Protokoll der Sitzung vom 24.03.2021

Sehr geehrte Abgeordnete, ich habe bereits hervorgehoben, dass gerade das Bundesland Bremen mit einem umfassenden Maßnahmenpaket überdurchschnittlich für die soziale Sicherung der Studierenden in der Pandemie gesorgt hat und sicherlich auch künftig sorgen wird. Das ist weiterhin richtig und wichtig. Die Idee, bedürftigen Studienanfängerinnen und Studienanfängern einmalige Stipendien vor Antritt des Studiums im Wintersemester 2021/2022 zu gewähren, ist aus meiner Sicht eine sinnvolle Ergänzung zu diesem bereits bestehenden Unterstützungsangebot. Dies sollten wir weiterverfolgen.

In Bremen haben wir über den gesamten Verlauf der Pandemie hinweg umfassend darauf hingewirkt, dass sich die sozialen Unterschiede zwischen den Studierenden nicht weiter verschärfen. Ich freue mich daher über den Antrag, weil er genau das Ziel der sozialen Absicherung der Studierenden unterstützt und nehme den darin liegenden Auftrag gern an. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit!

(Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE)

Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Die Beratung ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Wer diesem Antrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen.

(Dafür CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE)

Ich bitte um die Gegenprobe.

Stimmenthaltungen?

(FDP, M.R.F.)

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) stimmt dem Antrag zu.

Spürbarer Anstieg der häuslichen Gewalt in der Coronapandemie – Hilfsstrukturen in Bremen endlich besser absichern! Antrag der Fraktion der FDP vom 22. März 2021 (Drucksache 20/881)

Dazu als Vertreterin des Senats Staatsrätin Silke Stroth.

Die Beratung ist eröffnet.

Als erste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Lencke Wischhusen.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! 2019 ist an fast jedem dritten Tag eine Frau durch die Tat des Partners oder Ehepartners gestorben. Alle 45 Minuten wurde eine Frau durch den Partner verletzt. Das war 2019. Im letzten Jahr sind die Taten häuslicher Gewalt signifikant gestiegen, in Bremen um sogar über 15 Prozent, und heute die Horrormeldung in der „Wümme-Zeitung“: Auch in der Nachbargemeinde Osterholz-Scharmbeck war die Gewalt um 29 Prozent angestiegen.

Ursächlich ist auch sicherlich die erzwungene Enge durch die Coronamaßnahmen, die Reduzierung des Außenlebens, die Mehrfachbelastungen durch geschlossene Schulen und Kitas, die finanziellen Sorgen und Existenzängste, die einen unglaublichen Druck bei den potenziellen Tätern aufbauen, der sich dann in der Wut entlädt. In der Isolation gibt es kaum Raum, Hilfe zu rufen. Wie furchtbar ist das für die Betroffenen! Das sind nur die offiziellen Zahlen. Fakt ist, dass das Dunkelfeld bei häuslicher Gewalt schätzungsweise bei 75 bis 80 Prozent liegt, und die Wenigsten haben den Mut, die Täter anzuzeigen. Im Verborgenen passieren nun einmal noch so viel mehr Gräueltaten.

Vor dem Hintergrund ist die Nachricht von Montag auch besonders schlimm, nämlich dass unsere Frauenhäuser voll sind. Für hilfesuchende Frauen und Mädchen darf es an dieser Stelle keine Ablehnung geben. Wer den unglaublichen Mut aufbringt, ins Frauenhaus zu fliehen, dem muss bitte sofort geholfen werden.

(Beifall FDP, Bündnis 90/Die Grünen)

Unser Rechtssystem ist eindeutig: Männer und Frauen sind gleichberechtigt, Kinderrechte sind fest verankert, das volle Recht auf sexuelle Selbstbestimmung gilt auch für verheiratete Frauen,

nachdem die Frauenbewegung unglaubliche 25 Jahre dafür gekämpft hat, und das Gesetz, dass Vergewaltigung in der Ehe zu einer Straftat machte, trat erst im 1. Juli 1997 in Kraft. Das ist gerade einmal 25 Jahre her, für mich unglaublich.

(Vizepräsidentin Sülmez Dogan übernimmt den Vorsitz.)

Dem Schutz der Frau dient in Deutschland auch das Gewaltschutzgesetz von 2002. Es erlaubt, Gewalttäter aus der gemeinsamen Wohnung zu verweisen, und seit Juli 2011 stellt die Zwangsheirat in Deutschland einen eigenen Straftatbestand dar. Damit sind wir gesellschaftlich tatsächlich an einem sehr interessanten Punkt angekommen, denn so eindeutig, wie wir uns als Staat juristisch zu der Gewalt gegen Frauen und Kinder positionieren, so eindeutig spricht die Realität, in der wir uns befinden, leider eine ganz andere Sprache.

