Protokoll der Sitzung vom 08.05.2019

Der Erfolg unserer Wohnraumförderprogramme ist, glaube ich, nicht von der Hand zu weisen. Inzwischen haben wir in mehreren Programmen 180 Millionen Euro Kreditvolumen bereitgestellt. Wir haben drei Förderprogramme, von denen wir das dritte schon zweimal aufgestockt haben, ein viertes ist in Vorbereitung. Ich glaube, worauf wir wirklich stolz sein können ist, dass wir diese Wohnungsbauentwicklung auf dem Wege der Innenentwicklung erreicht haben. Die Innenentwicklung ist keine seltsame Erfindung des grünen Bausenators, sie ist auch keine willkürliche Verabredung dieser Koalitionsregierung, sondern sie steht im Baugesetzbuch als zentraler gesetzlicher Auftrag dazu, wie Wohnungsbau zu entwickeln ist.

In der Debatte ist das 30-Hektar-Ziel angesprochen worden, das Ziel des Rates für Nachhaltige Entwicklung, die Versiegelung von Böden in Deutschland zu bremsen. Wir hatten über 100 Hektar pro Tag, die in Deutschland versiegelt wurden, und sind heute, glaube ich, bei ungefähr bei 60 Hektar. Bezogen auf Bremen heißt das, wir dürften bis zu 90 Hektar pro Jahr bebauen, bebauen aber nur 60 Hektar. Das heißt, wir sind besser als das Ziel, wir sind wahrscheinlich im Bundesvergleich die Großstadt, die am besten, am verantwortungsbewusstesten mit Boden umgeht und das liegt an den vielen kleinen und großen Projekten, angefangen vom Europahafen-Kopf über die Überseeinsel, die ehemaligen SWB- und Brinkmann-Gelände in Woltmershausen, wo wir auf Konversionsflächen Innenentwicklung betreiben. Innenentwicklung, wo nicht nur Wohnbauflächen, sondern auch moderne

Arbeitsplätze entstehen, das heißt, das sind integrierte Quartiere, die gleichzeitig der nachhaltigen Stadtentwicklung zu gute kommen.

Innenentwicklung, darauf möchte ich hinweisen, bedeutet immer besonders arbeitsreiche Verfahren für die Bauverwaltung. Die Bauverwaltung unternimmt ungeheure Anstrengungen, alle Termine wahrzunehmen und die Beiräte zufrieden zu stellen, indem man immer wieder dort hingeht. Manchmal finde ich es ein bisschen billig, wenn der Bauverwaltung vorgeworfen wird, sie hätte die Dinge nicht gut genug erklärt oder hätte mit der einen oder anderen Initiative nicht gesprochen.

In aller Regel ist es so, dass man mehrfach miteinander gesprochen hat, sich nur nicht unbedingt in allen Details hat einigen können und dann gehen Leute protestieren und sagen: Man hat mit uns nicht geredet. In Wirklichkeit meinen sie: Wir haben unseren Willen nicht bekommen. Die Verfahren, die wir beim Hulsberg-Quartier, beim Bundesbankgebäude oder an der Galopprennbahn intensiv geführt haben, sind aus meiner Sicht über jeden Tadel erhaben.

Zu den einzelnen Anträgen und Initiativen, die wir heute diskutieren, zunächst einmal zum Antrag der Fraktion der CDU soweit es die Flächenausweisung und Intensivierung von Wohnungsbauaktivitäten betrifft:

Zum Eigenheimbau ist schon einiges gesagt worden. Ich möchte das nicht zu sehr in die Länge ziehen, ich weise nur darauf hin: Immer dort, wo wir Einfamilienhäuser bauen, bauen wir etwas anderes nicht. Man muss sich überlegen, ob es klug ist, die Flächen, die in Bremen knapp sind, die man nur einmal bebauen kann, mit Einfamilienhäusern zu bebauen oder im Hinblick auf Einwohnergewinnung, auf den Bund-Länder-Finanzausgleich und die Einwohnerwertung, die dort eine Rolle spielt, mit Mehrfamilienhäusern. Das sind Überlegungen, die Sie in Zukunft miteinander führen müssen.

Wichtig ist dabei zu beachten, dass Bremen schon heute unter allen deutschen Großstädten die Großstadt mit einem überdurchschnittlich hohen, nahezu dem höchsten Einfamilienhausanteil ist. Das heißt, das ist keine Mangelware. Es gibt nur nicht jede Menge Baugrundstücke, um neue Einfamilienhäuser auf die grüne Wiese zu stellen. Sehr wohl aber Grundstücke, bei denen ein Generationenwechsel stattfinden, Grundstücke, bei denen Grundstücksteilungen möglich sind, weil sie vor 50

oder 100 Jahren so zugeschnitten worden sind, dass sie weit über 2 000 Quadratmeter groß sind.

