangssituation der einzelnen Länder, wo sich übrigens nichts nach Parteienfarben organisiert, sondern wo es wirklich immer jeweils um die Interessenlage der Länder geht, nicht unbedingt zu erkennen war, wohin die Reise gehen würde.
einhellige Position der Länder zur Zukunft des So lidaritätszuschlags. Die Länder sind einheitlich der Auffassung, dass die Einnahmen aus dem Solidaritäts zuschlag für die öffentlichen Haushalte in Deutschland erhalten bleiben müssen. Der Solidaritätszuschlag war und ist Ausdruck der Solidarität zwischen dem Westen und dem Osten, und wer auf die Situation in Deutschland und seine Länder schaut, der weiß, auf Solidarität unter den Ländern werden wir auch in Zukunft nicht verzichten können. Solidarität heißt, dafür zu sorgen, dass überall in Deutschland, so, wie es das Verfassungsgebot sagt, gleichwertige Lebensverhältnisse möglich sind. Das ist nicht gesi chert, und deswegen brauchen wir eine gleiche und vergleichbare finanzielle Handlungsfähigkeit des Bundes, der Länder und vor allem auch der Kommu nen in Deutschland, dafür werden die Einnahmen aus dem Solidaritätszuschlag gebraucht.
rität über lange Zeit eine Frage der Himmelsrichtung von West nach Ost war und dass Solidarität in Zukunft mit den Einnahmen aus dem Solidaritätszuschlag heißt, unabhängig von Himmelsrichtung, dort, wo es nötig ist. Diese Ausgangsposition teilen die Länder und vermutlich auch der Bund. Da ich über die Mi nisterpräsidentenkonferenz berichte, halte ich mich mit Mutmaßungen über das Verhalten des Bundes im Moment zurück.
tätszuschlages möglich ist und wie sie sein sollte. Es gibt zwei denkbare Möglichkeiten, das verfassungs
konform zu regeln: Das eine ist die Fortführung einer Ergänzungsabgabe, wie es bisher der Fall ist, und das andere wäre die Integration des Solidaritätszu schlags in die Steuern auf Einkommen, also in die Einkommenssteuer, die Körperschaftssteuer und die Zinsabschlagssteuer.
gen ist es auch kein Geheimnis, was das Mittel der ersten Wahl aus Bremer Sicht gewesen wäre, das ist eine Ergänzungsabgabe. Sie würde es ermöglichen, dass wir mit dem Aufkommen aus dem Solidaritäts zuschlag konkrete strukturelle Probleme zielgerich tet anfassen können, im Osten die wirtschaftliche Strukturschwäche und im Westen etwa das, was uns und andere quält, das sind die hohen Altschulden, aber, meine Damen und Herren, für diese Ausrich tung gibt es keine Mehrheit. Dagegen gibt und gab es beharrlichen Widerstand, insbesondere aus den Südländern Baden-Württemberg, Hessen, Bayern, aus Sachsen und vielen anderen Ländern, und der Bund hat sich ebenfalls diesem Weg verweigert.
Solidaritätszuschlag in die Steuertarife auf Einkom men zu integrieren. Das hat einen unbestreitbaren Vorteil, weil es nämlich zugleich sicherstellt, wie die Verteilung dieser Mehreinnahmen zwischen Bund, Ländern und Gemeinden erfolgt, wie es bei den Gemeinschaftssteuern üblich ist. Deswegen hat diese Integrationslösung auch in der kommunalen Familie in Deutschland, beim Städtetag und vielen anderen, viele Fürsprecher, weil diese Mehreinnah men zugleich bei den Gemeinden ankommen. Wir sind ein Stadtstaat mit zwei Gemeinden, uns hilft die Entlastung sowohl auf kommunaler als auch auf der Landesebene.
tätszuschlags in die Steuern auf Einkommen direkt positiv, wir hätten, vorsichtig gerechnet, zwischen 64 und 68 Millionen Euro Mehreinnahmen. Übrigens profitieren die Stadtstaaten je Einwohner gerechnet am meisten von dieser Integration in die Steuern. Allerdings gibt es, das muss man sagen, einen Nach teil: Bei der Verteilung dieser Mehreinnahmen über die bisherigen Regelungen für die Verteilung der Gemeinschaftssteuern schneiden die steuerstarken Länder nämlich am besten ab. Wer steuerstark ist, hat auch einen hohen Zuwachs, und wer nicht steu erstark ist, hat einen bescheidenen.
men werden dann natürlich über den Länderfinanz ausgleich umverteilt, aber auch nach der Verteilung durch den Länderfinanzausgleich – das muss man den Südländern immer wieder sagen – bleiben die Südländer überproportional diejenigen, die am besten und meisten profitieren.
das deutet sich an, dann muss man den Südländern allerdings sagen, dass ihre Forderungen nach Entlas tung im Länderfinanzausgleich mit Sicherheit durch
die Mehreinnahmen in Form der Integration des Solidaritätszuschlags in die Steuern auf Einkommen abgegolten sind, und – das sage ich jetzt mit aller Vorsicht! – insoweit gibt es auch gewisse Signale von den Südländern, zumindest in der Ministerpräsiden tenkonferenz der vergangenen Woche.
dass wir diesen Weg nur mitgehen können, wenn zugleich eine Lösung für Länder mit hohen Altschul den gefunden wird. Ich habe darauf hingewiesen, dass Bremen alle Anstrengungen unternimmt, bis zum Jahr 2019 das Haushaltsdefizit auf null zu re duzieren, dass wir aber in der Zeit bis dahin und vor allem dann in der Zeit nach 2020 in der Lage sein müssen – Verfassungsgebot der gleichwertigen Lebensverhältnisse! –, unseren Bürgerinnen und Bürgern vergleichbare Standards und Leistungen bei der öffentlichen Aufgabenwahrnehmung zu bieten wie im übrigen Deutschland. Das ist unsere zwingende Erwartung und Forderung an eine Reform des Länderfinanzausgleichs.
