Protokoll der Sitzung vom 23.02.2022

Wir haben in den beiden Stadtgemeinden nahezu 20 000 Hunde. Die Bürgerschaft zahlt dafür einen hohen Preis, die Unterbringung dieser ganzen

Tiere ist sehr kostenintensiv. Gerade diese Praxis des einfachen Entsorgens, indem man die Tiere über den Zaun wirft oder anbindet, geht überhaupt nicht. Daher denke ich, dass wir mit der Einführung einer Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht die Hürden etwas erhöhen werden.

(Abgeordnete Sylvia Neumeyer [CDU]: Ja, mein Antrag!)

Ich werde in Kürze der Deputation für Inneres einen Vorschlag dazu machen, wie wir das organisieren, möglicherweise gemeinsam mit Niedersachsen, denn wir müssen auch das Thema der Steuer bedenken, dafür ist Finanzen federführend. Wir sind aber schon relativ weit, sodass wir einen ganz konkreten Vorschlag machen werden.

(Beifall Bündnis 90/Die Grünen)

Dann bin ich bei dem zweiten Komplex, der uns eher unter dem Aspekt Sicherheit tangiert. Ja, wir haben natürlich auch Probleme mit Beißvorfällen in unseren Stadtgemeinden. Wenn man sich die Zahlen von 2016 bis heute anschaut, hat sich die Zahl der gemeldeten Beißvorfälle nahezu verdoppelt. Das sind nun keine Kampfhunde, sondern das sind beliebte Schäferhunde und auch andere, kleine Hunde können beißen und das durchaus äußerst unangenehm.

Deswegen müssen wir uns natürlich die Frage stellen: Sind wir gut aufgestellt? Bei so vielen Tieren ist es wichtig, dass man ein vernünftiges, ausgewogenes Verhältnis zwischen den Menschen, die diese Tiere lieben, die sie zu Hause haben, und den anderen, die mit diesen Tieren konfrontiert sind, organisiert.

Es kommt darauf an, dass man einen vernünftigen Ausgleich findet. Deswegen würde ich gern auch mit Ihnen die Frage diskutieren, was passieren muss. Einige Bundesländer, insbesondere Niedersachsen, sind vorausgegangen und haben einen sogenannten Sachkundenachweis eingeführt. Für eine solche Idee habe ich durchaus sehr große Sympathien, weil die persönliche Eignung des Halters das A und O ist und dass man jedem Vollidioten einen Hund an die Hand geben kann, das kann es auch nicht sein.

(Beifall FDP)

Deswegen habe ich große Sympathien dafür, dass wir auch dieses Thema aufgreifen und uns der persönlichen Eignung widmen.

Dazu braucht man aber einen Vorlauf. Das kann man als Gesetzgeber nicht so einfach in den Raum werfen, sondern das bedarf einer Infrastruktur. Wer soll das machen? Wer kann diese Prüfung abnehmen? Unser Ordnungsamt mit Sicherheit nicht. Wir brauchen einen gesellschaftlichen Dialog darüber, wer bereit ist, sich daran zu beteiligen. Da muss man Ausbildungen organisieren, dafür muss man auch Stellen haben, die in der Lage sind, einen solchen Sachkundenachweis durchzuführen. Wir müssen uns auch mit den Fragen beschäftigen: Wie ist es mit Menschen, die schon seit zehn Jahren Hunde haben, mit denen nie etwas passiert ist? Mutet man denen auch zu, dass sie zum „TÜV“ gehen?

Das sind viele Fragen, die diskutiert werden müssen, aber in einem gesellschaftlichen Dialog. Da müssen wir uns also auch mit den verschiedensten Seiten auseinandersetzen, die das letztlich akzeptieren und organisieren müssen.

Das wäre mein zweiter Vorschlag, dass ich auch dazu in der Deputation für Inneres Vorschläge liefere, weil ich glaube, dass es auch hier im Hause eine breite Mehrheit dafür gibt, dass man dieses Thema angeht. Ich sage nicht, dass wir das ohne Infrastruktur von heute auf morgen umsetzen können. Dazu wird man Geld in die Hand nehmen müssen, da sollten wir uns keine Illusionen machen, aber ich denke, das ist der Weg. Wir müssen uns in der Tat darum kümmern.

