Protokoll der Sitzung vom 23.03.2022

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, bevor ich zu der Beantwortung der Anfrage komme: Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass der Senat in der letzten Sitzung eine Große Anfrage der CDU-Fraktion zu diesem Thema beschlossen hat. Die Antworten, die ich heute für den Senat geben werde, sind identisch mit dem, was auch in der Antwort für die CDUFraktion steht. Das nur zur Klarstellung. Nicht, dass Sie überrascht sind.

Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1: Die Frage wurde anlässlich der Großen Anfrage der Fraktion der CDU vom 22. März 2022 in der Mitteilung des Senats vom 22. März 2022 wie folgt beantwortet:

Die Polizei Bremen ist in dem Arbeitskreis der diensthundehaltenden Verwaltungen von Bund und Ländern vertreten. Dieser setzt sich zusammen aus Vertretern der Landespolizeien, der Bundespolizei, des Zolls und der Bundeswehr und dient dem regelmäßigen Erfahrungsaustausch. Die dort vertretenen unterschiedlichen Kompetenzen werden im Rahmen der Neugestaltung der Diensthundeausbildung genutzt.

Ein fachlicher Austausch mit diensthundehaltenden Vereinen oder privatwirtschaftlichen Organisationen ist im Rahmen der Neugestaltung der Diensthundeausbildung beabsichtigt.

Zu Frage 2: Die Frage wurde anlässlich der Großen Anfrage der Fraktion der CDU wie folgt beantwortet:

Bis zur Umsetzung eines neuen Ausbildungskonzepts kann es in einigen Einsatzlagen dazu führen, dass ein erhöhter Kräfteeinsatz von Polizeibeamt:innen erforderlich ist, um die polizeiliche Aufgabenerfüllung sicherzustellen. Erforderlichenfalls

wird jeweils anlassbezogen der Einsatz zusätzlicher Führungs- und Einsatzmittel, beispielsweise Hamburger Gitter, Sichtschutzzäune, geprüft.

Inwieweit hierdurch zusätzliche Mehrbedarfe entstehen, wird in Abhängigkeit der jeweiligen Einsatzlage zu bewerten sein und kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht verlässlich beurteilt werden.

Zu Frage 3: Die Frage wurde anlässlich der Großen Anfrage der Fraktion der CDU wie folgt beantwortet:

Die Polizei Bremen verfügt über sogenannte Dualhunde. Das bedeutet, dass diese Diensthunde als Schutzhunde ausgebildet werden und anschließend eine Spezialisierung zum Rauschgiftspürhund, Sprengstoffspürhund, Banknotenspürhund oder Brandmittelspürhund erhalten.

Bis zur Umsetzung eines neuen Ausbildungskonzepts kann ein Teil der sogenannten Bestandshunde der Polizeien im Lande Bremen in ihrer Eigenschaft als Schutzhund nur noch bedingt eingesetzt werden. Demnach werden die Diensthunde in Einsatzlagen mit gewalttätigen Auseinandersetzungen, in denen die Trieblage und der Stresslevel der Tiere sehr hoch sind und diese auf Hörzeichen kaum reagieren, zukünftig nicht mehr als Schutzhund eingesetzt. Der Einsatz der Bestandshunde in ihrer Eigenschaft als Schutzhund beschränkt sich aktuell auf das Stöbern und die Fährtenarbeit.

Die Schutzhunde der Ortspolizeibehörde Bremerhaven sind keine Dualhunde. – So weit die Antwort des Senats!

Herr Abgeordneter, haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Ja, die habe ich. Vielen Dank, Herr Senator, für die Beantwortung der Fragen. Was mir noch nicht ganz klargeworden ist, ist die Beantwortung des zweiten Teils der Frage zwei, wo es um die Frage geht, woher das zusätzliche Personal genommen wird, beziehungsweise mit was für Kosten, auch für den Mehrbedarf, zu rechnen ist. Können Sie dazu nochmal einen Satz sagen?

