Silvia Neumeyer

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Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die vorliegende Große Anfrage der Fraktion DIE LINKE beschäftigt sich mit dem zurückliegenden Wohnungsraumförderprogramm des Senats. Das Erkenntnisinteresse richtet sich insbesondere auf mögliche Mängel bei der Umsetzung der Förderquote des sozialen Wohnungsbaus in Höhe von 25 Prozent. Gerade dieser Punkt ist einer der wenigen, bei denen es aus meiner Sicht nicht viel zu kritisieren gibt. Da sind noch ganz andere Baustellen problematisch.
Schauen wir uns einmal die Zahlen an! Es konnten 664 Wohneinheiten gefördert werden, 31 weitere Wohneinheiten wurden auf das Nachfolgeprogramm übertragen. Insgesamt wurden die rechtlichen Vorgaben zum sozialen Wohnungsbau eingehalten. Dies ist richtig und wichtig. Die CDU-Fraktion unterstützt das Ziel, Menschen mit niedrigen und mittleren Einkommen ein ausreichendes Angebot an bezahlbarem Wohnraum zur Verfügung zu stellen.
Eine gesetzliche Festschreibung ist allerdings nicht erforderlich. Die Förderquote kommt bei den öffentlichen Grundstücksverkäufen zum Zweck des Wohnungsbaus und bei der Schaffung neuen Baurechts zum Tragen. Darüber hinausgehende Forderungen, wie eine mögliche Geltung der Förderquote auch bei privaten Grundstücksverkäufen, lehnen wir als CDUFraktion ab.
Dieser Vorschlag der Fraktion DIE LINKE ist vollkommen unpraktikabel.
Uns ist wichtig, dass die Wohneinheiten des sozialen Wohnungsbaus gleichmäßig auf das gesamte
Stadtgebiet verteilt werden. Aus der Mitteilung des Senats geht hervor, dass insgesamt zehn verschiedene Stadtteile von dem geförderten Wohnraum profitieren, allerdings ist eine erhebliche Konzentration auf den Bremer Westen zu erkennen. Hier besteht also aus unserer Sicht noch Nachholbedarf. Die Förderquote des sozialen Wohnungsbaus wird eingehalten, hier sehe ich, wie gesagt, keine größeren Probleme.
Vielmehr ärgert es mich, dass Herr Senator Dr. Lohse seine Hausaufgaben in anderen Bereichen nicht macht. Das Ziel der Wohnungsbaupolitik muss vor allem sein, junge Menschen und Familien zu gewinnen. Ihre Abwanderung in das niedersächsische Umland müssen wir verhindern, denn sie beleben die Stadtteile, engagieren sich in den Schulen, Kindergärten und Sportvereinen. Sie sind damit ein Rückgrat für jeden Stadtteil. Dazu müssen weitere Bauflächen ausgewiesen werden, ausdrücklich auch in den städtischen Randlagen. Dem ist der Senat bisher nicht nachgekommen.
Ich betone noch einmal: Der soziale Wohnungsbau ist richtig und wichtig, er darf aber nicht das einzige Instrument der Wohnraumförderung sein. Es müssen auch diejenigen berücksichtigt werden, die nicht über einen Berechtigungsschein für den sozialen Wohnungsbau verfügen, sondern mit ihrem Einkommen etwas über diesen Voraussetzungen liegen. Hiervon sind insbesondere Familien mit mittleren Einkommen betroffen. Diesen muss die Bildung von Wohneigentum vermehrt ermöglicht werden. Hierzu ist die Ausweisung neuer Baugebiete ebenso dringend erforderlich wie die Schaffung eines Förderprogramms speziell für diese Familien mit niedrigen und mittleren Einkommen. Die Nachfrage ist vorhanden, jetzt muss der Senat Taten folgen lassen! – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Herr Senator, ich denke, der Begriff der sozialen Durchmischung, der hier eigentlich von den Sozialdemokraten immer gern genutzt wird, ist Ihnen doch sicherlich bekannt. In diese Richtung geht meine Kritik, dass man nur etwas im Bremer Westen mache. Für mich ist es wichtig, dass solche Maßnahmen auch in Stadtteilen wie zum Beispiel Oberneuland oder Borgfeld vorgenommen werden, um eine soziale Mischung herzustellen. Wahrscheinlich haben Sie mich hier falsch verstanden! – Danke!
Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die schwarzrote Bundesregierung, Herr Werner, setzt im Bereich der Städtebauförderung ein wichtiges Zeichen und wird die finanziellen Mittel auf insgesamt 700 Millionen Euro erhöhen.
Auch diese braucht ja eine Zustimmung von den anderen, das wollen wir doch einmal klarstellen, Herr Pohlmann, das kann sie ja nicht im Alleingang! Allein für das Programm Soziale Stadt werden zukünftig 150 Millionen Euro anstatt wie bisher 40 Millionen Euro zur Verfügung stehen. Bremen profitiert in erheblichem Maße von diesen Neuerungen, sodass vom Jahr 2016 an weitere wichtige Projekte finanziert werden können.
Dies begrüßt die CDU-Fraktion sehr, wurden in der Vergangenheit doch erhebliche Summen der Städtebauförderung aufgrund von Mängeln im Rahmen der Planung und der Realisierung von Projekten nicht termingerecht abgerufen. Dies schreiben Sie ja sogar in Ihrem Antrag. Es freut mich, dass Sie nun auf den Pfad der Erkenntnis gelangt sind und dies durch eine
Weiterentwicklung des Konzepts zukünftig vermeiden wollen.
Durch eine enge Zusammenarbeit des Bau- und des Bildungsressorts lassen sich Kooperationsgewinne realisieren, zudem werden die Möglichkeiten des Best Practice besser genutzt. Auch wenn sich die Förderprogramme in einzelnen Komponenten durchaus unterscheiden und die Bremer Quartiere maßgeschneiderte Lösungen für die vorhandenen Probleme brauchen, kann man aus erfolgreichen Projekten lernen. Hierbei denke ich etwa an effiziente Abläufe bei der Antragstellung, aber auch an die gelungene Einbindung verschiedener Institutionen und Initiativen. Gerade die Akteure vor Ort verfügen über wertvolle lokale Expertisen, auf die wir bei der Umsetzung von Förderprojekten nicht verzichten können.
Herr Kollege Pohlmann, ich freue mich, dass Sie eben explizit Bremen-Nord erwähnt haben.
Darum kann sich dann ja der neue Beauftragte für Bremen-Nord kümmern, wenn der Bürgermeister sich dieses Mal mit dieser Forderung durchsetzt, dann schaffen wir das wohl!
Die bisherige Strategie, die Mittelvergabe der zur Verfügung stehenden Gebietsbudgets in Stadtteilforen zu diskutieren, muss weitergeführt werden. Davon profitieren viele kleine Projekte, die das Leben in den Stadtteilen nachhaltig verbessern. So ist der „Untersuchung und Konzeption zum Förderprogramm ‚Soziale Stadt‘„ zu entnehmen, dass fast die Hälfte der seit dem Jahr 1999 umgesetzten Projekte das Fördervolumen von 10 000 Euro unterschritten hat. Die Bremer Quartiere werden zudem durch nicht investive Maßnahmen aufgewertet. Auch das Programm Wohnen in Nachbarschaften könnte somit von einer verbesserten Kooperation der verschiedenen Akteure profitieren.
Die CDU-Fraktion sieht in der Aufstockung der Bundesmittel für das Programm „Soziale Stadt“ ein positives Signal für die Aufwertung der Bremer Quartiere und begrüßt darüber hinaus den Ansatz der verbesserten Kooperation zwischen den Ressorts sowie zwischen den weiteren Akteuren. Auch aus diesen Gründen werden wir Ihrem Antrag zustimmen.
