Protokoll der Sitzung vom 11.12.2019

Zu Frage eins: Mit dem Gesetz über Duldung bei Ausbildung und Beschäftigung, das am 1. Januar 2020 in Kraft tritt, werden die bereits bestehenden Regelungen über die Ausbildungsduldung in den neuen Paragrafen 60c im Aufenthaltsgesetz überführt und in Paragraf 60d eine neue Beschäftigungsduldung eingeführt.

Bei der Ausbildungsduldung ist keine Übergangsregelung erforderlich, da die bisher erteilten Duldungen zu Ausbildungszwecken unverändert fortgelten.

Für Personen, die von der neuen Beschäftigungsduldung profitieren könnten, hat der Senator für Inneres mit Schreiben vom 26. September 2019 die Ausländerbehörden angewiesen, im Vorgriff auf

die gesetzliche Regelung von der Einleitung aufenthaltsbeendender Maßnahmen abzusehen und Duldungen im Ermessenswege zu erteilen beziehungsweise zu verlängern. Sie erhalten damit die Möglichkeit, im nächsten Jahr einen verlässlichen Status für den Übergang in eine Aufenthaltserlaubnis zu erhalten. Ehegatten oder Lebenspartner und minderjährige ledige Kinder sind ausdrücklich in diese Vorgriffsregelung einbezogen.

Zu Frage zwei: Zur Ausbildungsduldung gab es bisher und gibt es auch zukünftig keine ergänzende Regelung für Ehegatten oder Lebenspartner und minderjährige ledige Kinder. Da die Ausbildungsduldung überwiegend Heranwachsenden und jungen Erwachsenen erteilt wird, die in der Regel noch keine Familie haben, liegen in der behördlichen Praxis solche Sachverhalte auch selten vor. Sofern erforderlich, wird der Aufenthalt von Angehörigen aus humanitären Gründen für die Dauer der Ausbildung geduldet.

Zur Beschäftigungsduldung, die sich auch an lebensältere Personen richtet, gibt es dagegen eine Regelung für Ehegatten oder Lebenspartner und minderjährige ledige Kinder. Ihr Aufenthalt wird gesetzlich für den gleichen Aufenthaltszeitraum geduldet wie für den sogenannten Stammberechtigten oder die sogenannte Stammberechtigte. – So weit die Antwort des Senats!

Herr Kollege, hätten Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Wird der Senat auch künftig in geeigneten Fällen Vorgriffsregelungen treffen?

Herr Abgeordneter, Vorgriffsregelungen können sehr sinnvoll sein, erst recht, wenn es darum geht, unbillige Härten zu vermeiden. Hier geht es um existenzielle Härten. Insofern werden wir auch künftig intensiv prüfen, ob wir so etwas machen können, zumal der Wille des Gesetzgebers hier seit einigen Monaten bekannt ist. Da macht es einfach Sinn, Vorgriffsregelungen zu treffen.

(Beifall DIE LINKE)

Herr Staatsrat, weitere Zusatzfragen liegen zu diesem Themenkomplex nicht vor. Vielen Dank für die Beantwortung!

Die vierte Anfrage steht unter dem Betreff: „Pflegekompetenzzentrum – auch im Land Bremen

sinnvoll?“ Die Anfrage trägt die Unterschriften der Abgeordneten Welt, Güngör und Fraktion der SPD.

Herr Kollege Welt, Sie haben das Wort!

Wir fragen den Senat:

Erstens: Inwieweit hat der Senat Kenntnis über das von der DAK-Gesundheit initiierte und von der Bundesregierung für vier Jahre finanzierte regionale Pflegekompetenzzentrum für die Landkreise Grafschaft Bentheim und Emsland?

Zweitens: Hält der Senat die Einrichtung eines Pflegekompetenzzentrums, das Pflegebedürftige und ihre Familien bei der Suche nach einem geeigneten Pflegedienst oder Heimplatz auch durch Fallmanager und Datenbanken über freie Heimplätze unterstützt, für sinnvoll?

Drittens: Falls der Senat die Einrichtung eines regionalen Pflegezentrums auch im Land Bremen für sinnvoll erachtet, welche Schritte wird er für eine mögliche Umsetzung unternehmen?

