Protokoll der Sitzung vom 23.02.2022

3. Gibt es Absprachen mit anderen Ländern bezüglich einer gemeinsamen Hundeausbildung; wenn nein, ist dies zukünftig geplant?

Die Anfrage wird beantwortet durch Staatsrat Bull.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1: Mit Inkrafttreten der Tierschutz-Hundeverordnung am 1. Januar 2022 ist es explizit untersagt, bei der Ausbildung, der Erziehung oder beim Training von Hunden Stachelhalsbänder oder andere für die Hunde schmerzhafte Mittel zu verwenden.

In Anbetracht dessen hat der Senator für Inneres angewiesen, das Diensthundewesen im Land Bremen zukünftig ohne den Einsatz dieser Halsbänder zu gewährleisten und zugleich eine konzeptionelle Anpassung des Diensthundewesens beauftragt, um

die Aus- und Fortbildung der Diensthunde grundlegend zu verändern.

Bis zur Umsetzung eines neuen Ausbildungskonzepts können die sogenannten Bestandshunde der Polizeien im Land Bremen in ihrer Eigenschaft als Schutzhund nur noch bedingt eingesetzt werden. Demnach werden die Diensthunde in Einsatzlagen mit gewalttätigen Auseinandersetzungen, in denen die Trieblage und das Stresslevel der Tiere sehr hoch sind und diese auf Hörzeichen kaum reagieren, zukünftig nicht mehr als Schutzhund eingesetzt werden, was auch unter Tierschutzgesichtspunkten notwendig ist.

Für die Spürhunde gibt es keine Einschränkungen.

Zu Frage 2: Die Diensthunde im Land Bremen haben sich in der Vergangenheit als sehr wertvolle Einsatzmittel erwiesen. Sie haben in verschiedensten Einsatzlagen und Einsatzbereichen die polizeiliche Aufgabenwahrnehmung unterstützt und gefördert. Dies betrifft sowohl die Fähigkeiten der Spürhunde bei der Suche nach zum Beispiel Rauschgift oder Sprengstoff als auch den beträchtlichen Einsatzwert der Schutzhunde beispielsweise bei gewalttätigen Auseinandersetzungen wie etwa beim Einsatz gegen gewaltbereite Anhänger rivalisierender Fußballvereine.

Die geänderte Rechtslage stellt die Polizeien im Land Bremen vor neue Herausforderungen, insbesondere hinsichtlich der bereits im Dienst befindlichen Hunde. Dies kann in einigen Einsatzlagen vorerst dazu führen, dass anstelle der Diensthunde ein erhöhter Kräfteeinsatz von Polizeibeamt:innen erforderlich ist.

Der Senator für Inneres hat eine konzeptionelle Anpassung des Diensthundewesens beauftragt, um die Aus- und Fortbildung der Diensthunde grundlegend zu verändern.

Zu Frage 3: Für die alternativen Aus- und Fortbildungskonzepte werden eine enge Abstimmung zwischen den diensthundeführenden Stellen in Deutschland beziehungsweise Kooperationen angestrebt. – So weit die Antwort des Senats!

Herr Abgeordneter, haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Eine kurze Nachfrage, Frau Präsidentin. Herr Staatsrat, Sie haben gesagt, es wird eine Lösung angestrebt. Wir haben in der letzten Sitzung der Deputation bereits

über das Thema gesprochen. Können Sie einen ungefähren Zeithorizont nennen, wann wir mit einem Lösungsvorschlag rechnen können?

Den Zeithorizont kann ich Ihnen leider noch nicht nennen. Wir werden in der Aufzucht vermutlich auf eine Kooperation mit Nordrhein-Westfalen (NRW) hinsteuern. Das Problem ist, dass Hunde angelernt werden – so ist es bisher immer erfolgt – und wir künftig Hunde selbst aufziehen wollen. Für die Bestandshunde, die namentlich Mika, Nanuk, Kiran, Hudson, Bongo und Jackson heißen, ist es gut, dass es eine duale Ausbildung gab, die können weiter als Sprengstoffhunde oder Rauschgiftspürhunde eingesetzt werden.

