Herausstellen möchte ich unser Schwerpunktprojekt „Frauen und Flucht“, das wir im Rahmen des Integrationskonzeptes des Senats initiiert und umgesetzt haben. Ein Kraftakt, der nur durch zwei zusätzlich zeitlich befristete Mitarbeiterinnen gestemmt werden konnte. Das Projekt wurde durch einen Beirat von geflüchteten Frauen begleitet. Im Berichtszeitraum konnten in den Bereichen Arbeitsmarktintegration, Gewaltschutz und Gesundheit Lösungen und Wege für eine gelingende Integration und ein gutes Ankommen in Bremen erarbeitet werden.
Das Projekt ist inzwischen abgeschlossen. Die Ergebnisse wurden 2018 an die Politik übermittelt. Jetzt setzen wir auf Sie, sehr geehrte Abgeordnete! Die aufgezeigten Wege müssen weiterverfolgt und umgesetzt werden. Bereits Etabliertes wie zum Beispiel die Koordination des Gewaltschutzkonzeptes muss erhalten bleiben. Integration wird nur gelingen, wenn wir die Themen fortführen. Dafür braucht es gemeinsame Anstrengungen. Diese Investition wird sich lohnen.
Sie beraten heute auch den fünften Fortschrittsbericht zum Thema Gender-Mainstreaming, ein zentrales Instrument, um die Durchsetzung der Gleichberechtigung voranzubringen. Es berücksichtigt Frauen und Männer gleichermaßen, um auch an dieser Stelle mit einem gängigen Missverständnis aufzuräumen. Bremen tat gut daran, dieses Instrument 2002 einzusetzen. Wo stehen wir aber heute? Der Bericht macht deutlich, dass in den Ressorts die Umsetzung sehr unterschiedlich erfolgt. Wir kommen voran, aber es ist nicht selbstverständlich. Auch der Parlamentsausschuss, der sich eingehend von den Ressorts dazu berichten ließ, stellt in seiner Stellungnahme fest: In keinem der Ressorts gibt es eine verbindliche Strategie zur Umsetzung von Gender-Mainstreaming.
Gender-Mainstreaming kann mehr bewirken, wenn es in der Praxis nicht nur formal abgehandelt wird, sondern Grundprinzip des Handelns ist. Wir brauchen eine systematische Verankerung und Steuerung des Gender-Mainstreaming-Prinzips in allen Ressorts und dafür explizit hinterlegte Ressourcen in den Ressorts. Das ist das eine. Entscheidend ist aber auch, Bremen braucht übergeordnete gleichstellungspolitische Ziele mit festen und messbaren Größen wie zum Beispiel die Steigerung
der Beschäftigungsquote von Frauen auf Bundesdurchschnitt oder die Einführung eines Paritätsgesetzes, um nur einige Ziele zu nennen.
Denn, und damit komme ich zurück zum großen Ganzen, Geschlechtergerechtigkeit ist unverzichtbar. Sie ist ein Kern von Demokratie. Erst, wenn Frauen und Männer gleiche Chancen auf Teilhabe und Gestaltung von Gesellschaft haben, sind und haben wir eine funktionierende Demokratie. Demokratie ist keine Selbstverständlichkeit. Sie muss erneuert, erstritten, erkämpft und gelebt werden.
Ob dies gelingt, und da kann ich gerade an den Tagesordnungspunkt von vorher anknüpfen, hängt zukünftig auch stärker als bisher von der Ausgestaltung von Digitalisierungsprozessen ab. Digitalisierung bestimmt unser Leben und Arbeiten bereits jetzt maßgeblich, berührt Freiheitsrechte, Fragen der Beteiligung, der Sichtbarkeit und der Grundwerte. Sie bringt neue Chancen, aber auch ein erhebliches Potenzial an Diskriminierung und Risiken.
Wir können hier nicht warten. Das Thema Gleichstellung muss jetzt systematisch berücksichtigt und von Anfang an mitgedacht werden. Wir wollen nicht danach aufräumen müssen. Wir wollen nicht, dass die Themen liegen bleiben, sondern die Dinge von Anfang an eingearbeitet und in den Blick genommen werden. Die Digitalisierung im Land Bremen muss gendergerecht gestaltet werden, und zwar jetzt!
Der digitale Wandel vollzieht sich rasant, und mit dem Schneckentempo muss jetzt Schluss sein! – Dankeschön!
Sehr geehrte Präsidentin, meine Damen und Herren! Dies ist eine gewisse Premiere, auch bezüglich der Anzahl der Berichte, mit der wir es heute zu tun haben. Ich werde jetzt ganz kurz auf die drei angesprochenen vorliegenden Berichte eingehen.
Zunächst der vierte Fortschrittsbericht zur Umsetzung von Gender-Mainstreaming. Damit hat sich der Ausschuss sehr ausführlich auseinandergesetzt und auf seiner Sitzung am 16. August 2018 gleich beschlossen, dass man sämtliche Ressorts einlädt und sie gründlich befragen möchte. Das ist am 25. Oktober, am 22. November 2018 und am 10. Januar 2019 passiert. Bis auf eine Ausnahme sind im Übrigen auch alle Hausspitzen erschienen. Die abschließende Beratung erfolgte in der Sitzung am 7. Februar 2019.
