Protokoll der Sitzung vom 24.03.2021

Herr Staatsrat, ich frage Sie vor dem Hintergrund, dass die Mittel für den Wissenschaftsplan nicht ausfinanziert zu sein scheinen – die Haushaltsberatungen stehen uns noch bevor –, zu den beabsichtigten drei Professuren: Sind diese dadurch gefährdet, dass die Mittel zur Disposition stehen oder vielleicht nicht in der Höhe, in der sie geplant waren, zur Verfügung stehen?

Ich kann dem abschließenden Ergebnis der Haushaltsberatungen und -verhandlungen nicht vorgreifen, wir stehen in der Tat am Beginn des Verfahrens. Wir werden die Eckwerte im Senat beraten, der Senat wird die Eckwerte beschließen und dann schließt das weitere Haushaltsberatungsverfahren an. Wir bereiten alles dafür vor und gehen die notwendigen Schritte im Rahmen dessen, was bisher Beschlusslage ist, um die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass diese Beschlüsse, diese Planungen umgesetzt werden können.

Haben Sie eine weitere Zusatzfrage, Herr Abgeordneter? – Bitte sehr!

Zur Präzisierung: Also es ist weiter in ihrer Vorbereitung und Planung, diese drei Professorenstellen zu besetzen?

Wir bereiten eine Umsetzung vor und schaffen die Grundlagen dafür, ja.

Herr Staatsrat, eine Zusatzfrage der Abgeordneten Sandra Ahrens. – Bitte sehr!

Herr Staatsrat, die Universitätshallen werden ganz stark von der sportbetonten Oberschule Ronzelenstraße in Anspruch genommen, die wir zur Eliteschule des Sports machen wollen. Wir haben gestern gehört, einige Sportarten werden in dem Bereich schon implementiert, es gibt aber weitere Sportarten wie den Bereich Volleyball oder Judo oder andere, die dort auch Hallenzeiten gebucht haben, die im Moment vor dem absoluten Nichts stehen. Ist eine Evaluierung vonseiten des Senats geplant, um diese wegfallenden Hallenkapazitäten ersetzen zu können, um die Eliteschule des Sports in der tatsächlichen Umsetzung nicht zu gefährden?

Ich kann und will der fachlichen Beurteilung der Senatorin für Kinder und Bildung natürlich nicht vorgreifen, aber genau zu diesem Zweck führen wir diese umfassende intensive Abstimmung mit allen Ressorts und den dahinterliegenden Nutzergruppen durch: um zu einem Gesamtergebnis zu kommen, damit, an welcher Stelle auch immer, nachher tatsächlich alle Bedarfe abgedeckt werden können.

Haben Sie eine weitere Zusatzfrage, Frau Abgeordnete? – Bitte sehr!

Können Sie mir sagen, welchen Gremien diese abschließende Evaluierung vorgelegt wird, sodass die Parlamentarierinnen und Parlamentarier sich ein Bild davon machen können, ob alle Bedarfe zur Umsetzung der Eliteschule des Sports und des Sportunterrichts tatsächlich abgedeckt worden sind?

Ich kann auch da nur für unser Ressort sprechen und wir berichten im Wissenschaftsausschuss. Ich gehe aber fest davon aus, dass alle anderen beteiligten Ressorts auch gern bereit sind, in den ihnen zugeordneten parlamentarischen Gremien Bericht zu erstatten, Ihre Fragen zu beantworten und zu informieren.

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor. – Vielen Dank, Herr Staatsrat, für die Beantwortung.

Anfrage 6: Psychische und psychosomatische Auffälligkeiten bei Kindern und Jugendlichen als Folge der Coronapandemie Anfrage der Abgeordneten Dr. Magnus Buhlert, Birgit Bergmann, Lencke Wischhusen und Fraktion der FDP vom 18. Februar 2021

Bitte sehr, Herr Abgeordneter.

Wir fragen den Senat:

1. Mit welchen Instrumenten plant der Senat – sobald die Kitas und Schulen wieder verstärkt geöffnet sind – eventuelle psychische und psychosomatische Auffälligkeiten als Auswirkungen der Coronapandemie bei Kindern und Jugendlichen systematisch zu erfassen?