Ferner möchte ich aber noch eine effiziente Mittelverwertung anmahnen. Ein verspätetes Abrufen oder einen gänzlichen Wegfall der Fördersummen durch Verfahrensmängel darf es nicht mehr geben!
Frau Präsidentin, sehr
geehrte Kollegen und Kolleginnen! In diesem Haus gibt es wohl kaum jemanden, der nicht betroffen ist, wenn es um die Kostensteigerung und die Verzöge rung beim Teilersatzneubau am Klinikum BremenMitte geht. Der Steuerzahler und die Steuerzahlerin haben ein Recht darauf, dass man mit ihren Geldern sorgfältig umgeht und dass ihr Geld nicht durch ungenügende Planung oder falsche Umsetzung zum Fenster hinausgeworfen wird.
Deshalb ist es richtig gewesen, zum Teilersatz
neubau am Klinikum Bremen-Mitte einen Untersu chungsausschuss einzusetzen.
Denn nur, wenn man weiß, wo die Fehler liegen, kann man es beim nächsten Mal besser machen, Herr Dr. Kuhn. Deshalb ist es auch richtig, dass wir heute über diesen Antrag der LINKEN debattieren und uns Gedanken machen, welche Wege es geben kann, um so etwas in Zukunft zu vermeiden.
Der Teilersatzneubau am Klinikum Bremen-Mitte
ist nicht die einzige öffentliche Baumaßnahme, bei der es zu Kostensteigerungen und Verzögerungen
gekommen ist. Ich denke nur an das vergangene Jahr und schaue Kollegen Schmidtmann an. Wie war es denn mit der Burger Brücke?
War das schon im vorletzten Jahr? Das hatte so viele Jahre gedauert, dass ich mir nicht mehr ganz sicher bin, wann das war. Auf jeden Fall war es in dieser Legislaturperiode. Die Planungen fanden schon davor statt. Daher bleibt festzustellen: Es gibt viele Projekte, bei denen es zu Verzögerungen und Verteuerungen kam.
Ihr Antrag, meine sehr geehrten Kollegen von den
LINKEN, wirft allerdings viele Fragen auf. Ich zum Beispiel mag mir kein Urteil darüber erlauben, ob mit der Aufgabe des Hochbauamtes alles schlechter wurde. Nach meiner Kenntnis kam es auch zu der Zeit, als es das Hochbauamt noch gab, zu Verteue rungen und Verzögerungen bei öffentlichen Bauten.
Ich frage mich auch, ob wir bei Immobilien Bremen
nicht schon die nötige Kompetenz haben und ob wir Immobilien Bremen nur in die Lage versetzen müssen, tätig zu werden. Vielleicht ist auch die Vergabe an einen Generalunternehmer der bessere Weg. Auf jeden Fall wäre dies eine Risikoverlagerung. Viel leicht ist aber auch die in dem Antrag der LINKEN geforderte Kompetenzstelle der richtige Weg.
Wir von der CDU-Fraktion sind auf jeden Fall der
Meinung, dass man Lösungen finden muss, damit es in Zukunft nicht mehr zu solch enormen Kostenstei gerungen durch Fehlplanungen kommt. Das sind wir dem Steuerzahler und der Steuerzahlerin schuldig.
Wir werden der Überweisung Ihres Antrags in den
Haushalts- und Finanzausschuss zustimmen.
Nun komme ich zu dem Antrag der Koalitions
fraktionen. Diesem Antrag werden wir zustimmen; denn er enthält genau den Katalog mit Fragen, die auch wir haben. Vielleicht würden wir an der einen oder anderen Stelle andere Worte wählen. Wenn wir im April einen Bericht vom Haushalts- und Fi nanzausschuss erhalten haben, wissen wir, worum es geht. Mit diesem Wissen können wir gemeinsam nach einer Lösung für die Zukunft suchen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Mit dem vorliegenden Antrag zum Wohnungsaufsichtsgesetz, soll ein wichtiger Schritt zum Schutz der Mieterinnen und Mietern gegangen werden. Wir werden dem Gesetz zustimmen.
Abwarten! Immobilien, in denen unzumutbare Wohnverhältnisse herrschen, sollen zukünftig besser kontrolliert und gegebenenfalls der Wohnnutzung
entzogen werden. Die in Bremen herrschende Wohnungsknappheit bietet Immobilienbesitzern einen Anreiz, Wohnungen in unzumutbaren Zustand dennoch zu vermieten und dabei hohe Gewinne abzuschöpfen. Mangels Alternativen kommen die Mieterinnen und Mieter in maroden Gebäuden unter, dessen bauliche Voraussetzungen teilweise gesundheitsgefährdend sind, und das wollen auch wir von der CDU-Fraktion nicht.
Die Wohnraumknappheit wird einmal mehr auf dem Rücken der Mieterinnen und Mieter ausgetragen. Ein Wohnungsaufsichtsgesetz ist die richtige Reaktion auf die Machenschaften mancher – ich betone, mancher – Immobilienbesitzer, sodass die CDU-Fraktion der Meinung ist, dass wir dieses Gesetz brauchen. Es wird allerdings erst vor dem Hintergrund der aktuellen Situation auf dem Wohnungsmarkt notwendig. Hätten Sie, Herr Senator, früher auf die Wachstumsentwicklung reagiert, müssten die Menschen heute nicht auf Schrottimmobilen zurückgreifen.
Ich sage ja, abwarten! Es werden verschiedene Wohnmindeststandards festgelegt, die sich an einem ähnlichen Erlass aus Nordrhein-Westfalen orientieren, dazu zählen beispielsweise funktionsfähige Sanitärund Heizungsanlagen oder der Schutz vor Witterungsverhältnissen und Feuchtigkeit.
Es kommt die Festsetzung einer Mindestwohnfläche pro Bewohner hinzu, auch hierbei orientiert sich der Antrag an dem Gesetzentwurf aus Nordrhein-Westfalen. Für jede erwachsene Person muss eine Wohnfläche von 9 Quadratmetern zur Verfügung stehen, für Kinder unter sechs Jahren allerdings nur 6 Quadratmeter. Dies sehen wir etwas anders. Für eine Familie mit vier kleinen Kindern ergibt das eine Gesamtwohnfläche von gerade einmal 42 Quadratmetern. Hier sollte geprüft werden, ob eine Regelung nach hessischen Vorgaben nicht zu bevorzugen ist, denn die hessischen Vorgaben sehen keine Begrenzung und keine Abstufung vor. Ich möchte, dass das noch einmal zwischen der ersten und der zweiten Lesung geprüft wird, ob wir in diesem Punkt nicht dem hessischen Gesetz folgen.
Die Kontrollmechanismen sehen vor, dass die Kommunen bei hinreichendem Verdacht auf Verwahrlosung von Wohnraum das Recht erhalten, diesen zu betreten und gegebenenfalls für unbewohnbar zu erklären. Letzteres ist ein gutes Drohmittel, da den Vermietern eine Frist zur Sanierung und Instandsetzung der Immobilien gewährt wird. Insgesamt ist der
Erlass eines Wohnungsaufsichtsgesetzes zu begrüßen.
Den Änderungsantrag der LINKEN lehnen wir allerdings ab, da wir keine staatliche Wohnungsbauvermittlung wollen und sie auch nicht als sinnvoll erachten.
Allerdings muss ich sagen, hätte der Senat in den vergangenen Jahren seine Hausaufgaben besser gemacht, stünde das Problem der Schrottimmobilien heute nicht so dringend auf der Tagesordnung. Ich erinnere noch einmal an die Grohner Düne, sie wurde heute schon öfter genannt. Wir sind auch heute nach wie vor der Überzeugung, dass ein anderes Handeln notwendig gewesen wäre. Wir bedauern auch heute noch, dass das damals nicht geschehen ist, dann hätten wir nämlich ein Problem weniger. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit!
Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Senator Mäurer, ich hätte mir für heute gewünscht, dass wir hier ein Gesetz über das Halten von Hunden mit einem Text vorliegen hätten, der tierschutzorientierter gewesen wäre.
Bereits im August des Jahres 2013 haben wir von der CDU-Fraktion mit einem Antrag zur Novellierung des Bremer Gesetzes deutlich gemacht, dass dieses Gesetz so nicht mehr zeitgemäß ist. Sie werden sich daran erinnern, dass wir bereits damals die Einführung einer Kennzeichnung und Registrierungspflicht durch implantierte Chips sowie eine verpflichtende Haftpflichtversicherung für alle Hunde gefordert haben. Ich habe mir die Debatte von damals noch einmal im Internet angeschaut. Beide Fachpolitikerinnen, von Rot-Grün, die heute leider nicht zu diesem Thema sprechen, was ich sehr bedauere –
in der Deputationssitzung in der letzten Woche haben sie den Raum verlassen, heute sind sie krank, das ist schade – hatten sich damals klar für diese zwei Punkte ausgesprochen, trotzdem lehnten Sie den Antrag im Jahr 2013 ab. Als Begründung wurde zum Beispiel von der Schwierigkeit gesprochen, ein dementsprechendes Register für die Registrierung einzurichten und dass es Geld kosten würde. Auch der Senator sprach sich für die beiden Maßnahmen aus und sagte, dass man es angehen müsse.
Leider, Herr Senator, ist, obwohl Sie über ein Jahr Zeit hatten, dahingehend nichts geschehen. Herr Tschöpe, auch diese beiden Punkte hätten der Gefahrenabwehr gedient, und sie hätten zu einer Kosteneinsparung für das Tierheim geführt und somit für das Land Bremen.
Das, was Sie uns jetzt kurz vor Ablauf des Gesetzes in einer Hauruckaktion vorlegen, letzte Woche in der Innendeputation und heute in der Bürgerschaft, ist eher ein Rückschritt.
So, Herr Tschöpe, sieht es im Übrigen auch der Tierschutzverein, der in dieser von Ihnen vorgelegten Fassung das Gesetz komplett ablehnt. Ihre sogenannte Rasseliste hält der Tierschutzverein nicht für zielführend, da es nach wie vor keine statistischen und wissenschaftlichen Studien gibt, die pauschale Sonderhaltung dieser Hunde zu begründen. Auch die Unterstrafestellung von Tierärzten ist laut Tierschutzverein nicht umzusetzen, da bei manchen Hunden, besonders bei Mischlingen, eine tatsächliche Rassezugehörigkeit nachzuweisen, wenn überhaupt, nur mit einer Genanalyse möglich ist. Meine sehr geehrten Damen und Herren, das heute hier vorgelegte Gesetz mit Ihren Änderungen ist ein Schnellschuss!
Wir von der CDU haben zu Ihrem Gesetzesvorschlag einen Dringlichkeitsantrag eingebracht, in dem wir heute noch einmal die Aufnahme der verpflichtenden Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht sowie eine Haftpflichtversicherung fordern, damit es heute wenigstens einen kleinen Schritt in die richtige Richtung geht. Für verantwortungsvolle Hundehalter ist dies zum Wohle ihres Tieres heute schon selbstverständlich, das reicht aber leider nicht aus. Die Kollegin von den Grünen hat in der letzten Debatte im vergangenen Jahr gesagt, dann müssen wir dafür sorgen, dass wir den Leuten deutlich machen, dass es schön wäre, wenn sie es tun würden. Ich bin der Meinung, dass das nicht ausreicht.
Ich will heute nicht alles wiederholen, was ich bereits im letzten Jahr gesagt habe, aber uns allen sollte doch klar sein, dass die Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht dazu führt, dass entlaufene Hunde schneller zu ihrem Besitzer zurückgebracht werden können und nicht unnötig lange im Tierheim bleiben müssen. Außerdem würden im Tierheim durch eine schnelle Ermittlung des Halters geringere Kosten anfallen, auch erschwert es das Aussetzen und den illegalen Handel mit Hunden.
Eine Haftpflichtversicherung führt dazu, dass im Schadensfall Geschädigte schneller zu ihrem Recht kommen, aber auch, dass Hundehalter im Schadensfall finanziell nicht überfordert werden. Der Tierschutzverein begrüßt diese beiden Regelungen.
Sehr geehrte Damen von der Koalition, stimmen Sie zum Wohle des Tieres unserem Antrag zu! Da es bei dem Nachweis der Rasse durch Tierärzte aus unserer Sicht auch noch Bedarf gibt – und die Gruppe BÜRGER IN WUT hatte dazu einen Änderungsantrag eingereicht –, werden wir uns bei diesem Antrag enthalten. Wir sehen Handlungsbedarf, aber es muss noch genauer untersucht werden. Bei dem Hunderassegesetz werden wir von Ihrer Entscheidung unsere Entscheidung abhängig machen. – Vielen Dank!
Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich, dass SPD und auch Grüne heute Bremen-Nord erwähnt haben – mir wurde gestern noch vorgeworfen, dass ich mich um Bremen-Nord bemühe –, und bin dankbar dafür.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, es ist nicht das erste Mal in diesem Jahr, dass wir uns mit dem Thema Wohnungsbau beschäftigen. Wenn man jetzt schon in der Zeitung liest, dass selbst Abgeordnete der Grünen an der Arbeit ihres eigenen Senators zweifeln, dann wundere ich mich nicht, dass DIE LINKE das Thema hier erneut aufruft.
Anders als DIE LINKE sieht die CDU-Fraktion den Mangel zur Umsetzung beim Wohnungsbau aber nicht nur im sozialen Bereich. So hat der Senat in der Oktober-Sitzung auf eine Nachfrage der CDU zugeben müssen, dass auch für Studenten im Jahr 2014 keine einzige Wohnung geschaffen wurde. Damit stehen weiterhin für 30 000 Studenten nur circa 2 000 Wohnheimplätze zur Verfügung. Das entspricht einer Versorgungsrate von 7 Prozent. Meine Damen und Herren, damit hat Bremen wieder einmal die rote Laterne. – Ich freue mich, dass der Bürgermeister heute anwesend ist. – Außer einer vollmundigen Begründung des Bürgermeisters und der Bildungssenatorin, auf dem Waller Wied ein Studentenwohnheim zu bauen – natürlich mit einer Show für die Presse –, ist nichts passiert.
Übrigens, Herr Werner, wurde mir in der Sitzung im Oktober geantwortet, aus Lärmschutzgründen werde dort nichts für Studenten gebaut; aus Lärmschutzgründen sei das nicht wirtschaftlich. Ich bin gespannt, was jetzt passiert, was Sie sich auf diesem Gebiet aussuchen. Ich finde diese Begründung lächerlich!
Aus unserer Sicht reicht es auch nicht aus, beim Wohnungsbau allein auf Innenverdichtung zu setzen. Da werden im Flächennutzungsplan 110 Hektar bereits beplante Fläche einfach gestrichen, Wohnbaugebiete am Stadtrand, zum Beispiel in Brokhuchting, sollen einfach nicht mehr realisiert werden. Das ist aus unserer Sicht nicht richtig.
Ich freue mich, dass der Kollege Pohlmann jetzt Ähnliches sagt. Dann haben wir wenigstens schon einmal die SPD aufgeweckt. Danke schön!