Ich möchte Ihnen nur noch einmal ganz kurz unsere Feststellungen übermitteln, weil wir im Grunde genommen an einer Historie ansetzen, da man im vierten Bericht festgestellt hat, dass die Maßnahmen des dritten Berichts nicht vollständig umgesetzt worden sind, und wir auch im fünften Bericht feststellen, dass es uns mit dem vierten Bericht so gegangen ist: Es ist nur teilweise umgesetzt worden.
Es liegt immer noch daran, dass keine Strategie zur Umsetzung festgeschrieben worden ist. Unsere Landesfrauenbeauftragte hat es auch erwähnt, der Bedarf an Fortbildung und Schulung ist nach wie vor gegeben. Es gibt auf der Ebene der Führungskräfte immer noch deutliche Defizite, und es geht im Großen und Ganzen nach wie vor schleppend voran.
Ich möchte auch nicht verhehlen, dass nach wie vor, und das zieht sich durch all die Jahre hindurch, in denen wir uns mit diesen Berichten beschäftigt haben, nicht zwischen Frauenförderung innerhalb der Ressorts und der Strategie zu GenderMainstreaming unterschieden werden kann. Wir sind also immer noch an dem Punkt, dass wir sagen: Die Definition, was es eigentlich bedeutet, ist nicht bewusst. Wir werden nachher noch auf die Inhalte im Einzelnen eingehen.
Der zweite Bericht, den wir heute vorgelegt haben, den wir auch im Ausschuss beraten haben, ist der ZGF-Bericht. Der lag uns am 12. Dezember 2018 vor, und wir haben darüber am 3. März 2019 abschließend beraten. Auch dort ist es so: Wenn man sich die vorangegangenen ZGF-Berichte ansieht, gibt es ähnliche Schwerpunkte, werden ähnliche strukturelle Probleme benannt. Wir haben, durch den Zuzug von Geflüchteten, Hauptarbeitsschwerpunkte festgestellt und es war uns allen ein Anliegen, das Augenmerk auf Frauen zu legen. Wir hatten das häufiger im Ausschuss besprochen und hierzu auch einige Gäste.
Wir haben uns auch entsprechende Unterbringungseinrichtungen angesehen. Es gab natürlich auch dort Schwerpunkte in den Bereichen Gewalt gegen Frauen und Mädchen sowie Gesundheit. Alles in allem muss man sagen, ist es leider so, dass wir uns, aufgrund der personellen Kapazitäten, auf Schwerpunkte konzentrieren müssen.
Ich möchte nicht verhehlen, dass wir finden, dass es noch eine ganze Reihe von Themen gäbe, die auf jeden Fall miteinbezogen werden müssten, wofür aber letztendlich die Ressourcen nicht zur Verfügung stehen. Angesichts der Tatsache, wie die Ressourcen bei der ZGF aussehen, sind wir nach wie vor der Überzeugung, dass das, was dort geschafft worden ist, durchaus beispielhaft ist und unseren Respekt verdient.
Als letztes möchte ich noch ganz kurz auf den siebten Bericht der ressortübergreifenden Arbeitsgruppe „Häusliche Beziehungsgewalt“ eingehen, den wir am 7. März 2019 abschließend beraten haben. Es ist so, dass es seit dem Jahr 2000 diese ressortübergreifende Arbeitsgruppe gibt, und sie im Regelfall alle zwei Jahre, seit 2014 alle vier Jahre, berichtet. Wir haben uns auch mit diesem Bericht durchaus intensiv auseinandergesetzt. Da stellen wir fest, dass eine ganze Reihe von Verbesserungen aufgeführt worden sind, das ist durchaus löblich.
In dem Moment aber, in dem man näher hinschaut, hat es den Effekt, dass man natürlich auch ganz tief in die Zusammenhänge hineinsieht. Je stärker man sich damit beschäftigt, wächst der Bedarf, sich dem zuzuwenden. Die Empfehlungen sind völlig deutlich geworden, wir haben diese auch sehr gut nachvollziehen können. Ich möchte aber diese beiden Punkte hier ganz explizit betonen.
Auch hier brauchen wir eine Gesamtstrategie, weil es sonst herzlich wenig Erfolg verspricht. Diese Gesamtstrategie muss mit einer Koordinierungsstelle verbunden werden. Das ist aber nicht das Einzige: Wir brauchen dafür selbstverständlich in allen senatorischen Behörden Ressourcen, und wir müssen auch hier die kontinuierliche Auswertung und Arbeit entsprechend flankieren. Sonst hat es wenig Sinn, darauf zu bestehen.
wir in Zukunft zwischendurch darüber in Kenntnis gesetzt werden, wie die einzelnen Schritte vorangehen, insbesondere aufgrund der Tatsache, dass man natürlich auch bei der Implementierung der Strategie und der Ressourcen auf dem Laufenden gehalten werden sollte.
