Protokoll der Sitzung vom 24.03.2021

Eine Fortführung für das kommende Sommersemester und bei Bedarf auch im darauffolgenden Wintersemester halten wir für dringend notwendig. Als eine weitere Unterstützungsmöglichkeit betrachten wir die Aussetzung des Verwaltungskostenbeitrags. Mit der bereits beschlossenen Absenkung des Verwaltungskostenbeitrags ist ein guter und erster Schritt erfolgt, aber für unter Härtefallen leidende Studierende braucht es eine wirksamere Lösung, sodass dieser zum Wintersemester inklusive des Beitrags für das Studierendenwerk Bremen ausgesetzt werden soll. Die fehlenden Einnahmen sollen ebenfalls aus dem Bremen-Fonds kompensiert werden.

Nun noch ein ganz entscheidender Punkt: Um in diesen schwierigen Zeiten überhaupt Studienanfänger:innen zu gewinnen und für ein Studium zu begeistern, müssen finanzielle Hürden, vor allem

bei einkommensschwachen Familien, abgebaut werden. So wollen wir mit Mitteln des BremenFonds zum Wintersemester ein Stipendienprogramm für einen guten Studienstart einrichten.

(Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE)

Unbürokratisch sollen so 800 Euro Zuschuss ausgezahlt werden. Wir wollen dafür sorgen, dass die Aufnahme und auch die Fortführung eines Studiums nicht davon abhängen, wie viel finanzielle Möglichkeiten sich im Geldbeutel der Eltern befinden, nicht während der Pandemie, davor und danach. – Vielen Dank!

(Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Dr. Magnus Buhlert.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die finanzielle Lage von Studierenden ist in der Pandemie im Durchschnitt schlechter geworden. Aber das ist vielen so gegangen und es geht vielen so. Andere haben in dieser Situation ihr Einkommen nicht einbüßen müssen. Reallöhne sind gesunken. Wir haben ganz verschiedene Situationen und wir haben die Situation, dass das alles finanziert werden muss und dass auch ein Coronafonds endlich ist. Insofern muss man sich die Frage stellen, ist das schon so ausgearbeitet, dass man dem zustimmen kann? Kann man dem zustimmen angesichts der Einkommensverluste, die andere haben?

Frau Grobien hat einige Bedenken – unter Hintenanstellung ihrer Bedenken stimmt die Fraktion der CDU anscheinend zu. Wir haben ebenso Bedenken, das führt bei uns aber dazu, dass wir uns bei diesem Antrag nur enthalten können. Denn was heißt unbürokratisch? Was heißt, dass man Härtefällen helfen will? Wie diese definiert sind, erschließt sich mir noch nicht. Natürlich hat jeder intuitiv eine Idee davon, aber wenn wir hier im Landtag etwas regeln wollen, sollten wir doch eine Regelung dafür treffen und eine Vorstellung dazu definieren, was ein Härtefall ist. Natürlich sollten wir uns auch überlegen, wem wir dieses zugutekommen lassen wollen, denn in der Tat ist es doch so, dass die Argumente, die angeführt wurden, erst einmal für jeden Studierenden gelten. Dass sie Gelder brauchen, wenn sie eine Mietkaution zahlen wollen, dass sie für den ersten Start Gelder brauchen, weil sie das BAföG im Nachlauf kriegen und nicht im Vorlauf. All das ist bei jedem so, insofern muss die Frage erlaubt sein: Ist jeder schon fast ein

Härtefall, der keine reichen Eltern hat? Wo reich anfängt, darüber können wir uns sicherlich auch wieder streiten.

Also wir sehen, dass Sie Dinge umsetzen, die Sie gern verstetigen wollen. Die Abschaffung des Verwaltungskostenbeitrags ist genannt worden, und das Semesterticket günstiger zu machen. Ich befürchte, bei einigen ist es auch der Einstieg in den kostenlosen ÖPNV. Insofern müssen wir sagen, Sie machen etwas, weil Sie die soziale Schlechterstellung vieler Studierenden, die ich gar nicht kleinreden will, sehen und sagen, wir wollen denen helfen, damit sie sich ihren Lebensstandard, den sie durch Nebenjobs hatten, erhalten können, was in vielen Teilen der Bevölkerung leider nicht möglich ist. Insofern müssen wir uns die Frage stellen, ist es angemessen, dass so zu tun oder wollen Sie für diese Gruppe gleich auch den Einstieg in eine Umverteilung über Fahrkarten und über die Abschaffung von Gebühren machen? Nicht alle Studierenden wären darauf angewiesen, diese Dinge, sprich die Erstattung des Semestertickets, in Anspruch zu nehmen, weil sie es nicht gebrauchen können, weil sie gar nicht nach Bremen kommen. Oder wollen Sie auf die Verwaltungskosten verzichten? Sie haben alle diese Dinge mit guten Gründen angeführt, aber die Frage ist, ob sie die sinnvollerweise wirklich nur für diese Zeit aussetzen wollen oder ob das nicht der Einstieg für Sie ist, das dauerhaft auszusetzen?

