Das ist in der Tat etwas, das wir noch überlegen müssten. Das ist ja noch sehr am Anfang. Insofern kann ich Ihnen jetzt nicht sagen, wer das bei so einer Innovationsmaßnahme am Ende wirklich durchführt. Heute Morgen haben wir diskutiert, dass wir jetzt alles nutzen sollten, wo wir PV auf die Dächer, auf die Balkone oder jetzt auch bei solchen großen öffentlichen Flächen hinbekommen können. Wir stehen aber noch am Anfang des Prozesses.
Frau Senatorin, können Sie vielleicht zu diesem Zeitpunkt schon abschätzen, was beachtet werden muss, damit diese Überdachung der Autobahnen nicht die Hafenverkehre beeinflusst? Wir haben ja durchaus „high and heavy“, was auch über die Autobahn in unsere Häfen transportiert wird.
Wenn ich mir angucke, wie das gerade rund um Hamburg aussieht, dann schließt sich eine Hafenstadt und eine Überdachung von Autobahnen nicht aus. Das ist aber eine Frage, also, natürlich muss es für Lkw und Schwertransporte geeignet sein, das ist ganz klar. Das ist ja in der Frage 1 herausgekommen, noch sind die nicht marktreif entwickelt. Da sind verschiedene Punkte, die ganz sicherlich vor so einer Marktreife auch genau in dieser Hinsicht bedacht werden müssen.
Frau Senatorin, wenn ich in südlichen Ländern auf der Autobahn unterwegs bin, dann sehe ich auf Autobahnraststätten sehr häufig Solaranlagen und Solarparkanlagen. Können Sie sich vorstellen, in diese Prüfung miteinzubeziehen, ob so etwas nicht auch an Autobahnraststätten und entsprechend Autohöfen einzusetzen ist?
Können Sie sich vorstellen, dass Sie in so eine Prüfung auch die Überdachungsmöglichkeiten auf Autobahnraststätten und Autohöfen aufnehmen?
Ich glaube, dass auf Parkplätzen generell, nicht nur auf Autobahnparkplätzen, sondern auch auf Supermarktparkplätzen oder anderen Parkplätzen es sich deutlich anbietet, ganz klar. Auch da wird man gucken müssen – wir haben ja auch oft Parkplätze für Lkw –, dass das kompatibel ist, aber ich kann mir vorstellen, dass das durchaus einfacher zu realisieren ist als auf den Autobahnflächen selbst. Wenn wir mit dem Bund reden, und ich habe demnächst auch ein Gespräch mit der Autobahn GmbH, werde ich das ansprechen.
Anfrage 2: Digitale Barrierefreiheit und mehrsprachiger Webauftritt der Job-center im Land Bremen Anfrage der Abgeordneten Birgitt Pfeiffer, Jasmina Heritani, Mustafa Güngör und Fraktion der SPD vom 17. Februar 2022
1. Wie bewertet der Senat die Wichtigkeit barrierefreier Informationen auf den Webseiten der Jobcenter Bremen und Bremerhaven und inwieweit hat der Senat Kenntnis, ob die Jobcenter in beiden Kommunen über eine entsprechende Erklärung zur
2. Wie bewertet der Senat die Notwendigkeit eines mehrsprachigen beziehungsweise leicht verständlichen Webangebotes der Jobcenter Bremen und Bremerhaven, damit alle Bürger:innen – unabhängig von etwaigen Sprachbarrieren – Informationen, Anträge, Ausfüllhilfen et cetera auf der Website der Jobcenter einholen können?
3. Inwieweit kann bezüglich des mehrsprachigen Angebots die Website des Jobcenters Dortmund nach Einschätzung des Senats als Vorbild für die Jobcenter des Landes Bremen dienen?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:
Zu Frage 1: Der Senat hält ein hohes Maß an Barrierefreiheit auf den Webseiten der Jobcenter im Land Bremen für wesentlich, um Benachteiligungen von arbeitsuchenden Menschen mit Behinderungen abzubauen sowie ihre volle, wirksame, gleichberechtigte und selbstbestimmte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu gewährleisten.