Herr Lenkeit, haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Herr Staatsrat, eine Nachfrage noch: Gehe ich recht in der Annahme, dass die Kooperation mit NRW angestrebt ist, weil die Polizeihundeausbildung in NRW bereits in der Vergangenheit ohne dieses Stachelhalsband erfolgte und man daher weiß, dass es auch ohne geht?

So weit die Behauptung von NRW. Wir müssen das prüfen, weil die Angaben widersprüchlich sind, aber es gibt Ansätze in NRW, Rheinland-Pfalz, aber auch in Österreich. Wir schauen uns das alles an.

Herr Staatsrat, eine Frage der Abgeordneten Christine Schnittker. – Bitte sehr!

Herr Staatsrat, ich könnte jetzt fragen, ob Sie die Namen der Hunde in Bremerhaven auch kennen, meine eigentliche Frage ist aber: Sie haben eben davon gesprochen, dass der Ausfall der Hunde – so bezeichne ich das jetzt einmal –bei der Polizei mehr Kräfte bündelt. Wir wissen alle, dass bei der Polizei in Bremen und Bremerhaven nicht so viele Kräfte vorhanden sind. Sind Sie in der Lage, dieses zu kompensieren, können Sie in der aktuellen Lage auf diese Hunde verzichten und das mit Menschen kompensieren?

Ja, wir können das kompensieren und nein, ich hätte die Namen aus Bremerhaven leider nicht gewusst.

Sie können das kompensieren?

Ja.

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor. – Ich bedanke mich für die Beantwortung.

Anfrage 2: Hilfsangebote für Polizeibeamtinnen, Polizeibeamte und Angehörige der Feuerwehren im Land Bremen Anfrage der Abgeordneten Birgit Bergmann, Lencke Wischhusen und Fraktion der FDP vom 20. Januar 2022

Bitte sehr, Frau Bergmann!

Wir fragen den Senat:

1. Welche regelhaften und welche situationsbedingten Unterstützungsmaßnahmen, zum Beispiel Möglichkeiten zum Abbau von Frustration, Gespräche, Supervision und so weiter, gibt es für Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte sowie Angehörige der Feuerwehren im Land Bremen nach Einsätzen in belastenden Situationen?

2. Weicht die aktuelle, insbesondere coronabedingte Belastungssituation der Einsatzkräfte von der durchschnittlichen Belastung ab? Wenn ja, wie wird das festgestellt oder gemessen und in welcher Weise schlägt sich dies in einer gegebenenfalls vermehrten Inanspruchnahme vorhandener Unterstützungsmaßnahmen nieder?

3. Hält der Senat das Angebot an Supervision, Resilienzberatungen, Reflexionsprozessen, das derzeit bei der Polizei und auch bei den Feuerwehren angeboten wird, für ausreichend oder gibt es Anzeichen für höhere Bedarfe beziehungsweise sind zusätzliche Angebote geplant?

Diese Anfrage wird beantwortet durch Staatsrat Olaf Bull.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1: In der Polizei Bremen können die Beschäftigen auf breit gefächerte Angebote des Psychologischen beziehungsweise Sozialen Dienstes sowie zur Krisenintervention auf die Polizeiseel

sorge und ein kollegiales Betreuungsteam zurückgreifen. Präventiv werden Seminare im Bereich der Stress- und Konfliktbewältigung angeboten.

Da die Ortspolizeibehörde Bremerhaven nicht über einen eigenen Psychologischen/Sozialen Dienst verfügt, unterstützt sie ihre Mitarbeitenden bei der Inanspruchnahme einer externen sozialen Fachberatung sowie der Traumaambulanz des Klinikums Reinkenheide. Weitere Unterstützung bieten eine ehrenamtliche Vertrauensstelle und ein kollegiales Betreuungsteam an.

Die genannten Angebote reichen von Hilfestellungen in Form von Aufklärung, Begleitung in Konfliktlagen, Einzel- oder Gruppengesprächen, Coachings, Vorgesetztenberatungen bis hin zu Maßnahmen mit supervisorischen Aspekten.

