Das Wohnungsaufsichtsgesetz stellt übrigens keinen neuen Wohnraum zur Verfügung. Eine Entwicklung in diese Richtung würde aber durch die Möglichkeit, gegen Zweckentfremdung vorzugehen, eintreten. Zweckentfremdung heißt letztlich, dass Wohnraum dem Wohnungsmarkt entzogen wird. Er wird nicht genutzt, aus welchen Gründen auch immer, seien es Spekulationszwecke, die Nutzung als Ferienwohnung oder eine gewerbliche Nutzung. Wir sollten für die Gemeinde zumindest die Möglichkeit verankern, per Satzung das Problem der Zweckentfremdung anzugehen. Das heißt nicht, dass wir übermorgen loslaufen und uns auf alle Ferienwohnungen stürzen sollen, sondern die Gemeinde soll schauen, in welchen Gebieten die Zweckentfremdung von Relevanz ist.
Wenn Sie sich Portale wie „airbnb“ et cetera ansehen, stellen Sie fest, dass es in Bremen eine ganze
Menge Ferienwohnungen gibt. Es ist nicht so, dass dieser Punkt bei uns keine Rolle spielen würde. Bremen ist eine Großstadt, die Attraktivität auch über Ferienwohnungen herstellt. In der Überseestadt oder im Blockland ist das für uns weniger relevant. Aber im Viertel und in der Neustadt, wo händeringend günstiger Wohnraum gesucht wird, dessen Bereitstellung also besonders notwendig ist, spielt diese Zweckentfremdung durchaus eine Rolle. Deswegen sind wir der Meinung, dass wir zumindest die beschriebene Möglichkeit in einem solchen Gesetz verankern sollten.
München beispielsweise hat eine Zweckentfremdungssatzung. Interessanterweise hat Bayern, das von der CSU regiert wird, im Jahre 2004 das dortige Wohnungsaufsichtsgesetz abgeschafft. Aber die Kommune München hat entsprechende Möglichkeiten sehr vielschichtig auf allen möglichen Ebenen wieder installiert. Das ist eine gute Regelung, die beispielsweise auch die gemischte Nutzung – für Wohnen und Arbeiten – aufgreift.
Aus den genannten Gründen sagen wir, dass der Passus zur Zweckentfremdung ein wesentliches Element des Gesetzes sein müsste. Wir finden es außerordentlich bedauerlich, dass er nicht verankert werden soll. Wir bestehen darauf, dass eine entsprechende Regelung auch in unser Gesetz aufgenommen wird, und hoffen, dass Sie unserem Antrag zustimmen werden. Wir hatten schon im Jahr 2013 eine Kleine Anfrage zur Zweckentfremdung gestellt. Es stellte sich heraus, dass der Senat nicht die blasseste Ahnung hat, in welcher Weise dieses Problem bei uns eine Rolle spielt beziehungsweise in welchem Umfang es überhaupt passiert. Dieser Zusammenhang wird hier überhaupt nicht reflektiert. Das ist der falsche Ansatz, weil dadurch verhindert wird, dass wir an dieser Stelle entsprechend agieren können. – Vielen Dank!
Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Mit dem vorliegenden Antrag zum Wohnungsaufsichtsgesetz, soll ein wichtiger Schritt zum Schutz der Mieterinnen und Mietern gegangen werden. Wir werden dem Gesetz zustimmen.
Abwarten! Immobilien, in denen unzumutbare Wohnverhältnisse herrschen, sollen zukünftig besser kontrolliert und gegebenenfalls der Wohnnutzung
entzogen werden. Die in Bremen herrschende Wohnungsknappheit bietet Immobilienbesitzern einen Anreiz, Wohnungen in unzumutbaren Zustand dennoch zu vermieten und dabei hohe Gewinne abzuschöpfen. Mangels Alternativen kommen die Mieterinnen und Mieter in maroden Gebäuden unter, dessen bauliche Voraussetzungen teilweise gesundheitsgefährdend sind, und das wollen auch wir von der CDU-Fraktion nicht.
Die Wohnraumknappheit wird einmal mehr auf dem Rücken der Mieterinnen und Mieter ausgetragen. Ein Wohnungsaufsichtsgesetz ist die richtige Reaktion auf die Machenschaften mancher – ich betone, mancher – Immobilienbesitzer, sodass die CDU-Fraktion der Meinung ist, dass wir dieses Gesetz brauchen. Es wird allerdings erst vor dem Hintergrund der aktuellen Situation auf dem Wohnungsmarkt notwendig. Hätten Sie, Herr Senator, früher auf die Wachstumsentwicklung reagiert, müssten die Menschen heute nicht auf Schrottimmobilen zurückgreifen.
Ich sage ja, abwarten! Es werden verschiedene Wohnmindeststandards festgelegt, die sich an einem ähnlichen Erlass aus Nordrhein-Westfalen orientieren, dazu zählen beispielsweise funktionsfähige Sanitärund Heizungsanlagen oder der Schutz vor Witterungsverhältnissen und Feuchtigkeit.
