Protokoll der Sitzung vom 24.03.2021

die Abwärme des Rechenzentrums, die überhaupt noch da ist – –.

Erst einmal ist es sowieso eines, das einen der besten Effizienzquotienten hat. Das ist eine ganz komplizierte technische Formel, die man mir schon zweimal erklärt hat. Im Wesentlichen verbrauchen wir von der Energie, die in das Rechenzentrum hineinfließt einen maximalen Anteil um wirklich zu rechnen und nicht, um zu kühlen, das ist ja immer das Problem in den Rechenzentren. Darin sind wir schon sehr gut und wo wir noch besser sind, ist, dass die trotzdem noch entstehende Abwärme genutzt wird, einerseits wird eine Sporthalle geheizt und andererseits heizt das zweite Rechenzentrum ein Bürogebäude. Da sind wir schon sehr früh und sehr kreativ gewesen und haben das mit unseren Dienstleistern zusammen entwickelt.

Aus Bremer Sicht ist dabei noch ein Thema von großem Vorbild, denn wir haben in Bremen auf unser eigenes Rechenzentrum verzichtet, das ist wahre Nachhaltigkeit. Dafür wird man häufig kritisiert: Was ist mit eurer Souveränität und ähnlichem. Aber es ist so, dass das Betreiben eines Rechenzentrums die meiste Energie erfordert, deshalb auch, lieber Kollege: Dezentrale Rechenzentren. Ich glaube, dezentrale Heizkräfte sind vielleicht besser, da kennen Sie sich besser aus, aber bei den zentralen Rechenzentren als Verbraucher können wir immer sagen, die sind nicht effizienter, weil man überall die ganzen Kühleinrichtungen et cetera vorhalten muss. Insofern ist die Zentralisierung in jedem Fall energieeinsparend.

Wir haben in Bremen darauf verzichtet, unser eigenes Rechenzentrum hochzufahren und ich bin ganz stolz darauf, dass diese Strategie auch andernorts honoriert wird, denn die niedersächsische Landesregierung hat sich jetzt entschieden, von ihren Plänen, ein eigenes neues Rechenzentrum zu bauen, Abstand zu nehmen, und wird mit ihrem LandesIT-Dienstleister in dasselbe Rechenzentrum gehen, in dem wir und Hamburg und Schleswig-Holstein schon sind. Auch das ist ein gutes Beispiel der norddeutschen Kooperation, wo wir, glaube ich, in Bremen zu Recht in Anspruch nehmen können, dass wir das an vorderster Stelle vorantreiben.

Dann gab es eine Kritik an der Ausführlichkeit unserer Antwort. Ich glaube, einige Redner haben die vielen verschiedenen Projekte erwähnt, die wir genannt haben, aber vielleicht hängt das damit zusammen, dass unsere Antwort schon im November gegeben wurde. Deshalb möchte ich nur ein paar Punkte erwähnen, die seitdem passiert sind: Auf

eins wurde schon hingewiesen, die Maßnahmen, die im Klima-Fonds enthalten sind, wie zum Beispiel sich bei der Polizei effizienter aufzustellen. Andere Themen die wir jetzt im Bremen-Fonds haben, den wir vor vier Wochen durch den Senat gebracht haben: Wenn man das Thema künstliche Intelligenz nimmt, 1,14 Millionen Euro für das KIZentrum des DFKI, aber wir fördern in Höhe von 1 Million Euro auch die KI-Kompetenz der Bremer Kleinunternehmen und mittleren Unternehmen. Es ist uns besonders wichtig, dass dort Fachkräfte im KI-Bereich ausgebildet werden.

Vorletzter Punkt an dieser Stelle: Wir sind aufgefordert worden, uns auch als Modellregion an Projekten zu beteiligen. Der Senat hat sich vor zwei Wochen an der dritten Auflage des Smart-CityWettbewerbs des Bundesinnenministeriums mit einem Beitrag unter dem Titel „Räume für nachhaltige Teilhabe, gemeinsam vor Ort und virtuell“ beteiligt. Auch dort verknüpfen wir dieses Thema, wie wir mit Digitalisierung Räume neu entwickeln können.