Wir werden uns in der Debatte noch einmal Mühe geben, auf alle diese Aspekte einzugehen. Im Großen und Ganzen gibt es durchaus Licht aber leider, nach wie vor, auch viel Schatten. – Vielen Dank!
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich beginne diese große Frauendebatte mit Worten zum Stand der Bremer Gleichstellungsstrategie, spreche dann über die Anträge zu Schaffermahl und Eiswette und als Drittes über den Bericht, der über die Arbeit der Zentralstelle für die Verwirklichung der Gleichberechtigung der Frau verfasst wurde und gehe dabei auf die Istanbul-Konvention, also häusliche Gewalt ein.
Als wir in der Fraktion anfingen, die Große Anfrage nach der Strategie für eine Bremer Gleichstellungspolitik zu stellen, haben wir uns gefragt, ob Bremen als rot-grün regierte Stadt, die auch zu Gleichberechtigung, Diversity und Frauenrechten eine gewisse Affinität hat, nicht schon längst hervorragend aufgestellt ist und als Vorzeigestadt für andere dienen könnte.
Wir haben aber festgestellt, dass im rot-grünen Senat viel über Gleichstellung gesprochen wird, aber es wenige Bereiche gibt, in denen sich wirklich eine begleitete Entfaltung vollzieht. Dabei gibt es Handlungsfelder, die ganz konkret auf der Hand lägen: zum Beispiel Männer in Elternzeit, Kommunikation in der Verwaltung oder Frauen in Führungspositionen. Auch bei alleinerziehenden Frauen fehlt es an strategischen Lösungen, die ankommen und an der herausfordernden Alltagssituation von Frauen wirklich etwas verändern.
von Männern und Frauen in der Bremer Landespolitik für alle senatorischen Behörden verpflichtend. Das ist auch richtig so, denn Gleichstellungsfragen spielen in allen Bereichen eine Rolle, in der Gesundheits- und Steuerpolitik ebenso wie in der Arbeitsmarkt- und Familienpolitik.
Die Senatorinnen und Senatoren der Ressorts waren in den vergangenen Monaten in den Gleichstellungsausschuss eingeladen worden und die Berichte dort zeugten davon, dass das Thema in den Ressorts ignoriert und teilweise vernachlässigt wird und meistens von sehr untergeordneter Bedeutung ist. Es werden Vertreter in den Ausschuss geschickt, gleichstellungspolitische Themen tauchen über Monate oder Jahre gar nicht auf den Agenden für interne Kommunikationsrunden auf und teilweise gibt es sehr undifferenzierte Vorstellungen, worüber wir eigentlich sprechen. So werden zum Beispiel Frauenförderung und GenderMainstreaming in einen Topf geworfen, wir haben das gehört.
Uns wurde berichtet, dass Genderprüfungen in den Ressorts statt am Anfang teilweise erst ganz am Ende der Prozesse als überflüssiges Instrument berücksichtigt werden. Betroffene haben erst mit eigener Elternschaft, in dem Fall Vaterschaft, einen anderen Blick auf die Thematik gewonnen. Meine Damen und Herren, all das bestätigt unseren Eindruck, dass es keine übergeordnete Strategie und auch nicht das nötige Bewusstsein gibt und keine übergreifende Kommunikation der Ressorts zum Thema.
Jedes Ressort operiert in dieser Thematik vor sich hin. Lassen Sie mich ein Beispiel nennen. So erzählt zum Beispiel die Wirtschaftsförderung, was in puncto Frauenförderung alles unternommen wird. Allerdings kämen zu den Veranstaltungen nun einmal vorwiegend Männer. „Für das Publikum können wir ja nichts“, wurde gesagt. Das kann man so sehen, muss man aber nicht.
Jedenfalls sprach das Kulturressort ebenfalls von einem Ungleichgewicht der Geschlechter in seinem Publikum. Hier würden mehr Frauen als Männer durch die angebotenen Veranstaltungen angesprochen werden. Im Kulturressort gibt es aber Ideen, was getan werden könnte, um ein männliches Publikum erfolgreich zu erreichen. Das ist ein
konkretes Beispiel, an welchen Stellen durch ressortübergreifende Kommunikation Erkenntnisgewinn entstehen könnte. Als Fraktion der FDP meinen wir: Was hier gelingt, kann dort vielleicht als Modell oder zumindest als Inspiration dienen.
Wir Freien Demokraten denken, als gemeinsam lernendes System sollte der Senat diese Thematik und darüber hinaus die ressortübergreifende Strategie und Kommunikation vorantreiben. Es gibt aber noch nicht einmal innerhalb der Ressorts eine verbindliche Strategie zur Umsetzung von Gleichstellung. Es gibt Bemühungen und Teilerfolge, aber insgesamt wird Gleichstellung und deren Umsetzung mangelhaft, unsystematisch und sporadisch verwirklicht. Als Freie Demokraten werden wir in unserer politischen Arbeit die Implementierung einer Strategie weiter konstruktiv begleiten.