Es kommt die Festsetzung einer Mindestwohnfläche pro Bewohner hinzu, auch hierbei orientiert sich der Antrag an dem Gesetzentwurf aus Nordrhein-Westfalen. Für jede erwachsene Person muss eine Wohnfläche von 9 Quadratmetern zur Verfügung stehen, für Kinder unter sechs Jahren allerdings nur 6 Quadratmeter. Dies sehen wir etwas anders. Für eine Familie mit vier kleinen Kindern ergibt das eine Gesamtwohnfläche von gerade einmal 42 Quadratmetern. Hier sollte geprüft werden, ob eine Regelung nach hessischen Vorgaben nicht zu bevorzugen ist, denn die hessischen Vorgaben sehen keine Begrenzung und keine Abstufung vor. Ich möchte, dass das noch einmal zwischen der ersten und der zweiten Lesung geprüft wird, ob wir in diesem Punkt nicht dem hessischen Gesetz folgen.
Die Kontrollmechanismen sehen vor, dass die Kommunen bei hinreichendem Verdacht auf Verwahrlosung von Wohnraum das Recht erhalten, diesen zu betreten und gegebenenfalls für unbewohnbar zu erklären. Letzteres ist ein gutes Drohmittel, da den Vermietern eine Frist zur Sanierung und Instandsetzung der Immobilien gewährt wird. Insgesamt ist der
Den Änderungsantrag der LINKEN lehnen wir allerdings ab, da wir keine staatliche Wohnungsbauvermittlung wollen und sie auch nicht als sinnvoll erachten.
Allerdings muss ich sagen, hätte der Senat in den vergangenen Jahren seine Hausaufgaben besser gemacht, stünde das Problem der Schrottimmobilien heute nicht so dringend auf der Tagesordnung. Ich erinnere noch einmal an die Grohner Düne, sie wurde heute schon öfter genannt. Wir sind auch heute nach wie vor der Überzeugung, dass ein anderes Handeln notwendig gewesen wäre. Wir bedauern auch heute noch, dass das damals nicht geschehen ist, dann hätten wir nämlich ein Problem weniger. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit!
Frau Präsidentin – Entschuldigen Sie bitte! –, meine Damen und Herren! Einen Punkt möchte ich noch einmal ansprechen, ich finde es außerordentlich positiv, dass das gesamte Haus diesem Antrag vom Grundsatz her zustimmen wird. Das macht auch noch einmal deutlich, dass wir die Notwendigkeit der Stärkung der kommunalen Einflussnahme, gerade im Bereich des Wohnungsmarkts, auf dem einige Heuschrecken versuchen, rabiate Profite zu realisieren, sehen.
Frau Kollegin Neumeyer, ich glaube, wir sollten dort wieder anknüpfen. Wir haben das Thema Grohner Düne sehr fachlich in der Stadtbürgerschaft und in der Deputation debattiert. Unter dem Strich ist das Wohnungsaufsichtsgesetz ein Instrument, um auch dagegen vorzugehen, und das ist wichtig. Sie sagen, es käme zu spät. Gut, das kann man immer sagen. Ich glaube, Sie sollten das Ganze positiv sehen, denn wir bewegen uns gemeinsam auf einem richtigen Weg.
Es ist doch auch so, dass es eine einfache Antwort – das hat die Fachdebatte gezeigt – nicht gibt. Wir haben es mit ganz vielfältigen baurechtlichen Themen zu tun. Ich verweise noch einmal auf die Antwort des Senats, insbesondere auf die Ausführungen zur Ausübung des Vorkaufrechts für die Grohner Düne, in der das Thema sehr umfangreich und auch sehr plastisch dargestellt worden ist. Ich plädiere dafür, die ganze Komplexität des Themas zu sehen, aber
nicht nur einen Schubkasten aufzuziehen und die Schuld auf den Bausenator, die Sozialsenatorin, die Finanzsenatorin oder irgendjemanden zu schieben. Ich glaube, damit kommen wir nicht weiter. Wir sollten sehen, wie wir als Kommunen, exekutiert von der Verwaltung, eingreifen können.
Frau Kollegin Bernhard, nun zur Zweckentfremdungsverordnung, die Sie im zweiten Teil Ihres Antrags angeführt haben! Sie haben das Beispiel München genannt. Wir sind noch einmal ganz intensiv der Frage nachgegangen, welche Auswirkungen die Zweckentfremdungsverordnung in Aachen, Krefeld, Köln und weiteren Städten in Nordrhein-Westfalen, aber auch in Hessen gehabt hat. Unter dem Strich ist auch unter anderem deutlich geworden, dass dieses Instrument nicht geeignet ist, um einem eventuellen Wohnungsmangel entgegenzuwirken. Ich glaube, vor diesem Hintergrund sollten wir keine Zweckbindungsverordnung erlassen, darüber hinaus steht sie auch der Kernrichtung unseres Gesetzes entgegen.