Ja. Ich halte diese Debatte für völlig an den Haaren herbeigezogen, um es deutlich zu sagen. Die wenigen Hunde, die wir im Einsatz haben, und die wenigen Situationen, in denen das überhaupt relevant wird, sind nicht das Thema. Wir haben hier eine ganz klare Rechtslage,

über die wir nicht diskutieren müssen. Es ist der Bundesrat gewesen, der auf Antrag von Bayern beschlossen hat, dass zukünftig Stachelhalsbänder nicht mehr einzusetzen sind. Die CDU-Ministerin Glöckner, damals noch Landwirtschaftsministerin, hat dieses verkündet und damit ist die Rechtslage eindeutig.

Das heißt, zukünftig wir es das nicht mehr geben und deshalb müssen wir die Ausbildung so umstellen, wie das bereits einige andere Länder gemacht haben. Das ist keine Jahrhundertaufgabe, man muss sich nur um geeignete Tiere kümmern. Auch ich habe die Vorstellung, wenn die Hunde eingesetzt werden, muss man sie kontrollieren, man muss sich darauf verlassen können, dass sie – –. Also wenn es in schwierigen Situationen dazu kommt, dass dann die Hunde das auch machen, was man ihnen sagt. Ich habe, wie gesagt, Probleme damit, wenn ich weiß, dass Hunde nur unter massiver Einwirkung von Gewalt von ihren Opfern ablassen. Das geht überhaupt nicht. Wir sind große Anhänger des Einsatzes von Hunden, sie sind vielseitig begabt und deswegen haben wir auch diese duale Ausbildung. Das heißt, sie haben viele Kompetenzen, dafür brauchen wir sie; aber die wenigen Einsätze bei Einsatzlagen, die kann man auch anders lösen.

(Beifall Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE)

Herr Abgeordneter, haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Noch einmal zur Konkretisierung: Ich nehme jetzt mit, dass der Ausfall dieser Hunde weder auf der Personal- noch auf der Kostenseite so sehr ins Gewicht fällt, dass man da großartig etwas kompensieren müsste.

Davon können Sie ausgehen.

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor. – Ich bedanke mich für die Beantwortung.

Anfrage 4: #wirwerdenlaut – Schüler- und Schülerrinnenproteste in Bremen Anfrage der Abgeordneten Prof. Dr. Hauke Hilz, Lencke Wischhusen und Fraktion der FDP vom 17. Februar 2022

Bitte sehr, Herr Kollege, Sie haben das Wort.

Wir fragen den Senat:

1. Wurden die Forderungen der Schülerinnen und Schüler, die sich bundesweit unter #wirwerdenlaut geäußert haben, auch im Land Bremen an den Senat herangetragen?

2. Wenn ja, welche Forderungen sind das und wie bewertet der Senat den vorgelegten Forderungskatalog?

3. Wie bewertet der Senat die bundesweite Protestaktion der Schülerinnen und Schüler inhaltlich und welche Punkte werden in das zukünftige Pandemiemanagement einfließen?

Die Anfrage wird beantwortet durch Senatorin Sascha Karolin Aulepp.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, sehr geehrter Herr Professor Hilz, für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1: Unter dem Hashtag #wirwerdenlaut hat der Initiator, ein Abiturient und Schülersprecher aus Berlin, über die sozialen Medien einen Brief geteilt, der sich schnell weiterverbreitete und von mehr als 100 Schüler:innensprecher:innen bundesweit unterzeichnet wurde. Der Brief wurde an zahlreiche Behörden in den Bundesländern verschickt. In Bremen wurden die unter diesem Hashtag verbreiteten Inhalte durch verschiedene Senatsressorts wahrgenommen.

