Protokoll der Sitzung vom 11.12.2019

Änderung des Abgeordnetengesetzes Bericht und Antrag des Verfassungs- und Geschäftsordnungsausschusses vom 18. November 2019 (Drucksache 20/166)

Wir kommen zur ersten Lesung.

Sehr geehrte Frau Vizepräsidentin, meine Damen und Herren! Als Präsident und Vorsitzender des Verfassungs- und Geschäftsordnungsausschusses, VGO, möchte ich in das Thema der Gruppenfinanzierung einführen.

In der September-Sitzung hat die Bremische Bürgerschaft über die Finanzierung der Gruppe Magnitz, Runge, Felgenträger entschieden – übrigens

nicht, wie es fälschlicherweise in der Presse geschrieben wurde, über die AfD. Die Entscheidung lautete damals, der Gruppe M.R.F. bis zu einer gesetzlichen Neuregelung monatlich insgesamt 25 000 Euro als Gruppenmittel zur Verfügung zu stellen. Diese setzen sich aus einem Grundbetrag von 10 000 Euro, einem Kopfbetrag von 4 000 Euro pro Person und einem Oppositionszuschlag von 1 000 Euro pro Person zusammen.

Mit der Drucksache 20/166 liegt Ihnen nun der Gesetzentwurf vor, mit dem die Gruppenfinanzierung im Abgeordnetengesetz neu geregelt werden soll. Zusammenfassend lässt sich aber sagen, es bleibt alles wie beschlossen. Der vorliegende Gesetzentwurf übernimmt die getroffenen Übergangsregelungen.

Neu ist, dass mit den vorgeschlagenen Änderungen des § 45 des Abgeordnetengesetzes jetzt ein gesetzlicher Rahmen für die Gruppenfinanzierung festgelegt werden soll, damit es zukünftig zu keinen Diskussionen mehr kommen wird. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Gruppen künftig, ebenso wie die Fraktionen, einen Grundbetrag, einen Kopfbetrag und einen Oppositionszuschlag erhalten.

Ein Unterschied ergibt sich allerdings, weil den Gruppen nur 40 Prozent des Grundbetrags der Fraktionen zuerkannt werden soll. Man kann dagegen einwenden: Warum setzt ihr den Grundbetrag für Gruppen auf 40 Prozent fest? Warum sind es nicht 50 oder 65 Prozent?

Hier hat der Gesetzgeber ein Ermessen, das er ausüben darf. Nach Meinung der Mehrheit der Mitglieder des Verfassungs- und Geschäftsordnungsausschusses sind 40 Prozent des Grundbetrages der Fraktionen notwendig, aber auch ausreichend, um den Gruppen eine ordnungsgemäße Wahrnehmung ihrer parlamentarischen Aufgaben zu ermöglichen.

Denn: Gruppen sind kleiner als Fraktionen. Deshalb ist der Koordinationsaufwand für die parlamentarische Arbeit geringer als bei größeren Zusammenschlüssen. Gruppen können gar nicht in so vielen Ausschüssen und Deputationen arbeiten wie Fraktionen. Wir gehen deshalb davon aus, dass sie weniger fachliche Unterstützung für die Gremienarbeit benötigen. Darüber hinaus ist auch der Umfang der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit von Gruppen, aufgrund ihrer Kleinheit, geringer als bei Fraktionen.

Nach Auffassung des Verfassungs- und Geschäftsordnungsausschusses soll demgegenüber der Kopfbetrag und der Oppositionszuschlag nicht gekürzt werden. Diesbezüglich sieht der Ausschuss keinen Unterschied zur Fraktionsfinanzierung. Der Kopfbetrag stellt sicher, dass ein größerer Zusammenschluss von Abgeordneten mehr Mittel erhält als ein kleinerer. Gleiches gilt für den Oppositionszuschlag, der zur Stärkung der Oppositionsarbeit beitragen soll. Das soll auch so bleiben. Ich denke, dass wir eine Vorlage haben, die sehr gerecht ist. – Ich danke Ihnen!