Insofern: Das Ansinnen, Studierende dauerhaft abzusichern und zu entlasten ist richtig. Aber ehrlich gesagt, sind wir als Freie Demokraten weiter davon überzeugt, dass die beste Möglichkeit dafür wäre, ein elternunabhängiges BAföG einzuführen und nicht an solchen Einzelstellen zu versuchen, etwas zu verbessern. – Herzlichen Dank!

(Beifall FDP)

Als nächste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Dr. Solveig Eschen.

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Im Hochschul- und Wissenschaftssystem hat Corona einiges durchgerüttelt, dessen sind sich, denke ich, alle bewusst. Im Moment ist kaum noch etwas so, wie es einmal war, in der Lehre, in der Forschung und auch im Studienalltag, und eine unserer Aufgaben als Politik ist es, in dieser Krisenzeit auf allen Ebenen des Hochschul- und Wissenschaftssystems Lösungen zu suchen und zu finden.

Zum Glück, muss ich sagen, steht uns zu der Bewältigung der Krise neben bisherigen Finanzmitteln nun auch der Bremen-Fonds zur Verfügung. Diesen müssen wir unserer Ansicht nach im Bereich Wissenschaft zur Zukunftssicherung unseres Standorts und aber auch zur Absicherung sozialer Notlagen nutzen, denn wir haben im Moment eine Situation, es wurde schon erwähnt, in der studieren und Studienbeginn deutlich häufiger als früher von Sorgen der Studienfinanzierung begleitet sind. So, wie wir Lösungen für den Wissenschaftsstandort finden müssen, ist es auch unsere Aufgabe, denjenigen Studierenden, die in einer schwierigen finanziellen Lage sind, verschärft durch Corona, Unterstützung zu geben und für sie Maßnahmen zu ergreifen.

(Beifall Bündnis 90/Die Grüne, SPD, DIE LINKE)

Angesprochen wurden schon die Härtefallregelungen aus unserem Antrag. Es geht darum, Studierenden, die sich in einer prekären Finanzsituation befinden, erstens, eine Erstattung des Semestertickets zu ermöglichen und zweitens, um das Aussetzen des Verwaltungskostenbeitrags. Die Sorge von Dr. Magnus Buhlert kann ich, denke ich, an dieser Stelle direkt nehmen. Wir brauchen keine Sorge zu haben, dass alle Studierenden direkt als Härtefall definiert werden, denn die Regeln des Studierendenwerks Bremens sind durchaus streng, was die Härtefalldefinition angeht. Das kann man unter anderem auch an den Ablehnungszahlen erkennen, als es um den Darlehensfonds für Studierende ging.

Wichtig ist mir besonders der dritte Punkt unseres Antrags, und zwar gibt es Menschen, denen ein Studienstart in der aktuellen finanziellen Situation zu heikel erscheint. Wenn die Eltern oder Großeltern, bevor das erste BAföG auf dem Konto erscheint, nicht parat stehen, für die Erstausstattung zu sorgen oder etwas für das WG-Zimmer zu sponsern, wenn auch ein vernünftiger eigener Laptop, der für eine gute Teilnahme an der digitalen Lehre notwendig ist, für Menschen eine unerreichbare Investition ist, und das gibt es durchaus, dann müssen wir auf jeden Fall Abhilfe schaffen.

Frau Grobien hat gefragt: Warum 800 Euro, warum nicht 500 Euro wie in Thüringen? Dazu kann ich sagen, wir haben uns an dem Beispiel von SchleswigHolstein orientiert, wo in einer Regierung, an der auch die CDU beteiligt ist, 800 Euro für ein Studienstart-Stipendium verabschiedet wurden. Ich möchte an dieser Stelle darauf hinweisen, dass die Sozialerhebung des Studierendenwerks Bremen ergeben hat, dass zum Beispiel die Mietkosten in