Zu Frage 2: Die Unterzeichnenden fordern unter anderem einen ehrlichen und öffentlichen Diskurs, der mit ihnen statt über sie geführt werden solle. Sie mahnen die bundesweite Umsetzung der vom RKI empfohlenen S3-Leitlinie – Luftfilter, kostenlose FFP2-Masken, kleinere Lerngruppen, mehr Angebote für die Notbetreuung, angemessene Quarantänemaßnahmen – an, dazu PCR-Pooltestungen sowie hochwertige Schnelltests an allen Schulen.

Im Hinblick auf schulische Bildung fehle es nach wie vor an Ausstattung aller Schüler:innen mit digitalen Endgeräten, das pädagogische Personal sei digital noch nicht genügend geschult. Den Unterzeichnenden geht es um eine, wie sie sagen, Bildungspflicht statt einer Präsenzpflicht. Zudem fehle es an Informationen über Infektionen in Lerngruppen in Echtzeit für Eltern, Lehrkräfte und

Schüler:innen. Für die Bewältigung der Pandemiefolgen bestehe darüber hinaus Bedarf an mehr pädagogischem und schulpsychologischem Personal.

Gefordert wird zuletzt eine deutliche Entlastung für die Abschlussjahrgänge, da diese nun bereits gut zwei Jahre unter pandemiebedingten Einschränkungen lernten; hier nennt die Petition die Anpassung der Abschlussnoten, die Schwerpunktsetzung in den Lehrplänen, die Schaffung von Möglichkeiten von Ersatzprüfungsleistungen, dezentrale Prüfungsaufgaben.

Der Senat stellt fest, dass in Bremen schon viele der erhobenen Forderungen erfüllt sind. Die Senatorin für Kinder und Bildung führt regelmäßig Gespräche mit den Schüler:innenvertreter:innen, um sich über die Wünsche und Sorgen der Schüler:innen auszutauschen. Alle Bremer Schulen wurden mit Luftfiltern ausgestattet; die Schulen halten für Schüler:innen medizinische Masken bereit. Die Schüler:innen des Landes Bremen wurden flächendeckend mit mobilen Endgeräten ausgestattet. Das Personal hat sich zudem mit Übergabe der iPads für Lehrkräfte zu Fortbildungen in diesem Bereich verpflichtet. Auch über itslearning steht eine Vielzahl von Fortbildungsmöglichkeiten, unter anderem als Erklärvideos, zur Verfügung.

PCR-Pooltestungen wurden zu Beginn dieses Schuljahres an den Grundschulen durchgeführt und haben sich aus logistischen Gründen nicht als hilfreich erwiesen. In Bremen werden alle Schüler:innen dreimal pro Woche mit hochwertigen Schnelltests getestet, um die Pandemieentwicklung an Schulen aufmerksam zu verfolgen und begleiten zu können. Durch das Corona-Aufholprogramm „Schüler:innen stärken“ haben Schulen die Möglichkeit, passgenaue zusätzliche Angebote für ihre Schüler:innenschaft zu realisieren.

Wie in den beiden vergangenen Schuljahren werden auch in Bremen – im Rahmen der von der Kultusministerkonferenz gefassten Beschlüsse zur Coronapandemie – kompensatorische Maßnahmen im Hinblick auf die Abschlussprüfungen eingesetzt: Sowohl für die zentralen Abschlussprüfungen der Sekundarstufe I, darunter die einfache Berufsbildungsreife, die erweiterte Berufsbildungsreife und der mittlere Schulabschluss, wie auch für die Abiturprüfungen gibt es in allen schriftlichen Prüfungsfächern einen Zeitzuschlag von 30 Minuten. Darüber hinaus ist im Fach Mathematik für alle Prüfungen eine erweitere Aufgabenauswahl durch die Lehrkräfte vorgesehen, die die unterrichtliche Situation während der Pandemie berücksichtigt. In

der Abiturprüfung der drei naturwissenschaftlichen Fächer Biologie, Chemie und Physik erfolgt in diesem Durchgang eine zusätzliche Eingrenzung der Prüfungsthemen.

