Protokoll der Sitzung vom 11.12.2019

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt entsprechend.

(Einstimmig)

Wir kommen zur zweiten Lesung.

Die Beratung ist eröffnet.

Wortmeldungen liegen nicht vor.

Die Beratung ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Wer das Gesetz in zweiter Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen.

Ich bitte um die Gegenprobe.

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt entsprechend.

(Einstimmig)

Meine Damen und Herren, wir sind für heute am Ende der Tagesordnung angekommen, ich bedanke mich und freue mich auf den morgigen Tag mit Ihnen und unterbreche die Sitzung.

(Unterbrechung der Sitzung um 17:49 Uhr.)

Präsident Imhoff eröffnet die Sitzung der Bürgerschaft (Landtag) wieder um 10:00 Uhr.

Guten Morgen, meine Damen und Herren, die unterbrochene Sitzung der Bürgerschaft (Landtag) ist wieder eröffnet.

Als Besucher begrüße ich hier im Haus recht herzlich eine Gruppe Steueranwärterinnen und Steueranwärter 2019. Herzlichen willkommen, ich wünsche Ihnen einen interessanten Tag.

(Beifall)

Wir setzen die Tagesordnung fort.

Fragestunde

Für die Fragestunde der Bürgerschaft (Landtag) liegen 15 frist- und formgerecht eingebrachte Anfragen vor.

Die erste Anfrage trägt die Überschrift: „Studierendenwohnheimplätze im Goethequartier“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Frau Brünjes, Günthner, Wagner, Güngör und Fraktion der SPD.

Frau Kollegin, Sie haben das Wort!

Wir fragen den Senat:

Erstens: Wie bewertet der Senat Pläne zur Schaffung von Wohnheimplätzen für Studierende im Goethequartier in Bremerhaven?

Zweitens: Hat der Senat bereits Gespräche zum Ankauf entsprechender Gebäude geführt?

Drittens: Bis wann würden die ersten Plätze entstehen?

Diese Anfrage wird beantwortet von Herrn Staatsrat Cordßen.

Herr Präsident, sehr geehrte Frau Abgeordnete Brünjes, meine sehr geehrten Damen und Herren, für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu Frage eins: Der Senat hat sich im Wissenschaftsplan 2025 für einen Ausbau der Hochschule Bremerhaven entschieden. Damit trägt er der Bedeutung der Hochschule Bremerhaven zur Bewältigung des Strukturwandels in der Stadt Bremerhaven Rechnung. Durch den Ausbau werden junge Menschen und zusätzliche Arbeitnehmer in die Stadt geholt. Die Absolventinnen und Absolventen stellen dringend benötigte Fachkräfte für die regionale Wirtschaft. Die Schaffung von Wohnheimplätzen ist vor diesem Hintergrund die richtige Maßnahme, da für die Auswahl des Studienortes das Mietniveau am Ort der Hochschule eine nicht zu unterschätzende Bedeutung hat.

Korrespondierend zu dem Ziel wachsender Studierendenzahlen an der Hochschule Bremerhaven soll das Angebot an studentischem Wohnraum optimiert werden. Im Goethequartier in Bremerhaven baut die STÄWOG derzeit ein Studierendenwohnheim. Das Objekt ist sechsgeschossig mit 26 Zimmern in elf Wohngemeinschaften, davon sieben 2Zimmer-Wohnungen und vier 3-Zimmer-Wohnungen. In unmittelbarer Nähe hat die STÄWOG das Gründerzeitgebäude in der Goethestraße 45 saniert. Neben Wohnungen finden sich hier seit 2018 auch ein Coworking Space mit jungen Unter-nehmern sowie der Kunstverein im Erdgeschoss.

Zu Frage zwei: Die Senatorin für Wissenschaft und Häfen, die STÄWOG und das Studierendenwerk haben im Rahmen eines Kooperationsvertrages, der am 29. August 2019 geschlossen wurde, eine enge Zusammenarbeit begründet.