Diese Anfrage wird beantwortet durch Frau Senatorin Stahmann.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrter Herr Abgeordneter Welt! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu Frage eins: In ländlichen Regionen wird es zunehmend schwieriger, eine bedarfsgerechte Infrastruktur des Pflege- und Gesundheitswesens aufrechtzuerhalten. Das regionale Pflegekompetenzzentrum in Nordhorn hat deshalb die Aufgabe übernommen, in den Landkreisen Grafschaft Bentheim und Emsland alle Akteure der Pflege miteinander zu vernetzen, das sind Ärzte, Apotheker, Therapeuten und Kranken- wie Pflegekassen.

Dabei handelt es sich um ein gemeinsames Projekt der DAK, der Gesundheitsregion EUREGIO e. V. und der Universität Osnabrück. Das Projekt wird mit zehn Millionen Euro aus dem Innovationsfonds der Bundesregierung gefördert. Projektstart war am 1. Oktober 2019. Auf dem Areal des ehemaligen Marienkrankenhauses in Nordhorn befinden sich neben Ärztehäusern und Apotheken auch eine Service-Wohnanlage, eine Cafeteria, eine Kapelle sowie ein Pflegeheim. Die Einrichtung eines regionalen Pflegekompetenzzentrums an diesem Standort gilt deshalb als ideal.

Die DAK beteiligt sich aber nicht an dem bereits existierenden Senioren- und Pflegestützpunkt der Grafschaft Bentheim, der nur wenige hundert Meter entfernt unabhängige Beratung bietet.

Zu Frage zwei und Frage drei: Die Einrichtung eines vergleichbaren Pflegekompetenzzentrums sieht der Senat nicht als sinnvoll an. Es ist im Land Bremen kein Problem, kompetente Beratung zu erhalten, da hier im Gegensatz zu ländlichen Regionen die erforderliche Infrastruktur gut ausgebaut ist. Die Aufgaben der Pflegeberatung werden von den Pflegekassen und Pflegestützpunkten wahrgenommen. Die Pflegestützpunkte werden ausgebaut und erfreuen sich zunehmender Bekanntheit und starker Frequentierung.

Bürgerinnen und Bürger mit ergänzendem Leistungsbezug aus dem SGB XII erhalten eine Hilfeplanung durch die kommunalen Sozialdienste. – So weit die Antwort des Senats!

Frau Senatorin, eine Zusatzfrage durch die Abgeordnete Frau Grönert. – Bitte sehr!

Frau Senatorin, aus der Frage zwei ergibt sich für mich noch eine Nachfrage in Bezug auf die angesprochenen Datenbanken. Inwiefern sehen Sie die Möglichkeit irgendwann über eine Datenbank oder Internetseite die Suche nach einem Pflegeheimplatz zu erleichtern? Was spricht dafür und was dagegen?

Da stecken auch wir in der Prüfung, ein solches Angebot noch stärker aufzubauen. Wir haben schon bestimmte Angebote digitalisiert und ich habe gelernt, das nennt man dann digitales Ökosystem – auch eine ganz interessante Wortschöpfung. Wir sind daran interessiert, die Daten verfügbar zu machen und würden darüber auch noch einmal in der Deputation berichten, wenn es hierzu noch detaillierte Nachfragen gibt.

Frau Kollegin, haben Sie noch eine Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Mich beschäftigt die Frage, inwieweit das funktionieren kann, wenn man so eine Seite hätte, über die man Pflegeheimplätze sucht, dass dort auch wirklich alle offenen, freien Pflegeheimplätze eingestellt wären. Ich würde es großartig finden, wenn es so etwas gebe, aber kann das funktionieren?

Das ist eine Frage, die wir fachlich noch erörtern müssten. Aus meiner Erfahrung, und das ist auch die Schilderung aus den Pflegestützpunkten: Nichts ersetzt erst einmal das Gespräch im Pflegestützpunkt, weil es wirklich ein ganz breit gefächertes Angebot gibt, jede Lebenssituation unterschiedlich und sehr individuell ist und dann auch durch das Fachwissen der Beraterinnen und Berater manche Lösung oder manche Angebote als Alternative dargestellt werden können.

Die Pflegeheimanbieter bieten teilweise ihre Plätze an, im Augenblick haben wir aber kaum freie Plätze. Das ist im Augenblick wirklich so und das ist nicht nur in Bremen so, dass erst Plätze frei werden, wenn eine Bewohnerin oder ein Bewohner verstirbt. Deswegen macht eine Datenbank auch nur Sinn, wenn man eine Angebotsstruktur hat. Im Augenblick ist das nicht das prioritäre Thema in den Pflegeeinrichtungen.

Frau Kollegin Grönert, haben Sie noch eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Sind Sie mit mir der Meinung, dass gerade, wenn wir jetzt keine Datenbank haben, aber wenige Plätze, das für die Angehörigen furchtbar anstrengend ist, wenn sie alle Heime abtelefonieren müssen und immer eine Absage bekommen?

