Protokoll der Sitzung vom 23.03.2022

hat mich das durchaus beeindruckt, weil das eine neue Qualität in der Auseinandersetzung ist. Das muss man anerkennen und ich hoffe sehr, dass wir das mit massivem Druck auch weiterverfolgen. Wenn man weiß, welche Retraditionalisierung durch die Krise stattfindet, dann darf man sich nicht wundern, dass man wieder fatale Wirkungen auf Frauen und Kinder zu verzeichnen hat.

Es ist aber auch wirklich wichtig, sich die Aufgabenteilung zwischen der ZGF und dem Senat klar zu machen. Die ZGF agiert, so nennt der Bericht es zutreffend, sie ist Impulsgeberin, Wächterin und Akteurin und sie analysiert und weist auf Defizite hin. Sie schafft Kompetenzen für verschiedene Politikbereiche und sie entwickelt auch Modellprojekte. Ja, es gibt eine ganze Menge an Sachen, die ich mir vorstellen kann, von der Wissenschaft bis hin zur Stadtentwicklung und so weiter, die da auch Platz haben, allerdings sind die Ressourcen endlich. Das Einbringen in die Fläche, die Umsetzung von Geschlechtergerechtigkeit, das muss der Senat machen und das müssten auch wir als Gesellschaft hinbekommen. Das ist der kritische Punkt.

Die ZGF ist keine Institution, in die man die Frauenpolitik auf die Schnelle delegiert. Das ist netterweise und wirklich richtigerweise festgestellt auch

nicht das Frauenressort. Dann könnte ich mir ganz andere Budgets vorstellen!

(Zuruf)

Durchgriffsrechte auf andere Ressorts fände ich mal angenehmen, aber wir müssen überfraktionell, ressortübergreifend, intensiv zusammenarbeiten und darauf sind wir auch massiv angewiesen, sonst klappt das nicht. Die Umsetzung der Istanbulkonvention ist übrigens ein Beispiel, von dem ich finde, dass wir das gut hinbekommen.

(Beifall Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE)

Das ist ein Roll-out, dafür hat die ZGF übrigens lange gekämpft, das muss man auch sagen. Jetzt haben wir aber einen Aktionsplan, der im Haushalt verankert und mit sehr guten Maßnahmen ausgestattet ist. Ich hoffe, wir bekommen das auch weiterentwickelt.

Das Nächste wird natürlich der Arbeitsmarkt sein. Das ist hier benannt worden, wie es da inzwischen aussieht beziehungsweise immer noch aussieht. Wir brauchen dringend die Entgeltgleichheit, wir brauchen endlich die Bearbeitung von diesem kritischen Dreieck aus Rollenverteilung, Erwerbslücke und Betreuungslücke. Es ist wirklich erschütternd, wie wenig wir weitergekommen sind. Die Standards zur Randbetreuung und so weiter, die drücken uns nach wie vor, und ich kann das mit Blick auf den Pflege- und Krankenhausbereich nur unterstreichen.

Die Arbeit der ZGF ist so bedeutsam, weil es augenscheinlich so leicht ist, in Sachen Gleichstellung mit so wenig zufrieden zu sein. Es gibt immer gute Gründe, warum man nicht erwarten kann, dass Bremen das vielleicht nicht so gut hinbekommt: wegen der Sozialstruktur, der Beschäftigungsstruktur, wegen der Armutsquote und so weiter. Mit all diesen Faktoren könnte man aber auch sehr gut begründen, warum es normal ist, dass Bremen eine höhere Impflücke hat als andere Bundesländer. Das haben wir aber auch hinbekommen. Weil der Senat das, das möchte ich ganz klar sagen, zusammen mit vielen anderen zielgerichtet und kooperativ umgesetzt hat, weil er eigene Mittel zur Verfügung gestellt hat und weil es einen Ansporn gab, diese Mission gemeinsam zu erfüllen und hinzukriegen. Das ist auch gelungen. Machen wir das doch mit der Gleichstellung genauso. Das wäre die Haltung, die ich gern verankert hätte.