2. Welche zusätzlichen, sozial unterstützenden Maßnahmen plant der Senat, um Kindern und Jugendlichen die Aufarbeitung der psychischen und psychosomatischen Auswirkungen der Coronapandemie zu ermöglichen beziehungsweise welche Instrumente der Kinder- und Jugendhilfe müssen aufgestockt werden, um eine entsprechende Aufarbeitung zu gewährleisten?

3. Wie werden Erzieherinnen und Erzieher wie auch Lehrerinnen und Lehrer gezielt dafür sensibilisiert, psychische und psychosomatische Auffälligkeiten als Auswirkungen der Coronapandemie bei Kindern und Jugendlichen zu identifizieren, um gegebenenfalls über konkrete Schritte der Hilfe informieren zu können?

Diese Anfrage wird beantwortet durch Staatsrat Dr. Stöß.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1: Um psychische und/oder psychosomatische Auffälligkeiten als Auswirkungen der Coronapandemie bei Kindern und Jugendlichen erfassen zu können, bedarf es für die Diagnose einer medizinischen Fachlichkeit und einer systematischen Erhebung gestellter Diagnosen, die vermutlich nur über die Krankenkassen erfolgen

kann. Die Einrichtungen der Kindertagesbetreuung haben weder den Auftrag, noch die Ermächtigung, Gesundheitsdaten von Kindern systematisch zu erfassen. Dies trifft grundsätzlich auch für Schulen zu. Eine systematische Erfassung von Gesundheitsdaten durch die Bildungsbehörde ist insofern nicht möglich.

Zu Frage 2: Es ist sowohl Auftrag der Kindertagesbetreuung als auch der Schulen, Kinder und Jugendliche dabei zu unterstützen, dass sie sich zu einer eigenverantwortlichen, gemeinschaftsfähigen und weltoffenen Persönlichkeit entwickeln können und sie in ihren Kompetenzen zu stärken. Insofern ist es grundsätzlicher Auftrag von Kindertageseinrichtungen und Schulen, ein Umfeld zu bieten, in dem Kinder und Jugendliche geschützt und geborgen ihre Persönlichkeit entwickeln können. Dabei ist die Erhaltung der psychischen Gesundheit natürlich ein wesentlicher Aspekt.

Die Coronapandemie zeigt in diesem Zusammenhang sehr deutlich, dass geöffneten Kindertagesbetreuungseinrichtungen und Schulen eine kaum zu kompensierende Rolle bei der Bildung, Erziehung und Betreuung der Kinder in der Gesellschaft zukommt. Vor diesem Hintergrund ist diese Öffnung der Bildungseinrichtungen gleichzeitig ein Instrument, Kinder und Jugendliche sozial und emotional zu stärken, unabhängig von der Pandemie. Die wichtigste sozial unterstützende Maßnahme ist insofern auch unter Pandemiebedingungen, Kindertageseinrichtungen und Schulen so weit wie möglich offen zu halten. Dies war und ist die kontinuierliche Strategie der Landesregierung, des Senats, während der gesamten Zeit der Pandemie. Alle erarbeiteten Schutzkonzepte haben sich immer an dieser grundsätzlichen Zielstellung orientiert.

Um Kinder und Jugendliche, die von häuslicher Gewalt betroffen sind, besser zu unterstützen, hat der Senat eine aufsuchende Fachberatungsstelle für von häuslicher Gewalt betroffene Kinder und Jugendliche beschlossen, die derzeit in Trägerschaft des Deutschen Kinderschutzbundes, Landesverband Bremen e.V. aufgebaut wird.

Im Rahmen der geplanten Gesamtstrategie Frühe Kindheit zielt der Senat zudem auf eine verbesserte Vernetzung der bereits bestehenden Unterstützungsangebote sowie die Identifikation von Lücken im Hilfssystem ab.

Im schulischen Kontext spielen auch die Beratungs- und Unterstützungsangebote der ReBUZ

eine wichtige Rolle. In allen ReBUZ sind Konzepte entwickelt und umgesetzt worden, die sicherstellen, dass die Angebote auch unter Pandemiebedingungen kontinuierlich umgesetzt werden können.

