aber auch die Erkenntnis, Herr Kollege Hinners, das es mittelfristig keine EU-weite Regelung für die Vor
ratsdatenspeicherung geben wird. Die Bundesregierung plant hier nichts anderes als den deutschen Alleingang in die systematische Überwachung der Bürger. Sie wollen einen Präventivschlag, der die Bürger überwacht.
Wir wollen das nicht, lieber Kollege, die Bürger wollen das nicht, und auch die Europäische Kommission will das nicht mehr!
Die Vorratsdatenspeicherung verhindert keine Straftaten, macht aber alle Bürger zu potenziellen Straftätern. Das ist die Einstellung der Unionsfraktion, sei es die Union im Bundestag oder die Bremer Fraktion. Der Nutzen der Vorratsdatenspeicherung ist bis heute immer noch nicht empirisch belegbar,
die anlasslose Speicherung von Telekommunikationsdaten auf Vorrat ist natürlich auch mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs nicht vereinbar, lieber Kollege Hinners!
Sie haben gerade ein Beispiel genannt, wie es in der Praxis ablaufen soll. Ich versuche, es nun einmal zusammenzufassen.
Sie sagen, der Staat habe die Daten ja gar nicht, er frage sie nur bei den Telekommunikationsunternehmen ab, wo die Daten gesammelt werden, und werte sie aus, wenn er sie brauche. Ist das richtig? Ich sehe ein halbes Schulterzucken, das heißt, Sie wissen selbst noch nicht, was Sie an der Stelle wollen oder nicht wollen.
(Abg. H i n n e r s [CDU]: Ich weiß nicht, worauf Sie hinauswollen! Sie haben es gar nicht begriffen!)
Kein Anschlag der vergangenen Jahre wurde im Vorfeld verhindert, obwohl die Terroristen den Sicherheitsbehörden entweder bekannt waren oder unter Beobachtung standen. Das Argument, welches Sie immer wieder anführen, ist doch lächerlich. Sie nutzen und spielen mit den Ängsten der Bevölkerung,
Sie missbrauchen die aktuelle Sicherheitslage. Ja, natürlich gibt es Terrorwarnungen, sie sind ernst zu nehmen, aber was Sie nicht sagen, ist, dass Sie einfach aus Bequemlichkeit im Interesse der Sicherheitsbehörden und der Polizei dieses Instrumentarium haben möchten, und am Ende wissen wir doch, was dabei herauskommen wird,
der Schrei nach noch mehr Personal, weil man die gigantischen gesammelten Datenmengen gar nicht mehr auswerten kann, die Kapazitäten dafür nicht hat und auch die entsprechenden Personen nicht mehr beschäftigen kann.
Wir lehnen Ihren Antrag ab, für uns bleibt natürlich keine andere Alternative, weil der Antrag wirklich nichts anderes beinhaltet, als die Menschen unter Generalverdacht zu stellen.
Darüber hinaus, lieber Kollege Hinners, sind Sie an der Stelle den Bürgerinnen und Bürgern immer wieder schuldig, auch über die Grundrechte zu reden. Darüber haben Sie kein Wort verloren,
weder in Ihrem Antrag noch in Ihrem Debattenbeitrag. Dort wünsche ich mir ein Stück weit mehr seriöse Politik von der CDU, an dieser Stelle den Menschen auch reinen Wein einzuschenken und zu sagen, was die Vorratsdatenspeicherung bringt, so wie Sie sie hier fordern. Am Ende wird man sich nämlich nicht an die Fristen halten, man wird es auf Jahre ausdehnen und einen totalitären Überwachungsstaat installieren. – Danke schön!
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste! Auch wir lehnen den Antrag ab, das kann ich schon einmal sagen. Wenn man derzeit durch die Stadt fährt, sieht man überall Schilder, auf denen etwas von neuem Vertrauen steht. Nein! Das, was Sie hier liefern, ist altes Misstrauen gegenüber der Bevölkerung,
Wenn man sich mit diesem Thema beschäftigt, dann gibt es ja einige Mythen, die immer wieder hervorgehoben werden. Wir haben es schon mehrfach diskutiert, ich möchte noch einmal zwei oder drei dieser Mythen aufzählen.
Mythos Nummer 1: Die Vorratsdatenspeicherung, so wird es immer wieder erzählt, ist zur Aufklärung von Straftaten unverzichtbar, das ist ja auch gerade erst wieder erwähnt worden. Diese Aussage ist noch nie belegt worden. Die EU-Kommission hat nämlich die Länder – –.
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Die EU-Kommission hat die Länder gefragt, ob sie belastbares Material hätten, und die einzelnen Nationalstaaten konnten kein Material liefern,
das hat der Europäische Gerichtshof ja auch festgestellt, und das haben Sie gerade eben vergessen zu erläutern, vielleicht haben Sie es auch verdrängt, ich weiß es nicht. Der Europäische Gerichtshof hat sich mittlerweile auch von der sogenannten Vorratsdatenspeicherung distanziert. Warum? Weil es keine entsprechenden Belege gibt!
Dazu komme ich gleich noch, jetzt bleiben Sie doch einmal entspannt! Ich empfehle an dieser Stelle die Studie des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Strafrecht, darin steht das.
Ein weiterer Mythos, der kam vorhin bei Ihnen auch vor: Die Vorratsdatenspeicherung dient zur Bekämpfung schwerer oder schwerster Straftaten. Wenn Sie sich aber einmal mit Polizeibeamten unterhalten,