Jede dritte Frau hat seit ihrem 15. Lebensjahr körperliche oder sexuelle Gewalt erfahren müssen. Jede dritte! Jede fünfte Frau hat die Gewalt in der Partnerschaft erlebt, und das ist wohl das Schlimmste, dass man sich in seinen eigenen vier Wänden fürchten muss und in Angst lebt. Oft dauert es sehr lange, bis Straftaten zur Anzeige gebracht werden, bis sich Frauen von ihrem Partner und Familien trennen. Trotz wiederholter Gewalterfahrung haben viele der Betroffenen nun einmal nie den Mut dazu. Die seelischen Narben werden nie heilen und einige der Opfer schöpfen aus diesen Narben die Kraft, sich zu wehren und für andere zu kämpfen. Ich habe ganz großen Respekt davor und danke jeder, die wirklich den Mut aufbringt, denn sie sind ein ganz großes Vorbild.

(Beifall FDP)

Je näher sich Täter und Opfer stehen, desto mehr sinkt die Bereitschaft zur Anzeige wegen seelischer und finanzieller Abhängigkeiten. Die Hoffnung auf einen Neubeginn in der Beziehung, Schamgefühle und die Angst vor Öffentlichkeit spielen da eine ganz große Rolle. So verschieden die Lebensgeschichten im Einzelnen sind, es bleibt eben doch eine Gemeinsamkeit: Sie wurden zu Opfern.

Weil der gesellschaftliche Befund in der Realität in so einem deutlichen Widerspruch zu unseren Gesetzen steht, ist es an uns, zu handeln. Deshalb haben wir diesen Antrag heute dazu geschrieben, deshalb freuen wir uns, dass wir über das Thema diskutieren, und ich werde in der zweiten Runde

darauf eingehen, was wir uns vorstellen. – Vielen Dank!

(Beifall FDP)

Als nächste Rednerin hat die Abgeordnete Gönül Bredehorst das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Häusliche Gewalt ist nach wie vor ein Tabuthema, worüber wir jederzeit sprechen sollten, aber insbesondere in Pandemiezeiten, gar keine Frage. Gerade gestern wurde eine 28-jährige Frau von ihrem Partner mit einem Messer lebensgefährlich verletzt. Sie hat drei kleine Kinder und einen 16-jährigen Bruder, der auch im Haushalt lebt. Das zeigt noch einmal eindringlich, wie allgegenwärtig häusliche Gewalt ist. Der Anlass des Dringlichkeitsantrages der FDP ist aber die polizeiliche Kriminalstatistik 2020, die besagt, dass die häusliche Gewalt um 15,8 Prozent zugenommen hat. Das ist die offizielle Zahl. Die Dunkelziffer könnte deutlich größer sein, das hat ja Frau Wischhusen schon angedeutet.

Das sind besonders erschreckende Zahlen und empirisch hat sich nun bestätigt, was wir schon vermutet haben, dass nämlich die häusliche Gewalt während des Lockdowns zugenommen hat. Kurzum, 15,8 Prozent mehr offizielle Fälle sind bedrückend und auch nicht zu beschönigen. Was aber nicht geht, ist, dass die FDP mit ihrem Antrag zu einem Rundumschlag ausholt und unterstellt, dass man in Bremen nicht bereits viel dafür tut, um sich dieses Themas entsprechend anzunehmen.

Bremen ist eines der Bundesländer, das ein gutes Hilfesystem in diesem Bereich hat, das natürlich immer noch ausbaufähig ist. Schutz vor Gewalt kann man nie genug bieten. Die Teile des bestehenden Hilfesystems werden im Rahmen des Landesaktionsplans zur Umsetzung der Istanbul-Konvention noch miteinander verzahnt, damit es noch schneller und effektiver greift. Es werden und wurden auch schon Bereiche identifiziert, in denen noch Ausbau nötig ist, und diesem Prozess greifen Sie mit Ihrem Antrag vor.

Nach der Auftaktveranstaltung zur Erarbeitung des Landesaktionsplans zur Umsetzung der IstanbulKonvention, an dem 150 Fachleute teilgenommen haben, hat die ZGF eine Liste der benötigten und geplanten Maßnahmen erstellt. Im Präventionsbe

reich geht es unter anderem um die Themenentwicklung von Modulen „Gewalt gegen Frauen und Mädchen“ für die Ausbildung der Gesundheitsfachberufe, Erzieher:innen, Lehrkräfte sozialer Arbeit.

In Osterholz-Tenever ist ein Pilotprojekt angedacht: „StoP – Stadtteile ohne Partnergewalt“. Die ZGF hat schon im ersten Lockdown im Zusammenhang mit der Coronapandemie zwei Öffentlichkeitskampagnen durchgeführt und sie plant eben auch noch die Weiterentwicklung dieser Kampagne. Ich gehe davon aus, dass die ZGF nach diesen erschreckenden Zahlen dort schnell wieder tätig wird. Sie haben sehr niedrigschwellig gehandelt, so wurden Informationen über Anlaufstellen bei häuslicher Gewalt in Supermärkten und Fluren von Mietwohnungsgebäuden sichtbar gemacht. Die andere Kampagne war in Zusammenarbeit mit der evangelischen Kirche und mit den Wohnungsbaugesellschaften.

