Protokoll der Sitzung vom 24.03.2021

Meine Damen und Herren, einen Punkt möchte ich auch noch ansprechen, der in der Diskussion oft zu kurz kommt. Es geht bei dem Einsatz eines Tasers auch darum, den rechtlich zulässigen, viel gefährlicheren Schusswaffengebrauch zu verhindern, und zwar zum Schutz des Täters oder Angreifers, aber auch aus Sicht der Fürsorgepflicht gegenüber den Polizeibeamten, die bei jetziger Rechtslage – und das ist die Konsequenz bei Nichteinführung des Tasers – die Schusswaffe benutzen müssen mit all den schweren Folgen. Das DEIG kann somit auch Menschenleben retten.

Des Weiteren gibt es auch wissenschaftliche Untersuchungen, die belegen, dass der Taser einen Wirkungsgrad von über 90 Prozent hat. Das heißt, in neun von zehn Einsätzen kann der Taser die Situation schnell und sicher lösen, und somit ist der Taser das Einsatzmittel mit der mit weitem Abstand höchsten Effizienzrate aller potenziell zur Verfügung stehenden polizeilichen Einsatzmittel über

haupt, und das – das möchte ich noch einmal betonen – bei der niedrigsten Verletzungswahrscheinlichkeit für die Betroffenen.

Meine Damen und Herren, aus medizinischer Sicht sagt der Abschlussbericht übrigens Folgendes aus, ich zitiere: „Zusammenfassend kam das DEIG aus medizinischer Sicht in sehr wenigen Fällen zum Einsatz. In keinem der Fälle konnten jenseits von leichten Hautläsionen primäre Schäden durch den elektronischen Strom oder die Pfeil-Elektroden des DEIG festgestellt werden. In keinem der Fälle wurden Auswirkungen auf den Herz-Kreislauf festgestellt.“ Meine Damen und Herren, da möchte ich auch noch einmal ein bisschen mit diesem Märchen aufräumen, das hier immer verbreitet wird. Es wird ja immer davon gesprochen, dass in Deutschland vier Personen durch den Einsatz eines Tasers ums Leben gekommen seien. Auf Grundlage aller verfügbaren Quellen lässt sich aber festhalten, dass in Deutschland der polizeiliche Einsatz eines Tasers in keinem Fall die medizinisch bestätigte Ursache für den Tod einer Person war. Es ist also nachweislich falsch, dass durch den Einsatz eines Tasers Personen verstorben sind.

Natürlich, das will ich der Vollständigkeit halber auch sagen: Es gibt immer ein Restrisiko, das ist völlig klar. Gerade bei der Polizei, die das Gewaltmonopol innehat – ich weiß, das gefällt hier auch nicht allen – und von der Situationen in letzter Instanz auch mit Gewalt gelöst werden müssen, gibt es immer ein Restrisiko. Wir als CDU-Fraktion sind aber bereit, dieses Risiko einzugehen, weil wir es für verschwindend gering halten, zumal – das muss man auch immer betonen – als Alternative nur die Schusswaffe zur Verfügung steht und die ist – das ist ja wissenschaftlich mehrfach belegt – sehr viel gefährlicher, weil deren Einsatz oft zum Tode von Menschen führt.

Meine Damen und Herren, wir haben das ganz aktuell an einem Fall in Gröpelingen im letzten Sommer erlebt, der eine Situation war, in der es möglich gewesen wäre, einen Taser einzusetzen. Dass von einigen Akteuren hier immer wieder behauptet wird, besser geschulte Polizeivollzugsbeamte hätten diese Situation anders gelöst, ist wirklich Unsinn und weltfremd. Dann soll hier bitte einmal klipp und klar gesagt werden: Was ist denn damit konkret gemeint? Ich weiß gar nicht, wie man so etwas behaupten kann, ob das ein Gefühl ist oder wie Sie darauf kommen. Mir ist das völlig schleierhaft und das ist wirklich blanker Unsinn. Ich sage Ihnen, es hätte in einer solchen Situation, in der eine Person mit einem Messer auf mich zugeht, in

der es darum geht, mein Leben oder ihr Leben, nur eine Alternative gegeben: Die Polizei hätte sich, wenn es überhaupt noch möglich war, zurückziehen müssen, mit der Konsequenz, dass der Täter eine Lebensgefahr für weitere Menschen gewesen wäre.