Ja, aber der erste Weg geht in den Pflegestützpunkt oder in die Dienstleistungszentren zur Beratung. Angehörige schildern, dass es im Augenblick sehr anstrengend ist und wir wollen alles daran setzen, dass sich die Situation bei der Suche nach Plätzen verbessert. Da bin ich mit Ihnen absolut einig und lassen Sie uns die Frage doch sonst noch einmal in der Deputation aufrufen und dort eine Nachfrage an das Fachreferat stellen, welche Planungen und Überlegungen bestehen.

Frau Senatorin, weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die fünfte Anfrage befasst sich mit dem Thema „Breitband im Land Bremen“. Die Anfrage ist unterzeichnet von den Abgeordneten Stahmann, Güngör und Fraktion der SPD.

Herr Stahmann, Sie haben das Wort!

Wir fragen den Senat:

Erstens: Eine flächendeckende Breitbandanbindung ist für die Wirtschaftsstandorte Bremen und Bremerhaven unverzichtbar, jedoch gibt es nach wie vor sogenannte weiße Flecken, die keinen Zugang zu schnellem Internet haben. Wie wird der Breitbandausbau im Land Bremen weiter vorangetrieben?

Zweitens: Welche offenen Aufträge von Unternehmen für einen Breitbandausbau in Bremen und Bremerhaven gibt es?

Drittens: Gibt es Probleme bei der Planung und Genehmigung der Breitbandinstallation im Land Bremen und wenn ja, welche?

Diese Anfrage wird beantwortet von Herrn Staatsrat Wiebe.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu Frage eins: Der Breitbandausbau befindet sich in einer stetigen dynamischen Entwicklung im Rahmen des wettbewerblichen freien Marktes. Der Senat steht vor diesem Hintergrund im kontinuierlichen Dialog mit den Telekommunikationsunternehmen. Im Bereich der leitungs- und funkgebundenen digitalen Infrastrukturen ist das Land Bremen im Vergleich der Bundesländer gut aufgestellt.

Gleichwohl wurde für das Land Bremen 2016/2017 ein Markterkundungsverfahren zur bestehenden Versorgung mit Breitbandanschlüssen sowie zu beabsichtigten eigenwirtschaftlichen Ausbauvorhaben der privaten Telekommunikationsunternehmen durchgeführt und ausgewertet. Die hiernach überwiegend in den Außenbereichen der Stadtgemeinde identifizierten weißen Flecken wurden auf Grundlage des Breitbandförderprogramms der Bundesregierung einem Förderverfahren zugeführt. Das Vergabeverfahren hierzu ist abgeschlossen, die Verträge zum Ausbau sind seitens des Landes unterschrieben und der geförderte Ausbau soll 2020 beginnen.

Weiterhin werden insbesondere die Rahmenbedingungen für die dynamische Marktentwicklung breitbandiger Infrastrukturen im Land Bremen weiter nachhaltig optimiert.

So wurden Kooperationsvereinbarungen mit den Nachbargemeinden geschlossen und Anfang 2019

das gemeinsame Breitbandzentrum Niedersachsen-Bremen, b|z|n|b, gegründet. Als Ansprechpartner dient es Bürgerinnen, Bürgern und Unternehmen in den Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven bei Fragen und Problematiken bei der individuellen Breitbandversorgung sowie zusammen mit den Telekommunikationsunternehmen als zentrale Informations- und Planungsschnittstelle für den weiteren eigenwirtschaftlichen und geförderten Breitbandausbau.

Auf dieser Grundlage beabsichtigt der Senat zudem, neben der Prüfung von Optimierungen in Verwaltungs- und Antragsverfahren, im Jahr 2020 eine erneute Markterkundung durchzuführen, um weitere Potenziale geänderter beziehungsweise neuer Förderprogramme der Bundesregierung für die Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven zu prüfen.

Zu Frage zwei: Alle Verträge im Rahmen des geförderten Breitbandausbaus über Zuwendungen an die ausbauenden Telekommunikationsunternehmen wurden seitens des Landes unterzeichnet. Der Ausbau wird 2020 beginnen. Aufträge darüber hinaus von einzelnen Unternehmen an Telekommunikationsunternehmen zum Ausbau individueller Breitbandanschlüsse werden dem Senat aus wettbewerblichen Gründen regelmäßig nicht mitgeteilt und sind insoweit nicht bekannt.