Letzter Punkt, ich glaube, das ist auch schon von Ihnen erwähnt worden. Wenn die Haupt-CO2-Verursacher einerseits die Gebäudeinfrastruktur und andererseits der Verkehr sind, dann ist hier Digitalisierung gefordert, das wurde schon erwähnt, deshalb will ich es nicht wiederholen. Durch die Digitalisierung von Prozessen können wir bei beidem deutlich sparen und auch da gilt, glaube ich, dass wir uns in Bremen nicht verstecken müssen. Uns geht es bei der Digitalisierung – –.

Sehen Sie es mir nach, ich durfte heute Morgen nicht mehr zu ELFE reden, insofern mache ich das jetzt, nein, keine Sorge, aber ich nutze ein Prinzip aus dem, was uns dort besonders wichtig ist. Wir glauben nicht daran, dass man online irgendwas beantragen muss, was man vorher auf Papier machen kann. Was wir bei diesem Projekt vorrangig verfolgen ist, dass man überhaupt weniger tun muss. Das ist nicht nur für die Bürger:innen einfach. Man muss die Digitalisierung dafür nutzen, die Verwaltung völlig neu zu denken und zu sagen, muss ich überhaupt erst tätig werden, wenn ich einen Antrag bekomme oder kann ich nicht mit einer einmaligen Einwilligung der Bürgerinnen und Bürger Leistungen zum Beispiel einfach auf das Girokonto auszahlen. Das spart in Wirklichkeit das Meiste, das ist wieder mein Dreisatz vom Anfang, denn das spart den Ressourceneinsatz. Das entlastet die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und die Bürgerinnen und Bürger.

Ich glaube, niemand hat wirklich Lust, eine Steuererklärung abzugeben, ob sie nun digital oder auf Papier ist. Da sind die Skandinavier unser Vorbild, da muss man gar keine Erklärung abgeben und die Steuergerechtigkeit ist trotzdem gewährleistet.

Zum allerletzten Punkt, das war eben auch in der Debatte. Da kann ich Ihnen versichern – –. Da kann ich Ihnen allerdings noch nichts Konkretes vorlegen, weil das alles Überlegungen sind, die wir im Senat und die wir auch in meinem Haus anstellen. Ich bin dafür zuständig, dass wir die Lektion aus der Coronapandemie lernen. Wir arbeiten auf einmal zu 50 Prozent im Homeoffice, das war vor 13 Monaten gar nicht vorstellbar. In meiner Behörde, 400 Mitarbeiter, arbeiten wir seit neun Monaten konstant mit 80 Prozent der Kolleginnen und Kollegen im Homeoffice und natürlich denken wir darüber nach, was das für die Zukunft heißt, wenn die nächsten Anmietungen erforderlich werden und ähnliches.

Ich weiß, das spürt man noch nicht, ich will jetzt auch nicht so tun, als ob wir uns da schon ganz sicher sind, dass wir da wirklich die Allerschnellsten sein werden. Aber ich kann Ihnen versichern, dass wir diesen Anspruch an uns haben und uns jetzt überlegen, wenn die nächsten Raumbedarfe kommen, die aus meiner Sicht hoffentlich auch wieder weniger werden, aber irgendwie ist immer Bewegung im System, das kennen Sie alle, dass wir dann schauen, wie weit können wir da noch – –. Müssen wir wirklich bei den aktuellen Planungsgrundlagen bleiben, die pro Mitarbeiter, pro Mitarbeiterin eine Quadratmeterzahl vorsieht oder kann man nicht jungfräulich eine neue Idee entwickeln und sagen, es muss darum gehen, wo können Kolleginnen und Kollegen arbeiten, wann, und natürlich unter welchen Bedingungen, können sie zu Hause arbeiten und brauchen wir nicht eher gemeinsame Besprechungsräume in denen man sich treffen kann, um grundsätzlich flexibler zu arbeiten? Das machen wir im Senat und hoffen, dass wir in diesem Jahr noch das eine oder andere Projekt auf den Weg bringen können. – Vielen Dank!

(Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Die Aussprache ist damit geschlossen.

Die Bürgerschaft (Landtag) nimmt von der Antwort des Senats mit der Drucksachen-Nummer 20/686

auf die Große Anfrage der Fraktion der SPD Kenntnis.