(Beifall Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE). Akzeptieren wir das. Wir müssen die Erwerbsbeteiligung, den Gender-Pay-Gap, die Randzeiten, die Alleinerziehenden mit derselben Haltung gemeinsam so zurechtrücken, wie wir das gern hätten. Da gibt es übrigens genügend Anlass, das zu tun, und das fordert im Grunde auch die ZGF von uns. Daher möchte ich mich und auch im Namen von meinem Ressort sehr ausdrücklich bei Frau Wilhelm und selbstverständlich auch bei Ihrem Team dafür bedanken, dass das gelungen ist. Ich wünsche mir, dass sie ihre Ungeduld, Unduldsamkeit und Beharrlichkeit beibehält, damit wir da gemeinsam weiterkommen. – Herzlichen Dank! (Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE)

Meine Damen und Herren, eigentlich ist es nicht vorgesehen, dass man der Landesbeauftragten noch einmal das Wort erteilt. Sie hätte aber den Wunsch und hat vorhin Ihre Redezeit nicht überschritten. Ich würde dem nachkommen, wenn es Ihrerseits keinen Widerspruch geben würde.

(Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE)

Vielen Dank! – Bitte, Frau Wilhelm!

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete der Bremischen Bürgerschaft! Ich bedanke mich ganz herzlich für Ihre Beiträge. Für uns ist es sehr wertvoll, die Rückmeldungen von Ihnen zu bekommen und ich nehme die große Wertschätzung von Ihnen hier für die Arbeit der ZGF mit und ich werde sie sehr gern auch an mein Team weitergeben.

(Beifall DIE LINKE)

Der Bericht ist alt, das ist richtig, der ist zu alt. Mir wäre es auch lieber, wir hätten einen aktuellen Bericht, aber das ist wirklich dem Aufkommen von Corona geschuldet. Wir haben unsere Prioritäten, wir mussten ganz kurzfristig umsteuern und das haben wir getan. Deshalb bitte ich auch diese Verspätung zu entschuldigen. Ich kann Ihnen sagen, der nächste Bericht, der wird viel frühzeitiger kommen. Ich hoffe wirklich, noch in diesem Jahr.

Ich möchte diesen Bericht jetzt auch nicht verteidigen, sondern Ihnen einfach darlegen, wir können nicht die Daten und Fakten zu allen Bereichen, die wir Ihnen dargestellt haben – –. Es ist kein Report. Es ist nicht unsere Aufgabe und das können wir auch nicht tun, deshalb ist es immer ein punktueller

Blick auf die Themen, es sind punktuelle Stichpunkte von Zahlen und sicherlich werden Sie vieles finden, das Sie darin vermissen werden.

Zu dem Thema Berufsorientierung möchte ich noch sagen, „Be oK“ ist ein richtig großes Projekt, ein Projekt, das über drei Jahre geht, ein Projekt mit 350 000 Euro, das fast ausschließlich drittmittelfinanziert ist. Es richtet sich an Mädchen und Jungen in der sechsten Klasse. Jungen nehmen genauso daran teil und das Ziel von „Be oK“ ist im Grunde, Mädchen in MINT-Berufen zu stärken und Jungen in sozialen Berufen, Erziehungs- und Gesundheitsberufen. Wir werden Ihnen dazu ganz bestimmt noch mehr berichten.

Gleichstellungsarbeit kann leider keine schnellen Erfolge erzielen. Das ist so. In vielen Bereichen könnte man die gleichen Sätze schreiben, wie in einem Bericht, der vor zehn Jahren entstanden ist. Das ist so. Das sind manchmal nur ganz kleine Nuancen, in denen wir Fortschritte machen und wann wir Fortschritte machen. Es freut mich, dass das Parlament das erkannt hat: Wir machen dann Fortschritte, wenn andere mitziehen, wenn wir es schaffen, andere zu überzeugen, wenn wir für unsere Arbeit gewinnen und wenn wir Ressorts an unserer Seite haben, die unsere Anstöße aufnehmen, die unsere Arbeit fortsetzen. Im Grunde geben wir dann ab. Wir initiieren, wir geben Impulse, aber wir brauchen jemanden, der den Ball aufnimmt. Wenn das gelingt, dann haben wir auch Erfolge. Das beste Beispiel ist der Landesaktionsplan zur Umsetzung der Istanbulkonvention.