(Beifall CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Runge.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich werde Ihnen in einigen knappen Sätzen erläutern, warum wir der vorgelegten Änderung des § 45 des Bremischen Abgeordnetengesetzes so nicht zustimmen können und uns eine Überprüfung durch den Bremischen Staatsgerichtshof vorbehalten.

Erstens ergibt sich das schon aus der Vorlage für den VGO über die gezahlten Mittel im Bund und in den anderen Bundesländern. Dort wird in keinem Fall ein Anteil von 50 Prozent am Grundbetrag im Falle von parlamentarischen Gruppen unterschritten, wie Sie es hier mit Ihrem 40-Prozent-Vorschlag machen.

Zweitens geht es auch um die tatsächliche Höhe der Förderung, die sich, bei vergleichbaren Bedingungen in beiden anderen Stadtstaaten, mit 50 Prozent von rund 50 000 Euro Grundbetrag in der Höhe einer Förderung von 100 Prozent des Grundbetrags in Bremen bewegt, obwohl in Hamburg und auch Berlin reine Landesparlamente tätig sind und dort auf kommunalen Ebenen Bezirksparlamente existieren, während in Bremen Abgeordnete sowohl das Land betreffende als auch kommunale Aufgaben wahrnehmen.

In der Begründung führen Sie für ein Unterschreiten des verfassungsrechtlichen Minimums von 50 Prozent an, dass der Koordinierungsaufwand geringer sei. Dem halten wir entgegen, dass die Koordinierung der Fraktionsarbeit im Wesentlichen durch die Fraktionsgeschäftsführung erfolgt, also durch die mit 150 Prozent beziehungsweise 75 Prozent zusätzlicher Diät ausgestatteten Führungskräfte der Fraktionen sowie dem Fraktionsgeschäftsführer. Tatsächlich wird der Arbeitsaufwand

und der Bedarf an Unterstützung für die Zuarbeit umso größer, je kleiner eine Fraktion oder Gruppe ist, was auch die FDP sicherlich aus eigener Erfahrung kennt. Wenige Abgeordnete bestücken trotzdem alle Gremien und die Zuarbeit muss genauso geleistet werden.

Bei unserer Dreiergruppe ist der Aufwand also noch größer als bei der Fünferfraktion der FDP. Das ist auch einer der Gründe, weshalb wir zurzeit nur elf Deputationen und Ausschüsse belegen, obwohl wir den rechtlichen Anspruch hätten, alle Ausschüsse und Deputationen zu besetzen. Das Problem ist einfach, dass es an Zuarbeit fehlt.

Allein schon aus diesem Grund ist eigentlich eine Förderung, wie sie vom Landesverfassungsgericht Brandenburg zugestanden wurde, auch in Bremen angemessen. Das Gericht hat der Dreiergruppe von den Freien Wählern 62,5 Prozent des Grundbetrages zugestanden, gerade mit dem Argument des höheren Aufwands der Außendarstellung der Gruppe. Das Gericht hat als eines der wesentlichen Kriterien auch die Zahl der Gremien angeführt, in der die Gruppe mitarbeitet. Die Freien Wähler waren zum Zeitpunkt der Entscheidung in drei von zwölf Ausschüssen vertreten, also nur in einem Drittel der Gremien, die wir hier in Bremen bestücken. Die Entscheidung in Brandenburg fiel auf 62,5 Prozent des Grundbetrages von rund 49 000 Euro.

Dass der Vorstand hier denselben Betrag in Höhe von 40 Prozent ansetzt wie bei der Gruppe BIW in der 19. Wahlperiode, ist schon deshalb fehlerhaft, weil die Gruppe nur in drei Gremien vertreten war. Auch das kann einer verfassungsrechtlichen Überprüfung nicht standhalten. Angesicht dieser Situation halten wir mindestens 50 Prozent von 25 000 Euro für die Arbeitsbelastung für durchaus angemessen. – Vielen Dank!

(Beifall M.R.F.)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Güngör.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich finde es schon bezeichnend, dass Sie sich heute das erste Mal zu Wort melden und sich heute im Laufe des Tages zu keinem einzigen Tagesordnungspunkt geäußert haben. So viel vielleicht zum Aufwand, zum Koordinationsaufwand, zur inhaltlichen Zuarbeit.

