Gemäß Paragraf 29 der Geschäftsordnung hat der Senat die Möglichkeit, die Antwort auf die Große Anfrage in der Bürgerschaft mündlich zu wiederholen. – Sie möchten darauf verzichten, Herr Senator, sodass wir gleich in eine Aussprache eintreten können.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Unsere Große Anfrage „zum Sozialwohnungsbau und zu den Miethöhen“ fokussiert auf den Zusammenhang, in welchen Regionen sich die Miethöhen in Zukunft befinden werden, wenn wir dieses Wohnungsbauprogramm durchführen.
Die Frage ist schlichtweg: Ist das perspektivisch wirklich auch preiswerter Wohnraum? Diese Frage mag erst einmal seltsam erscheinen, aber ich finde, aufgrund der Antworten ist es durchaus eine Überlegung wert, mit welchen Miethöhen wir es hier zu tun haben.
Logischerweise steigen die Mieten für Sozialwohnungen weniger schnell an, als für Wohnungen auf dem freien Markt. Es bleibt also nicht bei einem Quadratmeterpreis von beispielsweise 6,50 Euro.
Nach drei Jahren darf die Miete erstmals um 10 Prozent erhöht werden, danach alle drei Jahre um bis zu 7,5 Prozent. Das heißt, wir liegen auch nach zehn Jahren bei ungefähr 24 Prozent. Das bedeutet, zehn Jahre nach Fertigstellung haben wir einen Quadratmeterpreis von 8 Euro. Das ist auch so in der Antwort eingeräumt worden. Dieser Preis liegt damit weit über der Mietobergrenze, die heute bei den Kosten der Unterkunft maximal anerkannt wird. Das sollte man sich vor dem Hintergrund der Kosten für Zwei- bis Dreipersonenhaushalte anschauen, weil dort die Grenzen für die Kosten der Unterkunft abgesenkt wurden.
Bei den Dreipersonenhaushalten liegt die aktuelle Mietobergrenze daher faktisch bei 6,76 Euro, da ist jetzt schon wenig Luft und es wird die derzeitige Mietobergrenze mit der ersten Mieterhöhung bereits nach drei Jahren überschritten.
Ich möchte mir jetzt ungern eine Situation vorstellen, dass in drei Jahren Menschen, die in eine solche Wohnung gezogen sind, vom Jobcenter einen Brief be
kommen, in dem dann steht: Ihre Wohnung ist zu teuer, bitte ziehen Sie um beziehungsweise sorgen Sie für eine Mietsenkung! – Was das heißt, können wir uns in etwa vorstellen, darüber haben wir schon häufiger debattiert.
Es geht aber nicht nur um Hartz-IV-Empfängerinnen und -Empfänger, von denen kommt wahrscheinlich sowieso nur ein kleinerer Teil in diese neuen Sozialwohnungen. Es geht auch um Erwerbstätige und Familien mit eher geringem Einkommen. Da muss man sagen, wenn man in zehn Jahren für 75 Quadratmeter zirka 600 Euro Kaltmiete plus der wahrscheinlich nicht zu unterschätzenden Nebenkosten zahlen muss, ist das nicht gerade wenig, das ist für Bremer Verhältnisse jedenfalls nicht preiswert.
Wir haben auch nach den Laufzeiten gefragt, wie lang eigentlich die Bindungen sind, das heißt, nach 20 Jahren, so ist es einheitlich geregelt, ist es keine Sozialwohnung mehr, dann endet quasi die soziale Zwischennutzung. Dann sind das ganz normale Wohnungen mit letztendlich ganz normalen Preissteigerungen.
Interessant ist auch die Quote bei den neuen Bauprojekten. Wo die 25-Prozent-Quote angewendet wird, wird sie auch eingehalten. Lobenswerterweise gibt es, das hoffe ich, auch weiterhin keine Schlupflöcher, das ist gut. Die Quote gilt aber eben nur da, wo man letztendlich auch den Zugriff hat. Bei Neubauprojekten, die nicht auf kommunalem Grund entstehen, gilt sie selbstverständlich nicht. Deshalb sind 25 Prozent in der Realität keine 25 Prozent. Von den Wohnungen, die im Jahr 2014 neu genehmigt wurden, waren deshalb nicht 25 Prozent Sozialwohnungen, sondern eben nur 14 Prozent. Obwohl über 1 700 Wohnungen neu genehmigt wurden, waren darunter eben nur 250 Sozialwohnungen.