Meine Damen und Herren, ich sage ganz deutlich, dass Menschen in solchen Situationen, in denen die Polizei zur Schusswaffe greifen muss, weil es kein anderes wirksames Einsatzmittel wie zum Beispiel den Taser gibt, unter Umständen noch leben könnten, wenn einige hier ihren Durchmarsch linker Ideologien nicht ausleben würden.

(Beifall CDU – Zuruf Abgeordneter Nelson Janßen [DIE LINKE])

Das ist Ihre Verantwortung. Ich will Ihnen noch etwas sagen, auch wenn es einigen hier nicht in das ideologische Weltbild passt: Kein Polizist, den ich kenne, hat Lust darauf oder freut sich, tagtäglich auf die Straße zu gehen und den Taser oder die Schusswaffe einzusetzen. Das ist doch völliger Unsinn.

(Beifall CDU)

Das widerspricht auch der These, die immer wieder behauptet wird, dass der Taser dann zu oft eingesetzt würde, wenn er denn eingeführt werden würde. Das ist völliger Quatsch. Ich will ganz im Gegenteil sagen, das ist eine der schlimmsten Situationen, die man sich im Polizeidienst vorstellen kann. Ich musste zweimal im Dienst meine Schusswaffe ziehen und wissen Sie, was das für ein blödes Gefühl ist, wenn es nicht unwahrscheinlich ist, dass in dieser Situation ein Mensch sterben kann, nur weil er vielleicht einen schlechten Tag hatte, aggressiv oder geistig verwirrt war? Gott sei Dank sind die Situationen so gelaufen, dass ich sie nicht einsetzen musste. Ich hätte mir damals ein gleichwirksames und milderes Einsatzmittel gewünscht, meine Damen und Herren.

Ich sage noch etwas: Diese Situation, diese Bilder, die man im Kopf hat, die wird man ein Leben lang nicht los. Mein Kollege, mit dem ich damals eingesetzt war, der ist nicht mehr im Einsatzdienst, weil er die Situation nicht verarbeiten konnte, immer öfter zur Schusswaffe greifen zu müssen, und er ist dabei psychisch zugrunde gegangen. Insofern ist natürlich auch der ständige Vergleich mit der oder der Hinweis auf die Schusswaffe aus meiner Sicht völlig abenteuerlich. Der Vergleich der Wirkung

der beiden Einsatzmittel entbehrt wirklich jeglicher Grundlage und ich finde es auch dreist, so etwas kundzutun. Ich möchte aber feststellen: Im Moment, in der jetzigen rechtlichen Situation ist die Schusswaffe die einzige Alternative in solchen Situationen und ich finde, das ist keine verantwortungsbewusste Innenpolitik, meine Damen und Herren.

(Beifall CDU)

Ich sage Ihnen: Ihnen ist Ihre – da mögen sich jetzt einige angesprochen fühlen, einige nicht – ideologische Grundanschauung wichtiger, als Verantwortung für Polizeibeamte zu übernehmen.

(Beifall CDU)

Lassen Sie mich zusammenfassend und zum Abschluss sagen: Nach dem vorliegenden Bericht zu dem zweijährigen Probelauf ist aus Sicht der CDUFraktion eines ganz klar, in der Sache gibt es keinen nachvollziehbaren Grund, der gegen eine Einführung des DEIG spricht. Es ist ein geeignetes Einsatzmittel, das sich sowohl aus polizeilicher Sicht als auch aus medizinischer Sicht bewährt hat. Wir als CDU-Fraktion machen ganz deutlich: Wer die Sicherheit der Bürger und der Polizei ernst nimmt, darf sich weder hinter dieser Verantwortung der wichtigen Frage verstecken noch diese aussitzen.

Dieses Thema, diese Entscheidung ist jetzt auch entscheidungsreif und ich glaube, wir können noch fünf Jahre weiter evaluieren und proben, wir werden keine anderen Ergebnisse bekommen. Die Frage muss jetzt politisch beantwortet werden. Wollen wir den Taser oder wollen wir ihn nicht? Wir als CDU-Fraktion haben da eine ganz klare Auffassung: Wir wollen ausdrücklich die Polizei damit ausstatten, damit sie ein Einsatzmittel unterhalb der Schusswaffe erhält, um auf gefährliche Situationen besser reagieren zu können und um sich in der Konsequenz selbst zu schützen.

Mein letzter Satz: Ich will es noch einmal ganz deutlich sagen, dass die Koalition immer noch keine Entscheidung treffen kann oder will und die Polizisten mit ihren Problemen allein lässt, ist aus meiner Sicht eine totale Regierungsverweigerung. – Herzlichen Dank!