Das Ressort ist dabei, mit dem STEP-Wohnen, dem Stadtentwicklungsplan Wohnen Bremen, ein Monitoring der Nachfragesituation zu betreiben. Im Übrigen ist die Situation, das ist gesagt worden, in Bremen und Bremerhaven unterschiedlich. Ich möchte darauf hinweisen, dass dieses der falsche Ort wäre, um für Bremerhaven Beschlüsse zu fassen oder Wünsche dahin gehend zu äußern, wie Bremerhaven seine Bauleitplanung machen soll. Bauleitplanung liegt in kommunaler Hoheit, das wäre ein Thema für die Stadtverordnetenversammlung in Bremerhaven und nicht für die Bremische Bürgerschaft, den Landtag.

Bauträgerfreies Bauen ist angesprochen worden. Da sind wir bisher der Meinung, dass wir über so viele Baulücken verfügen, dass solche Grundstücke verfügbar sind. Wenn die Beratungsqualität an der einen oder anderen Stelle nicht ganz dem entspricht, Frau Neumeyer, wie das die Menschen, mit denen Sie gesprochen haben, sich vorgestellt hätten, dann müssen wir sehen, wie wir da besser werden. Ob ein Innenentwicklungsmanager – und da bleibe ich bei meiner Meinung – wie Sie das damals beantragt hatten, das alles gelöst hätte, da habe ich meine Zweifel.

Was die Frage der Baukosten und die Niederlande als Vorbild anbelangt, da möchte ich darauf verweisen, dass wir im Oktober 2018 die Landesbauordnung novelliert haben. Wir haben damit zwingend erforderliches Europarecht umgesetzt und gleichzeitig sind wir auf dem stetigen Weg einer Vereinheitlichung zwischen den Bundesländern. Die materiellen Regelungen der Musterbauordnung des Bundes wurden im Jahr 2016 im Rahmen des so genannten Sundermeier-Gutachtens der TU Berlin auf mögliche Änderungen im Hinblick auf kostengünstiges Bauen durch Vereinheitlichung und Deregulierung des Bauordnungsrechts untersucht.

Im Ergebnis wurde der Musterbauordnung ein nur noch geringes Deregulierungspotential bescheinigt, da bereits seit Beschluss der Musterbauordnung aus dem Jahr 2002 nur die nötigsten bauordnungsrechtlichen Anforderungen enthalten sind. Das ist das Ergebnis dieses Prüfprozesses.

Zentrale Kostenverursacher sind nicht die energetischen Standards, sondern die Vorschriften zum Brandschutz und zur Barrierefreiheit. Das sind die Dinge, die das Bauen teuer machen und es hilft

nicht, andere Dinge praktisch als Popanz vor sich her zu tragen. Gerade die Auflagen im Zusammenhang mit Brandschutz und Barrierefreiheit sind gesetzlicher Wille. Das ist nichts, was die Bauverwaltung sich ausdenkt. Dass wir diese Standards zur Gefahrenabwehr, zur Sicherheit der Menschen, die in Häusern wohnen und auch um die Barrierefreiheit sicherzustellen, haben wollen, das kommt aus den Parlamenten.

Soweit es die Barrierefreiheit anbelangt, haben wir landesspezifisch besonders hohe Anforderungen. Das ist hier im gesellschaftlichen Konsens so diskutiert worden und deswegen kann man keine wesentlichen Kostenersparnisse identifizieren.

Im Übrigen hat die Sondersitzung der Bauministerkonferenz in Berlin am 22. Februar dieses Jahres, an der ich teilgenommen habe, erneut eine Arbeitsgruppe eingesetzt, um kostenrelevante Normen und Standards zu erstellen. Das macht die Bauministerkonferenz ungefähr alle drei Jahre. So richtig viel ist in den letzten Jahren leider nicht herausgekommen. Das ist aber kein bremisches Problem, sondern das ist ein Problem, das wir in Deutschland insgesamt haben.

Zum Thema Dachaufstockung: Das wird, soweit ich mich erinnern kann, jetzt schon zum dritten Mal in diesem Haus aufgerufen. Unsere Bauverwaltung kommt zu der Einschätzung, dass das Potential, das in der Pestel-Studie angesprochen worden ist, in Bremen so nicht gegeben ist. Das liegt zum einen daran, dass es schon in den 1990er Jahren umfangreiche Fördermöglichkeiten gegeben hat, um Dachausbauten vorzunehmen, beispielsweise im Bremer Westen. Das Quartier Bromberger Straße ist damals durch die Bremische Gesellschaft mit Aufstockungen versehen worden.