So viel zum ersten Teil der Überschrift dieser Aktuellen Stunde: „Woher nehmen?“
Dies geschieht zum Nachteil von Familien mittleren Einkommens, die sich den Wunsch vom eigenen, kleinen, bezahlbaren Haus erfüllen möchten. Hier riskiert man, dass diese ins Umland abwandern, obwohl man weiß, dass gerade junge Familien das Rückgrat eines Stadtteils sind und Bremen dadurch Steuerzahler verliert. Man kann doch förmlich zuschauen, wie in den Randgebieten um Bremen herum Neubaugebiete wachsen!
Des Weiteren lässt sich nicht übersehen, dass Genehmigungsverfahren hier in Bremen manchmal unnötig lange dauern.
Ich komme jetzt zu dem Baugebiet Büropark Oberneuland. Schön, Herr Werner, dass Sie es erwähnt haben. Als wir von der CDU damals beantragten, dass dieses Baugebiet öffentlich ausgeschrieben werden soll, wurde dieser Antrag von Rot-Grün mit der Begründung abgelehnt, dass die Umsetzung dieses Bauvorhabens schneller gehen und dass deshalb nicht ausgeschrieben werden solle.
Was ist bisher dort geschehen? Gar nichts, jedenfalls nichts Sichtbares.
Herr Pohlmann, selbst der jetzige Investor kann, wie man der Presse entnehmen kann, die Verzögerung nicht mehr verstehen.
Jetzt komme ich noch einmal auf Bremen-Nord zurück. Auch aus Bremen-Nord könnte ich Ihnen di
verse Beispiele nennen, bei denen man den Eindruck gewinnen kann, dass es mit der Baugenehmigung wesentlich schneller gehen müsste. Wir haben uns ja schon des Öfteren mit dem Bauamt Bremen-Nord beschäftigt. Aus meiner Sicht hat sich immer noch nichts verbessert.
Nein, ich möchte meine Redezeit ausnutzen. Ich habe ihn ja auch in Ruhe reden lassen.
Er redet ja sowieso dazwischen.
Ein weiteres Thema ist die Schaffung von Wohnraum, der barrierefrei und behindertengerecht ist. Immer mehr ältere Menschen wollen zurück ins Stadtzentrum, um die dort vorgehaltene Infrastruktur zu nutzen. Auch dies muss viel mehr Berücksichtigung finden.
Um die Entwicklung des Wohnungsbaus zu fördern, fordert die CDU eine Trendwende im Bauressort. Für uns heißt das: Die Auflagen, um Förderung zu erhalten, dürfen nicht zu hoch sein. Genehmigungsverfahren müssen massiv beschleunigt werden, es muss stärker kundenorientiert gearbeitet werden, attraktives Bauland muss ausgewiesen werden.
Wir brauchen eine Politik der Gebote und keine nachfrageorientierte Politik wie bisher. Darunter verstehen wir von der CDU-Fraktion, dass Interessenten geeignete Flächen serviceorientiert, aber auch durchaus einmal bauträgerfrei angeboten bekommen.
Herr Senator, bis zum Jahr 2020 ist der Bedarf nach circa 14 000 Wohneinheiten prognostiziert. Diese Zahl wird sicherlich durch die Flüchtlinge, die zu uns kommen und bleiben, noch erhöht. Es ist an der Zeit, Ihr unzureichendes Wohnungsbaukonzept und die Wohnbauförderung neu zu überdenken und es angebotsorientiert neu vorzulegen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Herr Präsident, sehr
geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wie aktuell dieses Thema ist, hat die Kollegin Frau Schön eben schon erzählt, jeder, der gestern Abend „buten un binnen“ gesehen hat, weiß, worüber wir sprechen.
Durch Asbest verursachte Erkrankungen, wie
zum Beispiel Asbestose, sind auch heute, 20 Jahre nach dem Verbot der Verwendung, immer noch ein Thema. Heute sind die Zahlen der Menschen, die an Krankheiten leiden, die durch Asbest hervorgerufen werden, ansteigend. Eine Ursache hierfür ist die lange Latenzzeit bis zum Ausbruch der Krankheit.
Asbest wurde seit circa 1930 verwendet und galt
in den Sechziger- und Siebzigerjahren wegen sei ner vielen praktischen Eigenschaften als der ideale Werkstoff. Kein Werkstoff wurde in solch großen Mengen verarbeitet wie Asbest. Bei meiner Vorbe reitung auf diese Debatte stieß ich auf Dinge, bei denen Asbest verwendet wurde – und da bin ich ganz ehrlich –, die mir überhaupt nicht bekannt waren, zum Beispiel wäre ich nie auf die Idee gekommen, dass es in Toastern Asbest gab. In den Sechziger- und Siebzigerjahren entstand für die Verwendung von Asbest im Baugewerbe ein wahrer Boom. Iso lierungen, Fußböden, Wände, Dächer, überall ließ sich dieser vermeintlich geniale Werkstoff sehr gut verwenden, und dort lauert er mit seinen schädlichen Wirkungen noch heute.
Heute weiß man, die Gefahr beim Asbest besteht
darin, dass durch die Bearbeitung asbesthaltige Fa sern freisetzt werden. Es ist gut – das kann man der Antwort des Senats entnehmen –, dass es inzwischen für öffentliche Gebäude ein Kataster gibt, in dem das Vorkommen von Asbest festgehalten wird, und das vor geplanten Baumaßnahmen auch regelmäßig konsultiert wird. Auch dass in Bremen inzwischen Sachkundelehrgänge für den gewerblichen Umgang mit Asbestarbeiten abgehalten werden, ist sehr gut. Dass Gesundheitsämter in Bremen und Bremerhaven oder die Bremer Umweltberatung e. V. Beratungen anbieten, kann man nur begrüßen.
Jetzt kommen wir aber zu dem Bereich, der mir
Sorgen bereitet, und wie ich eben gehört habe, geht es den anderen Kollegen genauso: Man kann der Antwort des Senats auch entnehmen, dass es über Asbestvorkommen im privaten Wohngebäu debestand überhaupt keine Daten und auch kaum Beratungsanfragen aus dem privaten Bereich gibt, aber uns ist doch allen hier im Haus klar, nicht jeder Heimwerker ist über Asbest in seinem Haus oder in seiner Wohnung informiert. Deshalb ist mir die Antwort des Senats auf die Frage nach besserer Aufklärung auch etwas dürftig. Dort ist zu lesen: „Eine weitere Sensibilisierung der Bevölkerung wird als sinnvoll angesehen. Es wird angestrebt, die Aufklärungsarbeit zu verbessern.“ Das ist aus der Sicht der CDU-Fraktion nicht genug. Um den Heimwerker besser zu schützen, muss auch dringend gehandelt werden, und ich finde den Vorschlag des Kollegen von der SPD gut, dass wir dieses Thema auch noch einmal in der Deputation aufgreifen, und dies zügig. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Wir fragen den Senat: Wie viele offene Rückforderungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz in welcher Höhe hat das Land Bremen derzeit? Wie stellt sich die Rückholquote des Landes Bremen derzeit im Bundesvergleich dar? Seit wann ist die neue Software im Bereich Forderungsmanagement in Gebrauch, und welche Effekte haben sich dadurch bisher ergeben?
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich kann es relativ kurz machen, weil meine Vorredner schon viel gesagt haben. In der Bürgerschaftswoche im Januar stand das Thema Wohnungsbedarf in Bremen auf der Tagesordnung. Es ging um die Präzisierung des tatsächlichen Bedarfs, und wir waren uns alle einig, dass der soziale Wohnungsbau dabei ein wichtiger Aspekt ist. Warten wir aber doch erst einmal die neue GEWOS-Prognose ab.