Für eine menschenwürdige Altenpflege – Präsenzquote flexibilisieren! Antrag der Fraktion der CDU vom 29. September 2020 (Drucksache 20/631)

Dazu als Vertreterin des Senats Senatorin Anja Stahmann.

Die Beratung ist eröffnet.

Als erste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Sigrid Grönert.

Oh, die Zeit läuft schon. Also, sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Mehr Flexibilität im Einsatz von Pflegepersonal. In vielen Bundesländern ist das der normale Alltag, in Bremen ist das nicht denkbar.

Alleinerziehende Pflegefachkräfte oder eben auch Hilfskräfte mit, sagen wir mal, zwei Kleinkindern könnten ihrem Job gut nachkommen, wenn sie zum Beispiel in der Frühschicht nicht bereits um 6 Uhr, sondern erst um 7:30 Uhr oder 8 Uhr anfangen müssten. In der Einrichtung, in der sie gerne arbeiten wollen, wäre auch genau das mit Blick auf den aktuellen pflegerischen Bedarf der Bewohner gerade sehr gut möglich. Doch die starre Präsenzquote in Bremen verpflichtet ausnahmslos jede Einrichtung, von 6 Uhr bis 20 Uhr unabhängig vom konkreten Bedarf stets die gleiche Anzahl Personal von eins zu zehn einzusetzen. Deshalb bleibt für flexiblere Dienstpläne auch kaum Raum und schlimmstenfalls werden Altenpfleger oder Altenpflegerinnen ihren Job nicht ausüben, da sie das erforderliche Maß an Flexibilität zwischen 6 Uhr und 20 Uhr nicht mitbringen können oder sich dem damit verbundenen Stress nicht aussetzten wollen.

Ein weiterer Nachteil der festen Präsenzquote ist, dass den individuellen Wünschen der gepflegten Menschen bezüglich Körperpflege und Versorgung oft nicht nachgekommen werden kann. Denn mit der in Bremen eingeforderten von 6 bis 20 Uhr stets gleichförmigen Personalpräsenz muss die Pflegearbeit natürlich auch möglichst gleichmäßig aufgeteilt werden. Man kann dann kaum auf den tatsächlichen Bedarf der pflegebedürftigen Menschen, wie zum Beispiel lieber morgens oder abends zu duschen, eingehen. Auch besondere Veranstaltungen in einer Pflegeeinrichtung ließen

sich viel besser organisieren, wenn man auch das Personal flexibler einsetzten dürfte. Aber auch hier Fehlanazeige.

Natürlich weiß auch ich, dass es bei den momentan oft dünnen Personaldecken ganz unabhängig von diesen Punkten noch viele weitere Probleme in der Pflege gibt. Doch man muss doch deshalb weder den Einrichtungen noch den Pflegekräften zusätzlich Steine in den Weg legen.

(Beifall CDU)

Der Befürchtung, dass durch eine flexiblere Präsenz- oder Anwesenheitsquote von Pflegepersonal die Pflegequalität leiden würde, muss und kann man durch entsprechende Rahmenbedingungen begegnen. So könnte die Sozialsenatorin zum Beispiel festlegen, dass beim Personaleinsatz die Präsenzquote von eins zu zehn zu keiner Tageszeit um mehr als ein Viertel oder um mehr als ein Drittel unterschritten werden darf. Ohnehin sollte ja die Gesamtsumme der im Tagdienst zu leistenden Stunden durch eine Flexibilisierung natürlich nicht reduziert werden. Aber das kann man alles sehr gut planen und vorgeben und auch nachrechnen, meine Damen und Herren.

Zudem könnte man, wenn man es für besser hielte, notfalls sogar die Pflegefachkräfte von einer Flexibilisierung ausnehmen. Das darf natürlich niemals passieren, dass im Notfall keine Fachkraft erreichbar ist, aber auch das will ich nicht verschweigen: Schon heute gibt es bereits eine Ausnahme in der Präsenzregelung. Laut eines Erlasses der Sozialsenatorin zur Personalverordnung darf nämlich in gut begründeten – so steht es dort – und überprüfbaren Ausnahmefällen für 90 Minuten täglich von der geltenden Regelung abgewichen werden. In dieser Zeit darf man aber die Quote von eins zu zehn um nicht mehr als ein Drittel unterschreiten. Viele nennen diese 90-Minuten-Ausnahme auch die Mittagspausenregelung, weil die Einrichtungen damit die Chance nutzen, wenigstens in der Mittagspause, in der viele Pflegeheimbewohner ruhen, von der Präsenzpflicht abzuweichen.

