geehrten Damen und Herren! Herr Hinners hat das eine oder andere Mal darauf hingewiesen, dass nach seiner Auffassung Bericht und Antrag nicht vollständig übereinstimmen.
Das würde ich so nicht stehen lassen wollen. Die Facebook-Fahndung ist ein Teil der Gesamtausei nandersetzung mit Facebook. Ich würde Ihnen zu
stimmen: Wir haben das Blickfeld in der Deputation über den unmittelbaren Anwendungsbereich der Fahndung hinaus ein wenig geweitet.
in besonderer Art und Weise die Problematik, die sich beim Facebook-Auftritt insgesamt stellt. Wir haben sowohl rechtliche als auch technische und tatsächliche Probleme. Die technischen und tat sächlichen Probleme haben dazu geführt, dass sich das Modellprojekt in der Form, wie die Polizei es anstrebt, gegenwärtig noch nicht online befindet, wie Sie vielleicht schon bemerkt haben. Zunächst war ein Start zum Jahresende, dann zum April ge plant. Nunmehr ist der neue Starttermin der 1. Juni. Das hat schlicht und ergreifend etwas mit anderen Prioritätensetzungen zu tun. Das halte ich aber unter dem Strich für verkraftbar.
von der Hand zu weisen. Es geht nicht nur darum, dass wir die Herrschaft über Daten aufgeben, son dern auch darum, dass über das Nutzungsverhalten desjenigen, der sich auf Facebook bewegt und dabei eine staatliche Seite erreicht, wiederum Daten bei einem Dritten gespeichert werden. Es ist nicht die Erwartung, die jemand hat, wenn er sich auf einer öffentlichen staatlichen Seite aufhält, dass Profile über sein Nutzungsverhalten bei einem Dritten an gelegt werden, der anderen datenschutzrechtlichen Bestimmungen unterliegt, der die Daten möglicher weise im Ausland speichert und nie wieder löscht. Mit dieser Problematik muss man sich zumindest auseinandersetzen.
sehr intensiv. Am Ende ist das eine Frage der Abwä gung, die man treffen muss. Frau Vogt hat gesagt, die Lösung, die wir vorschlagen, sei datenschutzrechtlich nicht sauber. Das will ich zurückweisen. Sie ist nach Auffassung der Landesdatenschutzbeauftragten nicht sauber.
Das bestreitet die Landesdatenschutzbeauftragte doch gar nicht. Die Landesdatenschutzbeauftragte sagt, aus ihrer Sicht ist der Betrieb einer Fanpage einer deutschen Behörde in dem gegenwärtigen rechtlichen Umfeld immer rechtswidrig. Das ist eine Frage, mit der wir uns ernsthaft auseinandersetzen mussten. Wir sind unter dem Strich zu einer anderen Einschätzung gekommen. Wir glauben, dass man eine solche Seite betreiben kann.
Daten, die man in diesem Kontext einspeist, sehr, sehr vorsichtig sein muss. Schauen wir uns einmal den Bereich der Fahndung an! Bei einer Fahndung haben wir die Situation, dass zur Aufklärung einer Straftat oder zum Auffinden einer vermissten Person Daten in das Internet oder in die Öffentlichkeit ge bracht werden. Das ist unter bestimmten rechtlichen Voraussetzungen möglich. Erforderlich ist ebenfalls, dass, wenn dieser Fahndungszweck erreicht wird, diese Daten wieder gelöscht werden. Das merkt man ganz oft daran, wenn Personen zur Fahndung ausgeschrieben sind, findet man das ganze Gesicht unverpixelt im Fernsehen. Wenn sie irgendwann aufgegriffen und gefangen worden sind, wird in der Nachrichtensendung mit dem verpixelten Bild weitergearbeitet, weil die Information für die Öf fentlichkeitsfahndung nicht mehr erforderlich ist und deshalb anderen rechtlichen Beschränkungen unterliegt.
können wir das nicht. Wir können diese Daten, die wir da einmal abgegeben haben, nicht selbst wieder löschen. Das ist ein Problem, weil wir den rechtlichen Vorgaben, die mit der Öffentlichkeitsfahndung ver bunden sind, nicht gerecht werden können. Damit müssen wir uns auseinandersetzen.
