Ihren Antrag werden wir ablehnen. Ihr Antrag enthält zwar einige vernünftige Punkte, aber im Großen und Ganzen ist es ein klassischer Antrag: Ich muss jetzt auch noch einmal etwas machen. Ich nehme an, Sie werden Ihren Antrag eingebracht haben, damit Sie eine Begründung haben, unseren Antrag ablehnen zu können. Die Punkte, die in Ihrem Antrag stehen, werden zum größten Teil bereits umge
setzt. Sie sind auf Bundesebene Beschlusslage: Verstärkte Kontrolle, Überwachung, Nachrüstung der 5,3 Millionen Fahrzeuge. Zur Musterfeststellungsklage will ich sagen - -.
Bei der Musterfeststellungsklage ist die CDU/CSU-Bundestagsfraktion schon viel weiter als das Bundesjustizministerium. Der Vorschlag von Herrn Maas ist leider nicht praktikabel. Er ist deswegen abgelehnt worden. Ich glaube, dass wir in der nächsten Legislaturperiode mit Angela Merkel als Kanzlerin eine neue Möglichkeit finden werden, egal, mit welcher Partei wir auch koalieren werden.
Wir lehnen Ihren Antrag daher ab. Ich hoffe, dass Sie unserem Antrag zustimmen, denn er ist, glaube ich, klar und deutlich. - Vielen Dank!
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Herr Strohmann, nein, wir werden Ihrem Antrag nicht zustimmen. Ich werde jetzt erläutern, warum wir Ihrem Antrag nicht zustimmen können.
Der Dieselskandal zeigt einmal mehr als deutlich, dass der Umwelt- und der Gesundheitsschutz entscheidende politische Aufgaben der Zukunft sind. Erstens: Es ist wirklich ein „Hammer“ - ich möchte es einmal so klar ausdrücken -, dass die Automobillobby die Verbraucherinnen und die Verbraucher jahrelang systematisch getäuscht hat. Sie haben geglaubt, dass sie umweltfreundlicher Autos kaufen. Das haben sie aber nicht, weil systematisch betrogen worden ist. Zweitens: Der Gesundheitsschutz und unser aller Gesundheit ist wissentlich aufs Spiel gesetzt worden.
Die Bundesregierung hat rein gar nichts, erstens, gegen den systematischen Betrug an den Verbraucherinnen und Verbrauchern getan, und zweitens, sie hat es versäumt, für
Wir wissen ja, was passierte, als das aufgeflogen ist. Es gab den ersten sogenannten Dieselgipfel mit einer Minimallösung als Ergebnis, einer Software-Nachrüstung.
Wenn das nicht so bitter wäre, wäre es wirklich zum Lachen. Diese Software-Nachrüstungen werden einen Hauch Reduktion der Schadstoffe - sowohl Feinstaub als auch NOx - bringen. Richtig durchgreifend wird sich dadurch aber natürlich nichts ändern.
Was würde etwas ändern? Das ging in Ihrem Beitrag durcheinander, Herr Strohmann. Es würde sich wirklich etwas ändern, wenn Hardware-Nachrüstungen durchgeführt würden. Das verweigert die Automobillobby bis heute. Da frage ich mich doch auch als Verbraucherin: Wenn ich ein Auto in der Annahme kaufe, dass es schadstoffarm ist, aber ein Auto mit einem erhöhten Schadstoffausstoß bekomme, ist das nicht systematische Täuschung? Ich habe doch wohl ein Recht darauf, dass ich von der Firma das geliefert bekomme, was ich gekauft habe, und die Automobilhersteller sind selbstverständlich in der Pflicht, diese Hardware-Nachrüstungen durchzuführen.
Sie kosten 1 000 bis 1 500 Euro pro Auto. Es wäre das Mindeste, dass die Verbraucherinnen und Verbraucher sie bekommen. Da sie sie nicht bekommen, brauchen wir das Instrument der Musterfeststellungsklage. Es reicht nicht zu sagen, es sei einmal etwas auf dem Weg gewesen. Es gibt nichts. Das heißt, die Verbraucherinnen und Verbraucher haben im Moment gar nicht die Möglichkeiten, die sie haben müssten, um endlich zu ihrem Recht zu kommen. Insoweit muss man also dringend etwas tun.
(Abg. Strohmann [CDU]: Ja, es gab keinen Entwurf! Herr Maas hätte einen ordentlichen Entwurf vorlegen müssen!)
Wir haben eben über den Verbraucherschutz gesprochen. Es ist eine große Katastrophe, was da passiert ist. Als Ärztin und Gesundheitspolitikerin bringt es mich aber wirklich auf die Palme, dass hier systematisch unser aller Gesundheit wissentlich aufs Spiel gesetzt wurde. Wir und auch Sie wissen doch, was diese
Feinstäube und dieses NOx insbesondere für Kinder, Alte und alle Menschen, deren Immunsystem angegriffen ist, bedeuten.
