Protocol of the Session on March 19, 2015

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Die swb AG ist gut aufgestellt. Der Senat wird das weiter sehr aktiv begleiten. Deshalb haben die Energieerzeugung und die Energieverteilung in dieser Stadt eine gute Zukunft. – Vielen Dank!

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Damit ist die Aussprache geschlossen.

Die Bürgerschaft (Landtag) nimmt von der Antwort des Senats Drucksache 18/1760 auf die Große Anfrage der Fraktion der SPD und Bündnis 90/Die Grünen Kenntnis.

8. Jahresbericht der Landesbeauftragten für Informationsfreiheit vom 21. März 2014

(Drucksache 18/1319)

Wir verbinden hiermit:

(A) (C)

(B) (D)

Stellungnahme des Senats zum 8. Jahresbericht der Landesbeauftragten für Informationsfreiheit

Mitteilung des Senats vom 12. August 2014 (Drucksache 18/1520)

u n d

Bericht und Antrag des Ausschusses für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit zum 8. Jahresbericht der Landesbeauftragten für Informationsfreiheit vom 21. März 2014 (Drucksache 18/1319) zur Stellungnahme des Senats vom 12. August 2014 (Drucksache 18/1520) vom 17. Dezember 2014

(Drucksache 18/1689)

Die gemeinsame Beratung ist eröffnet. Als Berichterstatterin hat das Wort die Abgeordnete Frau Schön. – Bitte sehr!

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Am 21. Mai ist 8. Jahresbericht der Landesbeauftragten für Informationsfreiheit an den Ausschuss für Wissenschaft überwiesen worden, am 24. September erfolgte die Senatsstellungnahme. Der Ausschuss hat dann im Oktober beide Berichte beraten und sich darauf verständigt, sich drei Punkte im Bericht und der Stellungnahme des Senats genauer anzusehen. Das sind die Transparenz über die Datenflüsse von und zu Nachrichtendiensten, der Zugang zu den Fragebögen über Scheinehen und der Zugang zu den Verträgen zwischen den Bremer Bädern und den Schwimmvereinen. Das wurde gemeinsam mit der Landesbeauftragten für Informationsfreiheit Frau Dr. Sommer und den entsprechenden Ressorts beraten. Dabei ist herausgekommen, dass wir bezüglich der Transparenz über die Datenflüsse von und zu Nachrichtendiensten im Zusammenhang mit der Novellierung des Informationsfreiheitsgesetzes neu beraten wollen, weil einige Punkte im Ausschuss strittig geblieben sind. Was die Scheinehen anbelangt: Dazu ist ein Verwaltungsgerichtsverfahren anhängig, zu dem wir das Urteil abwarten wollen. Danach will sich der Ausschuss damit weitergehend befassen. Der dritte Punkt betrifft die Verträge zwischen den Bremer Bädern und den Schwimmvereinen, das hochgradig kontrovers diskutiert worden ist. Es ging dabei auch um die Frage, ob das Informationsfreiheitsgesetz diesbezüglich greift. Das haben wir zur weiteren Beratung an die staatliche Deputation für Inneres und Sport weitergeleitet, damit sich dazu erst einmal eine fachliche Meinung gebildet werden kann. Der Ausschussbericht wurde einstimmig von allen Fraktionen beschlossen, und der Ausschuss empfiehlt der Bürgerschaft, dass er sich diesen Ausführungen anschließt. Insofern freue ich mich jetzt auf die Beratung. – Vielen Dank!

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Öztürk.

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! An dieser Stelle möchte ich erst einmal meinen Dank an die Ausschussassistenz, an die Landesbeauftragte für Informationsfreiheit und an die Ausschussvorsitzende schicken, die wesentliche Teile des Jahresberichtes vorgetragen haben.