(Beifall CDU)

Bevor ich den nächsten Redner aufrufe, möchte ich hier auf unserer Zuschauertribüne ganz herzlich eine Gruppe der Deutschen Polizeigewerkschaft Bremen begrüßen. Seien Sie uns willkommen, besonders in dieser Debatte!

(Beifall)

Ich möchte die Gelegenheit nutzen, die restlichen Redezeiten bekanntzugeben. Die CDU hat noch 9:10 Minuten, die SPD 13:39 Minuten, Bündnis 90/Die Grünen noch 16:56 Minuten, DIE LINKE noch 18:53 Minuten, die FDP noch 15:53 Minuten, der Senat 20:53 Minuten, die Einzelabgeordneten jeweils 5 Minuten.

Als nächster Redner hat der Abgeordnete Jan Timke das Wort.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Wenn es einen Beweis dafür gibt, dass das Distanzelektroimpulsgerät – oder auch Taser genannt – eine sinnvolle und notwendige Ergänzung zu den bestehenden Einsatzmitteln bei der Polizei ist, dann hat ihn die Ortspolizeibehörde Bremerhaven mit ihrem zweijährigen Testlauf erbracht. Der 105-seitige Abschlussbericht zum Taser liegt nun vor und wurde in der Deputation für Inneres in der vergangenen Woche vorgestellt und kontrovers diskutiert und leider auch unterschiedlich bewertet. Diesem Bericht zufolge wurde das Distanzelektroimpulsgerät in den vergangenen 24 Monaten des Probelaufs insgesamt 48-mal konkret eingesetzt, indem es angedroht wurde, in fünf weiteren Fällen erfolgte der Distanzeinsatz, der in vier Fällen erfolgreich verlief.

Die schriftliche Auswertung zur Testphase macht aber auch deutlich, dass schon das bloße Mitführen des Tasers, sei er im Holser oder auch offensiv gezeigt, zu einer deeskalierenden Wirkung geführt hat. Erfolgreicher kann man ein Hilfsmittel der körperlichen Gewalt nicht beschreiben, meine Damen und Herren. Wenn schon das bloße Bei-sich-Tragen und nicht erst die Anwendung des Tasers dazu führt, dass eine für alle Beteiligten gefährliche Einsatzsituation beruhigt wird, dann wird es höchste Zeit, dass wir dieses erfolgreiche Einsatzmittel auch flächendeckend in Bremen und Bremerhaven einführen.

Nun könnte man meinen, der Beschaffung des Distanzelektroimpulsgerätes stünde nichts im Wege, wenn da nicht Bündnis 90/Die Grünen und DIE LINKE wäre. Sie haben in der letzten Sitzung der

Innendeputation Zweifel am Erfolg des Tasers geäußert. Bedauerlich ist, dass sich die SPD von ihren Koalitionspartnern bei der Frage der Einführung des Tasers ganz offensichtlich am Nasenring durch die politische Arena führen lässt. Mit fadenscheinigen Begründungen winden sich Bündnis 90/Die Grünen und DIE LINKE argumentativ wie zwei Weseraale in einem Eimer, um ihr ideologisch geprägtes Bild vom bösen Taser aufrechtzuerhalten.

Es ist ja auch nicht das erste Mal, meine Damen und Herren, dass sich die SPD um Innensenator Ulrich Mäurer ihren Koalitionspartnern beugen musste. Schon bei der Frage der Einführung von Fußfesseln für Straftäter und auch bei der gesetzlich festgeschriebenen Erweiterung der Telekommunikationsüberwachung waren es Bündnis 90/Die Grünen und DIE LINKE, die ihren Koalitionspartner ausbremsten. Da darf man sich schon einmal die Frage stellen, wer denn eigentlich das Innenressort leitet. Ist das noch Herr Mäurer oder schon einer der beiden kleinen Koalitionspartner der SPD?

Durch das Zaudern der Regierungskoalition gefährden SPD, Bündnis 90/Die Grünen und DIE LINKE nicht nur die Sicherheit und Gesundheit der Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten in Bremen und Bremerhaven, sondern auch die Gesundheit aller anderen Personen, die an der Einsatzsituation beteiligt sind. Darüber hinaus verunsichert der Regierungsstreit die Bevölkerung, die ja den falschen Eindruck gewinnen muss, der Polizei wolle man ein Mordwerkzeug in die Hand geben. Letztlich wird aber auch die gute Arbeit der Polizei durch die Bedenken von Bündnis 90/Die Grünen und DIE LINKE diskreditiert. Dabei gibt es keinen sachlichen Grund, die Einführung des Distanzelektroimpulsgerätes weiter hinauszuzögern.