Sie fördern Asthma, Lungenerkrankungen und Krebs. So ist es nun einmal. Das ist die wissenschaftliche Evidenz. Dagegen muss man etwas tun. Der Gesundheitsschutz der Bevölkerung muss Vorrang haben.
Wenn ein Verwaltungsrichter in Stuttgart, der ein Richter im deutschen Rechtsstaat und, wie ich annehme, nicht ideologisch verblendet ist, entscheidet, dass Gesundheitsschutz höher als die freie Fahrt zu gewichten ist, dann sage ich als Grüne und als Ärztin, dass das richtig ist. Es ist gut, wenn unsere Gerichte so entscheiden und dass unser Rechtssystem solche Entscheidungen ermöglicht. Der Gesundheitsschutz der Bürgerinnen und Bürger muss Vorrang haben. Darum können wir Ihrem Antrag nicht zustimmen, weil Sie ja nicht fordern, Fahrverbote durch die Methode XYZ zu vermeiden, sondern weil Sie Fahrverbote um jeden Preis vermeiden wollen. Was bedeutet das? Das bedeutet, Fahrverbote auch dann zu vermeiden, wenn die Schadstoffkonzentration so hoch ist, dass sie nachweislich gesundheitsgefährdend ist.
Herr Strohmann, es verhängt doch niemand Fahrverbote, wenn die Schadstoffkonzentration nicht steigt. Vielmehr müssen Fahrverbote ausgesprochen werden, wenn die Schadstoffkonzentration zunimmt.
Wenn man das, wie wir Grüne und wahrscheinlich jeder hier, nicht möchte, dann muss man etwas verändern und kann nicht einfach nur Fahrverbote aussetzen wollen.
Was man verändern muss, steht in unserem Antrag. Erstens geht es um sofortige Hardware-Nachrüstungen. Das gebietet allein der Verbraucherschutz. Zweitens ist die Verkehrswende einzuleiten. Das haben wir hier in Bremen im Verkehrsentwicklungsplan vorbereitet.
auf den ÖPNV, auf das Fahrrad, auf das Gehen zu Fuß. Individualverkehr wird man auch in Zukunft brauchen, aber er würde deutlich weniger. Dazu gibt es sehr gute Untersuchungen. Zuletzt wurde im Juli eine Untersuchung vom Wuppertal Institut vorgelegt.
Diese Untersuchungen beinhalten, dass der Individualverkehr sinken wird. Wie soll man ihn dann organisieren? Zum Beispiel über Elektromobilität. Dazu sage ich in meinem zweiten Beitrag etwas. Dann erläutere ich auch unseren Antrag. - Vielen Dank!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! „Keine Fahrverbote für Dieselfahrzeuge in Bremen und Bremerhaven!“ und „Lehren aus dem Dieselskandal ziehen und konsequent umsetzen!“ - das klingt erst einmal logisch und miteinander kombinierbar. Eine einfache Verbindung gibt es jedoch nicht. Deutsche Autofahrer kaufen sich seit vielen Jahren ein Dieselfahrzeug und denken, etwas für die Umwelt getan zu haben. Sie haben den Sauber-Diesel-Versprechungen der Automobilindustrie geglaubt. Leider lagen sie falsch. Sie wurden betrugsmäßig in die Irre geführt, weil die Konzerne die Umweltbelastung ihrer Fahrzeuge verschleiert haben und Software manipuliert worden ist. Das ist eindeutig festgestellt worden.
Wer trägt die Verantwortung? Die Automobilkonzerne. Wer trägt die finanziellen Auswirkungen? Der Autobesitzer. Wer ist gesundheitlich gefährdet? Alle Bürger und Bürgerinnen.
Beim sogenannten Dieselgipfel konnten die Bundeskanzlerin und der CSU-Verkehrsminister nur erreichen, dass die Software geändert wird und Umtauschprämien von den Automobilkonzernen gezahlt werden - das Letztgenannte nur, wenn ein neues Auto gekauft wird und damit natürlich wieder mehr Umsatz bei den Automobilkonzernen entsteht.
Diese Maßnahmen sind aber nicht genug, um die gesundheitsgefährdenden Stickoxide in unseren Städten massiv zu verringern. Dazu sind technische Umrüstungen notwendig, und dies natürlich auf Kosten der Automobilkonzerne, die schließlich die Verantwortung für
ihre Sauber-Versprechen und ihre unstrittigen Manipulationen haben. Die Dieselauto-Besitzer haben schon genug zu ertragen, da sie beschimpft werden, eine Dreckschleuder zu fahren, deren Wert auch noch stark gesunken ist. Damit sie ihr Recht als David gegen Goliath tatsächlich durchsetzen können, ist ein Zusammenschluss der geschädigten DieselautoBesitzer in sogenannten Musterfeststellungsklagen, wie zum Beispiel in Amerika, zu ermöglichen.