Ich würde gern noch auf einige Punkte eingehen. Im Berichtszeitraum ging es sehr häufig um die Einsicht in Dokumente, in Gutachten und in Verträge seitens der Bürger. Leider war das bei den öffentlichen Stellen, was das Informationsfreiheitsgesetz und den Anspruch der Bürger angeht, häufig doch sehr unterschiedlich. Die Landesbeauftragte für Informationsfreiheit hat auch in vielen dieser teilweise schwierigen, gravierenden, nicht immer rechtlich eindeutigen Fällen als sehr kompetente Stelle auch eine Brückenfunktion übernommen. Sie konnte in den meisten Fällen den Eingaben der Bürger und Bürgerinnen im Nachhinein entsprechen, aber auch für die Einsicht bei den öffentlichen Stellen werben, weil sie diesen Anspruch in der ersten Anfrage seitens der Bürger und Bürgerinnen nicht entsprochen hatten.

Auf die einzelnen Fallbeispiele will ich jetzt explizit nicht eingehen. Einige hatte unsere Ausschussvorsitzende Frau Schön erwähnt. Viel wichtiger ist an dieser Stelle, dass man die berechtigte Frage stellt, was die Gründe dafür sind. Das war in vielen Fällen das Recht der Bürger auf Informationseinsicht, diesem aber nicht entsprochen werden konnte. Das Informationsfreiheitsgesetz ist ein Gesetz, in dem die Ansprüche aller Beteiligten per Gesetz klar definiert sind. Jedoch ist das Rechtsempfinden, auch die Rechtsauffassung, sage ich einmal etwas vage formuliert, immer auch ein gewisser Ermessensspielraum, ein Raum für Interpretationen seitens der öffentlichen Stellen vorhanden.

Die gültige Fassung des Informationsfreiheitsgesetzes ist oft ein Instrument, mit dem in vielen Fällen Ansprüche, die rechtlich im ersten Schritt selbst für uns Abgeordnete schwer einzuschätzen sind, abgelehnt werden, um einmal ein kleines Resümee zu ziehen.

Oft war nach der Intervention der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit dieser Anspruch entweder in Gänze oder in Teilen gewährt. Das zeigt, dass dort durchaus Regelungsbedarf ist. An dieser Stelle möchte ich daran erinnern, dass wir seit dem Jahr 2006 dieses Gesetz haben. Seit März 2008 haben wir das Bremische Elektronische Informationsregister. Es wurde als ausgewählter Ort im „Land der Idee“ geehrt, 2011 gab es die erste Novelle und Ende 2014 haben wir in diesem Haus die jüngste Novelle als Gesetzentwurf vorgelegt, zu der wir nächste Woche eine weitere Ausschussberatung haben werden.

(A) (C)

(B) (D)

In der letzten Sitzung der Bremischen Bürgerschaft in dieser Legislaturperiode wollen wir die Novellierung des Informationsfreiheitsgesetzes beschließen. Daraus erhoffen wir uns, dass die Fälle, die im jetzigen Berichtszeitraum oft schwierig und nicht klar definiert waren, für alle Beteiligten doch so transparent werden, dass eben durch die proaktive Veröffentlichung seitens der öffentlichen Stellen dort den Ansprüchen eher Rechnung getragen werden kann. Das bedeutet nicht, dass dann die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit nichts mehr zu tun hätte, weil sie dann nicht mehr intervenieren muss, davon gehe ich nicht aus. Ich glaube, es wird noch einiges auf sie zukommen, weil man dort noch ein bisschen für Werbung sorgen muss – auch in der öffentlichen Verwaltung, die ja sehr offen und sehr bewandert ist –, weil wir dieses Gesetz seit dem Jahr 2006 haben. Daher ist der Anspruch auf einen freien Zugang zu amtlichen Informationen notwendig, und dies werden wir auch entsprechend berücksichtigen, wie wir es bereits in der ersten Lesung vorgelegt hatten.

An dieser Stelle möchte ich werben, weil ich am Anfang der Woche etwas ganz Tolles im Fach gefunden habe, das zeige ich auch einmal der Senatskommissarin, und zwar das Transparenzportal, Bremen ist jetzt dafür freigeschaltet. Für die Bürgerinnen und Bürger, die sonst ihre Eingaben immer direkt bei den einzelnen Dienststellen einreichen, wird das natürlich sehr hilfreich sein, wenn man auch diese OnlineSuchfunktion einfach ausprobiert. Wenn der Bürger nicht weiterkommt, hat er nach wie vor die Möglichkeit, und er sollte auch davon Gebrauch machen, entweder die Landesbeauftragte zu informieren oder die jeweiligen Dienststellen, weil in den meisten Dienststellen auch Menschen für das Informationsfreiheitsgesetz zuständig sind, und zeitgleich wurde das Serviceportal Bremen eingerichtet.