Das Jobcenter Bremen bietet bereits eine barrierefreie Website nach den Web Content Accessibility Guidelines an. Einige Inhalte erfüllen jedoch gegenwärtig noch nicht die Anforderungen an eine vollständige Barrierefreiheit. So sind nicht alle PDF-Dokumente barrierefrei und Bilddateien sind nicht mit einer separaten Audio-Datei hinterlegt. Das Jobcenter Bremen wird diese Aspekte im Rahmen der turnusmäßigen Aktualisierungen in 2022 überarbeiten und barrierefrei gestalten.
Der Webauftritt des Jobcenters Bremerhaven ist noch nicht barrierefrei gestaltet und verfügt bisher nicht über eine entsprechende Erklärung. Die technische Umsetzung von Barrierefreiheit ist bis Ende 2022 vorgesehen.
Zu den Fragen 2 und 3: Wegen inhaltlicher Nähe werden die Antworten auf die Fragen 2 und 3 zusammengefasst:
Angesichts des hohen Anteils von Menschen mit ausländischer Staatsangehörigkeit im Leistungsbezug nach SGB II hält der Senat die Bereitstellung eines mehrsprachigen und leicht verständlichen
Webangebots in den Jobcentern für wichtig. Hierbei kann die Website des Jobcenters Dortmund ein Vorbild für die Jobcenter im Lande Bremen sein, wobei Unterschiede bei Menüführung, Corporate Design und vor allem der Auswahl der benötigten Fremdsprachen bestehen. Die Entscheidung über die konkrete Ausgestaltung der Webangebote treffen die jeweiligen Jobcenter in dezentraler Verantwortung.
Das Jobcenter Bremen wird bis Ende 2022 prüfen, ob und unter welchen Voraussetzungen ein mehrsprachiges Webangebot realisierbar ist. Überdies wird es Mehrsprachigkeit und leichte Verständlichkeit bei der Entwicklung der aktuell geplanten Jobcenter-App für mobile Geräte berücksichtigen.
Im Rahmen der ständigen Weiterentwicklung seines Webauftrittes legt das Jobcenter Bremerhaven den Schwerpunkt auf Inhalte in einfacher und leicht verständlicher Sprache. Ziel ist eine gute Verständlichkeit für Menschen mit Sprachbarrieren oder geringen Deutschkenntnissen. Eine Mehrsprachigkeit der Website wird bis Ende 2022 geprüft.
Die Webauftritte der Jobcenter bieten erste Informationen zum Beispiel über Kontaktdaten der Häuser oder die Art der zur Verfügung stehenden Leistungen. Sie ersetzen nicht die individuelle Beratung durch die Jobcenter. Hierbei stehen den Kund:innen bedarfsweise Sprachmittler:innen und Dolmetscher:innen zur Verfügung. – So weit die Antwort des Senats!
Das Bremische Behindertengleichstellungsgesetz schreibt vor, dass öffentliche Stellen, und das sind die beiden Jobcenter, digitale Auftritte und Angebote barrierefrei gestalten müssen und die Erklärung zur Barrierefreiheit ist da ein sehr wichtiger Bestandteil, weil sie Menschen mit Behinderungen Orientierung gibt darüber, was hat diese Website schon an Barrierefreiheit und was nicht, und welche Alternativen gibt es. Sie haben gesagt, beim Jobcenter Bremerhaven gebe es noch keine Erklärung zur Barrierefreiheit, ich habe Sie beim Jobcenter Bremen auch noch nicht gefunden. Was können Sie tun, um das abzustellen? Das wäre eine sehr wichtige Hilfe.
das Bundesgesetz. Es ist aber richtig: Die Erklärungen zur Barrierefreiheit finden wir auf den Websites beider Jobcenter nicht. Wir haben das entsprechend angesprochen und werden das natürlich auch in den Trägerversammlungen thematisieren. Sie wissen, die Trägerversammlungen sind unterschiedlich in Bremen und Bremerhaven. Beide Jobcenter haben uns allerdings angekündigt, diese Mängel im laufenden Jahr zu beseitigen, insbesondere die Frage der Erklärung.
Habe ich. Das ist schön, je schneller, desto besser. Wir haben es mit einer Situation zu tun, dass die Jobcenter, zumindest das Bremer Jobcenter, die Kundensteuerung umgestellt hat. Man kann nicht einfach vorbeikommen und sofort beraten werden, sondern es wird sehr darauf verwiesen, sich online anzumelden, gegebenenfalls auch online Anträge zu stellen. Ich weiß nicht, ob Sie einmal versucht haben, sich dadurch zu klicken, ich fand das ziemlich aufwändig und habe gedacht, wenn ich einen nichtdeutschen Hintergrund hätte oder eine Behinderung, würde mir das sehr schwer fallen. Insofern meine Frage an Sie: Teilen Sie meine Einschätzung, dass da noch ein bisschen Luft nach oben ist?
