Protokoll der Sitzung vom 11.12.2019

(Beifall DIE LINKE)

Wenn Sie sagen, der UN-Sozialpakt ist schön und gut, aber wir haben eine Kollision mit dem Rechtsstaat, dann haben Sie die Logik des UN-Sozialpakts, der UN-Frauenrechtskonvention und der UNKinderrechtskonvention nicht verstanden, Herr Kollege.

(Beifall DIE LINKE, SPD, Bündnis 90/Die Grünen)

Weil gerade das die Umsetzung des Rechts auf Bildung, die Umsetzung des Rechts auf Gesundheit ist. Das erfolgt im Einklang mit diesen rechtsstaatlichen Prinzipien und der Umsetzung von Grundrechten. Insofern verstehe ich nicht, wo Sie den Widerspruch sehen. Das Gegenteil ist richtig: Das ist im Einklang miteinander und die Umsetzung dieser rechtsstaatlichen Prinzipien. Ich bin froh, dass wir dort einen Schritt weiterkommen. Es ist doch klar, dass die Umsetzung von Grundrechten nicht nach einem Schalter funktioniert, an – aus, sondern dass die Überwachung und Umsetzung von Grundrechten ein permanenter Prozess ist. Diesen Prozess führen wir fort. Das genau ist die Umsetzung von geltendem Völkerrecht, lieber Kollege.

(Beifall DIE LINKE, SPD, Bündnis 90/Die Grünen)

Dass Sie solche moralische Kriterien wie unanständig hineinbringen, das ist nicht im Einklang mit dem Gedanken der Grundrechte. Es gibt nicht anständige Versicherte und unanständige Unversicherte,

(Zuruf Abgeordnete Bergmann [FDP])

sondern es gibt unabhängig vom Status Menschen, die ein gleichwertiges Recht auf Gesundheit haben. Da ist nichts anständig oder unanständig, sondern es gibt ein gleichwertiges Recht, weil wir Menschen sind, lieber Kollege!

(Beifall DIE LINKE, SPD, Bündnis 90/Die Grünen)

Ich versuche, das zu Ende zu denken, was Sie hier sagen: Wenn man sagt, sie machen den Illegalen, den Papierlosen das Leben zu bequem, das ist ja die Aussage – –.

(Abgeordneter Bensch [CDU]: Das habe ich nicht gesagt!)

Na ja, das haben Sie doch gesagt. Das geht zumindest implizit damit einher.

(Zurufe)

Gut, ich formuliere es anders. Wenn Sie sagen, das Grundrecht auf Gesundheit ist kein Grundrecht, was staatlicherseits gewährt werden muss, sondern eines, was durch ehrenamtliche Ärzte und Ärztinnen oder ehrenamtliche Vereine wie den Medinetzen erbracht werden soll – –.

(Abgeordneter Bensch [CDU]: Das habe ich nicht gesagt!)

Doch, das haben Sie gesagt. Ich habe Ihnen gut zugehört, Herr Bensch. Wenn Sie also sagen, mit diesem Grundrecht hat der Staat nichts zu tun, das sollen private Vereine oder privat engagierte Ärztinnen und Ärzte erbringen – –.

Wenn man das weiterdenkt, kommt man irgendwann zu einem Problem: Man kann zum Beispiel beim Grundrecht auf Bildung auch nicht sagen, private Lehrerinnen und Lehrer sollen die Schülerinnen und Schüler unterrichten, die keine Papiere haben. Da erbringt der Staat das Grundrecht auf Bildung, nämlich in Form der Schulen. Das Gleiche wollen wir hier haben, nicht nur beim Grundrecht auf Bildung, sondern auch beim Grundrecht auf Gesundheit. Dass wir als Staat, als Gemeinschaft dafür sorgen, dass das Grundrecht auf Gesundheit weitgehend umgesetzt wird und zwar auch staatlicherseits.