Ich denke, das sind sehr große Fortschritte, und das zeigt einfach, dass wir in Bremen das Thema der Transparenz sehr ernst nehmen und sehr offen damit umgehen. Ansonsten möchte ich dem Jahresbericht nichts Weiteres hinzufügen. – Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit!

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der SPD)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Hamann.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Bericht, den Sie alle gelesen haben, ist ja relativ übersichtlich, und Frau Kollegin Schön hat ja noch einmal dankenswerterweise zusammengefasst, dass wir uns in erster Linie während der Ausschussberatungen – –. Ich gebe zu, meinetwegen könnten wir so etwas noch ein bisschen länger machen, ich bin ja so ein bisschen technik

verliebt, aber ich sehe manchmal die fragenden Gesichter meiner Kollegen, weshalb man manche Sachen noch diskutiert. Ich möchte mich also ausdrücklich bei meinen Kollegen bedanken, deren Geduld ich vielleicht manchmal auch noch strapaziere, der Verwaltung ist an dieser Stelle ja schon gedankt worden.

Gestatten Sie mir noch einige allgemeine Hinweise! Ein Informationsfreiheitsgesetz ist eine gute Sache. Eine Verwaltung, die offen ist, die nachvollziehbar handelt, wo Bürgerinnen und Bürger Sachen einsehen können, ist eine gute Verwaltung, diese Verwaltung braucht sich dann auch nicht zu verstecken. Das bekommen auch andere Bundesländer mit. Aktuell wird in Rheinland-Pfalz und in Baden-Württemberg an einem solchen Gesetz gearbeitet. Niedersachsen hat sich, glaube ich, auch auf den Weg gemacht und beschreitet das in Anlehnung an das, was es in Hamburg gibt und was wir hier in Bremen haben.

Ich möchte auch noch einmal ausdrücklich Werbung dafür machen, das Gesetz zu fordern und darüber zu reden. Ich sage das auch immer den Beiräten, denn oftmals – Sie kennen die Diskussion in Bremen-Stadt mit dem Beirätegesetz – sagen dann die Beiratsmitglieder, ich habe da irgendwelche Auskunftswünsche, aber mein Beirat möchte das nicht, und ich bin da überstimmt worden. Ich sage den Leuten dann immer, stellt eure Anfragen einfach nach dem Bremer Informationsfreiheitsgesetz, dann wird das schon funktionieren. Daher sollten wir alle noch viel mehr Werbung dafür machen. Außerdem erwarten wir als SPD-Fraktion auch, dass alle Dokumente natürlich in einem maschinenlesbaren und weiterverarbeitbaren Format vorliegen, das ist heutzutage auch Stand der Technik, das ist heutzutage keine Schwierigkeit mehr. Auch das haben wir im Ausschuss kontrovers diskutiert.

Ich möchte jetzt noch einmal auf einen Punkt eingehen, über den ich mich ein bisschen geärgert habe, es ging um das Thema Fragebogen über Scheinehen. Dort war der Vertreter der Innenbehörde noch nicht ganz auf dem neuesten Stand. Er hat sinngemäß gesagt, wenn wir das machen und nach dem Informationsfreiheitsgesetz handeln, dann würden wir von Anfragen überrollt. Ich glaube, man sollte wissen, dass das nicht der Fall ist und die Bürgerinnen und Bürger jetzt nicht zu Tausenden kommen und die Verwaltung damit überfordern. Ich habe es nicht ganz verstanden, weshalb dieser Fragebogen dann nicht einfach herausgegeben wird, denn wenn es diesen Fragebogen gibt und er Personen vorgelegt wird, würde ich mir drei, vier Fragen merken, das irgendwo publizieren, und ich weiß ja nicht, was passiert, wenn jemand dann so eine Frage irgendwo in das Internet stellt. Zu glauben, das sei geheim, ist meines Erachtens etwas naiv, aber da kann man anderer Ansicht sein, und da gibt es ja auch einen Prozess, das ist ja erwähnt worden.