Bei der neuen Prognose ist mir die regionale Betrachtung ganz wichtig. Aus meiner Sicht muss dieser Betrachtung eine größere Bedeutung beigemessen werden, denn nicht jeder Stadtteil hat die gleichen Probleme. Es gibt Stadtteile, in denen der Anteil der Sozialwohnungen bereits heute ausgesprochen hoch ist, während andere Stadtteile kaum sozialen Wohnungsbestand vorweisen können. Der Neubau ist jedoch auch nicht immer die beste und einzige Lösung. In Bremen-Nord könnte durch Sanierung Wohnraum geschaffen werden. Ausschließlich auf Neubau zu setzen, halte ich für falsch!
Kommen wir nun zu dem Antrag der LINKEN, ein Programm zum Ankauf von Belegungsbindungen zu
Aus Sicht der CDU-Fraktion ist es aber nicht erforderlich, für die Belegungsbindung jetzt ein weiteres Programm aufzulegen. Der Bausenator hat mit seinem Wohnraumförderungsprogramm bereits ein System geschaffen, das Sozialwohnraum stark fördern soll. Nun ein weiteres Programm aufzulegen, um Sozialwohnungen zu fördern, macht keinen Sinn. Mir missfällt bei der ganzen Diskussion, dass die Wohnungspolitik in Bremen einseitig auf den Bau von Sozialwohnungen beschränkt ist. Aus meiner Sicht wird zu wenig für junge Familien getan. In der Wohnungsbaupolitik der rot-grünen Regierung kommen sie in Bremen viel zu kurz. Wir fordern daher, dass endlich auch ein Förderprogramm für junge Familien aufgelegt wird,
damit der Weg ins niedersächsische Umland nicht so leicht fällt. Wir möchten nicht, dass die jungen Familien weiterhin nach Niedersachsen abwandern. Die Wohnungsbaukonzeption hat das Ziel, bis zum Jahr 2020 14 000 neue Wohnungen zu schaffen. Das muss dringend eingehalten werden. Es müssen daher unbedingt langfristige Lösungskonzepte gefunden werden, wie in Bremen für alle Gesellschaftsgruppen Wohnraum geschaffen werden kann. Wir lehnen den Antrag der LINKEN ab. – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir reden heute
von diesen Klötzen im Stadtbild, die mir als Kind bis zu dem Moment Angst eingejagt haben, an dem meine Mutter mir erklärt hat, dass sie für sie Schutz bedeutet haben.
Dass der Abriss eines Bunkers keine leichte Aufgabe ist, ist uns allen klar. Das haben wir nicht zuletzt bei dem Abriss des Bunkers in der Braunschweiger Straße gesehen. Hohe Lärmemissionen, Erschütterungen und die Freisetzung von Staub sind bei einem solchen Kraftakt leider nicht zu vermeiden. Aber denken Sie von den LINKEN, das würde sich nur durch die Änderung der Landesbauordnung von einer Anzeigepflicht hin zu einer Genehmigungspflicht ändern? Ich denke, nicht! Natürlich hat es auch für uns als CDU-Fraktion höchste Priorität, dass der im Umfeld lebende Bürger und auch die sich im Umfeld befindlichen Gebäude möglichst keinen Schaden erleiden.
Man hat bei der Braunschweiger Straße gesehen, dass im Vorfeld präventiv diverse Maßnahmen ergriffen wurden, wie zum Beispiel die Dokumentation der Zustände der umliegenden Gebäude vor dem Abriss sowie Maßnahmen zur Verringerung der Entstehung von Staub und Lärm. Bei entstandenem Schaden, wie zum Beispiel Rissen in der Bausubstanz einer Immobilie, muss der Bürger natürlich Entschädigungen bekommen.
Alle diese Maßnahmen können natürlich noch verbessert werden. Es sollte uns aber auch klar sein, dass Nachnutzungen nur selten mit geringen baulichen Veränderungen möglich sind. Es gibt oft erheblichen baulichen, aber auch finanziellen Aufwand, wenn man die Sicherheit im Rahmen der Nachnutzung garantieren will. Ich nenne hierzu als nur einen Punkt die Brandschutzverordnung.
Ein Beispiel hierfür kann man in Vegesack anschauen, wo von einem Investor die sicherlich gute Idee entstanden war, in einem Bunker auf dem ehemaligen Vulkan-Gelände Übungsräume für Musikgruppen zur Verfügung zu stellen und zusätzlich einen neuen Veranstaltungsort für Bremen-Nord zu installieren. Auch der Investor hatte sich gedacht, dass dies mit geringen baulichen Veränderungen möglich ist. Fragen Sie ihn doch heute mal, was er dazu sagt!
Wir als CDU-Fraktion lehnen Ihren Antrag ab, weil er uns aus fachlicher Sicht nicht ausgegoren erscheint.
Dem Antrag der Koalition werden wir zustimmen. Dieser Antrag zeigt inhaltlich die Punkte auf, die für alle Beteiligten wirklich zu einer Verbesserung führen können. Dies ist ernst zu nehmen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wer ein Tier hat, weiß, was ein Tier geben kann: Wärme, Gesellschaft, Nähe, aber auch – da spreche ich jetzt meinen Kollegen, den Bauern Herrn Imhoff, an – Eier und Milch.
Wer ein Tier halten will, muss sich aber auch bewusst sein, dass er damit eine Verantwortung übernimmt.
Sehr geehrte Damen und Herren, mit unserem Antrag auf Novellierung des Bremer Gesetzes über die Haltung von Hunden in Bezug auf eine Kennzeichnung – –.
Sie haben wahrscheinlich eine Tierhaarallergie, Herr Kuhn, oder? Gut, in Ordnung!
Ich fange jetzt noch einmal an: Mit unserem Antrag auf Novellierung des Bremer Gesetzes über die Haltung von Hunden in Bezug auf eine Kennzeichnungspflicht und Registrierungspflicht durch einen implantierten Chip und eine verpflichtende Haftpflichtversicherung rennt die CDU-Fraktion bei den Tierschutzorganisationen offene Türen ein. So ist dies auch schon lange eine Forderung des Deutschen Tierschutzbundes, und auch die Fachpolitikerinnen der Regierungspartei dieses Hauses haben sich hierzu in einer Gesprächsrunde, in der auch der Senat vertreten war, positiv positioniert.
Deshalb, Herr Senkal, ist es für mich überhaupt nicht verständlich, dass ich bereits im Vorfeld gehört habe, dass Rot-Grün unseren Antrag komplett ablehnen will. Welchen Stellenwert, Herr Senkal, hat Tierschutz für Sie?
Außerdem ist uns doch allen klar, dass diese Änderung des Gesetzes im Sinne der Gefahrenabwehr eine klare Verbesserung darstellt. So könnten entlaufene Hunde durch die Ermittlung des Halters über den Mikrochip viel schneller ihrem Besitzer zugeführt werden und müssten nicht unnötig lange im Tierheim verweilen,
was für das Tierheim – das war ja auch eine Frage in der Kleinen Anfrage der SPD – finanzielle Vorteile hätte. Das würde nämlich geringere Kosten für das Tierheim verursachen und damit auch für uns.
Der Mikrochip hat die Größe eines Reiskorns, und die Einsetzung wäre für das Tier sicherlich im Vergleich zu einer unnötig langen Trennung von seinem Frauchen oder Herrchen weniger schmerzhaft. Auch das Aussetzen der Illegalen und der illegale Handel mit gestohlenen Hunden werden hierdurch erschwert.