Bremen auch über denen beispielsweise von Kiel liegen, also ich denke, es gibt gute Argumente für diese 800 Euro. Manche mögen vielleicht sagen, zumindest ist mir das zu Ohren gekommen, wen wollt ihr denn damit erreichen, werdet ihr mit euren 800 Euro überhaupt Menschen motivieren, ein Studium aufzunehmen? Ich möchte gern dazu sagen: Erstens, glaube ich, gibt es mehr Menschen, für die das eine Rolle spielt, als man sich vorstellen kann und zweitens, selbst wenn es nur Einzelne sind, wenn wir nur Einzelne damit erreichen können, ihnen die Sorge nehmen und sie dazu motivieren können, ein Studium zu beginnen, ist es uns das wert. Das ist auch die Aussage, die ich noch einmal unterstützen möchte: Es darf nicht vom Geldbeutel abhängen, ob man sich ein Studium leisten kann oder nicht, es darf nicht davon abhängen, aus was für einem Haushalt man kommt. Das ist für uns keine abgedroschene Phrase, sondern das ist für uns als Fraktion Bündnis 90/Die Grünen innerste Überzeugung.

(Beifall Bündnis 90/Die Grünen)

Mit den drei Maßnahmen aus unserem Antrag reagieren wir auf die aktuelle soziale Lage von Studierenden in der Coronapandemie. Folgerichtig ist für uns der Bremen-Fonds die Finanzierungsadresse für die Maßnahmen, und, das möchte ich an dieser Stelle noch einmal betonen, deshalb ist es wichtig, dass der Wissenschaftshaushalt bei diesen Maßnahmen nicht berührt ist.

Wir freuen uns sehr über die Zustimmung auch von der Fraktion der CDU – schade, dass es nicht noch breitere Zustimmung in diesem Hause gibt. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!

(Beifall Bündnis 90/Die Grünen, SPD, DIE LINKE)

Als nächste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Miriam Strunge.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Einige Punkte, die ich mir noch notiert hatte, hat meine Vorrednerin Frau Dr. Solveig Eschen schon vorweggenommen. Zunächst einmal möchte ich mich bei der Fraktion der CDU ganz herzlich bedanken, dass Sie sich trotz der Kurzfristigkeit, mit der Sie der Antrag erreicht hat, trotzdem dazu entschieden haben, den Antrag zu unterstützen. Das freut mich wirklich sehr, denn ich glaube, das ist ein sehr wichtiges Signal an die Studierenden im Land Bremen. Aber jetzt noch einmal zu den konkreten kritischen Anmerkungen oder Nachfragen.

Frau Grobien, Sie hatten gefragt, warum 800 Euro, warum nicht 500 Euro? Warum ist denn jetzt schon meine Redezeit um?

Nein, Sie sehen die Uhr, Sie haben beim Start zu schnell gesprochen.

(Heiterkeit)

Es war so viel Inhalt.

Also noch einmal, warum 800 Euro und nicht 500 Euro? Natürlich kann man das lange rauf und runter diskutieren, aber genauso, wie man das Thema nach unten diskutieren kann, kann man das auch nach oben diskutieren. Man kann auch sagen, warum sind es nicht mehr als 800 Euro? Wenn wir uns die Situation anschauen, wieviel Kosten für Studierende, für angehende Studierende entstehen – –, ich hatte kürzlich in einer Übersicht gesehen, dass es mindestens 1 800 Euro sind, die angenommen werden. Deswegen zeigt sich, man kann mit diesem Geld nur einen Näherungswert erhalten. Ich glaube, dass der Semesterbeitrag in Thüringen noch etwas niedriger ist als in Bremen und, das hatte auch Frau Dr. Eschen angesprochen, dass je nachdem, wo man in Thüringen wohnt, die Mietkosten auch andere sind als in Bremen. Von daher halte ich die 800 Euro für einen wirklich guten Mittelweg, um hier einzusteigen. Das kann bei Bedarf angepasst werden.

Dann wollte ich noch einmal auf Herrn Dr. Magnus Buhlert eingehen. Sie haben gesagt, naja, gilt das für jeden Studierenden? Natürlich ist es für jeden Studienanfänger so. Wenn ich mich entscheide zu studieren habe ich die Kosten, die ich aufgezählt habe. Trotzdem ist die Frage, inwieweit bekomme ich, sehr abhängig von dem elterlichen Haushalt, Unterstützung bei diesen Kosten? Wenn meine Eltern normal verdienen, sind sie bestimmt bereit, mir diese Kosten zu finanzieren, weil sie mein Studium sowieso finanzieren müssen. Oder wenn ich BAföG-berechtigt bin, dann ist es auf jeden Fall so, dass es alles schwieriger ist, aber auch bei BAföGBerechtigten ist es nicht immer so, dass die Eltern wirklich gar keinen Euro mehr haben. Das ist aber so, wenn die Eltern beispielsweise Hartz IV beziehen oder im Asylbewerberleistungsgesetz stehen oder bei Eltern, die Geringverdiener:innen sind und mit wirklich sehr wenig Geld im Monat auskommen müssen. Dann hat man keine Rücklagen und man hat keine Rücklagen von fast 400 Euro für einen Semesterbeitrag oder eine Mietkaution.