Wenn die Sozialsenatorin nun bereit wäre, etwas zu verändern, dann hätte sie zum Beispiel – sie kann sich ja auch noch andere Dinge überlegen – die Möglichkeit, die entsprechende Stelle im Gesetz zu ändern, oder sie vergrößert einfach das Zeitfenster von 90 Minuten im Erlass vom 18. Dezember 2015. Statt 90 Minuten könnten es ja auch täglich drei oder vier Stunden sein, wenn sie denn schon die tägliche Aufteilung der Stunden nicht

komplett in das Ermessen der Einrichtungen stellen wollen.

Ich habe mir einmal die Mühe gemacht, ein wenig nachzuforschen, wie andere Bundesländer das handhaben, und den Eindruck gewonnen, dass den Pflegeeinrichtungen fast überall in Deutschland zugetraut wird, die tägliche Gesamtstundenzahl eigenständig und verantwortlich auf das Personal aufzuteilen. Nur in Bremen nicht. Ja, somit können fast überall auch die Bedürfnisse der Pflegebedürftigen besser berücksichtigt werden und auch das Pflegepersonal kann dort trotz zeitlicher Einschränkungen, wie sie zum Beispiel für Alleinerziehende bestehen, besser eingeplant werden.

Ich hoffe sehr, dass Sie unseren Antrag heute nicht nur ablehnen, weil der von uns vor Monaten schon eingereichte Antrag, der dann auch einen Termin für die Vorgabe der Änderungen beinhaltete – –, dass Sie sich nicht nur darauf berufen und ihn deswegen ablehnen, sondern dass Sie das mit einer wirklich nachvollziehbaren Begründung tun. Denn das Problem als solches sollte auch Ihnen bekannt gewesen sein, schon bevor wir den Antrag gestellt haben, denn die entsprechenden Pflegekräfte oder Pflegeheimleitungen werden ja nicht nur mit mir gesprochen haben. Insofern bin ich gespannt, auf das, was Sie gleich zusagen haben. – Vielen Dank!

(Beifall CDU)

Als nächste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Ilona Osterkamp-Weber.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Die CDU legt uns einen Antrag vor mit der Überschrift „Für eine menschenwürdige Altenpflege – Präsenzquote flexibilisieren!“ Diese geteilte Überschrift muss einen einladen, über beide Teile getrennt zu sprechen, denn sie zusammengefasst zu betrachten, will mir nicht gelingen, obwohl das Zeitfenster von Antragstellung – Frau Grönert, Sie haben das gerade gesagt – und der heutigen Beratung annähernd ein halbes Jahr beträgt.

Lassen Sie mich zunächst auf die Präsenzquote eingehen. Sie ist in der Personalmindestverordnung verankert und gibt vor, wieviel Beschäftigte im Tagdienst und Nachtdienst in einer Pflegeinrichtung präsent sein müssen. Es wird hierbei in Fachkräfte und Beschäftigte für Unterstützungsleistun

gen unterschieden. Im Jahr 2015 wurde diese Regelung zum ersten Mal aufgenommen. In der darauffolgenden Evaluation von 2018 wurde an der Präsenzquote festgehalten, sie ist somit bis heute in der Verordnung verankert. Die Regelungen und ihre Inhalte und den dazugehörigen Prozess, die kann man hier so kurz zusammenfassen, wie ich das eben getan habe. Aber um dieses Ergebnis haben Wohn- und Betreuungsbehörde und die Trägervereinigungen lange gerungen und beide Seiten haben in ihren Argumentationen sicherlich auch Berechtigungen.