Außerdem ist es so, dass Bremen und die Bremer Eigenheimbesitzer häufig schon vor vielen Jahren angefangen haben, ihre Dächer energetisch zu sanieren. Das wird seit dem Jahr 1993 gefördert und die Pestel-Studie argumentiert damit, dass jemand sein Dach in dem Moment, in dem er es anfasst, um es energetisch zu sanieren, aufstocken kann. Wenn es schon saniert ist, dann stimmt die Wirtschaftlichkeitsrechnung nicht. Gleichzeitig müssen wir im Blick behalten, dass sich die Brandschutzanforderungen ändern, wenn die Häuser höher werden. Wir haben versucht, in der Landesbauordnung eine entsprechend flexible Regelung zu finden. Wir haben die Frage der städtebaulichen Akzeptanz durch die Nachbarn: Jedes Haus, das ein Stockwerk höher wird, als die Nachbarn das wollen, ist

ein riesen Politikum, das Bürgerinitiativen und Beiräte beschäftigt.

Letztendlich ist es so, dass viele Aufstockungen gar nicht dazu führen, dass zusätzlicher Wohnraum, also zusätzliche Wohneinheiten geschaffen werden, sondern dass vorhandener Wohnraum erweitert wird. Das heißt, die Menschen wohnen dann auf mehr Quadratmetern Fläche, aber es kann keine zusätzliche Familie einziehen, deswegen sehen wir hier ein nur begrenztes Potential, was im Übrigen auch heute schon durch Ausnahmen und Befreiungen aktiviert werden kann. Da brauchen wir aus Sicht des Bauressorts keine zusätzlichen Regelungen.

Dann komme ich zu der Frage der Konversion von Flüchtlingsunterkünften. Ich habe vom Sozialressort die Hintergrundinformation bekommen, dass es zurzeit konkrete Pläne gibt, das Übergangswohnheim in der Otto-Lilienthal-Straße in ein Bürogebäude umzuwandeln. Außerdem wurde bereits Ende 2018 das Übergangswohnheim Herdentor zu einer Unterkunft für wohnungslose Menschen umgewandelt und es laufen grundsätzliche Gespräche mit dem Klinikum Bremen-Ost für die Übernahme der Immobilie an der Kurfürstenallee, wobei noch keine endgültige Entscheidung zur Aufgabe des Übergangswohnheims getroffen worden ist.

Grundsätzlich wird mir mitgeteilt, dass seitens der Senatorin für Soziales, Jugend, Frauen, Integration und Sport derzeit kein Bedarf besteht, eine Initiative zu ergreifen, um weitere Objekte abzustoßen. Im Gegenteil muss man aus deren Sicht prüfen, ob Unterkünfte mit hohem Standard und attraktiven Wohnmöglichkeiten auch mittelfristig gehalten werden können, weil wir einfach nicht wissen, auf welche Entwicklung wir uns einstellen sollen. Man möchte ungern noch einmal in eine Situation wie im Jahr 2015 kommen. Das ist eine Abwägung, die noch getroffen werden muss.

Bezogen auf den Antrag der Fraktion DIE LINKE: Der kam sehr kurzfristig und hat viele Themen aufgegriffen, von denen eine ganze Menge schon praktiziert werden. Einige sind in Vorbereitung, beispielsweise ein mittleres Segment festzulegen, was das Mietpreisniveau anbelangt.

Was die Frage des Ankaufs von Wohneinheiten anbelangt bin ich nach wie vor skeptisch, ob das der beste Einsatz von knappen Haushaltsmitteln ist. Ankauf von Wohneinheiten schafft keinen zusätzlichen Wohnraum, sondern es wird nur der Besitzer gewechselt. Ich bin der Auffassung, dass man die

knappen Gelder, die wir bisher für die Wohnungspolitik haben, besser einsetzt, indem man den Neubau fördert, so wie wir das in den letzten Jahren gemacht haben und nicht in den teuren Ankauf von Wohnungen investiert, die man vor einer Reihe von Jahren billig verkauft hat.