Genau dafür wollen wir die Möglichkeit schaffen, einzuspringen und zu sagen, das darf nicht der Grund sein, warum sich junge Menschen gegen ein Studium entscheiden. Wer die Möglichkeit hat zu studieren, wer studieren möchte, bei dem oder der darf es am Ende doch nicht daran scheitern, dass das BAföG erst später kommt und unklar ist, wie der Beginn des Studiums finanziert werden kann. Deswegen glaube ich, dass wir im Sinne der Gerechtigkeit mit diesem Antrag und diesem Einstieg in eine Starthilfe zu Studienbeginn einen ganz entscheidenden Schritt nach vorne gehen. Unabhängig vom Elternhaus soll hiermit die Möglichkeit zum Studium gewährleistet werden.

(Beifall DIE LINKE, SPD, Bündnis 90/Die Grünen)

Dann möchte ich noch zum Einstieg in den kostenlosen ÖPNV, den Herr Dr. Buhlert gesehen hat, einen Punkt sagen, weil wir uns in der Koalition dazu entschieden haben, die Kosten für das Semesterticket auszusetzten. Es ist ganz interessant, darin sehen Sie viel mehr als wir. Die Situation war tatsächlich so, dass die Studierenden das Semesterticket bezahlen mussten, bedingt durch die Pandemie aber die klare Ansage war, bleibt zu Hause, fahrt nicht zu eurer Familie, fahrt nicht zu euren Freunden und fahrt bloß nicht in die Hochschulen, denn die sind geschlossen. In so einer Situation zu sagen, egal wie die finanzielle Situation aussieht, dieser Beitrag für das Semesterticket muss bezahlt werden, das wäre nicht sozial gerecht gewesen, ist aber in meinen Augen leider kein Einstieg in den kostenlosen ÖPNV.

(Beifall DIE LINKE)

Ein allerletzter Punkt, Herr Dr. Buhlert: Wenn Sie eine Möglichkeit sehen, wie wir im bremischen Landesparlament ein elternunabhängiges BAföG einführen können, dann glaube ich, dass wir uns zu den Details, wie dieses elternunabhängige BAföG aussehen soll, noch einmal zusammensetzen müssten, damit die Fraktionen DIE LINKE und FDP auch zusammenkommen. Da hätte ich doch den Willen, mich mit Ihnen zu verständigen. Mein Stand ist, wir können im bremischen Landesparlament kein elternunabhängiges BAföG einführen, deswegen ist es notwendig, dass wir über andere Maßnahmen und Möglichkeiten nachdenken, um Studierende in Bremen zu unterstützen. – Dankeschön!

(Beifall DIE LINKE, SPD, Bündnis 90/Die Grünen)

Als nächste Rednerin hat das Wort Frau Senatorin Dr. Claudia Schilling.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Abgeordnete! Wir debattieren in diesem Haus nicht zum ersten Mal über die soziale Lage der Studierenden in unserem Bundesland in Zeiten der Coronapandemie. Die eben geführte Debatte zur Regierungserklärung und die uns allen bevorstehende Verlängerung des Lockdowns zeigen einmal mehr: Wir sind weiter gefragt, den Herausforderungen der Pandemie auf allen Ebenen zu begegnen und aus meiner Perspektive als Wissenschaftssenatorin zentral, die besondere soziale Situation von Studierenden in den Blick zu nehmen. Ich nehme wahr und freue mich darüber, dass es nicht nur für mich, sondern für eine breit getragene Mehrheit in diesem Parlament ein wichtiges Anliegen ist, die mit der Pandemie einhergehenden sozialen Härten für die Studierenden abzufedern. Lassen Sie mich kurz in Erinnerung rufen, welche Maßnahmen wir bereits auf den Weg gebracht haben, um die Studierenden im Land Bremen zu unterstützen:

Bereits Anfang letzten Jahres, noch in der Frühphase der Pandemie, haben wir den Darlehensfonds des Studierendenwerkes Bremen deutlich aufgestockt und die Zugangshürden zur Gewährung eines solchen Darlehens abgesenkt. Weiterhin haben wir im Sommer 2020 für unser Bundesland alle Studiengebühren und damit insbesondere auch die Langzeitstudiengebühren abgeschafft.