Da stehen Familienfreundlichkeit, Dienstplanungen und Personalplanungen, Flexibilität und Eigenverantwortung der Einrichtungen als Argumente für weniger starre Regelungen. Dagegen sind die Argumente, die Bewohner:innensicht zu berücksichtigen, das heißt mit dieser Regelung sicherzustellen, dass zu jeder Tageszeit genügend Personal für Unterstützungsleistungen zu Verfügung steht und gleichbleibend jederzeit eine ausreichende Fachlichkeit in Notsituationen vorhanden ist. Die Wohn- und Betreuungsbehörde hat den Auftrag, Vorgaben zu machen, die Bewohnerinnen und Bewohner schützen und deren adäquaten Versorgung sicherstellen sowie auch deren Betreuung. So ist es an dieser Stelle wichtig deutlich zu machen, dass viele Einrichtungen unabhängig von diesen Vorgaben der Personalverantwortung sehr deutlich nachkommen.

Aber leider passierte es immer wieder, dass Träger sich nicht daran gehalten haben und Personalkapazitäten dann in bestimmte Tageszeiten fokussiert haben. Die Pläne – Frau Grönert hat das angedeutet – für die derzeitige Personalverordnung sind eine Evaluation bis Ende 2021 und dann eine folgende Überarbeitung bis Ende 2022. Für die Evaluation wurde als externer Gutachter Professor Rothgang von der Universität Bremen beauftragt. Ein Fokus wird auch auf der Praktikabilität der Mindestpräsenz liegen, unter vielen anderen Aspekten. Seine Expertise und die fachwissenschaftlichen Erkenntnisse im Besonderen auf Personalbemessungsinstrumente werden Erkenntnisse bringen und lassen auf einen gewinnbringenden Personaleinsatz hoffen.

(Vizepräsidentin Sülmez Dogan übernimmt den Vorsitz.)

Liebe CDU, seit sechs Jahren planen die Einrichtungen die Dienste auf Grundlage dieser Quote. Eine derzeitige Änderung und dann eine erneute

Änderung in spätestens zwei Jahren sind somit nicht hilfreich.

Meine Damen und Herren, wir brauchen mehr Personal in der stationären Altenpflege und in den Einrichtungen, mehr Pflegepersonal, mehr soziale Betreuung, wir brauchen endlich ein anerkanntes allgemeinverbindliches Personalbemessungsinstrument. 2023 oder 2025 als Zielsetzung für eine Umsetzung auf Bundesebene sehe ich als ein Schlag ins Gesicht für alle in der Altenpflege tätigen Personen. Wir brauchen hochqualifiziertes Fachpersonal und für das alles muss Geld bereitstehen.

Und dann noch, wie angekündigt, ein Wort an dieser Stelle zur menschwürdigen Altenpflege. Es ist uns doch allen bewusst – und ich weiß, dass es auch Ihnen bewusst ist –, dass mehr als nur die Flexibilisierung einer Präsenzquote dazugehört. Der Respekt und die Anerkennung des Alters mit all seinen Tücken muss anerkannt werden und zwar von der ganzen Gesellschaft.

(Beifall Bündnis 90/Die Grünen, SPD, DIE LINKE)

Zu einer menschenwürdigen Altenpflege gehört eine Gerontologie, die professionelle Pflege, dazu gehören Menschen die die Seniorinnen und Senioren begleiten mit ihren Bedürfnissen und ihren Wünschen, dazu gehört, dass Wohnformen gefunden werden, die diesen Bedürfnissen und Wünschen entsprechen.

Ich spreche Ihren Titel auch darum an, weil ich nicht den Eindruck hier erweckt haben möchte, dass die stationäre Altenpflege ausschließlich menschenunwürdig handelt. Das trifft auf einen Großteil der Menschen, die in Einrichtungen leben, nicht zu, einmal nicht die, die dort arbeiten – sie handeln menschwürdig – und die, die dort leben – sie erleben Menschenwürde. – Vielen Dank!

(Beifall Bündnis 90/Die Grünen)

Als nächste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Birgitt Pfeiffer.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Am Ende einer langen Bürgerschaftswoche will ich nicht alles wiederholen, was die Kollegin Frau Osterkamp-Weber hier schon vorgetragen hat. Der Tenor ist ein ähnlicher bei mir.