(Beifall CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE, FDP)

Herr Präsident, bei einer Sache möchte ich Ihnen zumindest politisch widersprechen: Die fachliche Beratung, ich glaube, die hätten die Herren in der Reihe doch sehr, sehr nötig, nötiger als alle anderen, allerdings nicht mit den Ideologien, die sie hier vertreten.

(Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke)

Meine Damen und Herren, ich will versuchen, das in knappen Sätzen noch einmal darzustellen. Wir haben eine Geschäftsordnung, in der geregelt ist, dass Fraktionen mindestens fünf Mitglieder haben. Auch in der Geschäftsordnung ist geregelt, dass Gruppen mindestens drei Abgeordnete haben sollen. Alle Abgeordneten erhalten eine Diät, um ihre Arbeit unabhängig ausüben zu können. - Die erhalten Sie im Übrigen auch. Artikel 78 unserer Landesverfassung spricht darüber, dass die Opposition eine Chancengleichheit bekommen muss und entsprechend, um ihre Aufgaben zu erfüllen, eine erforderliche Ausstattung bekommen muss. In der Landesverfassung wird nicht zwischen Fraktionen und Gruppen unterschieden, sondern in der Geschäftsordnung.

Der Präsident hat auf Grundlage der Beratungen im Verfassungs- und Geschäftsordnungsausschuss dargelegt, dass Ihr Koordinationsaufwand gerade nicht der Gleiche ist. Das gilt auch für die Arbeit in den Ausschüssen und in den Deputationen. Davon konnten wir uns in den letzten Monaten auch ein sehr gutes Bild machen.

Meine Damen und Herren, nun sind Sie zu ihrem eigenen Leid auch keine Fraktion mehr, sondern haben sich zerstritten. Demokratie bedeutet aber auch, unterschiedliche Meinungen auch innerhalb der eigenen Fraktion auszuhalten. Das gehört dazu. Sie haben den Kampf untereinander, wer von Ihnen rechtsradikaler sein kann, verloren

(Beifall SPD, DIE LINKE)

und Ihre Fraktion ist in zwei Lager gespalten und damit sind Sie eine Gruppe. Damit müssen Sie leben und auch in anderen Landtagen werden Gruppen anders behandelt. Sie sollen daher nicht den gleichen Grundbetrag bekommen, bekommen aber sehr wohl den gleichen Pro-Kopf-Betrag, Sie bekommen den Oppositionszuschlag. Ich glaube, hier zu versuchen, sich in die Opferrolle zu bege

ben, das ist der falsche Ort. Fraktionen und Gruppen unterscheiden sich unabhängig von einem internen Streit innerhalb einer AfD oder welcher Partei auch immer.

Vielen Dank!

(Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE – Glocke)

Herr Kollege, bleiben Sie bitte ganz kurz vorn, wenn es genehm ist. Ich möchte Sie bitten zurückzunehmen, dass wir rechtsradikale Abgeordnete haben. Wir haben hier frei gewählte Abgeordnete und deshalb kann man das hier so nicht ausdrücken. Sie können es anders ausdrücken.

Herr Präsident, ich habe gesagt, wir können das ja gern noch einmal dem Protokoll entnehmen, dass sie eine Diskussion in ihrer Fraktion hatten, wer rechtsradikaler ist. Ich habe nicht die Abgeordneten als rechtsradikal bezeichnet. Das bitte ich auch zu Protokoll zu nehmen.

(Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Damit ist die Beratung geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Wer die Änderung des Abgeordnetengesetzes in erster Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen.

(Dafür CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE, FDP)

Ich bitte um die Gegenprobe.

(Dagegen M.R.F., Abgeordneter Jürgewitz [AfD], Abgeordneter Timke [BIW])

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt das Gesetz in erster Lesung.

Meine Damen und Herren, interfraktionell wurde vereinbart, Behandlung und Beschlussfassung in erster und zweiter Lesung vorzunehmen. Ich lasse

deshalb darüber abstimmen, ob wir jetzt die zweite Lesung durchführen wollen.

Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen.

(Dafür CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE, FDP, Abgeordneter Timke [BIW])