Mit der Verabschiedung der Corona-Allgesetze 1 und 2 und der gerade in Kraft getretenen Regelstudienzeitverordnung, haben wir sichergestellt, dass die Studierenden, die in den durch die Pandemiesituation beeinträchtigten Semestern eingeschrieben waren oder sein werden, für dieses Semester weiterhin ein Anspruch auf BAföG-Leistungen haben. Wie Sie zudem wissen, haben wir darüber hinaus umfassende Nachteilsausgleiche, wie beispielsweise den reibungslosen Übergang von Bachelor- in Masterstudiengänge und die Einführung eines einmaligen Freiversuchs für Prüfungen vorgesehen. Mit diesem umfassenden Paket bestreiten wir weiter konsequent einen Weg der Unterstützung für unsere Studierenden, den wir bereits seit Beginn der Pandemie eingeschlagen haben und auf dem wir uns, im Vergleich mit den anderen Bundesländern, schon jetzt an der Spitze befinden. Klar ist allerdings auch, dass wir unseren Blick weiter insbesondere auf diejenigen Studierenden richten müssen, die aus einkommensschwachen Familien stammen, die pandemiebedingt mit besonderen finanziellen Einbußen konfrontiert sind und diejenigen, die am Anfang ihres Studiums stehen

und denen die notwendigen finanziellen Mittel für einen Start in das Studium fehlen.

In diesem Sinne freue ich mich, dass Sie, sehr geehrte Abgeordnete der Regierungsparteien, mein Haus mit ihrem Antrag darin unterstützen, Studierenden im Härtefall die Kosten für das Semesterticket, auch im Sommersemester 2021, zu erstatten und den Studierenden bei Bedarf diese Option auch für das Wintersemester 2021/2022 einzuräumen.

Wir befinden uns hierzu bereits in der senatsinternen Abstimmung und planen eine Gremienbefassung noch im April. Ich bin mit Ihnen der Überzeugung, dass wir mit dieser Maßnahme einen weiteren wichtigen Schritt zur finanziellen Entlastung der Betroffenen Studierenden in der Pandemie leisten.

(Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE)

Die Frage, ob, und gegebenenfalls welche darüber hinausgehenden Unterstützungsleistungen für die Studierenden erforderlich sind, müssen wir gemeinsam und mit Augenmaß beantworten. So wird sicherlich auch die Aussetzung des Verwaltungskostenbeitrages und des Beitrages an das Studierendenwerk Bremen im Wintersemester 2021/2022 für diejenigen Studierenden, die von Härtefällen betroffen sind, einen weiteren, wenn auch im Vergleich zu unseren anderen Maßnahmen kleineren, Beitrag zur finanziellen Entlastung von Studierenden in finanziell schwierigen Situationen leisten.

Auf dem Weg dahin müssen wir uns allerdings noch einigen Fragen zuwenden. Wir müssen erwägen, dass wir mit einem solchen Vorgehen Härtefallprüfungen für insgesamt bis zu 30 000 potenziell antragsberechtigte Studierende im Land Bremen ermöglichen und durchführen müssten. Dahinter verbirgt sich also ein gewisser administrativer Aufwand, der von den Hochschulen in dieser Situation, in der sie sind, schwer leistbar ist. Das gilt umso mehr, als auf die Hochschulverwaltung aufgrund der Pandemiesituation zahlreiche zusätzliche Aufgaben zugekommen sind. Gesetzlich geregelt haben wir bereits, dass bei der Immatrikulation auf den Nachweis der Zahlung von bestimmten Beiträgen, Gebühren und Entgelten durch Entscheidung des Rektors oder der Rektorin, auch ohne Einzelfallprüfung, zunächst verzichtet werden kann.

Auf dringende Bitten der Hochschulen wurde der Verwaltungsbeitrag derzeit nicht in diese Ausnahmeregelung einbezogen. Wir müssen also beantworten, inwieweit der administrative Aufwand einer Härtefallprüfung und die Aussetzung der Einziehung mit der den betroffenen Studierenden zugutekommenden Entlastung in Einklang gebracht werden kann. Hier werden wir eine Lösung finden.

Sehr geehrte Abgeordnete, ich habe bereits hervorgehoben, dass gerade das Bundesland Bremen mit einem umfassenden Maßnahmenpaket überdurchschnittlich für die soziale Sicherung der Studierenden in der Pandemie gesorgt hat und sicherlich auch künftig sorgen wird. Das ist weiterhin richtig und wichtig. Die Idee, bedürftigen Studienanfängerinnen und Studienanfängern einmalige Stipendien vor Antritt des Studiums im Wintersemester 2021/2022 zu gewähren, ist aus meiner Sicht eine sinnvolle Ergänzung zu diesem bereits bestehenden Unterstützungsangebot. Dies sollten wir weiterverfolgen.