dass die Innenministerkonferenz in Gesprächen mit Facebook ist. Das, was Sie beschreiben, die Verlin kung von Inhalten, ist auch das, was in dem Bericht steht, was vorstellbar wäre, was vielleicht auch recht lich möglich wäre, was aber nach Einschätzung der Polizei und der meisten Leute, die sich mit Facebook befassen, keine wirklich gute Lösung ist. Der Wech sel von Facebook zu internen Quellen stellt immer einen Bruch dar, der von den Nutzern nicht wirklich gern gemacht wird und der in die Funktionalität von Facebook nicht richtig eingefügt ist, weil die Rück meldemöglichkeiten, die diese sozialen Netzwerke vorsehen, insbesondere Facebook, aber auch andere, darauf ausgerichtet sind, dass die Kommunikation in dem System stattfindet und nicht auf einer dritten Seite. Das heißt, es ist möglich, hier einen rechtlich gangbaren Weg zu beschreiten, aber eben keinen guten, keinen funktionalen, keinen optimalen, und deshalb müssen wir uns noch ein bisschen mehr Mühe auf dem Weg zu einer richtigen Lösung geben.
Gespräche der Innenministerkonferenz führen wir nicht allein. Es ist nicht so, dass Bremen seit drei Jahren erfolglos mit Facebook verhandelt, sondern daran sind alle Länder beteiligt. Die CDU-regierten Bundesländer und das CSU-regierte Bundesland sind da auch nicht schnittiger. Wir befinden uns in der Situation, in der gewisse Schwierigkeiten vorhanden sind. Man muss sich einmal vorstellen, wenn Bremen
bei Facebook ankommt und sagt, schönen guten Tag, wir haben eine Frage. Wir sind so ein kleines Bun desland irgendwo in Deutschland, und wir würden gern mit Ihnen über Ihre datenschutzrechtlichen Bestimmungen verhandeln. Ich weiß, Sie sind mit Deutschland und der EU auch schon im Gespräch, aber jetzt kommen wir. Die Wahrscheinlichkeit, dass das zu einem kurzfristigen Erfolg führen würde, halte ich für nicht so unglaublich groß.
Mittelfristig kommen wir gar nicht darum herum, auch einen rechtlich sauberen Weg zu finden, wie wir in den sozialen Netzwerken – Facebook und andere – kommunizieren können. Die Idee der Öf fentlichkeitsfahndung ist, Informationen möglichst breit in die Öffentlichkeit zu bringen und die Hilfe der Bevölkerung bei der Suche nach Straftätern, bei der Aufklärung von Straftaten, bei der Suche nach vermissten Personen zu erreichen. Da hilft es uns nicht, wenn wir auf einen Medienset setzen, das weite Teile der Bevölkerung nicht mehr erreicht.
in der Tageszeitung und der Fahndungsaufruf bei Aktenzeichen XY bestimmte Altersgruppen nicht erreichen. Ich räume ein, ich schaue das ab und zu noch ganz gern, glaube aber, dass wir weite Bevöl kerungsteile nicht damit erreichen. Ich denke, dass sich bei den ersten Sendungen auch viele die Frage gestellt haben, ob man das im Fernsehen mit den ganzen Details machen kann. Da sind auch noch Polizisten. Heute kräht kein Hahn mehr danach. In der Zukunft wird man eine Lösung finden, wie man die Nutzung der sozialen Netzwerke für die Arbeit der Polizei rechtssicher gestalten kann. Es könnte schneller gehen, ich würde es mir auch wünschen. Ein bisschen Zeit wird da wohl noch verstreichen, das muss man einfach realistisch betrachten. Es ist ein sensibles Feld, auf die Risiken wurde hingewie sen. Wie gesagt, am Ende des Tages sind wir darauf angewiesen.
Sorge: Das Reaktionsverhalten der Bevölkerung im Internet mag ein anderes sein. Es wäre aber schon einigermaßen dumm, auf einer offiziellen Seite der Polizei mit seinem eigenen Facebook-Account freudig strafbare Inhalte als Reaktion auf eine Veröffent lichung zu posten. Ich schließe nicht aus, dass es solche Dummen gibt, bin mir aber sicher, dass wir sie relativ schnell finden und an der Stelle keine so großen Strafaufklärungsprobleme haben.