Die Lehrkräfte werden fachlich seit Beginn der Pandemie durch die Senatorin für Kinder und Bildung unterstützt, um den für die Prüfungen erforderlichen Unterrichtsstoff passgenau vorzubereiten. Dies hat sich in den beiden letzten Durchgängen bereits bewährt, was sich an den guten Prüfungsergebnissen gezeigt hat. Ebenfalls bewährt hat sich die für Bremer Prüflinge bestehende Möglichkeit – unabhängig vom Abschluss – kostenfrei an Vorbereitungskursen durch Chancenwerk e. V. teilzunehmen.

Zur Frage der Aussetzung der Präsenzpflicht vertritt der Senat die Auffassung, dass die Präsenzbeschulung ein Primat ist, an dem so weit wie irgend möglich festgehalten wird. Es hat sich in den vergangenen Jahren deutlich gezeigt, dass die Distanzbeschulung bei vielen Kindern und Jugendlichen zu Lernrückständen und zu zum Teil gravierenden gesundheitlichen, psychischen und körperlichen Problemen geführt hat. Der Senat ist sich bewusst, dass zur langfristigen Bewältigung der Pandemiefolgen auch im schulischen Bereich weitere Anstrengungen erforderlich sind, auch im Hinblick auf den Bedarf an mehr pädagogischem und schulpsychologischem Bedarf.

Zu Frage 3: Dass sich Schüler:innen für ihre Belange einsetzen und politisch aktiv werden, bewertet der Senat grundsätzlich positiv. Die Initiative sucht den Dialog und beschränkt sich nicht nur auf Protestaktionen, auch dies ist im Sinne einer gelebten Demokratie zu begrüßen. Vor dem Hintergrund, sich dem direkten Diskurs mit Schüler:innen zu stellen, haben der Bürgermeister und Präsident des Senats und die Senatorin für Kinder und Bildung am 3. März 2022 mit Schüler:innen im Rahmen der Veranstaltungsreihe „Mit dem Bürgermeister im Gespräch“ diskutiert. Die Senatorin für Kinder und Bildung bezieht die Anregungen, Forderungen und Wünsche, die in ihren Gesprächen mit den Schüler:innen und ihren Vertretungen thematisiert werden, in die jeweilige Entscheidungsfindung mit ein. – So weit die Antwort des Senats!

Herr Kollege, haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Nein. Vielen Dank, Frau Senatorin, für diese ausführliche Beantwortung von nur drei Fragen.

Zusatzfragen liegen nicht vor. – Ich bedanke mich für die Beantwortung!

Anfrage 5: Wie begegnet der Senat den Belastungen und dem nachgewiesenen Verlust an Politikvertrauen bei Familien, Frauen und sozioökonomisch schlechter Gestellten im Land Bremen? Anfrage der Abgeordneten Lencke Wischhusen und Fraktion der FDP vom 17. Februar 2022

Bitte sehr, Frau Kollegin!

Wir fragen den Senat:

1. Wie bewertet der Senat die Ergebnisse der von Sonja Bastin und Kai Unzicker in der Fachzeitschrift für Evangelische Jugendhilfe 1/2022 vorgelegten Studie „Belastungen und Politikvertrauen während der Coronapandemie nach Familienkontext“ und dabei insbesondere die Tatsache, dass bei Familien, hier gerade bei Müttern und sozioökonomisch schlechter Gestellten geringeres Vertrauen beziehungsweise die größten Vertrauensverluste bei der Entwicklung ihres politischen Vertrauens zu verzeichnen sind?

2. Welche gesamtgesellschaftlichen Risiken resultieren nach Ansicht des Senats aus diesem Befund und welche Maßnahmen sieht er als geeignet an, das verlorene Vertrauen in Politik und demokratische Strukturen wiederherzustellen?