Doch, das ist ein sehr guter Vergleich! Das Bundesverfassungsgericht hat das nämlich mit beurteilt und gesagt, es gebe keine unwichtigen Daten. Daten, die heute also vielleicht völlig harmlos sind, können in Zukunft einen anderen Kontext haben.
(Abg. D r. v o m B r u c h [CDU]: Lang- sam fangen Sie an, sich wirklich zu verren- nen! Das ist ungeheuerlich!)
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich denke, wir haben gerade festgestellt, dass es in der Frage der Vorratsdatenspeicherung innerhalb der Sozialdemokratie bundesweit eine gewisse Meinungspluralität gibt.
(Abg. H i n n e r s [CDU]: Möglicherweise gibt es da auch noch weitere Unterschiede! – Heiterkeit – Abg. D r. K u h n [Bünd- nis 90/Die Grünen]: Wie steht Herr Ehmke dazu?)
Es ist allerdings so, und das ist an der Stelle ja vielleicht auch nicht das Schlimmste, dass diese Meinungspluralität durchaus auch in anderen Parteien vertreten ist. Ich will es nicht übertreiben, aber ich möchte dann doch gern darauf verweisen, dass die ehemalige Bundestagsabgeordnete der CDU, Andrea Voßhoff, in ihrer neuen Funktion mittlerweile eine ganz engagierte Gegnerin der Vorratsdatenspeicherung ist. Sie sagt: „Ich sehe nicht, dass eine Vorratsdatenspeicherung mit den strengen Auflagen des EuGH noch den Effekt erzielt, den die Sicherheitsbehörden mit diesem Instrument erreichen wollen.“ Das ist die Einschätzung von Frau Voßhoff, wie gesagt, vielleicht in neuer Rolle und Funktion, aber ich finde das auch nicht schlimm.
Herrn Münch könnte ich auch zitieren, der ist aber nach meinem Wissen weder in der SPD noch in der CDU und hilft uns hier an der Stelle politisch auch nicht weiter.
(Abg. Frau N e u m e y e r [CDU]: Aber der weiß, worum es geht! – Abg. H i n n e r s [CDU]: Er weiß, wovon er spricht!)
Ich möchte nur sagen, dass bei diesem Thema offensichtlich eine Meinungspluralität vorhanden ist, und zu behaupten, dass die Datenschutzbeauftragten alle nicht wissen, wovon sie sprechen, ist, finde ich, eine etwas riskante Aussage.
Ich will überhaupt nicht bestreiten, dass es bei den Sicherheitsbehörden und bei der Polizei ein Interesse an der sogenannten Vorratsdatenspeicherung und den Mindestspeicherfristen gibt, weil doch völlig un
bestreitbar ist, dass solche Instrumente hilfreich für die Aufklärung von Straftaten wären. Das ist doch völlig klar, das bestreitet auch niemand.
Nein, ich habe Herrn Hamann ja auch zugehört! Er hat gesagt, es sei nicht belegt, dass es essenziell notwendig sei, das ist aber etwas anderes. Es ist ja die Frage, ob man ohne Vorratsdatenspeicherung eigentlich nichts mehr ermitteln kann, oder ist die Frage, ob es einem eigentlich hilft zu ermitteln. Natürlich hilft die Speicherung von Daten und möglichst vielem Wissen beim Ermitteln von Straftaten. Das wäre auch so, wenn wir überall eine Videoüberwachung hätten – das würde auch helfen –, das wäre auch so, wenn wir flächendeckend DNA-Profile anlegen würden, auch das würde natürlich bei der Aufklärung von Straftaten helfen. Natürlich würde vieles helfen. Die Frage, die man aber doch stellen muss, ist, ob der Nutzen, den man bei der Aufklärung von Straftaten gewinnt, so groß ist, dass er auf der anderen Seite den Eingriff in die bürgerlichen Freiheitsrechte rechtfertigt.
Das ist eine Abwägungsentscheidung, die man treffen muss. Das gilt insbesondere dann, wenn wir eine anlasslose Speicherung von Daten vornehmen. Wir haben hier ja nicht die Situation, dass wir zunächst den Verdacht einer strafbaren Handlung haben und dann anfangen, Informationen über Leute zu sammeln, sondern schon einmal prophylaktisch über jeden oder jede Daten sammeln, weil die Möglichkeit besteht, dass irgendwann gegen diese Personen der Verdacht einer Straftat aufkommt. Diese Situation ist eine Abwägungsentscheidung, die die Politik treffen muss, und ich finde, dass sie vertretbar in die eine sowie in die andere Richtung ausfallen kann.
Der Senat hat eine Abwägungsentscheidung getroffen, er hat sich im Koalitionsvertrag darauf verständigt, die Vorratsdatenspeicherung nicht zu unterstützen. Diese Linie des Senats steht und besteht fort.
Um auch ein bisschen die Dramatik aus der Situation herauszunehmen, habe ich mich gerade noch einmal rückversichert – die eine Seite dieses Hauses sagt ja, dass der Senat sich im Bundesrat umgehend für die Vorratsdatenspeicherung starkmachen soll, während die andere Seite sagt, wir sollten ganz engagiert gegen die Vorratsdatenspeicherung kämpfen –, dass der Bundesrat in dieser Legislaturperiode noch zweimal tagen und sich in keiner dieser beiden Sitzungen mit der Frage der Vorratsdatenspeicherung befassen wird. – Herzlichen Dank!
Wer dem Antrag der Fraktion der CDU mit der Drucksachen-Nummer 18/1715 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Wir haben diesen Antrag eingereicht, weil uns aufgefallen ist, dass die vom Bund zur Verfügung stehenden Gelder für die Stadtumbau- und Stadtsanierungsprogramme „Soziale Stadt“ immer wieder einmal nicht rechtzeitig oder nicht vollständig abgerufen werden. Wir haben darüber ausführlich in der Baudeputation gesprochen. Das ist bis jetzt kein verlorenes Geld, sondern es fließt parallel zur Umsetzung der angemeldeten und bewilligten Projekte in den Bremer Stadtteilen. Wenn es dort bei der Realisierung stockt, dann stockt auch der Mittelfluss, es wird aber ja noch nachgeholt.