Ich bedanke mich bei Ihnen für Ihre Wertschätzung, für Ihre Aufmerksamkeit und dass ich hier noch ein zweites Mal Ihre wertvolle Zeit in Anspruch nehmen durfte. – Herzlichen Dank!

(Beifall CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE, FDP)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Die Beratung ist damit geschlossen.

Die Bürgerschaft (Landtag) nimmt von der Mitteilung des Senats Kenntnis.

Migrantische Repräsentanz in der Verwaltung: Bildet der öffentliche Dienst die Gesellschaft ab? Große Anfrage der Fraktionen DIE LINKE, Bündnis 90/Die Grünen und der SPD vom 1. Juni 2021 (Drucksache 20/995)

Dazu

Mitteilung des Senats vom 13. Juli 2021 (Drucksache 20/1048)

Wir verbinden hiermit:

Für einen öffentlichen Dienst, der die kulturelle Vielfalt der Gesellschaft abbildet Antrag der Fraktionen DIE LINKE, Bündnis 90/Die Grünen und der SPD vom 17. März 2022 (Drucksache 20/1406)

Dazu als Vertreter des Senats Staatsrat Dr. Martin Hagen.

Ich gehe davon aus, dass der Senat die Antwort auf die Große Anfrage nicht mündlich wiederholen möchte? – Gut!

Die gemeinsame Aussprache ist eröffnet.

Als erste Rednerin hat die Abgeordnete Sofia Leonidakis das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich finde, diese beiden Debatten passen hervorragend zusammen, die vorherige und die jetzige. Bei der jetzigen Debatte möchte ich mit einer grundsätzlichen Feststellung beginnen:

Der Staat mit seinen Organen sollte die Gesellschaft abbilden. Aus grundsätzlichen Gründen der Partizipation aller Gruppen am demokratischen Staatswesen, aber auch aus praktischen Gründen, denn ein Staatswesen das die gesellschaftliche Vielfalt abbildet, wirkt Diskriminierung nach innen entgegen, also im Team, aber auch nach außen im Bürger:innenkontakt. Das bedeutet, dass sowohl Legislative als auch Exekutive und Judikative deshalb gefordert sind, sich divers aufzustellen, denn wir leben in einer diversen Gesellschaft, in einer vielfältigen Gesellschaft. Sie umfasst Frauen, Männer und queere Personen, Menschen mit und ohne Migrationserfahrung, ältere und jüngere Menschen mit und ohne Behinderung.

Es ist heute zum Beispiel ein gängiger Anspruch an Parlamente, die Gesellschaft abzubilden. Nach jeder Wahl wird der Frauenanteil, der Anteil migrantischer Abgeordneter, junger oder diverser Abgeordneter diskutiert. Die Bremische Bürgerschaft beispielsweise hat einen Frauenanteil von 37 Prozent und einen Anteil Abgeordneter mit Migrationshintergrund von 18 Prozent. Beides bildet die Gesellschaft nicht vollständig ab.

(Beifall DIE LINKE, Bündnis 90/Die Grünen)

Der Staat hört aber natürlich mit der Legislative mit diesem Hohen Haus nicht auf. Wenn wir auf die Exekutive schauen, dann muss man sowohl einen Blick auf die Regierungen richten als auch auf die Verwaltung. Genau damit beschäftigen wir uns heute, denn die Verwaltung ist das Aushängeschild des Staates im alltäglichen Kontakt mit Bürgerinnen und Bürgern.

Unsere Große Anfrage bildet den öffentlichen Dienst, die Gesellschaft ab, befasst sich mit der Frage der migrantischen Repräsentanz in der Verwaltung. Zunächst müsste ich eine Begriffsklärung vornehmen: Die Definition Migrationshintergrund umfasst eine eigene Migrationserfahrung oder dass mindestens ein Elternteil eingewandert ist. Es gibt allerdings, das möchte ich nicht verschweigen, Kritik an dem Begriff, weil Diskriminierungserfahrung nicht per se an einer Wanderungserfahrung hängt, sondern 31 Prozent der Menschen mit Migrationshintergrund sind in Deutschland geboren, es gibt Deutsche of Color oder schwarze Deutsche oder Sintize beispielsweise, die schon seit vielen Jahrhunderten in Deutschland leben.