Somit komme ich immer wieder zu demselben Schluss, den wir hier auch schon häufiger vorgetragen haben: Dieses Wohnraumförderungsprogramm wird nichts daran ändern, dass wir Jahr um Jahr weniger Sozialwohnungen haben. Die Förderung des Neubaus reicht nicht aus.
Das ist eine Tatsache, die mir auch schon langsam, aber sicher ein großes Maß an Redundanz abverlangt, aber trotzdem ist es wichtig, das immer wieder festzustellen.
Ein praktisches Beispiel, auch darauf habe ich schon einmal hingewiesen, sind die GAGFAH-Bestände in Oslebshausen. Wie ich gerade gesehen habe, wird dazu von der SPD auch die Frage gestellt, wie da die Perspektive ist. Das habe ich gerade erst in den Parlamentsvorlagen nachgelesen, das halte ich für einen lobenswerten Vorstoß, weil man sich darum letztendlich kümmern muss. Zurzeit kostet dort der Quadratmeter, glaube ich, 3,50 Euro, und ab dem Jahr
Das Wohnungsbauprogramm, das möchte ich hier noch einmal betonen, ist letztendlich, auch das sage ich immer wieder, ein guter Schritt und richtig. Es ist nur an allen Ecken und Enden zu wenig. Ohne mindestens aufzuhalten, dass die Belegbindungsquote täglich oder sogar fast stündlich sinkt, haben wir weiterhin ein riesiges Problem in Bremen. Ich möchte noch einmal darauf hinweisen, gerade in den schwierigen Stadtteilen haben wir dieses Problem massiv, und wir kommen nicht umhin, uns damit auseinanderzusetzen und den kommunalen Wohnungsbau an dieser Stelle auch wieder auszubauen. Das wird nicht allein durch Neubau funktionieren können, und da hoffe ich, dass wir in Zukunft andere Fortschritte machen. – Danke schön!
Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die vorliegende Große Anfrage der Fraktion DIE LINKE beschäftigt sich mit dem zurückliegenden Wohnungsraumförderprogramm des Senats. Das Erkenntnisinteresse richtet sich insbesondere auf mögliche Mängel bei der Umsetzung der Förderquote des sozialen Wohnungsbaus in Höhe von 25 Prozent. Gerade dieser Punkt ist einer der wenigen, bei denen es aus meiner Sicht nicht viel zu kritisieren gibt. Da sind noch ganz andere Baustellen problematisch.
Schauen wir uns einmal die Zahlen an! Es konnten 664 Wohneinheiten gefördert werden, 31 weitere Wohneinheiten wurden auf das Nachfolgeprogramm übertragen. Insgesamt wurden die rechtlichen Vorgaben zum sozialen Wohnungsbau eingehalten. Dies ist richtig und wichtig. Die CDU-Fraktion unterstützt das Ziel, Menschen mit niedrigen und mittleren Einkommen ein ausreichendes Angebot an bezahlbarem Wohnraum zur Verfügung zu stellen.
Eine gesetzliche Festschreibung ist allerdings nicht erforderlich. Die Förderquote kommt bei den öffentlichen Grundstücksverkäufen zum Zweck des Wohnungsbaus und bei der Schaffung neuen Baurechts zum Tragen. Darüber hinausgehende Forderungen, wie eine mögliche Geltung der Förderquote auch bei privaten Grundstücksverkäufen, lehnen wir als CDUFraktion ab.
Stadtgebiet verteilt werden. Aus der Mitteilung des Senats geht hervor, dass insgesamt zehn verschiedene Stadtteile von dem geförderten Wohnraum profitieren, allerdings ist eine erhebliche Konzentration auf den Bremer Westen zu erkennen. Hier besteht also aus unserer Sicht noch Nachholbedarf. Die Förderquote des sozialen Wohnungsbaus wird eingehalten, hier sehe ich, wie gesagt, keine größeren Probleme.
Vielmehr ärgert es mich, dass Herr Senator Dr. Lohse seine Hausaufgaben in anderen Bereichen nicht macht. Das Ziel der Wohnungsbaupolitik muss vor allem sein, junge Menschen und Familien zu gewinnen. Ihre Abwanderung in das niedersächsische Umland müssen wir verhindern, denn sie beleben die Stadtteile, engagieren sich in den Schulen, Kindergärten und Sportvereinen. Sie sind damit ein Rückgrat für jeden Stadtteil. Dazu müssen weitere Bauflächen ausgewiesen werden, ausdrücklich auch in den städtischen Randlagen. Dem ist der Senat bisher nicht nachgekommen.