Ich teile Ihre Einschätzung, dass wir kontinuierlich optimieren müssen. Dazu sind wir aber auch in permanentem Dialog im Rahmen der Trägerversammlung und auch im Rahmen der regelmäßigen Jour fixes, die mit den Jobcentern stattfinden, um genau hier herauszufinden: Wo sind noch Optimierungsmöglichkeiten, und da entsprechend ranzugehen?
Habe ich noch. Da könnte es tatsächlich hilfreich sein, wenn die entsprechende Stelle beim Landesbehindertenbeauftragten die beiden Jobcenter in die Prüfung nimmt. Das machen die regelmäßig und daraus ergeben sich wichtige Hinweise. Das aber nur sozusagen als – –. Ich entnehme ihrem Nicken, dem würden Sie nichts entgegensetzen.
Noch eine letzte Frage: Sie schreiben, wenn ich das richtig verstanden habe, dass die Mehrsprachigkeit der Website bis Ende 2022 geprüft werden soll. Heißt das, geprüft, ob das sinnvoll ist? Das heißt,
die Notwendigkeit als solche wird geprüft, oder eine technische Umsetzung wird geprüft? Was genau meint das?
Ich hatte schon gesagt, grundsätzlich geht es jetzt erstmal – –. Das Jobcenter Bremen arbeitet an einer App, weil wir festgestellt haben, dass viele der Kunden besonders gut mit den mobilen Geräten umgehen können und das gewohnt sind und da möchte man versuchen, die auch mehrsprachig abzuholen. Das ist, glaube ich, ein guter und richtiger Weg.
Tatsächlich ist es immer eine Frage – –. Es können nicht alle Dinge mehrsprachig sein, einige Dinge müssen laut Gesetz auf Deutsch sein, gerade die formalrechtlichen Thematiken und dann ist das immer eine Abwägung zwischen Barrierefreiheit, formaler Korrektheit und Mehrsprachigkeit. Das ist ein komplexer Prozess, in den wir intensiv eingebunden sind, das setzen wir regelmäßig auf die Tagesordnung der Trägerversammlung, und, wie ich eben schon sagte, auch in den Jour fixes diskutieren wir diesen Punkt sehr intensiv. Es wird immer ein Kompromiss sein zwischen formaler Korrektheit, Mehrsprachigkeit und leichter Sprache. Ich glaube aber, dass wir da insgesamt ein hohes Bewusstsein bei den Jobcentern haben, dass das notwendig ist. Man hat uns gegenüber auch ganz klar die Signale geäußert, hieran intensiv zu arbeiten und das zu optimieren.
Anfrage 3: Zukunft der Hundeausbildung und Interimslösung für Polizeibeamte Anfrage der Abgeordneten Birgit Bergmann, Lencke Wischhusen und Fraktion der FDP vom 17. Februar 2022
1. Wie ist der aktuelle Gesprächs-/Verhandlungsstand mit den anderen Bundesländern, beziehungsweise den Ländern im Nordverbund zur Neugestaltung der Hundeausbildung und -aufzucht und welche weiteren Gesprächspartner werden gegebenenfalls mit in den Dialog einbezogen, wie zum Beispiel die private Wirtschaft, die im Securitybereich ebenfalls Schutzhunde einsetzt?
2. Was bedeutet die aktuelle Entwicklung für den Personalbedarf in entsprechenden Einsatzlagen, woher wird zusätzliches Personal genommen, das den Hundeeinsatz vorerst kompensieren soll und was kostet dieser Mehrbedarf?
3. Was geschieht mit den Bestandshunden bei der Polizei und in anderen Feldern konkret? Werden diese einer anderen Aufgabe zugeführt oder in den Ruhestand versetzt?
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, bevor ich zu der Beantwortung der Anfrage komme: Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass der Senat in der letzten Sitzung eine Große Anfrage der CDU-Fraktion zu diesem Thema beschlossen hat. Die Antworten, die ich heute für den Senat geben werde, sind identisch mit dem, was auch in der Antwort für die CDUFraktion steht. Das nur zur Klarstellung. Nicht, dass Sie überrascht sind.