chen und hat auch niemand widersprochen, denn die große Überschrift über den gesamten Reformanstren gungen – und das im Übrigen geeint zwischen Bund und Ländern – lautet: Jedes Land der Bundesrepublik Deutschland, jede Gebietskörperschaft unserer drei föderalen Ebenen muss die ihm zugewiesenen ver fassungsgemäßen Aufgaben erfüllen können, das ist die Aufgabe. Es geht nicht darum, auf irgendeinem Basar mehr oder weniger zu erreichen, sondern es geht darum, dieses Verfassungsgebot zu erfüllen.
Vorfeld der Konferenz erinnern, dann werden Sie festgestellt haben, dass es einen verbreiteten tief greifenden und zum Teil mit ziemlich polemischen Äußerungen vorgetragenen Widerstand gegen jede Form einer Altschuldenhilfe gegeben hat. Ich will hier jetzt nicht bayerische Finanzminister oder andere zitieren, was sie dazu alles gesagt haben, aber vor dem Hintergrund einer solchen doch ziemlich breiten Ablehnungsfront, denke ich, darf man es schon als Erfolg für Bremen bezeichnen, dass die Ministerprä sidenten sich einig geworden sind, dass Länder, die mit Altschulden hoch belastet sind, Unterstützung erhalten sollen. Das ist die einheitliche Haltung der Ministerpräsidenten, das ist ein wichtiger Schritt für Bremen, denn es herrscht sogleich Einigkeit darüber, dass zu diesen Ländern Bremen und das Saarland gehören und möglicherweise – aber auch nur mög licherweise – weitere Konsolidierungsländer, Sie wissen, dazu gehören Sachsen-Anhalt, SchleswigHolstein und Berlin.
der Konferenz getan habe, ausdrücklich würdigen, dass der bayerische Ministerpräsident Horst Seehofer ausdrücklich erklärt hat, dass er seine bisherige Posi tion in dieser Frage der Altschuldenhilfe aufgebe und eine solche Altschuldenhilfe mittragen würde. Er hat
deswegen ganz wesentlich dazu beigetragen, dass in dieser Konferenz diese Einigkeit erzielt worden ist.
sehen die Saarländer und die Bremer in gleicher Weise –, verführt uns noch nicht zu Jubelstürmen, sie ist der erste Schritt. Jetzt geht es darum, in den nächsten Wochen und Monaten – am besten dann schon notifiziert im Dezember beziehungsweise in der Folge weiter ausgearbeitet – die konkrete Ausge staltung der Altschuldenhilfe festzulegen. Ich sage, ich möchte mir eigentlich nicht auf einer Konferenz irgendeinen Geldbetrag gewissermaßen zustecken lassen, sondern wir brauchen für die Freie Hanse stadt Bremen eine strukturelle Veränderung, eine strukturelle Regelung, die uns auch in schwierigen Zeiten hilft. Ich spreche davon, dass kein Mensch sagen kann, wie die wirtschaftliche Entwicklung weitergeht. Sie verläuft bekanntlich immer in Wellen, im Übrigen auch die Zinshöhe, und wir dürfen, um das konkret zu sagen, einem Zinsänderungsrisiko nicht schutzlos ausgeliefert sein.
an die Höhe des Schuldenstands anknüpft, die sich also an dem überdurchschnittlichen Schuldenstand orientiert, und ich vermute außerdem, dass es eine Regelung geben wird, die uns auch verpflichtet und in die Lage versetzt, nicht nur unsere Zinsen zu bezahlen, sondern auch, an die Tilgung unserer Schulden gehen zu können.
Schritt, dass wir nicht nur den Status quo gewisser maßen sichern, also in der Lage sind, den Banken die Zinsen zu bezahlen, sondern dass wir auch die Richtung ändern können, damit nicht weitere Schul den entstehen, sondern dass sie abgebaut werden. Das wäre die Trendwende, die wir erreichen wollen. Ich bin nach der Konferenz in Potsdam doch eini germaßen zuversichtlich, dass es uns gelingen kann, eine Regelung zu finden, die wetterfest ist, die nicht nur bei Sonnenschein funktioniert, sondern die auch in schweren Zeiten unsere finanzielle Handlungs fähigkeit sichert.
ich von den Erfahrungen – Herr Röwekamp war ja auch zum Teil dabei – der Beratungen der Födera lismusreform II geprägt bin. Wir haben in einer Zeit von hohen Steuereinnahmen, von hervorragenden wirtschaftlichen Rahmenbedingungen über die Schul denbremse gesprochen, und wir waren guten Mutes, dass unter diesen Bedingungen die Regelungen der Schuldenbremse ganz einfach einhaltbar sein würden. Als die Schuldenbremse im Grundgesetz stand, haben wir uns alle angeschaut und gesagt, na ja, die Wirtschafts- und Finanzkrise der Jahre 2008 und 2009 haben wir uns in dieser Form nicht vorge
stellt, und schon führten wir die Debatte, ob nicht die Ausnahmevorschrift, die besagt, dass man in ganz schwierigen Zeiten auch gewisse Modifikationen von der Schuldenbremse vornehmen darf, praktisch werden müsste. In eine solche Situation sollten wir nicht kommen. Also, bei den Themen Integration, Solidaritätszuschlag und Altschuldenhilfe sind wir auf einem guten Weg.