Soweit es die Frage der Sozialwohnungen anbelangt, möchte ich vor jährlichen Zielzahlen warnen. Ich halte es für richtig, sich bei den Sozialwohnungen Ziele zu setzen. Vor jährlichen Zahlen möchte ich deshalb warnen, weil wir Stichtagseffekte haben, durch die das nicht ganz einfach zu verfolgen ist. Was wir auf jeden Fall brauchen werden, ist eine engere Verfolgung der Realisierung von Wohnbauten nach Erteilung der Baugenehmigungen. Diesem Loch von 5 000 Wohneinheiten muss man mehr nachgehen und prüfen, ob man mit bestimmten Instrumenten noch mehr steuern kann.

Was ich aber empfehlen würde, ist eine ganzheitliche Betrachtung dessen, wie viele Sozialwohnungen Bremen braucht und sich das wirklich bewusst zu machen. Ich habe das letztes Mal in einer Fragestunde vorgerechnet. Wenn alle Altbindungen ausgelaufen sind, man 350 Sozialwohnungen im Jahr baut und die Bindung von 20 Jahren hat, dann wird sie immer bei 7 000 liegen, nicht darunter und nicht darüber, das ist eine einfache Rechnung. Insofern habe ich keine Geheimnisse verraten. In diese Betrachtung sollte man auch die Wohnungen in adäquater Weise einbeziehen, die am Markt noch vorhanden sind und die von der GEWOBA und der BREBAU so bewirtschaftet werden, dass sie vom Kostenniveau vergleichbar sind und dem Markt zur Verfügung stehen.

Zum Thema digitales Bauen ist der Sachstand berichtet worden. Das sieht die Senatorin für Finanzen, bei der der staatliche Hochbau über Immobilien Bremen angesiedelt ist, als eine positive Entwicklung, die aber heute nicht beschlussreif ist. Damit man heute schon mit festen Verabredungen Stichtage festlegen kann, müssen von verschiedenen Seiten noch Voraussetzungen geschaffen werden. Anschließend wird man dem auch weiter positiv gegenüberstehen.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, gestatten Sie mir, dass ich in meiner letzten Rede in dieser Legislaturperiode, möglicherweise auch vor diesem Haus, einige Worte der Würdigung an Sie richte. Es trifft sich gut, dass wir heute ausgerechnet eine baupolitische Generaldebatte führen. Die Wohnungsbaupolitik ist wirklich das beherrschende Thema meiner zwei Amtszeiten gewesen

und hat extrem viel Raum eingenommen. Themen wie Umwelt und Verkehr waren auch bedeutsam, aber das Bauen war sehr stark prägend.

Ich möchte mich bei den Abgeordneten dieses Hauses, vor allen Dingen auch bei den Deputierten, den baupolitischen Sprecherinnen und Sprechern, aber auch deren Pendants in Sachen Verkehrspolitik und Umweltpolitik für die immer fairen Diskussionen bedanken, die wir miteinander gehabt haben, besonders in der Deputation. Jürgen Pohlmann als Vorsitzender der Deputation, auch Dir persönlich noch einmal ganz herzlichen Dank! Ich finde, wir haben insgesamt gut miteinander gearbeitet, wir haben auf fachlich hohem Niveau miteinander diskutiert und einen guten Umgang miteinander gepflegt. Bei allem Streit in der Sache ist es doch meistens fair zugegangen.

Ich möchte heute drei Hoffnungen an dieses Haus, an Ihre Zukunft richten. Das eine ist: Vertreten Sie mit Selbstbewusstsein die repräsentative Demokratie. Nehmen Sie Ihre Verantwortung als Abgeordnete wahr, Entscheidungen zu treffen, auch wenn Sie manchmal mit lokalen Interessen, mit Beiratsinteressen oder anderen Dingen in eine Reibung kommen. Wir brauchen auch den gesamtgesellschaftlichen Blick auf die Themen, nicht nur den Stadtteilblick und deswegen möchte ich Ihnen die Daumen dafür drücken.

(Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen)

Meine zweite Bitte ist: Beachten Sie in Zukunft etwas mehr als in den letzten Jahren das Konnexitätsprinzip. Wenn Sie neue gesetzliche Aufträge an die Verwaltung richten, hören Sie die Appelle der Verwaltung, sie in personeller und finanzieller Hinsicht mit den nötigen Ressourcen zu versehen, um diese Aufträge erledigen zu können, sonst sehen wir möglicherweise, dass die Verwaltung ihre Aufgaben nicht zur Zufriedenheit wahrnehmen kann. Wir haben, auch im Bereich des Bau- und Umweltressorts, Vollzugsdefizite an verschiedenen Stellen. Ich glaube, in der Vergangenheit sind einige Einsparmaßnahmen im personellen Bereich zu weit gegangen. Man wird an der einen oder anderen Stellen gegensteuern müssen, damit der Staat seinen Aufgaben gerecht werden kann.