(Beifall DIE LINKE, SPD, Bündnis 90/Die Grünen)

Darüber hinaus muss ich Sie an einer Stelle korrigieren. Es ist im Moment nicht so, dass die Sozialämter die medizinische Versorgung gewährleisten. Derzeit ist die Rechtslage so, dass alle Behörden der Meldepflicht unterliegen.

(Abgeordneter Bensch [CDU]: Das ist Rechtsstaat- lichkeit!)

Man kann auch sagen, das widerspricht der konsequenten Umsetzung von bestimmten Grundrechten.

(Abgeordneter Bensch [CDU]: Da haben wir es! Jetzt haben Sie sich geoutet!)

Herr Bensch, das Grundrecht auf Bildung, das sich aus der UN-Kinderrechtskonvention ergibt, das

konnte in den Schulen nur umgesetzt werden, weil für die Schulen die Meldepflicht ausgesetzt wird.

(Abgeordneter Bensch [CDU]: Das weiß ich!)

Insofern stimmt das, was Sie sagen, dass die Sozialämter das ohne weiteres machen können, leider im Moment nicht, das ist das Problem. Deswegen brauchen wir hier solche Formen wie die Humanitäre Sprechstunde, wie eine anonyme Gesundheitskarte. Um genau dieses Problem zu lösen.

(Abgeordneter Bensch [CDU]: Nein, Sie wollen ei- nen anderen Staat und ein anderes Recht!)

Denn so einfach, wie Sie es skizziert haben, ist es leider nicht.

Ja, es ist richtig, die Krankenhäuser weisen keine Papierlosen ab, das ist richtig und wichtig. Das entspricht dem hippokratischen Eid, den die Ärztinnen und Ärzte übrigens geleistet haben.

(Abgeordneter Bensch [CDU]: Quatsch!)

Insofern ist das völlig richtig. Dass aber alles so einfach ist, wie Sie es gerade dargestellt haben, so ist es leider noch nicht, muss ich sagen,

(Abgeordneter Bensch [CDU]: Ist aber oftmals auch besser!)

aber wir sind daran. – Danke!

(Beifall DIE LINKE, SPD, Bündnis 90/Die Grünen)

Als nächste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Osterkamp-Weber.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Noch einmal: Ich kann an diesem Antrag nicht akzeptieren, dass wir hier eine Debatte darüber führen, dass Krankheit, dass medizinische Notfälle, dazu führen, Papierlose zu registrieren und damit in irgendeiner Weise Rechtsstaatlichkeit an den Tag zu legen. Ich möchte noch einmal betonen, dass es hier um Menschen geht, die eine medizinisch notwendige Versorgung brauchen. Diese sollte gewährt werden unabhängig davon, ob es in irgendeiner Weise zu Konsequenzen kommt. Darum geht es in diesem Antrag. Nicht darum, Papierlose zu registrieren und dann daraus Daten zu ziehen, die unter Umständen zur Ausweisung et cetera führen.

(Abgeordneter Bensch [CDU]: Das ist Rechtsstaat!)

Das ist eine Verurteilung, die finde ich für diesen Antrag nicht gerechtfertigt. – Danke!

(Beifall DIE LINKE, SPD, Bündnis 90/Die Grünen)

Als nächste Rednerin hat das Wort Frau Senatorin Bernhard.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist schade, dass sich die Debatte in diese Richtung entwickelt hat. Ich finde, Gesundheitsversorgung ist kein Luxus und es ist kein Almosen. Es ist ein Grundrecht, das unabhängig davon, wie der aktuelle Status ist, für alle gilt. Der Status hat keine Rolle zu spielen.

(Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE, FDP)

Ich finde, wir können sehr stolz darauf sein, dass es in Bremen dieses Modell der Humanitären Sprechstunde gibt. Es ist schon eine ganze Weile her, dass das eingerichtet worden ist. Es ist absolut vorbildhaft. Dass wir uns heute darum bemühen, das auszubauen und noch einmal anstreben, es zu erweitern, ist, finde ich, ein absolut gerechtfertigter Schritt. Er ist auch angemessen, weil dieses Modell, das wir aktuell haben, Grenzen hat. Wir müssen darüber nachdenken, wie wir diese Grenzen ausloten können. Es gibt durchaus fachärztliche Zusammenhänge, bei denen es schwierig ist, die Behandlung sicherzustellen. Deshalb ist es gerechtfertigt, dass wir darüber nachdenken.