Die vorhandenen Kooperationsstrukturen wie der ressortübergreifende Fachausschuss Kinder- und Jugendpsychiatrie sowie die kurz vor der Unterzeichnung stehende „Rahmenvereinbarung zur Verbesserung der kooperativen Versorgung von Kindern und Jugendlichen an der Schnittstelle zwischen den Systemen der Jugendhilfe und der Kinder- und Jugendpsychiatrie“ bilden eine wichtige Grundlage zur Abstimmung und Koordinierung von Hilfen für die betroffenen Kinder und Jugendlichen.

Zu Frage 3: Grundsätzlich ist es die Aufgabe der pädagogischen Fachkräfte, die Kinder und Jugendlichen in ihrer Entwicklung zu begleiten und zu fördern. Eine kontinuierliche und systematische Beobachtung und Auswertung stellt in der Regel sicher, dass Auffälligkeiten frühzeitig bemerkt werden. Tritt dieser Fall ein, wird die Beobachtung gemeinsam mit den Eltern besprochen und gemeinsam überlegt, wie mit der Situation umzugehen ist. Hierfür werden gegebenenfalls andere Professionen hinzugezogen. Dieser Auftrag gilt gleichermaßen für pädagogische Fachkräfte in Kindertageseinrichtungen und Schulen.

Darüber hinaus sind die pädagogischen Fachkräfte nach § 8a SGB VIII verpflichtet, bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung entsprechend zu handeln und die örtlichen Jugendämter einzuschalten. Im Rahmen des ersten strikten Lockdowns im Jahre 2020 wurden darüber hinaus Kinder in die Notbetreuung der Kindertagesbetreuung aufgenommen, die nach § 8a SGB VIII einen besonderen Schutzbedarf zur Abwehr einer Kindeswohlgefährdung oder einen anerkannten Förderbedarf gemäß SGB IX haben. Außerdem wurde empfohlen, dass Kindertagesstätten und Schulen zu allen Kindern und deren Familien, die die Kindertagesstätte oder Schule nicht besuchen konnten, einmal pro Woche telefonisch Kontakt herstellen, um mit den Familien im Gespräch zu bleiben und unterstützende pädagogische Angebote zu besprechen wie zum Beispiel Spiel- und Lernangebote für Kinder, Schülerinnen und Schüler.

Begleitende Weiterbildungsangebote für Fachkräfte in den Kitas und Schulen bestehen und werden zukünftig insbesondere im Hinblick auf eventuelle Risikogruppen weiterentwickelt. Auch hier spielen die ReBUZ in den schulischen Kontexten

eine wichtige Rolle. Die sicheren und stabilen Kooperationsbeziehungen zu den Schulen, vor allem aber zu den Zentren für unterstützende Pädagogik stellen sicher, dass hinsichtlich psychischer und psychosomatischer Auffälligkeiten eine sehr sensible und aufmerksame Beobachtung der Schülerinnen und Schüler erfolgt.

Referendar:innen, die während des Vorbereitungsdienstes bei ihrem Einsatz in Schulen mit Kindern und Jugendlichen konfrontiert sind, die psychische Auffälligkeiten zeigen, können ihre Erfahrungen und mögliche Fragen dazu sowohl in die jeweiligen Ausbildungsseminare einbringen als auch in den Beratungen nach einem Unterrichtsbesuch thematisieren. Neben diesen anlassbezogenen Beratungen beziehungsweise Thematisierungen wird das Thema auch im Rahmen der großen inhaltlichen Bereiche „Umgang mit Heterogenität“ und „Umgang mit Unterrichtsstörungen“ einbezogen. In diesem Rahmen ist es realistisch und notwendig, eine Sensibilisierung und Impulsgebung mit aktuellen Bezügen zu bieten.

Sowohl im Bereich der frühkindlichen als auch im Bereich der schulischen Bildung werden Erzieher:innen wie Lehrpersonen in verschiedenen inhaltlichen Fortbildungskontexten immer wieder für Fragestellungen des Kindeswohls sensibilisiert, insbesondere auch dafür, psychische und psychosomatische Auffälligkeiten wahrzunehmen und im pädagogischen Rahmen adäquat damit umzugehen. Dabei spielt eine ausgeprägte Professionalität im Erkennen der Notwendigkeiten, Chancen und Grenzen des pädagogischen Handelns eine wesentliche Rolle. – Soweit die Antwort des Senats!

Haben Sie eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter? – Bitte sehr!