Mein letzter Wunsch: Gehen Sie auch in der nächsten Legislaturperiode respektvoll miteinander um, ich glaube, es ist wichtig, dass wir den Respekt auch weiterhin in dem Ton der Debatten miteinander wahren.

Abschließend ein Dank an das Präsidium, Frau Präsidentin, aber auch an das gesamte Präsidium. Ich möchte mich noch einmal in Respekt verneigen vor dem verstorbenen Christian Weber, dem langjährigen Präsidenten, der für mich wirklich eine ausgesprochen prägende Person gewesen ist und großen Respekt vor dem Präsidium, mit den Stellvertretern in der Übergangszeit, als wir die Vakanz hatten. Und Frau Grotheer, Ihnen alles Gute! Respekt vor der Art, wie Sie die Nachfolge angetreten haben und auch Ihnen persönlich alles Gute. – Herzlichen Dank!

(Beifall)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Tschöpe.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, Herr Senator! Sie haben drei Wünsche, Bitten an uns gerichtet. Ich weiß nicht, ob wir die erfüllen können, ich weiß manchmal auch nicht, ob ich die erfüllen will.

Ich habe, seitdem ich vermehrt Baupolitik gemacht habe, festgestellt, dass, egal welche Entscheidungen man trifft, sie Ärger machen. Das ist bei jedem Bauprojekt so, dass Sie jemanden haben, der das wirklich gut findet und Sie haben mindestens zwei, die das nicht so gut finden. Egal zu welchem Beirat, durch welche Bürgerinitiative, durch welche politische Debatte man geht, man trifft ganz viele Leute, die das Ziel bezahlbarer Wohnraum gut finden. Es gibt keinen, der sagt, das finde ich ein unsinniges Ziel. Wenn es um die Konkretisierung geht, dann wird es schon schwerer, dann ist der bezahlbare Wohnraum, der vielleicht an der eigenen Gartenkante beginnen soll, gar nicht mehr so schön.

Sie haben die bremische Debatte mit den Nimbys bereichert, „Not in my backyard“. Ich fand es ganz schön, weil es die Spezifität unserer kleinen Stadtgesellschaft widerspiegelt. Wir sind uns in vielen Dingen einig, aber wenn es konkret wird, wird es manchmal nicht so nett. Vielleicht liegt das daran, dass die Mindesthaltbarkeitsdauer der Senatoren für Bau in Bremen nicht so besonders lang ist. Ich habe einmal gegoogelt und festgestellt, es gibt genau einen Senator, der das länger durchgehalten hat als Sie. Das war Carl Thalenhorst. Wer den nicht kennt: 1921 bis 1931.

(Heiterkeit)

Alle anderen haben die Amtszeit oder die Spieldauer von Herrn Senator Dr. Lohse nicht erreicht.

Insofern haben Sie bewiesen, dass Sie, zumindest als jemand, der nicht aus Bremen kommt, dieses Staatswesen relativ lange aushalten können.

Dafür gebührt Ihnen Dank und wir wünschen Ihnen, auch wenn wir, so, wie wir hier versammelt waren, Ihre Meinung nicht immer teilten. Ich weiß, dass Einzelne mit manchen Ihrer Entscheidungen nicht zufrieden gewesen sind. Ich persönlich auch nicht. Wir wünschen Ihnen trotzdem viel Erfolg für alles Weitere, viel Glück und vielleicht eine Perspektive, die eine längere Mindesthaltbarkeitsdauer hat, so dass Carl Thalenhorst vielleicht das nächste Ziel ist, das Sie in einer anderen Stadt, an einem anderen Ort erreichen können. – Vielen Dank!

(Beifall)

Als nächste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Dr. Schaefer.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren! Auch ich möchte die Gelegenheit ergreifen, um dem Senator, Dir, Joachim, auch im Namen aller Deputierten von ganzem Herzen zu danken!

Du hast uns – ich benutzte jetzt einmal die Du-Form und nicht die öffentliche Herr Senator- und SieForm – mit auf den Weg gegeben, weiterhin Fairness und respektvollen Umgang miteinander zu pflegen. Das möchte ich von Herzen zurückgeben. Wer in dieser Deputation sitzt, der weiß, wie gut und fair wir dort miteinander umgegangen sind. Egal, wie hart wir manchmal in der Sache streiten, wir sind nicht immer einer Meinung, ich schaue die Fraktion der CDU und auch die Fraktion der FPD an, wir gehen sehr sorgfältig damit um.

(Abgeordnete Neumeyer [CDU]: Aber Sie nicht im- mer!)