Die Lücke im Bremer Gesetz, eine verpflichtende Haftversicherung, zu schließen, erachtet die CDUFraktion als dringlich erforderlich. So könnte ein Geschädigter Ansprüche gegenüber dem Halter stellen, ohne dass dieser im Schadensfall finanziell überfordert würde, denn solch ein Vorfall kann sehr teuer werden. Jemand, der nicht versichert ist, würde bis an sein Lebensende zahlen müssen. Wir alle wissen, wie hoch Arztkosten, Schadensersatz bei Sachkosten sein können.
Wenn es für Sie, meine Damen und Herren von RotGrün, noch rechtliche Bedenken bei der Umsetzung der Änderung des Gesetzes gibt, wäre im Sinne des Tierschutzes und der Gefahrenabwehr eine Option, wenn Sie diesen Antrag in das zuständige Ressort überweisen würden.
Ja, Gesundheit, ist mir wohl so, aber heute antwortet uns ja der Innensenator!
Aber wenn wir das überweisen würden, könnte man diese rechtlichen Bedenken aus der Welt schaffen.
Ich habe ja eben hören müssen, dass Sie in Ihrer Fraktion über eine Überweisung nicht nachgedacht haben. Schade eigentlich!
Wenn Sie diesen Antrag also überweisen würden, würde dieses Problem nicht einfach vom Tisch gefegt, sondern vielleicht aus der Welt geschafft. Andere Bundesländer – ich brauche gar nicht so weit schauen, ich schaue einmal nach Niedersachsen – haben das auch geschafft.
Also, liebe Kollegen und Kolleginnen, ich appelliere auch heute noch einmal an Sie, im Sinne der Gefahrenabwehr und des Tierschutzes noch einmal über diesen Antrag nachzudenken und ihn nicht einfach vom Tisch zu fegen. Es gibt Situationen, in denen Sie sich auf solche Dinge eingelassen haben. Ich habe damals zum Thema Katzenkastration einen Antrag vorgelegt, darüber wurde auch sehr viel diskutiert, vermeintlich auch in der SPD. Der wurde dann auch überwiesen, und wir sind zu einer einheitlichen guten Lösung gekommen. Ich glaube, das könnten wir hier bei der Registrierung und der Chippflicht für Hunde auch. Herr Sükrü Senkal ist da so verbohrt, der hat auch eine Tierhaarallergie.
Na, immerhin!
Wir könnten im Sinne des Tierschutzes und der Gefahrenabwehr auch hier zu einer vernünftigen Lösung kommen. Ich bin gespannt, Herr Senkal, wenn meine Kolleginnen gleich sprechen, mit welcher Begründung sie diesen Antrag ablehnen, denn ich habe auch in der Antwort des Senats auf die Kleine Anfrage der SPD nicht so einen richtigen Grund zur Ablehnung gefunden. Ich freue mich darauf. Vielleicht nehme ich dann auch noch einmal Gelegenheit, da wir nur eine Fünf-Minuten-Debatte haben, und melde mich im Rahmen einer Kurzintervention noch einmal zu Wort. – Danke schön!
Frau Kollegin Bernhard, können sich die Menschen, die sich Ihrer Meinung nach eine Versicherung nicht leisten können, es sich denn leisten, wenn sie dafür bezahlen müssen, wenn ein Hund ein Unfall verursacht hat, der zu menschlichen Schäden geführt hat, die mit hohen Arztkosten zusammenhängen, der zu Sachschäden geführt hat, die zu hohen Kosten führen, kann sich ein Mensch, der sich eine Versicherung nicht leisten kann, so etwas leisten?
Herr Senator, Sie haben doch sehr wohl gesehen, dass die CDU nicht fordert, dass wir ein neues Register dafür einrichten, sondern dass wir uns dem deutschen Tierschutzregister anschließen wollen?
Herr Präsident, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Ich muss jetzt ganz flott machen. Ich kann mich meinen Fraktionskollegen, die vor mir geredet haben, anschlie
ßen: Auch für den Bereich Bau, Umwelt und Verkehr ist der Haushalt für die beiden kommenden Jahre Murks.
Die wirklichen Probleme werden nicht angepackt, dafür werden viele Projekte umgesetzt, die der ideologischen Überzeugung der Koalition entsprechen: sei es die Rekommunalisierung der Gas- und Stromnetze, sei es der soziale Wohnungsbau oder das Stadtticket! Hierfür ist genug Geld da.
Der Sanierungsstau – –. Ich spreche gleich weiter, warten Sie mal ab, Sie können ja gleich noch zu mir kommen!
Ja, zu der Einseitigkeit komme ich gleich noch!
Der Sanierungsstau in der Infrastruktur von 240 Millionen Euro wird aber nicht angegangen. Unsere Infrastruktur verfällt. Aber anstatt hier Gelder – –.
Ich kann auch lauter sprechen!
Unsere Infrastruktur verfällt, aber anstatt hier Gelder bereitzustellen, werden Fahrradschnellstraßen geplant und Fahrradzählstationen aufgestellt.
Regelrecht erheiternd erscheint mir vor diesem Hintergrund die Kritik von Herrn Saxe am Koalitionsvertrag, die ich in letzter Woche in der Zeitung gelesen habe. Herr Saxe kritisiert nämlich den dort beschriebenen Verkehrsetat. Als halbherzig bezeichnet er die geplanten Mittel. Damit könnte bei Weitem nicht dem Investitionsstau begegnet werden, so seine Auffassung – und das sagt ein Grüner, dessen
Partei in Norddeutschland alle Verkehrsprojekte verhindert
und dessen Senator selber nicht einmal ansatzweise den Investitionsabbau im eigenen Land beheben will!
Kehren Sie einmal lieber vor Ihrer eigenen Haustür, Herr Saxe, bevor Sie andere kritisieren!
Voller Ideologie steckt auch die Wohnraumförderung. Hier werden zwar über 40 Millionen Euro zur Verfügung gestellt, aber Familien werden damit leider wieder nicht gefördert. Obwohl gerade Familien Stabilität in die Stadtteile bringen, drängen wir die lieber ins niedersächsische Umland ab.
Sie können sich gleich melden, Herr Güldner, vielleicht haben Sie ja noch ein bisschen Zeit!
Studien belegen, dass auch 1 000 zusätzliche beziehungsweise gehaltene Einwohner eine Haushaltskonsolidierung von jährlich 3,2 Millionen Euro bewirken, aber mittelständische Familien, die sich ein Eigenheim leisten wollen, gelten in diesem Hause als reich und werden daher auch nicht gefördert. Wirklich traurig!
Weiterhin Sorge bereitet mir das Thema Rekommunalisierung. Da sollen 225 Millionen Euro investiert werden, ohne dass sich jemand Gedanken um die Risiken macht, die mit einem Teilrückkauf verbunden sind. Keiner kann den Zustand der Netze derzeit genau beurteilen. Bekannt ist jedoch, dass das Netz teilweise veraltet ist und in den nächsten Jahren erhebliche Investitionen getätigt werden müssen. Wie hoch die Kosten ausfallen werden, die dann auf das Haushaltsnotlageland Bremen zukommen werden, weiß keiner. Ohne Not und nur aus ideologischen Gründen wird sich hier ein Projekt ans Bein gebunden, das wir uns nicht leisten können. Dieses Projekt sowie den gesamten Haushalt lehnen wir ab! – Danke schön!
Wir fragen den Senat:
Wie bewertet der Senat das im Juli 2013 in Kraft getretene Niedersächsische Hundegesetz, insbesondere den Sachkundenachweis für Hundehalter?
Wie bewertet der Senat die in diesem Zusammenhang eingeführte Verpflichtung von Hundehaltern, dass ein Hund ab dem sechsten Monat gechippt und haftpflichtversichert sein muss?
Beabsichtigt der Senat, Regelungen aus dem Niedersächsischen Hundegesetz auch für das Land Bremen zu übernehmen?