Wir müssen uns natürlich auch darum kümmern, welche Tiere hier unterwegs sind. Es ist teilweise eine Illusion, zu glauben, wenn wir uns auf vier Rassen beschränken, haben wir das Problem gelöst. Ich glaube, man muss damit differenzierter umgehen und natürlich auch darauf schauen, ob man nicht hier und dort einen Wesenstest für Hunde einführt, die besonders auffällig sind. Das heißt, Sicherheit schafft man nicht dadurch, dass man einfach die Listen abschafft und sagt, dann ist das eben so, sondern so etwas bedarf auch einer breiten Debatte.

Wir müssen uns beide Aspekte anschauen. Auf der einen Seite die persönliche Eignung des Halters, wir müssen uns aber auch mit den Fragen beschäftigen, wer die Hunde züchtet und woher diese Hunde kommen. Das ist auch in Coronazeiten ein ganz großes Thema: Wie viele Tiere werden hier einfach importiert mit all den Problemen, die damit verbunden sind? Auch diese landen am Ende im Tierheim.

Wir müssen uns auch mit der Frage beschäftigen: Wie können wir die Sicherheit für die Bürgerinnen und Bürger verbessern? Dann sind wir beim Wesenstest für das einzelne Tier. Erst, wenn dass alles sortiert ist und alle finden, das haben wir gut gemacht, kann man alle weiteren Fragen klären. Was Sie aber vorschlagen, bedeutet das Kind mit dem Bade auszuschütten. Ich vermag Ihre Zielsetzung durchaus verstehen, aber wir müssen erst diese ersten zwei Schritte machen. Danach sollten wir das Ganze evaluieren und schauen: Haben wir mehr Sicherheit in Bremen und Bremerhaven organisiert? Dann können wir weitergehen.

In diesem Sinne ist Ihre Initiative nicht sinnlos, sondern wir werden mindestens die ersten beiden Aspekte aufgreifen und dazu in Kürze einen Vorschlag machen. – Danke sehr!

(Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP)

Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Nach den zwei Vorschlägen des Senators und dem Applaus der FDP-Fraktion frage ich die FDP-Fraktion, ob sie ihren Antrag noch aufrechterhalten will. – Das will sie!

Dann kommen wir jetzt zur Abstimmung.

Wer das Gesetz in erster Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen.

(Dafür FDP, Abgeordneter Peter Beck [BIW], Abge- ordneter Jan Timke [BIW])

Ich bitte um die Gegenprobe.

(Dagegen CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE)

Stimmenthaltungen?

Die Bürgerschaft (Landtag) lehnt das Gesetz in erster Lesung ab. Damit unterbleibt gemäß § 28 Absatz 1 der Geschäftsordnung jede weitere Lesung.

Meine Damen und Herren, interfraktionell wurde vereinbart, dass wir jetzt noch die Tagesordnungspunkte ohne Debatte behandeln.

Gesetz zur Änderung des Bremischen Tariftreue- und Vergabegesetzes – Ausweitung des Landesmindestlohns auf europaweite Vergabeverfahren Antrag der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen vom 14. Dezember 2021 (Drucksache 20/1283)

Die Bürgerschaft (Landtag) hat den Gesetzentwurf in ihrer 33. Sitzung am 26. Januar 2022 in erster Lesung beschlossen.

Wir kommen zur zweiten Lesung.

Die Beratung ist eröffnet.

Wortmeldungen liegen nicht vor.

Die Beratung ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Wer das Gesetz in zweiter Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen.

(Dafür SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE)

Ich bitte um die Gegenprobe.

(Dagegen CDU, FDP, Abgeordneter Peter Beck [BIW], Abgeordneter Jan Timke [BIW])

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt das Gesetz in zweiter Lesung.

Mantelgesetz zur Novellierung des Bremischen Naturschutz-, Jagd- und Wasserrechts Mitteilung des Senats vom 15. Februar 2022 (Drucksache 20/1346)

Wir kommen zur ersten Lesung.

Die Beratung ist eröffnet.

Wortmeldungen liegen nicht vor.

Die Beratung ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Wer das Gesetz in erster Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen.

(Dafür SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE, FDP)

Ich bitte um die Gegenprobe.

(Dagegen CDU, Abgeordneter Peter Beck [BIW], Abgeordneter Jan Timke [BIW])