(A) (C)

(B) (D)

Skurril fanden wir im Ausschuss die Debatte über die Schwimmzeiten, die hier kurz angesprochen worden ist. Dazu soll es ja irgendwann noch einmal eine Rückmeldung aus der Sportdeputation geben, das hatte ich schon fast wieder vergessen. Dort warten wir also auch noch darauf, was dabei jetzt herauskommt.

Die Arbeit hat mir sehr viel Spaß gemacht, und ich freue mich schon auf den nächsten Bericht! – Vielen Dank!

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Als nächste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Frau Grobien.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Informationsfreiheit ist sicherlich kein Politikwerk, welches die öffentliche Debatte unbedingt dominiert. Dies ist aber angesichts der zahlreichen anderen landesspezifischen und auch außenpolitischen Themen vermutlich nicht weiter verwunderlich. Dennoch werden Sie nicht überrascht sein, dass es als Sprecherin der CDU-Fraktion für Informationsfreiheit natürlich mein Anliegen ist, sich in den Ausschüssen mit der Informationsfreiheit und dem Datenschutz regelmäßig auseinanderzusetzen.

Auch wir begrüßen die neuen Service- und Transparenzportale, über die Herr Öztürk eben schon gesprochen hat, denn Informationsfreiheit – und auch darüber müssen wir nicht lange nachdenken – ist ein zentraler Bestandteil zivilgesellschaftlicher Prozesse, und Beteiligung, wie wir sie immer fordern, erfordert auch, dass die Bürgerinnen und Bürger über das Bescheid wissen, was in der Politik geschieht. Das wiederum erfordert Zugriffsmöglichkeiten auf die notwendigen Informationen, wir hatten darüber schon heute Morgen gesprochen.

Bremen ist dabei mit seinem Informationsfreiheitsgesetz einerseits und den regelmäßigen Jahresberichten der Landesbeauftragten andererseits im bundesweiten Vergleich relativ weit vorn. Sicherlich sind Theorie und Praxis immer zwei unterschiedliche Dinge, und sicherlich werden Staat und Bürger auch nie in jeder Detailfrage zu 100 Prozent einer Meinung sein, welche Daten nun aus welchem Grund und in welcher Form zu veröffentlichen sind und welche nicht. Ich glaube aber, darauf kommt es auch gar nicht so sehr an, denn wir haben ja eben mit der Landesbeauftragten auch eine explizit für solche Fälle vorgesehene Stelle, und wenn ich mich recht erinnere, dann konnten in den vergangenen Jahren die meisten Streitfälle bis auf wenige Ausnahmen auch immer beigelegt werden.

Ich möchte dann auch gar nicht so sehr auf die drei Punkte eingehen, über die wir uns in dem Ausschuss verständigt haben. Diese sind, wie gesagt, auch nicht

so richtig spektakulär, sondern in ihrer Dimension eher lokal, und darüber reden wir in der nächsten Woche ja im Rahmen Anhörung über die Novellierung des Gesetzes.

Ich bedanke mich daher bei der Landesbeauftragten und ihren Mitarbeitern, aber auch bei der Ausschussassistenz für den ausführlichen Bericht, habe aber am Schluss meines Beitrags doch noch eine kleine Anregung zum Verfahren! Mittlerweile ist es Mitte März 2015, und Grundlage für die hiesige Debatte ist der Bericht über das Jahr 2013. In unseren Fächern lag gestern bereits der neue Jahresbericht über das Jahr 2014, der morgen der Öffentlichkeit vorgestellt wird. Ich glaube, wir sollten uns im Ausschuss noch einmal Gedanken darüber machen, wie wir das Verfahren ein wenig beschleunigen können, wie wir das schlanker handhaben, sodass dann auch bei diesen Debatten, ich sage einmal fast zwei Jahre nach dem – –. Ich weiß, wir bemühen uns alle, indem wir uns auch nur gezielt Punkte heraussuchen, aber trotzdem sollten wir noch einmal darüber nachdenken, damit wir uns in der Debatte nicht immer selbst überholen. – Vielen Dank!

(Beifall bei der CDU)

Als Nächste hat das Wort die Abgeordnete Frau Vogt.