Bezahlbarer Wohnraum! Gestatten Sie mir einige Anmerkungen, weil meine beiden Vorrednerinnen auch darauf eingegangen sind. Bezahlbarer Wohnraum – ich erinnere an die Debatte, die wir gestern in der Stadtbürgerschaft im Zusammenhang mit dem Beschluss zur Aufstellung des Flächennutzungsplans geführt haben –, und das ist die Position der SPD, ist nur durch Neubauaktivitäten zu realisieren, und zwar mit der eindeutigen Festlegung, dass es sich um 25 Prozent sozialgeförderten Wohnraum handeln muss. Das haben die Fachdebatte und die GEWOS-Studie noch einmal bestätigt. Deshalb brauchen wir für die Menschen in unserer Stadt, die wohnungslos sind, die auf bezahlbaren Wohnraum angewiesen sind, im Sinne der Strategie des Wachstums in unserer Stadt einen verstärkten Wohnungsneubau. – Danke schön!
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf für ein Wohnungsaufsichtsgesetz werden wir unser Instrumentarium weiter komplettieren, mit dem wir in den letzten Jahren eine sehr erfolgreiche Wohnungsmarktpolitik betrieben haben.
Ich weise zurück, Frau Neumeyer, dass wir irgendetwas zu spät begonnen haben. Wir haben ein ausgesprochen erfolgreiches Wohnungsneubauprogramm. Bürgermeister Böhrnsen und ich haben vor drei Jahren gemeinsam das Bündnis für Wohnen ins Leben gerufen, das genau das leistet, was Herr Pohlmann eben noch einmal angesprochen hat, nämlich bezahlbaren Wohnraum durch Wohnungsneubau sicherzustellen. Das machen wir im gesamten Stadtgebiet. Wir übertreffen alle Ziele, die wir uns für diese Legislaturperiode vorgenommen haben. Wir haben das In
strumentarium auch mit der Kappungsgrenze vervollständigt und werden es auch mit der Mietpreisbremse tun. Das heißt, wir sind auf allen Feldern dabei, die Wohnungsmarktpolitik erfolgreich zu gestalten.
Der jetzt vorliegende Antrag der Fraktionen der SPD und von Bündnis 90/Die Grünen, zielt darauf ab, den Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven eine Handhabe gegen den Immobilienverfall und die Überbelegung zu geben. Frau Neumeyer, dabei handelt es sich nicht um Schrottimmobilien, aber auch da hat Bremen eine Bundesinitiative gestartet. Wir haben eine Gesetzgebung gegen Schrottimmobilien. Hier geht es nicht um Schrottimmobilien, ich bitte, die Themen auch fachlich auseinanderzuhalten.
(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen – Abg. Frau N e u m e y e r [CDU]: Es sind Schrott- immobilien, wenn keine Sanitäranlagen vor- handen sind!)
Hier geht es um Überbelegungen und darum, dass sich Wohnungen in einem nicht bewohnbaren Zustand befinden. Ich sage deutlich, dass ich dieses Gesetzesvorhaben unterstütze, und ich bin froh, dass wir heute an diesem Punkt sind. Wir haben in den vergangenen Monaten in privat vermieteten Wohnungen wiederholt schlimme Zustände erlebt. Ich erinnere an Häuser mit hoffnungslos überbelegten Wohnungen, in denen Osteuropäer wohnten. Die Treppen waren ohne Geländer, es gab keine Brandschutzeinrichtungen, und Stromkabel hingen offen in Häusern. Solche Fälle sind oft schwierig zu handhaben, und alle schauen dann auf die Bauverwaltung und sagen, dass sie doch irgendetwas tun müsse. Mit dem Wohnungsaufsichtsgesetz bekommen wir jetzt die notwendige gesetzliche Handhabe. Wir haben uns mit anderen Bundesländern in Verbindung gesetzt und sind zuversichtlich, dass wir eine Handhabe bekommen, um angemessen reagieren zu können. Ich möchte aber auch darauf hinweisen, dass wir keine falschen Erwartungen wecken dürfen. Nicht jede private Wohnungsgesellschaft ist eine „Heuschrecke“. Mein Ressort hat es geschafft, mit einigen Gesellschaften, die in der heutigen Debatte auch genannt worden sind, Gespräche zu führen. Wir sollten diese Gespräche nicht gefährden. Ich möchte nicht, dass wir diese Gesellschaften ständig als „Heuschrecken“ anklagen, wenn wir gerade dabei sind, mit ihnen in Bezug auf sensible Quartiere konstruktive Gespräche zu führen. Wir müssen immer mit der vollen Bandbreite des Instrumentariums agieren können. Das Gesetz, über das wir heute sprechen, soll die krassen, echten, absoluten Missstände beseitigen und keine umfassende Fürsorge im Wohnungsmarkt herstellen.
Im Gesetzgebungsverfahren werden noch einige organisatorische Fragen zu klären sein. Wir müssen, wie es in solchen Fällen üblich ist, die Problematik der Schnittstellen zwischen verschiedenen Behörden klären. Betroffen sind zum Teil die Bauverwaltung, aber auch das Sozialressort und möglicherweise das Gesundheitsressort.