Ich möchte noch einmal auf die Gewalt gegen Polizeibeamte hinweisen: Statistisch gesehen werden pro Tag in Bremen und Bremerhaven ein bis zwei Polizeibeamte Opfer von Übergriffen durch Rechtsbrecher, Tendenz steigend, meine Damen und Herren! Sie, liebe Koalitionäre, haben als politisch Verantwortliche eine Fürsorgepflicht gegenüber den Beamtinnen und Beamten im Polizeidienst, der Sie nicht nachkommen, wenn Sie weiterhin die Einführung des Tasers blockieren. Bei jedem zukünftig verletzten Polizeibeamten tragen Sie damit eine Mitschuld und das muss Ihnen bewusst werden.

Ich möchte zum Schluss meiner Rede noch einmal auf den Abschlussbericht der Ortspolizeibehörde

Bremerhaven zurückkommen, der ja auch die Lebenswirklichkeit im Einsatzdienst der Polizei deutlich macht, wenngleich diese Lebenswirklichkeit von DIE LINKE und Bündnis 90/Die Grünen gern negiert wird. In dem Abschlussbericht wird ausgeführt, dass bei vier erfolgten Polizeieinsätzen mit Taser-Androhung Personen mit einem Messer angetroffen wurden, bei einem weiteren Einsatz führte eine Person selbst ein als Taschenlampe getarntes Elektroimpulsgerät mit sich und weigerte sich, dieses abzulegen.

Jetzt frage ich Sie, meine Damen und Herren der Koalition, welches Hilfsmittel der körperlichen Gewalt hätten die Beamtinnen und Beamten denn anwenden sollen, wenn ihnen jemand mit einem Messer oder mit einem Elektroschocker entgegentritt und das Distanzelektroimpulsgerät nicht im Probelauf vorhanden gewesen wäre? Vielleicht die Schusswaffe, oder wäre es Ihnen sogar lieber gewesen, dass sich die eingesetzten Polizeibeamten zur Deeskalation der Situation selbst hätten tasern lassen? Beides, meine Damen und Herren, können doch keine ernsthaften Alternativen zur Lösung von bedrohlichen Einsatzsituationen sein.

(Glocke)

Ich komme zum Schluss, Frau Präsidentin!

Für mich ist daher ganz klar: Die Polizisten und Polizistinnen in Bremen und Bremerhaven, die tagtäglich ihre Gesundheit in Gefahr bringen, um unsere Sicherheit zu gewährleisten, müssen bestmöglich ausgestattet werden. Der Taser ist eine sinnvolle Ergänzung zu den bereits vorhandenen Führungs- und Einsatzmitteln der Polizei und deshalb muss die Koalition ihre Blockadehaltung endlich beenden und das Distanzelektroimpulsgerät flächendeckend im Einsatzdienst der Polizei einführen. Wir sind es den Polizeibeamten schuldig. – Vielen Dank!

Als nächster Redner hat der Abgeordnete Thomas Jürgewitz das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Unter den Parteien, die zum Grundgesetz stehen, dürfte die Ausstattung der notwendigen Verteidigung des Staates eigentlich nicht infrage stehen. Das gilt im Großen, wie zum Beispiel bei den bewaffneten Drohnen für die Bundeswehr, wie im Kleinen hier vor Ort, also bei dem Einsatz von Ta

sern durch die Polizei. Nachdem es nun zuvor einen aus unserer Sicht überflüssigen zweijährigen Testlauf gegeben hat, denn die Tasergeräte werden in anderen Ländern schon lange genutzt, möchte der Senator für Inneres diese Geräte nun bei der gesamten Bremer Polizei, also auch endlich hier in der Stadt Bremen selbst einführen. Einige hier im Hause, in dieser Volksfrontkoalition wollen das aber nicht. Warum?

Es liegt auf der Hand: Die Polizei könnte endlich gegen deren Fußvolk, deren Bodentruppen diese Geräte einsetzen. Die Antifa, die anderen staatsfinanzierten, aber den Staat bekämpfenden Demokratiefeinde unter Strom – ein Gedanke, aber ein sinnvoller, im Sinne des wehrhaften demokratischen Staates, in dem nur dieser und nicht linke Spinner und Chaoten und, ja, auch rechte Hooligans das Gewaltmonopol haben dürfen. Das hätte auch schon in Brokdorf, bei der Startbahn West, dem G-20-Gipfel in Hamburg, bei Oster- und Maidemonstrationen gewirkt, oder zu Silvester auf der Sielwallkreuzung. In diesem Sinne für den Taser, Weidmannsheil! – Danke!