Der anonyme Krankenschein wird in einigen Bundesländern diskutiert und wir haben in den Koalitionsvertrag übernommen, dass wir die Humanitäre Sprechstunde dauerhaft sicherstellen wollen. Es gab einmal eine Unterbrechung, wir haben es glücklicherweise wieder geschafft.

Wir streben diese anonyme Gesundheitskarte an. Vorbilder sind Thüringen, Niedersachsen und inzwischen auch Berlin. So ein Projekt würden auch die Ärztinnen und Ärzte unterstützen, denn die möchten die Menschen auch nicht abweisen. Sie haben ihren Eid geleistet, um in erster Linie einzugreifen und zu helfen, so wie es ihre Berufsethik vorgibt. Ebenso gibt es weltweit die Erfahrung, dass, wo für längere Zeit keine reguläre Gesundheitsversorgung herrscht, so etwas wie ein illegaler Gesundheitsschwarzmarkt blüht und das ist etwas, was wir in keiner Weise wollen. Das halte ich auch

für grundsätzlich falsch. Dieser UN-Sozialpakt von 1976, er ist schon genannt worden, hat die Grundlage für uns geschaffen, dass das allen zur Verfügung zu stellen ist.

Wir reden hier nicht über eine zusätzliche Leistung, sondern über ein Grundrecht. Natürlich geht es auch um Geld. Deswegen kommen noch ein paar Zahlen: Für die Sprechstunde haben wir aktuell, also 2018, 113 000 Euro im Jahr zur Verfügung gestellt, das ist auch weiterhin gesichert. Für den anonymen Krankenschein hat Thüringen ein Budget von 250 000 Euro eingestellt, das wurde bislang nicht ausgeschöpft. Niedersachsen hatte jährlich 500 000 Euro angesetzt, von denen in 2017 allerdings nur 140 000 abgerufen wurden. Berlin hat einen Fonds von 1,5 Millionen Euro zur Verfügung gestellt.

Für Bremen und Bremerhaven würden sich daraus rein rechnerisch circa 100 000 bis 200 000 Euro ergeben. Natürlich ist das auch Geld, bei dem der Senat erst prüfen muss, wie er es zur Verfügung stellt.

Zur vollmedizinischen Versorgung gehören beispielsweise auch Dolmetscherdienste. Auch das, finde ich, ist ein Aspekt, über den wir nachdenken müssen. Es kann nicht sein, dass man ärztliche Schweigepflicht gewährleisten muss und gleichzeitig im Vorzimmer Verwandte oder zufällig dort anwesende andere Patienten mit einbezogen werden, um übersetzen zu können. Das ist eine sehr unbefriedigende Situation.

Im Übrigen wurde in Niedersachsen nach dem Wechsel der Landesregierung dieses Projekt eingestellt, was ich nicht gerade überzeugend finde. Das wurde auch von der Ärztekammer heftig kritisiert.

Ich finde, ein Aspekt ist auch wichtig, hier zu erwähnen: Wir haben in jüngster Zeit die Erfahrung gemacht, dass vermehrt auch Menschen mit deutscher Staatsangehörigkeit solche Ausgabestellen aufsuchen. Das ist ein Hinweis auf die Armutsentwicklung bei uns. Das heißt, dass es durchaus so ist, dass das inzwischen von breiteren Zielgruppen wahrgenommen wird. Es ist für manche Menschen inzwischen schwierig, eine Rezeptgebühr von fünf Euro zu finanzieren. Das nur am Rande, aber ich finde, dass wir das auch gesamtgesellschaftlich in den Blick nehmen müssen. Das berührt einen sehr wichtigen Aspekt von Modellprojekten.