Mit der Kooperationsvereinbarung räumt die STÄWOG dem Studierendenwerk das Recht ein, über die Auswahl der Studierenden zu entscheiden, mit denen sie einen Mietvertrag über einen Wohnheimplatz im Studierendenwohnheim in der Heinrichstraße abschließt. Das Studierendenwerk nimmt die 26 Wohnheimplätze in die Vermittlung und Bewerbung auf und definiert die Auswahlkriterien für die Belegung. Die STÄWOG als Vermieterin schließt die Mietverträge mit den Studierenden im eigenen Namen ab und informiert das Studierendenwerk.

Das Recht des Studierendenwerks besteht ab dem Zeitpunkt der bezugsfertigen Herstellung des

Wohnheims für die Dauer von 20 Jahren mit der Option der Verlängerung.

Zu Frage drei: Laut Bauzeitenplan von der STÄWOG ist der Nutzungsbeginn zum 17. Februar 2020 vorgesehen. Gleich danach sollen in enger Abstimmung mit dem Studierendenwerk die Bedarfsgespräche mit interessierten Studierenden geführt werden. Die Erstbelegung durch Studierende ist zum Sommersemester 2020 beabsichtigt. – So weit die Antwort des Senats!

Frau Abgeordnete Brünjes, haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Meine Zusatzfrage lautet, würde der Senat es ins Auge fassen oder für sinnvoll erachten, noch weitere Projekte in diesem Viertel zu eröffnen?

Die ersten Rückmeldungen, die uns vorliegen, sowohl vom Studierendenwerk als auch von der STÄWOG, sind, dass die beschlossene Kooperation sehr konstruktiv, kooperativ und von allen Seiten mit einer positiven Bewertung versehen stattfindet, sodass hierin auch größere Chancen für die Zukunft gesehen werden. Nach unserem Kenntnisstand gibt es insbesondere im Bereich der Goethestraße auch noch diverse Gebäude und Gebäudebestandteile, die sich für eine Ausweitung grundsätzlich anbieten würden. Hierüber muss natürlich im Einzelfall entschieden werden, aber grundsätzlich ist es so, dass alle Beteiligten diese Kooperation auch als gute Perspektive für die Zukunft sehen und empfinden.

Herr Staatsrat, weitere Zusatzfragen liegen zu diesem Themenkomplex nicht vor. Vielen Dank für die Beantwortung!

Die zweite Anfrage steht unter dem Betreff: „Wie ist der Planungsstand beim Geestesperrwerk Bremerhaven?“ Die Anfrage ist unterzeichnet von den Abgeordneten Günthner, Güngör und Fraktion der SPD.

Bitte, Herr Günthner, Sie haben das Wort!

Wir fragen den Senat:

Erstens: Gibt es eine übergeordnete Planung zur Verbindung der Projekte Geestesperrwerk und Werftquartier in Bremerhaven?

Zweitens: Wie stellt der Senat sicher, dass das Sperrwerk auch von Fußgängerinnen und Fußgängern und von Radfahrerinnen und Radfahrern überquert werden kann?

Drittens: Inwieweit werden dabei auch die Belange von mobilitätseingeschränkten Menschen berücksichtigt?

Diese Anfrage wird beantwortet von Staatsrat Cordßen.

Herr Präsident, Herr Abgeordneter Günthner, meine Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu Frage eins: Die Senatorin für Wissenschaft und Häfen ist Unterhaltungspflichtige für den Großteil der Küstenschutzanlagen in Bremerhaven und damit Projektträgerin für die geplanten Hochwasserschutzmaßnahmen in der Geestemündung. Die Maßnahmen werden durch Küstenschutzmittel des Bundes und des Landes sowie beim Geestesperrwerk auch durch eine Kofinanzierung des Landes Niedersachsen finanziert.

Die Verwaltung und Bereitstellung der Küstenschutzmittel erfolgt durch die Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau. Mit der Fachplanung der Hochwasserschutzmaßnahmen hat die Senatorin für Wissenschaft und Häfen die bremenports GmbH & Co. KG beauftragt.