Sie sagten, dass Sie kein Gesetz bewerten wollen, gut, das mag sein, dann frage ich aber trotzdem: Wie stehen Sie persönlich zu dem Chippen von Hunden und auch zu der Haftpflichtversicherung?
Erst einmal herzlichen Dank, dass ich dazu eingeladen werde, die Einladung nehme ich natürlich gern an! Herr Senator Mäurer, wissen Sie, dass der Tierschutzverein Bremen der Haftpflichtversicherung und dem Chippen von Hunden sehr positiv gegenübersteht?
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist ja noch nicht so lange her, dass wir uns hier in diesem Haus mit diesem Thema beschäftigt haben. Es war im März, als gegen die Stimmen der CDU ein Antrag verabschiedet wurde, in dem ein Konzept zum Umgang mit strittigen Wohnnutzungen in Kleingartengebieten gefordert und ein Abrissstopp von bewohnten Behelfsheimen verhängt wurde. Die CDU ist auch heute noch der Meinung, dass der im Jahr 2002 als sogenannter Kudella-Beschluss gefundene Kompromiss im Umgang mit den Bewohnern der Kaisen-Häuser ein guter ist.
Die sogenannte Auswohnberechtigung für Personen, die seit dem Jahr 1974 in den Häusern leben, steht fest, aber für uns ist klar, das dauerhafte Wohnen im Kleingartengebiet sollte auch weiterhin nicht möglich sein, denn es widerspricht dem Anliegen dieser Einrichtung. So stimmen wir vollkommen mit dem Vorsitzenden des Landesverbandes der Gartenfreunde überein, wenn dieser sagt, ich zitiere: „Das Kleingartenwesen ist nicht für den sozialen Wohnungsbau zuständig.“ Der Antwort des Senats auf die Große Anfrage der LINKEN können wir entnehmen, dass nach dem Beschluss vom 12. März 2013 kein Abriss von Behelfsheimen oder die Untersagung einer Wohnnutzung mehr stattgefunden hat. Dies kann nach Meinung der CDU aber kein Dauerzustand sein. Ausnahmen müssen Ausnahmen bleiben. Ich sehe es allerdings auch so, dort stimme ich mit Frau Dr. Schaefer überein, dass man schon längst hätte viel mehr machen können, um die unbewohnten und halb verfallenen Häuser endlich abzureißen und dort für Ordnung zu sorgen. In der Antwort des Senats wird darauf hingewiesen, dass die bestehende Dienstanweisung 422 des Senators für Umwelt, Bau und Verkehr als schlüssiges Handlungssystem angesehen wird. Die Meinung,
dass eine Modifizierung des bestehenden Konzepts denkbar ist, ein geändertes Konzept aber auch auf eine absehbare Beendigung der Wohnnutzung ausgerichtet sein muss, teilen wir grundsätzlich bis auf die soeben genannten Ausnahmen.
Es wird in der Antwort des Senats deutlich darauf hingewiesen, es müsse ganz klar sein, dass im Bereich der kleingärtnerisch genutzten und beplanten Außengebiete und in den übrigen Außengebieten gleiches Recht gelten muss. Wäre dies nicht der Fall, käme es zu einer Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes und könnte darüber hinaus zu einer städtebaulichen Fehlentwicklung führen.
Ganz klar wird in der Antwort des Senats auch die Frage beantwortet, dass die Duldung unabhängig von ihrer Dauer nicht zum Bestandsschutz führt. Wir sind uns hier alle einig, die Arbeit des Kleingartenwesens ist richtig, gut und ein hohes Gut. Ich hatte als Kind das Glück, in einem Haus mit einem Garten aufzuwachsen, und ich konnte erleben, dass die Kartoffeln nicht im gelben Netz wachsen. Viele Familien, gerade mit Kindern, können sich aber kein Haus mit Garten leisten. Die Möglichkeit, einen Kleingarten zu nutzen, ist deshalb eine großartige Sache. Gerade die Arbeit der Kleingartenverbände, den Kindern die Flora näherzubringen, ist von unschätzbarem Wert.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir als Nordbremer betonen sehr gern, dass wir Nordbremer sind, aber deshalb sind wir auch Bremer, und wir dürfen nicht länger benachteiligt werden!
„Eine Stadt – ein Tarif“ ist, wie der Kollege Holsten schon erwähnt hat, ein sehr altes Thema, auch ich habe mich mit diesem Thema schon auf Beiratsebene Anfang der Neunzigerjahre beschäftigt. Herr Holsten, ich habe da wohl etwas besser recherchiert, glaube ich, ich muss Ihnen sagen: Dieser Antrag wurde von allen vertretenen Parteien immer abwechselnd in die Beiräte eingebracht. Er kam von den Grünen, von der SPD, auch von der CDU und der FDP, aber wichtig ist, er wurde immer einstimmig verabschiedet.
Das hoffe ich doch sehr!
Es gibt keine Begründung, weshalb man für eine vergleichbare gleiche Strecke mehr Geld bezahlen muss. Wer auf der Veranstaltung des Senators zum Verkehrsentwicklungsplan in Bremen-Nord war, hat erfahren, dass die Bewohner aus Bremen-Nord im Vergleich zu den Stadteinwohnern das Auto mehr nutzen als den ÖPNV. Deshalb, das hat Herr Kollege Holsten auch erwähnt, muss man auch für Nordbremer mehr Attraktivität schaffen, und vielleicht werden sich die Zahlen dann irgendwann ändern.
Das ist wohl richtig, Frau Dr. Schaefer, aber man muss eben Attraktivität auch für Menschen aus BremenNord schaffen!
Auf einer Veranstaltung im November, an der ich teilgenommen habe, auf der der Bürgermeister zugegen war, hat der Bürgermeister auch gesagt, er werde in dieser Legislaturperiode dafür sorgen, dass der einheitliche Tarif umgesetzt werde. Ich nehme ihn da
beim Wort. Es gibt auch keine Begründung, die dagegen spricht. Wenn nun alle Nordbremer zwei Meter groß wären und 110 Kilo wiegen würden, wäre es ja vielleicht noch zu erklären, aber Sie können es an mir sehen, dass das nicht der Fall ist.
Die CDU-Fraktion wird diesem Antrag der Koalition zustimmen,
da sind wir uns einig. Den Antrag der LINKEN werden wir ablehnen. Unserer Meinung nach ist der Ansatz, dass man die Mehrkosten umlegt – meine Kollegin Frau Ahrens ist jetzt draußen, da kann ich das ja so sagen –,
richtig. Unserer Ansicht nach ist dieser Punkt richtig, und deshalb lehnen wir Ihren Antrag ab. – Vielen Dank!
Wir fragen den Senat:
Wie bewertet der Senat die Forderung der niedersächsischen Bündnis 90/Die Grünen, die Landesämter für Verfassungsschutz aufzulösen?
Plant der Senat, das bremische Landesamt für Verfassungsschutz aufzulösen?
Wie könnte nach einer Auflösung des Landesamtes für Verfassungsschutz sichergestellt werden, dass der Rechtsextremismus weiterhin zielgerichtet bekämpft wird?
Herr Senator Mäurer, wie bewerten Sie persönlich die Arbeit des Landesamtes für Verfassungsschutz in Bremen?
Herr Senator, sind Sie mit mir einer Meinung, dass es durch den Zusammenschluss von Anwohnerinitiativen gerade auch in Bremen-Nord den positiven Effekt gegeben hat, dass der Bürger gegenüber dem Eigentum seines Nachbarn viel aufmerksamer geworden ist?