Ich betone noch einmal: Der soziale Wohnungsbau ist richtig und wichtig, er darf aber nicht das einzige Instrument der Wohnraumförderung sein. Es müssen auch diejenigen berücksichtigt werden, die nicht über einen Berechtigungsschein für den sozialen Wohnungsbau verfügen, sondern mit ihrem Einkommen etwas über diesen Voraussetzungen liegen. Hiervon sind insbesondere Familien mit mittleren Einkommen betroffen. Diesen muss die Bildung von Wohneigentum vermehrt ermöglicht werden. Hierzu ist die Ausweisung neuer Baugebiete ebenso dringend erforderlich wie die Schaffung eines Förderprogramms speziell für diese Familien mit niedrigen und mittleren Einkommen. Die Nachfrage ist vorhanden, jetzt muss der Senat Taten folgen lassen! – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich sage Ihnen ganz ehrlich, ich habe ein bisschen gerätselt, was Sie mit Ihrer Großen Anfrage erreichen und erfahren wollen. Sie fragen da gesetzliche Regelungen und mathematische Berechnungen ab, die von einem Misstrauen gegen dieses Wohnungsbauförderprogramm zeugen. Das haben Sie eben auch noch einmal bestätigt. Natürlich wünschen wir uns alle, dass das so gut weiterläuft wie bisher, und natürlich wissen wir alle nicht, ob das zehn Jahre lang so gut weiterläuft wie jetzt.
Jetzt haben wir wichtige Informationen schriftlich, wie zum Beispiel, dass im Jahr 2013 geplante Wohnungen erstaunlicherweise im Jahr 2014 noch nicht bezugsfertig wurden. Wir haben festgestellt, dass alles irgendwie teurer wird, dass erste Wohnungen jetzt
fertig werden, dazu haben wir die Statistiken und Zahlen zum Wohnungsbau noch einmal ausgedruckt bekommen, die in der Baudeputation und im Bündnis für Wohnen – das hat Frau Neumeyer schon alles zitiert – schon einmal vorlagen und breit diskutiert worden sind und auch hier in der Bürgerschaft schon oft vorgelegt und diskutiert wurden. Das könnte ganz pfiffig und auch ökonomisch sein, Frau Bernhard, wenn Sie die vorhandenen Unterlagen einfach einmal lesen würden, statt mit demselben Zeitaufwand immer wieder danach zu fragen und das dann hier mit großem Zeitaufwand für uns alle zu diskutieren.
Frau Neumeyer, ich finde das sehr spannend, gestern hat Herr Dr. Kuhn prophezeit, dass es eine Neiddebatte gibt, wenn wir sagen, was wir im Westen alles tun. Herr Strohmann hat geschimpft, was wir im Westen strukturell, städtebaulich und baulich zu wenig tun, jetzt stellen Sie sich hier hin und sagen –
Frau Vogt auch, sie ist aber gerade nicht da –, im Westen liegt der Schwerpunkt, da müssen die anderen Stadtteile nachkommen, überall und vor allem: Mehr vom Guten! Wir sind bestimmt gern dabei, ich glaube, da gibt es überhaupt keinen Dissens, manchmal reicht aber das Geld nicht und manchmal reicht die Zeit nicht, und dazu tragen dann, glaube ich, auch solche Große Anfragen bei, weil sie immer wieder das Gleiche ergeben und eigentlich Binsenweisheiten ventilieren.
Ich möchte mich aber für die Große Anfrage der LINKEN trotzdem bedanken, da sie uns die Gelegenheit gibt, das rot-grüne Wohnungsbauförderprogramm hier noch einmal vorzustellen. Dieses Programm ist nämlich ein großer Erfolg, es ist ein 40 Millionen Euro schweres Programm, es war ausgebucht, Frau Neumeyer hat es nach Art einer rot-grünen Sprecherin bestätigt.
In der nächsten Landtagssitzung im April werden wir das Folgeprogramm beschließen, es wird wieder 40 Millionen Euro schwer, zusätzlich sind wir um viele Erfahrungen reicher, die Frau Bernhard dankenswerterweise auch beschrieben hat. Außerdem müssen und können schon Projekte gefördert werden, die in das erste Programm nicht mehr hineingepasst haben.