Aus Mangel an entsprechenden Daten, zum Beispiel von Bremer:innen und Bremerhavener:innen of Color müssen wir aber mit den verfügbaren Daten hantieren, die Aussagen zu ausländischer Staatsbürgerschaft von Beschäftigten oder zu ihrem Migrationshintergrund treffen. Letzteres ist aus Datenschutzgründen auch nur auf Basis von freiwilligen Angaben möglich.

Alle zehn Jahre findet eine solche freiwillige und anonyme Befragung der Beschäftigten in der Freien Hansestadt Bremen statt. Zuletzt war das 2013. Das Ergebnis damals war, 13 Prozent der Beschäftigten des Konzern Bremens, also der Freien Hansestadt Bremen mit all ihren Behörden, Ämtern und Gliederungen, haben Migrationshintergrund. Das sogenannte Integrationsmonotoring des Bundes, das 2019 erhoben wurde, stellte fest, dass in

Bremen 19,9 Prozent der Beschäftigten im öffentlichen Dienst Bremens einen Migrationshintergrund haben. Hier wird allerdings nicht nach Eigenbetrieben, nachgeordneten Ämtern oder der Kernverwaltung unterschieden. Das macht natürlich einen Unterschied, denn in der Kernverwaltung werden strategische Entscheidungen gefällt, anders als in Eigenbetrieben, die häufig eine operative Aufgabe haben.

Für diese Unterscheidungen steht uns zurzeit nur das sehr ungenaue Kriterium der Staatsbürgerschaft zur Verfügung und hier sehen wir auch ein großes Gefälle. Im Durchschnitt sind 4,1 Prozent in den Kernverwaltungen, haben eine andere als die deutsche Staatsbürgerschaft, in vielen Behörden oder Produktplänen, wie es der Bericht sagt, ist der Anteil aber null Prozent.

Auch wenn Staatsbürgerschaft, wie gesagt, ein ungenaues Kriterium ist, die Zahlen entsprechen weitgehend dem Eindruck, den man bekommt, wenn man durch die Behördengänge geht. Beim Nachwuchs, also bei der Ausbildung haben 21 Prozent der Auszubildenden einen Anteil mit Migrationshintergrund. Wir stellen aber fest, dass der Anteil der Bevölkerung mit Migrationshintergrund bei den 15- bis 24-Jährigen 42 Prozent beträgt und bei der Bevölkerung insgesamt beträgt der Migrationsanteil 37,8 Prozent.

Das bedeutet, wenn wir wollen, dass der Staat die Gesellschaft mit ihren Migrationserfahrungen, mit ihren Migrationsgeschichten, Hintergründen, Wurzeln abbildet, dann müsste sich sowohl die Zahl der Beschäftigten mit Migrationshintergrund als auch die der Auszubildenden mit Migrationshintergrund verdoppeln und das macht deutlich, vor welcher Anforderung und Herausforderung wir hier stehen. Zu den ganz konkreten Maßnahmen möchte ich in einer zweiten Runde zu sprechen kommen, denn meine Redezeit ist beendet. – Vielen Dank!

(Beifall DIE LINKE, SPD, Bündnis 90/Die Grünen)

Als nächste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Sigrid Grönert.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich habe die Große Anfrage oder auch die Antworten noch ein bisschen anders gelesen als Frau Leonidakis. Spätestens ab Frage 7 wird nämlich deutlich, dass es im Tenor eigentlich nicht um die Frage der Repräsentanz von Migranten in der Verwaltung geht, so wie es in der Überschrift anklingt, sondern eher um

die Frage nach dem Umgang mit Migranten in der Verwaltung und das in jeder Hinsicht, bei der Einstellung, im Miteinander oder bei anstehenden Beförderungen. Es geht, so habe ich diese Anfrage gelesen, eigentlich um Diskriminierung und Rassismus im öffentlichen Dienst und wohl deshalb auch um ein Landesantidiskriminierungsgesetz und um Integrations- und auch Antirassismusbeauftragte.