Ist Ihnen bekannt, dass gerade in Bremen-Nord Bürgern mit niedrigen Einkommen durch Spenden, die durch den Präventionsrat Bremen-Nord zusammengekommen sind, ermöglicht wird, ihr Haus oder ihre Wohnung mit künstlicher DNA zu schützen?
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Theologe und Philosoph Albert Schweitzer hat einmal gesagt: „Ich bin Leben, das leben will, inmitten von ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.
Leben, das leben will.“ Hinter diesen Satz kann ich mich stellen, und das zeigt mir auch, dass wir gegenüber unseren Mitgeschöpfen eine Verantwortung haben.
Es ist richtig und wichtig, dass wir heute über den Tierschutz und dessen Umsetzung im Land Bremen sprechen. Richtige Tierliebe ist für viele Menschen etwas sehr Schönes, ja, sogar eine Bereicherung. Falsch verstandene Tierliebe und nicht artgerechte Haltung sind grausam.
Uns liegt hier heute ein Antrag der Koalition vor. Anlass hierfür ist ein schwerer Verstoß gegen den Tierschutz Anfang Mai im Bremer Westen. Auch für die CDU-Fraktion wirft dieser Vorfall, bei dem circa 100 Tiere von einer Parzelle und aus einer Wohnung gerettet wurden, Fragen auf, Fragen, ob die Umsetzung des in unserer Landesverfassung verankerten Tierschutzes voll greift.
Wie kann es passieren, dass Tierhalter, die schon im Jahr 2003 und erneut im September 2011 gegen den Tierschutz verstoßen haben, bis zum Mai diesen Jahres immer noch im Besitz von Tieren in dieser hohen Anzahl waren? Wie kann es passieren, dass Tierhalter, die schon vom Tierschutz und Veterinärdienst Auflagen bekommen haben und unter monatlicher Kontrolle standen, in der Lage sind, solch eine hohe Zahl von Tieren zu halten, die bei ihrer Rettung in einem erbärmlichen Zustand aufgefunden wurden, und das, obwohl sie erst 14 Tage zuvor einer offiziellen Kontrolle unterstanden? Gab es bei den Kontrollen des Veterinärdienstes aufgrund der Vorgeschichte dieser Tierhalter wirklich keine Hinweise darauf, dass diese nicht in der Lage waren, diese Tiere artgerecht zu halten?
Dieser Fall zeigt uns doch eindeutig, dass es Missstände in der Umsetzung des Tierschutzrechtes im Land Bremen gibt. Deshalb erachtet es auch die CDUFraktion für richtig, dass ein runder Tisch mit den in dem Antrag benannten Beteiligten eingerichtet wird, damit solche Fragen und die Fragen der Zuständigkeit geklärt sowie Richtlinien über die Voraussetzung zur Herausnahme oder des Verbleibes der Tiere erarbeitet werden. Auch eine Dokumentation bei Tiernotrufen halten wir für sinnvoll, um die Beteiligung weiterer Stellen zu gewährleisten. Ferner sollten aber auch der Umgang und die bisherigen Erfahrungen mit der seit Herbst 2011 geltenden Kastrationspflicht in Bremen ein Thema in diesem Ausschuss sein.
Wir alle hier haben die Verantwortung und müssen alles versuchen, damit solche Fälle in Zukunft nicht mehr vorkommen. Deshalb sagen wir von der CDUFraktion heute Ja zu dem Antrag der Koalition. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit!
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Mir bleibt jetzt ja leider nicht mehr viel Zeit. Zum Bereich Bau, Umwelt und Verkehr möchte ich sagen, dass aus Sicht der CDUFraktion ganz falsche Schwerpunkte von Ihnen gesetzt werden. ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.
Sie fördern weiter das StadtTicket, das bisher schon nicht angenommen wurde, Sie fördern fragwürdige Projekte wie die ökologischen Stadtspaziergänge, den Veggiday und den Küchenkalender. Millionen Euro werden in den Umbau des Siemens-Hochhauses gesteckt, und das große Projekt des Ressorts sind Fahrradzählstationen und Fahrradtrassen. Auch das kostet viel Geld!
Den wirklichen Willen zum Sparen kann ich nicht erkennen. Wenn Sie aber schon das Geld hinauswerfen, dann doch bitte für sinnvolle Projekte. Aber nein, Sie kürzen lieber die Wohnraumförderung, mit der Sie junge Familien nach Bremen holen könnten.
Im Bereich des Lärmschutzes soll es ja nun mehr Geld geben, und mehr Geld wird zur Verfügung gestellt. Das freut mich und ist auch notwendig. Es freut mich auch, dass der Senat endlich erkannt hat, dass der Schwarze Peter nicht immer Berlin zugeschoben werden kann, sondern Bremen auch selbst handeln muss. Allerdings, Herr Gottschalk, habe ich jedoch die Befürchtung, dass die für den Lärmschutz bereitgestellten Mittel an anderer Stelle fehlen könnten,
zum Beispiel beim Lärmschutz an der A 281. Hier werden Lärmschutzwände für Vögel eingerichtet, bei dem Lärmschutz für die Anwohner fehlt es dann aber, da wird wieder gespart, und das ist aus meiner Sicht nicht richtig.
Da wir gerade bei dem Thema A 281 sind! Hier sehe ich ein großes finanzielles Risiko, das auf den Haus
halt zukommen könnte, schließlich ist noch nicht geklärt, wer die knapp 30 Millionen Euro Mehrkosten beim Bauabschnitt 2/2 übernimmt. Unwahrscheinlich ist, dass der Bund die Mehrkosten zu 100 Prozent übernehmen wird. Auf eine Beteiligung muss Bremen sich also einstellen.
Ein großes Risiko sehe ich auch im Bereich der Rekommunalisierung. Bereits über 500 000 Euro hat der Senat allein für Gutachten bewilligt beziehungsweise ausgegeben.
Wenn es schließlich wirklich zur Rekommunalisierung kommen sollte, wäre das finanzielle Risiko, Herr Dr. Kuhn, immens. Nicht nur der Kaufpreis von bis zu einer Milliarde Euro wäre für das finanziell schwache Bremen kaum zu schultern, sondern auch die anschließenden Investitionskosten kann sich Bremen nicht leisten.
Wie bei der Rekommunalisierung werden im Bereich Bau, Umwelt und Verkehr einfach die falschen Entscheidungen getroffen. Diese Politik kann sich Bremen nicht leisten, das muss ein Ende haben! – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Wir fragen den Senat: Wie bewertet der Senat die Gefahren, die von über achtzigjährigen Autofahrern ausgehen?
Wie bewertet der Senat den Vorschlag, Senioren, die freiwillig ihren Führerschein abgeben, für ein Jahr oder länger mit einem Jahresticket für den öffentlichen Personennahverkehr zu belohnen? Wie bewertet der Senat in diesem Zusammenhang die Möglichkeit, Senioren ähnlich dem Frauen-NachtTaxi ein Senioren-Taxi anzubieten?
Wir fragen den Senat:
Welche Bestandteile der Dienstuniform und der Schutzbekleidung für Polizeivollzugsbedienstete gibt es speziell für Frauen?
Wie erfolgte die Überprüfung vor Einführung hinsichtlich Tragekomfort, Eignung und Praktikabilität der Kleidungsstücke?
Sind Beschwerden oder Beanstandungen über mangelnde Praktikabilität und Tragekomfort von Bekleidungsstücken für Frauen, insbesondere hinsichtlich Schnitt und Passform, bekannt, und wie werden derartige Beschwerden berücksichtigt?
Herr Senator, in den letzten Jahren wurden viel mehr Frauen bei der Polizei eingestellt. Ist es bei besonders großen oder bei besonders kleinen Konfektionsgrößen zu Engpässen gekommen?