Abgesehen von der theoretischen Betrachtung, wie das alles seien sollte und müsste, ist es so, dass Sie davon ausgehen, dass auch jenseits von Kindeswohlgefährdung mehr psychosomatische und psychische Störungen auftreten, die drohen, die Kinder zu behindern? Es ist Ihr Auftrag, Behinderungen abzuwenden.

Herr Abgeordneter, ich würde erst einmal einbringen wollen, dass es sich nicht um rein theoretische Betrachtungen handelt, sondern in der Antwort ist deutlich geworden, was tatsächlich passiert, und dies ist in der Tat einiges. Die Antwort auf Ihre Frage ist: Ja, wir müssen lei

der davon ausgehen, dass es zu erhöhten psychischen Belastungen und psychosomatischen Beschwerden kommt. Deshalb ist die Antwort unseres Hauses und des gesamten Senats, so gut wie möglich Sorge dafür zu tragen, dass sowohl die Einrichtungen der Kindertagesbetreuung als auch die Schulen offen gehalten werden und das Angebot auch in Präsenz soweit wie möglich aufrecht erhalten wird, damit wir genau derartige Entwicklungen beobachten und dem entgegenwirken können.

Haben Sie eine weitere Zusatzfrage, Herr Kollege? – Bitte sehr!

Die nächste Frage ist: Reichen die Kapazitäten der Zentren für unterstützende Pädagogik und der regionalen Unterstützungs- und Beratungszentren, also ReBUZ und ZuP, aus, um das, was Sie bisher beobachtet haben, aufzufangen? Die erste Frage zielte nicht auf eine medizinische Diagnostik, sondern auf die qualitative Aussage. Reicht das, was wir dort schon an Beobachtungsmöglichkeiten haben oder müssen wir nachschärfen?

Wir sind froh, dass wir diese Strukturen haben, es ist viele Jahre daran gearbeitet worden, diese aufzubauen und vorzuhalten, und sie leisten jetzt einen wichtigen Beitrag, um dieser Situation begegnen zu können.

Herr Abgeordneter, haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Halten Sie die Institution für ausreichend ausgestattet bis hin zum Gesundheitsamt, das in dem Kontext auch eine Rolle spielt?

Sie werden jetzt ein DéjàVu-Erlebnis haben. Über die Ausstattung in anderen Ressorts kann ich natürlich keine befriedigende Auskunft geben, aber es ist so, dass eine Zusammenarbeit stattfindet, und wir uns darum bemühen, diese Institutionen so gut wie möglich auszustatten und zu stärken, damit sie ihre Aufgabe erfüllen können.

Herr Staatsrat, eine weitere Frage der Abgeordneten Sandra Ahrens. – Bitte sehr!

Oberhalb der Linie, die das Eingreifen von ReBUZ und ZuP er

möglicht, berichten mir Eltern von erhöhter Emotionalität von Kindern, dass das Nervenkostüm bei diesen Kindern eher blank liegt und sie sich Kleinigkeiten ganz anders zu Herzen nehmen als vor dem Lockdown: Ich darf meinen Kindergeburtstag nicht mehr feiern, ich darf mich nur noch mit einem Freund oder einer Freundin treffen et cetera. Mir wird auch berichtet, dass die Lehrerinnen und Lehrer, die im Präsenzunterricht die Unterrichtsziele umzusetzen haben, nicht immer so sensibel, wie sie seien könnten, mit dem Thema umgehen. Gibt es da eine Handreichung oder ist irgendetwas geplant, Lehrerinnen und Lehrer auf dieses Thema aufmerksam zu machen, dass das Nervenkostüm der Kinder blank liegt?

Frau Abgeordnete, ich möchte Ihnen dazu sagen, dass unser Eindruck nicht ist, dass die Lehrerinnen und Lehrer zu wenig sensibel oder unachtsam auf die Situation der Kinder an den Schulen in Bremen und Bremerhaven eingehen, im Gegenteil. Es ist, glaube ich, an dieser Stelle angebracht, ausdrücklich dafür zu danken, mit welchem großen Einsatz Lehrerinnen und Lehrer sowohl an Grundschulen als auch an weiterführenden Schulen einen Beitrag dazu leisten, mit dieser schwierigen Situation umzugehen.

(Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen)

Frau Abgeordnete, eine weitere Frage?. – Bitte sehr!