Das wird in Zukunft eine sehr viel größere Rolle spielen, und da gibt es von der EU auch drei grundsätzliche Leitplanken. Erstens: Die Hochschulen sollen außerschulische Qualifikationen anerkennen und anrechnen, wenn es keinen wesentlichen Unterschied zu den Qualifikationen gibt, die in entsprechenden Studienleistungen erworben werden. Es geht also nicht nur um komplette Gleichwertigkeit, sondern auch um wesentliche Unterschiede. Das hat auch das Bremische Hochschulgesetz im Übrigen so übernommen.
Zweitens, das halte ich für sehr wesentlich: Die Beweislast über die Nichtanerkennung liegt bei den Hochschulen. Es geht nicht um eine spezifische Großzügigkeit der Hochschulen, sondern um ein Recht auf Anerkennung. Die Hochschulen müssen darlegen, warum eine bestimmte außerschulische Qualifikation nicht anrechnungsfähig ist.
Drittens, und das ist die Einschränkung: Die Hochschule verantwortet die von ihr erteilten Abschlüsse. Daher muss ein relevanter Teil der Qualifikation auch an der Hochschule erworben werden. Das halte ich auch für vollkommen nachvollziehbar.
Es gibt Regelungen, etwa in Rheinland-Pfalz, wo eine Berufspraxis ein Bachelorstudium komplett ersetzt. Das gilt aber nur, wenn danach ein Masterstudium aufgenommen wird. In der Gesundheitsministerkonferenz (GMK) hat sich demzufolge eine Faustregel herausgebildet, außerhochschulische Qualifikationen bis zur Hälfte der Studienleistung anzuerkennen. Das Hochschulgesetz in NRW zum Beispiel kennt keine spezifische Deckelung. Erforderlich ist, dass man sich konkret den akademischen Ausbildungsgrad ansieht und ermittelt, was genau von dem, was man da lernt, die altrechtlichen Hebammen nicht können, und das, was sie bereits können, muss man anerkennen und anrechnen.
Die akademische Hebammenausbildung, die jetzt die Norm ist, ist eine duale Ausbildung. Sie besteht zur Hälfte aus Praxiseinheiten, daher die Frage der Praxisanleitung, und zur Hälfte aus wissenschaftlichen Lerneinheiten. Dass Hebammen, die aus der Berufspraxis kommen, die praktische Hälfte der Ausbildung sowieso anerkannt bekommen, scheint
mir naheliegend. Zu klären ist, welchen Teil der wissenschaftlichen Hälfte sie noch absolvieren müssen und zu welchem Teil sie bereits über Qualifikationen und Wissen verfügen.
Vor dieser Aufgabe und Anerkennung können wir uns auch nicht wegducken. Diese Möglichkeit müssen wir eröffnen und das ist nicht nur eine Frage von Hebammen im Übrigen, sondern es wird uns auch bei der Pflegeausbildung entsprechend begegnen. Demzufolge brauchen wir dafür Lösungen.
Es wird natürlich auch um Geld gehen, das ist vollkommen klar. Wir können es aber auf keinen Fall auf die altrechtlichen Hebammen abwälzen, die die Möglichkeit einer weiteren beruflichen Qualifizierung und Berufsaufstieg brauchen und haben wollen. Ich halte das auch für sehr vertretbar. Das sind wir nicht nur den Hebammen schuldig, sondern allen weiteren Studienanfängerinnen und Studienanfängern in den verschiedenen Berufen. Diese Umstellung wird es hoffentlich mit Ihrer Unterstützung entsprechend geben. – Herzlichen Dank!
Im Übrigen nimmt die Bürgerschaft (Landtag) von dem Bericht des Ausschusses für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit, Drucksache 20/1321, Kenntnis.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir sind jetzt fast am Ende der Tagesordnung angekommen. Sehr geehrter Herr Staatsrat Stöß, nach meinem Kenntnisstand ist das heute hier Ihre letzte Sitzung. Sie werden uns verlassen, Sie haben einen anderen beruflichen Weg gewählt. Ich möchte mich bei Ihnen, auch im Namen des ganzen Hauses, bedanken. Sie haben immer durch Fachlichkeit geglänzt und sind immer über Parteigrenzen hinweg fair mit allen umgegangen. Dafür bedanke ich mich recht herzlich bei Ihnen und wünsche Ihnen alles Gute auf ihrem weiteren Weg.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, es ist 18:59 Uhr, fast eine Punktlandung. Wir werden keinen weiteren Tagesordnungspunkt mehr aufrufen.
Ich möchte noch einmal darauf hinweisen – nein, 17:59 Uhr – ich möchte nur noch einmal darauf hinweisen, dass bitte alle bis 18:45 Uhr das Haus verlassen haben, weil dann hier das Licht ausgeschaltet wird, damit draußen auch die ukrainischen Farben richtig zu sehen sind.