Im Bereich Schutz und Unterstützung ist angedacht: Aufbau einer zentralen Gewaltschutzambulanz zur anonymen Spurensicherung bei sexueller Gewalt und häuslicher Gewalt in Weiterentwicklung der schon bestehenden Strukturen mit dem Notruf. Dies haben wir als Bürgerschaft auch schon beschlossen. Dann haben wir akut in der Pandemiezeit 30 weitere Frauenhausplätze geschaffen, die jetzt vor der Verstetigung stehen. Es ist vorgesehen: Aufstockung der Beratungskapazitäten der Fachberatungs- und Interventionsstelle „Neue Wege“ und in Bremerhaven der Gisbu.

Die Liste ist noch lang und ich könnte noch weitermachen, aber das würde meine Redezeit jetzt sprengen und tut es auch. Deshalb komme ich jetzt dazu, noch das loszuwerden, was ich in meiner ersten Rede gern tun würde: Meine Fraktion und ich sind sehr betroffen und wütend darüber, dass die türkische Regierung, eine der Erstunterzeichnerinnen der Istanbul-Konvention, von diesem Vertrag zurücktreten will. Wir halten es für ein alarmierendes Signal an alle Frauen in der Türkei und auf der ganzen Welt.

(Beifall SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE, FDP)

Wir fordern die Türkei auf, diesen Schritt rückgängig zu machen.

Ich komme wieder, wenn ich darf. – Danke!

(Beifall SPD)

Als nächste Rednerin hat die Abgeordnete Maja Tegeler das Wort.

Frau Präsidentin, liebe Kolleg:innen! Laut der Polizeilichen Kriminalstatistik im Land Bremen für das Jahr 2020, die in der vergangenen Woche veröffentlicht wurde, haben wie gesagt die Fälle von häuslicher Gewalt in der Stadtgemeinde Bremen um 15,8 Prozent zugenommen. Fast 300 angezeigte Fälle mehr! Ja, das macht uns traurig und wütend. Von daher ist es richtig, wenn wir heute über dieses Thema sprechen.

(Beifall DIE LINKE, SPD, Bündnis 90/Die Grünen)

Wirklich überraschend kommen diese Zahlen allerdings leider nicht. Gewaltschutzeinrichtungen und Notrufhotlines haben bereits in den vergangenen Monaten angesichts des Coronalockdowns vor zunehmender Gewalt gewarnt. Die beiden Femizide in Bremen-Nord und Bremerhaven im Herbst waren der traurige Höhepunkt. Gestern gab es eine weitere solche Tötung in Delmenhorst, die Kollegin Bredehorst hat es schon erwähnt.

Dass wir die Prävention, den Gewaltschutz ausweiten müssen, wissen wir seit Längerem und auch ohne den vorliegenden Antrag, liebe Kolleg:innen von der FDP. Am 23. November fand bekanntlich die Auftaktveranstaltung zur Erarbeitung des Landesaktionsplans zur Umsetzung der Istanbul-Konvention mit über 150 Expert:innen statt. Bis spätestens zum November soll in verschiedenen Arbeitsgruppen eine Vielzahl von Maßnahmen erarbeitet werden. Dies ist auch richtig und wichtig. Auf Bitte des Gleichstellungsausschusses hin legte die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz Anfang Dezember eine Liste schon jetzt geplanter Maßnahmen vor. Fast alle ernsthaften Forderungen im vorliegenden Antrag sind entweder bereits umgesetzt oder Bestandteil der besagten Liste. Von daher lehnen wir den Antrag als unnötigen Aktionismus ab.

Im Einzelnen: Die Ausweitung von Online- und Beratungsformaten ist bereits zum Beispiel beim Notruf für vergewaltigte Frauen und Mädchen e. V. umgesetzt. Ein 24-Stunden/Sieben-Tage-Beratungshotline-Notfallangebot gibt es. Ob und inwieweit hier noch Nachstellbedarf herrscht, sollten wir den Expert:innen in den Arbeitsgruppen überlassen. Jedenfalls glaube ich, dass dabei deutlich zielführendere Vorstellungen entstehen als die von

Ihnen im Antrag erwähnten, Zitat: „Niederschwelligen Anlaufstellen in Supermärkten und Apotheken“.

Mehr Frauenhausplätze unter Berücksichtigung von Barrierefreiheit oder eine Lösung für Frauen mit minderjährigen Söhnen, ja, auch diese Forderung ist nicht neu. Stärkere Sensibilisierung von Lehrkräften und Erzieher:innen ist Bestandteil der Liste aus der Stabsstelle Frauen. Ähnliche Module sind auch in den Ausbildungsgängen für Gesundheitsfachberufe und die soziale Arbeit vorgesehen. Täterarbeit als Prävention, auch dafür brauchen wir, Entschuldigung, den vorliegenden Antrag nicht. Sowohl für Bremen als auch Bremerhaven sind Angebote in der erwähnten Liste als ein zentraler Punkt benannt.