Als nächster Redner hat der Abgeordnete Mustafa Öztürk das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der geltende Koalitionsvertrag enthält folgende Vereinbarung zu Distanzelektroimpulsgeräten, also meist Taser genannt, über die wir heute in der Aktuellen Stunde sprechen. In unserem rot-rot-grünen Koalitionsvertrag steht: „Wir stellen einen stets verhältnismäßigen Einsatz des Tasers durch die Polizei sicher. Eine Ausweitung seines Einsatzbereiches über die Spezialkräfte hinaus steht unter dem Vorbehalt der Befassung mit den Evaluationsergebnissen durch die parlamentarischen Gremien.“

Schon seit 2006 erlaubt das Bremische Polizeigesetz den Einsatz von Elektroimpulsgeräten, also den Tasern. Wie auch in anderen Bundesländern wurden damals jedoch lediglich die Spezialeinheiten der Polizei Bremen mit den Geräten ausgestattet. In den vergangenen fünf Jahren wurden die Geräte neunmal eingesetzt, zuletzt im Jahr 2018. Zwischen 2006 und 2014 war es zuvor zu elf Einsätzen gekommen, davon acht Suizidlagen.

Im Oktober 2018 startete die Ortspolizeibehörde Bremerhaven einen zweijährigen Probelauf, bei dem neun Geräte im Einsatz- und Streifendienst

eingesetzt wurden. Die dabei gemachten Erfahrungen werden aus Sicht der Ortspolizeibehörde Bremerhaven als überaus positiv bewertet. Deswegen erwähne ich kurz wesentliche Punkte aus der Evaluation.

Herausragend sei demnach insbesondere die präventive Wirkung des Tasers. Bereits das bloße Mitführen und Halten eines Tasers führe regelmäßig zu einer Verhaltensveränderung des polizeilichen Gegenübers beziehungsweise zu einer Entspannung der Einsatzlage noch vor einer formalen Androhung. In 48 Fällen sei der Einsatz des Tasers konkret angedroht worden. In acht Fällen habe das Gerät tatsächlich eingesetzt werden müssen. In einem Fall habe der Taser keine Wirkung erzielt, weil der Betroffene eine Motorradbekleidung mit Kunststoffprotektoren getragen habe, in allen anderen Fällen sei der Einsatz erfolgreich gewesen.

Der Taser entfalte eine hohe Wirkung bei gleichzeitig geringem Verletzungsrisiko, beispielsweise werde vermieden, dass für eine Festnahme mehrere Beamte sehr kraftintensiv auf das Gegenüber einwirken müssten. In keinem der Fälle seien jenseits von leichten Hautläsionen Auswirkungen auf den Herz-Kreislauf et cetera oder sonstige Schäden durch den elektrischen Strom oder die Pfeilelektroden des Tasers festgestellt worden.

Es habe keine Hinweise auf eine missbräuchliche Nutzung des Tasers gegeben, mit Ausnahme einer versehentlichen Auslösung durch einen nicht autorisierten Beamten in der Polizeiwache. Der hohe Bedarf sei durch eine Befragung aller Kräfte im Einsatz- und Streifendienst durch eine Gruppe Studierender bei einer Teilnahmequote von 75 Prozent bestätigt worden. 86 Prozent der Befragten gingen davon aus, dass die Gefahr, im Dienst verletzt zu werden, durch den Taser reduziert wird. Weit über 90 Prozent der Befragten würden die Einführung einer ständigen Verfügbarkeit des Tasers als Einsatzmittel begrüßen.

Gegenüber dem Pfefferspray, ja, hat der Taser durchaus den Vorteil, dass er gezielt auch in geschlossenen Räumen einsetzbar ist und umstehende Personen einschließlich der Polizeikräfte hierbei weniger gefährdet. Der Taser ist hingegen grundsätzlich ungeeignet, und das betone ich, wirklich ungeeignet zur Bewältigung von hochdynamischen oder unübersichtlichen Lagen wie beispielsweise Demonstrationen. Auch kann er den Einsatz der Pistole zur unmittelbaren Abwehr von