Bei der Feuerwehr Bremen steht den Bediensteten für die regelhaften und situationsbedingten Unterstützungsmaßnahmen ein sogenanntes Einsatznachsorgeteam zur Verfügung. Dieses Team setzt sich aus besonders geschulten Mitarbeitern zusammen und wird von einer psychosozialen Fachkraft geführt.

Die Feuerwehr Bremerhaven als kommunale Feuerwehr ist Bestandteil des Magistrats Bremerhaven. Dementsprechend greifen dort über die feuerwehrinternen Strukturen und Prozesse hinaus auch die in der Stadtverwaltung seit Jahren bestehenden und bewährten Präventionsinstrumente. Ergänzend stehen für die feuerwehrspezifischen Belange die dort angesiedelte Notfallseelsorge sowie ebenfalls die Traumaambulanz im Klinikum Reinkenheide zur Verfügung.

Zu Frage 2: Gradmesser für die aktuelle Belastungssituation der Einsatzkräfte ist die Anzahl der jeweiligen Anfragen und Inanspruchnahmen der vorhandenen Unterstützungsangebote. Eine vermehrte coronabedingte Inanspruchnahme kann nur für den Psychologischen/Sozialen und Polizeiärztlichen Dienst der Polizei Bremen festgestellt werden.

Bei den anderen Behörden gab es keine Hinweise auf ein vermehrtes Hilfeersuchen.

Zu Frage 3: Die breitgefächerten Unterstützungsangebote werden sowohl in der Polizei als auch in den Feuerwehren als ausreichend angesehen, da sich die etablierten Strukturen bewährt haben. Aufgrund der vermehrten Inanspruchnahme des

Psychologischen/Sozialen Dienstes der Polizei Bremen wurde hierfür aktuell eine weitere Psycholog:innenenstelle ausgeschrieben. Zusätzlich wird bei der Feuerwehr Bremerhaven der Aufbau eines kollegialen Betreuungsteams nach coronabedingt verzögerter Ausbildung der Beschäftigten kurzfristig wieder forciert.

Für alle Einsatzkräfte in Bremen wird aktuell im Rahmen eines Pilotprojekts als zusätzliches Angebot ein „reflexives Einsatztraining“ entwickelt. Das Projekt wird in kooperativer Zusammenarbeit zwischen dem Arbeiter-Samariter-Bund und dem Senator für Inneres mit den bremischen Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben sowie der Hochschule für Öffentliche Verwaltung durchgeführt.

In einer Schulungsausstellung sollen im Rahmen einer eintägigen Veranstaltung typische Einsatz- beziehungsweise Grenzsituationen dargestellt und psychologisch, ethisch und moralisch diskutiert und aufgearbeitet werden. Die Reflexion des eigenen Verhaltens steht hierbei im Vordergrund. Neben den berufsspezifischen Themen sollen die Teilnehmenden auch mit gesellschaftlichen Themen wie Sexismus und Rassismus konfrontiert werden.

Nach dieser Reflexionszeit erfolgt eine Regenerationszeit, in der die Teilnehmenden die psychischen Belastungen des zuvor Erlebten gemeinsam auf- und verarbeiten können. Diese Phase dient ausschließlich der mentalen Stärkung der Einsatzkräfte, um ihre Resilienz gezielt zu stärken und diese auf die berufsbedingten Belastungen vorzubereiten. – So weit die Antwort des Senats!

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor. Vielen Dank Herr Staatsrat!

Anfrage 3: Umgang mit E-Rechnungen in Bremen Anfrage der Abgeordneten Thore Schäck, Lencke Wischhusen und Fraktion der FDP vom 21. Januar 2022

Bitte sehr, Herr Abgeordneter, Sie haben das Wort.

Wir fragen den Senat:

1. Inwiefern und ab welchem Betrag müssen Kreditoren Bremens ihre Rechnung im E-Rechnungsformat einreichen?