An der Stelle kann für Facebook und Co. nichts anderes gelten. Die Beispiele, die Frau Strunge vorgetragen hat, sind eindrücklich. Solche Dinge gehören dort nicht hin. Sie sind offensichtlich rechtswidrig. Sie sind offensichtlich strafbar. Das ist selbst für juristische Laien und auch in kurzer Zeit erkennbar.
Frau Steiner, Sie widersprechen sich doch selbst, wenn Sie einerseits sagen, dass es überhaupt nicht so schnell gehe und man gar nicht zu intensiv durchdringen könne, aber auf der anderen Seite Facebook dafür loben, dass sie es so schnell machen. Wenn Facebook es schnell machen kann, dann kann man es jedenfalls bei offensichtlich rechtswidrigen Kommentaren schnell machen.
Ein Widerspruch ergibt sich auch bei dem Hinweis, der nationale Alleingang sei irgendwie Mist und der Bund habe nicht die Kompetenz, sondern es sollten die Bundesländer, vielleicht auch die Kommunen machen. Ich weiß nicht, was Sie meinen. Mir leuchtet es noch nicht so ganz ein.
Ein anderer Punkt ist mir auch noch ganz wichtig. Er betrifft den Auskunftsanspruch. Es tut mir leid, das wird jetzt vielleicht ein wenig wie ein juristisches Proseminar, aber Sie kennen mich ja. Das kann ich mir dann doch nicht verkneifen. Wenn jemand in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht verletzt wurde,
hat er einen Auskunftsanspruch zur Durchsetzung seines Anspruchs auf Unterlassung der Verletzung, nämlich einen Auskunftsanspruch, dass derjenige, der den Schädiger kennt, auch sagt, wer dieser Schädiger ist. Diesen Anspruch muss er natürlich gerichtlich geltend machen. Das ist logisch. Diesen Anspruch hat er aber. Das ist BGH-Rechtsprechung. Ich finde das gut und richtig. Wenn Sie das anders sehen, habe ich dafür nicht sehr viel Verständnis. Ich habe eigentlich auch von den Grünen erwartet, dass sie das richtig finden. - Vielen Dank!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Ich möchte als Nichtjurist jetzt keinen juristischen Streit vom Zaun brechen. Einen solchen würde ich mit Sicherheit verlieren. Also werde ich mich auf das verlassen, was andere Juristen hierzu kundgetan haben. Wir werden diesen Streit heute nicht in irgendeiner Form lösen oder beilegen können. Sich aber zumindest darüber zu unterhalten, ist sinnvoll. Wir würden das gern im Ausschuss für Wissenschaft, Medien und Datenschutz weiter debattieren. Einen Vergleich mit dem analogen Medium Zeitung und der Veröffentlichung von Leserbriefen und dem zu ziehen, was live auf Facebook oder Twitter gepostet werden kann, hinkt gewaltig, Frau Aulepp.
(Abg. Tschöpe [SPD]: Wer ist denn „die Grü- nen“ eigentlich? Die fallen vom Verhalten her etwas auseinander!)
Nein! Das ist ein sehr wichtiger Punkt, Kollege Tschöpe. Wir können da Differenzen haben, aber es ist ein wichtiger Punkt.
Wenn man in einem analogen Medium wie der Zeitung in der Redaktion die Möglichkeit hat, Inhalte zu sichten und festzustellen, dass etwas beleidigend, schmerzhaft oder strafrechtlich relevant ist, kann man es in die Tonne treten. Das ist das eine. Deswegen sagen wir, dass das Internet kein rechtsfreier Raum ist.
Wenn man feststellt, dass so etwas in einem Onlinemedium gepostet wird, wird man entweder per Algorithmus in der Lage sein zu löschen, - -.
(Abg. Güngör [SPD]: Facebook erhöht doch ge- rade die Anzahl der Mitarbeiter, die sich darum kümmern! Informieren Sie sich doch einmal ver- nünftig, bevor Sie hier reden! - Abg. Frau Stei- ner [FDP]: Hören Sie doch einmal zu!)
Ich würde gern den Gedanken zu Ende führen. Wir werden es hier heute nicht lösen, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Nein, ich habe das auch eingangs gesagt. Deswegen werden wir schauen und abwarten, wie die Beratungen ausgehen und werden das an den gegebenen Orten weiter diskutieren.
Ich weiß nicht, wo das Problem liegt. Wenn man eine inhaltliche Differenz an der Stelle hat, dann ist ein Parlament dafür da, sie auszudiskutieren. Das sieht meine Fraktion genauso. - Danke schön!
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Die für- und widerstreitenden Argumente zum Netzwerkdurchsetzungsgesetz sind hier noch einmal in aller Breite dargestellt worden.
Der Senat hat auch Verbesserungsvorschläge gemacht. Teile dieser Verbesserungsvorschläge sind durch den FDP-Minister in Rheinland-Pfalz unterstützt worden.
Das hier aufgerufene Thema der ClearingStelle ist eine Haltung, die der Senat gern weiter verfolgen wird. Es liegt jetzt am Bundestag, gegebenenfalls noch solche Anpassungen vorzunehmen. Dieses Parlament hat die Chance genutzt, diese Argumente hier noch einmal gegenseitig auszutauschen. Die Haltung des von SPD und Grünen getragenen Senats, ist völlig einheitlich. Wir haben zugestimmt.
Wir haben Verbesserungsvorschläge im Rechtsausschuss des Bundestages vorgelegt. Der zuständige Senator hat diese Position mit Rückendeckung des Senats vertreten. Das ist das, was wir hier dazu sagen können. Ich wünsche Ihnen jetzt eine frohe Abstimmung. - Danke sehr!
Herr Staatsrat Schulz, ich musste jetzt doch noch einmal aufstehen, um etwas zu sagen. Ich hätte mir gewünscht, Sie hätten bei Ihrem ersten Auftritt inhaltlich irgendetwas dazu beigetragen, außer zu sagen, dass es das jetzt gewesen ist: Es sei so entschieden worden. Ende im Gelände!
Mir fehlt hier ein bisschen Ihre inhaltliche Positionierung. Es wurde nichts zu den Inhalten und nichts dazu gesagt, dass das russische Netzwerk vk.com heutzutage ein Sammelbecken für ehemalige Facebook-Nutzer ist. Ich hätte mir inhaltlich mehr gewünscht. Dann hätten wir, wie mit den anderen Kollegen, vernünftig diskutieren können. - Vielen Dank!
Wer dem Antrag der Fraktion der FDP, Drucksache 19/1104, Neufassung der Drucksache 19/1095, seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen!