Protokoll der Sitzung vom 11.12.2019

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Frau Staatsrätin! Würden Sie mir zustimmen, dass es generell auch ein Aspekt sein müsste, dass das InApp-Kaufen und damit die Möglichkeit, in einer App weitere Spielbestandteile zu erwerben, generell schon in die Prüfung einbezogen werden müsste, da gewinnspielorientierte Apps aus meiner Sicht nur einen Aspekt dieses Themas ausmachen?

Ich will dazu ausführen, dass es ein sehr erfolgreiches Konzept ist, Spielkarten für Computerspiele wie FIFA, also Fußballsimulationen, zu erwerben, und dort ist nicht direkt dieses Glücksspielrad im Vordergrund, sondern dass man Pakete kauft, von denen man aber erst später weiß, dass man irgendwelche Karten ziehen kann oder auch bessere oder schlechtere. Also kurz gefragt: Reicht es aus Ihrer Sicht wirklich aus, glücksspielsimulierende Apps in den Fokus zu nehmen, oder müsste man nicht alle Spiele, die In-App-Käufe im Fokus haben, in diese Prüfung mit einbeziehen, da dort immer Suchtgefahren bestehen, weil der Wunsch der Kinder ist, mehr zu bekommen als das, was sie im eigentlichen Spiel kostenlos zur Verfügung haben?

Ja, das ist richtig.

Frau Staatsrätin, eine weitere Zusatzfrage durch den Abgeordneten Herrn Dr. Buhlert. – Bitte sehr!

Frau Staatsrätin, ist aber nicht ein anderer Umgang nötig, um einerseits Spielsucht zu bekämpfen, andererseits Computerspielsucht zu bekämpfen, was ja beides vielleicht durch In-App-Käufe hervorgerufen wird, aber was durchaus unterschiedliche Anreizmechanismen sind und vielleicht auch unterschiedliche Wirkweisen?

Ja, ich hatte eigentlich gehofft, das mit der Antwort des Senats deutlich gemacht zu haben, dass die ganze Frage von Glücksspielen, Computerspielen, Gewinnspielen in den Fokus genommen wird und wir in Bremen auch entsprechende Medienkompetenzschulungen und Anlaufstellen und Beratungen und so weiter vorhalten.

Herr Kollege Dr. Buhlert, haben Sie noch eine weitere Zusatzfrage?

Nein, mir ging es aufgrund der Nachfrage des vorherigen Kollegen etwas um Differenzierung.

Ja, das war auch keine Frage.

(Heiterkeit)

Frau Staatsrätin, eine weitere Zusatzfrage durch den Abgeordneten Herrn Öztürk. – Bitte sehr!

Frau Staatsrätin, kann sich der Senat vorstellen, bei der Aushandlung des Glücksspielstaatsvertrages auch solche Spiele, die nicht mit Geldeinsätzen gespielt werden, sondern mit Token, mit InApp-Käufen et cetera über den Glücksspielstaatsvertrag so zu regulieren, dass sie unter das Glücksspielstaatsgesetz fallen?

Ich weiß nicht, ob das der richtige Weg ist, und kann Ihnen das jetzt nicht abschließend beantworten, aber wir werden das prüfen.

Herr Kollege, haben Sie noch eine weitere Zusatzfrage?

Nein, ich bitte um Prüfung. Wir werden schauen, dass wir in den zuständigen Gremien dazu etwas ausarbeiten.

Frau Staatsrätin, weitere Zusatzfragen zu diesem Thema liegen nicht vor. Vielen Dank!

Die siebte Anfrage steht unter dem Betreff: „Umsetzung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in Bremen“. Die Anfrage trägt die Unterschriften der Abgeordneten Dr. Buhlert, Frau Wischhusen und Fraktion der FDP.

Bitte sehr, Herr Dr. Buhlert, Sie haben das Wort!

Wir fragen den Senat:

Erstens: Inwiefern hält der Senat die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung als ein Bestandteil des kürzlich beschlossenen Bürokratieentlastungsgesetzes III der Bundesregierung für geeignet, mehr Bürokratie abzubauen?

Zweitens: Wie bereitet sich Bremen als Arbeitgeber bereits jetzt auf die Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung am 1. Januar 2021 vor?

Drittens: Welche Risiken sind nach Einschätzung des Senats mit der Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber verbunden?

Diese Anfrage wird beantwortet von Frau Staatsrätin Krebs.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu Frage eins: Der Senat beurteilt die Digitalisierung von Dienstleistungen grundsätzlich als positiv. Ob das Bürokratieentlastungsgesetz III bezogen auf die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wirklich Bürokratie abbaut, kann erst nach einer Analyse der mit der Dienstleistung verbundenen Prozesse und organisatorischen Strukturen beurteilt werden.

Zu Frage zwei: Im Senat liegt die Zuständigkeit für übergreifende Arbeitgeberfragen beim Senator für Finanzen. Dieser wird den Eigenbetrieb Performa Nord beauftragen, ein Konzept für die technische Umsetzung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zu erstellen, sobald die technischen Grundlagen zur Datenübermittlung durch die Krankenkassen vorliegen.

Zu Frage drei: Jede Datenübermittlung von sensiblen personenbezogenen Daten ist mit Risiken verbunden. Daher erwartet der Senat, dass hierbei hohe Anforderungen an den Datenschutz in die technische Umsetzung einfließen.

Daneben liegt ein Umsetzungsrisiko in der Zeitplanung. So müssen zum Beispiel in sehr vielen Arztpraxen erst noch die technischen Voraussetzungen geschaffen werden, wobei die Umstellung von einer manuellen auf eine digitale Bearbeitung zu einem Stichtag immer ein gewisses Funktionsrisiko darstellt. So können Doppelarbeiten oder Übermittlungsdivergenzen gerade in der Anfangsphase nicht ausgeschlossen werden. Inwieweit tatsächlich eine Bürokratieentlastung auf Seiten der Arbeitgeber eintreten wird, kann ebenfalls noch nicht abgeschätzt werden. Bislang müssen die Angaben der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung manuell in das System der Arbeitgeber eingepflegt werden.

Zukünftig müssen die Arbeitgeber aktiv werden und täglich die Daten bei den Krankenkassen abfordern. – So weit die Antwort des Senats!

Eine Zusatzfrage durch den Abgeordneten Dr. Buhlert. – Bitte sehr!

Wann ist damit zu rechnen, dass die Schnittstellen so definiert sind, dass die Aufträge an Performa Nord erteilt werden können?

Da die Schaffung von den Schnittstellen im Moment bei den Krankenkassen liegt, können wir das leider nicht beurteilen. Wir hoffen, so schnell wie möglich.

Herr Kollege, haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Würden Sie den zuständigen Ausschuss entsprechend informieren, damit klar wird, ob und wie Bremen das umsetzen kann und ob das auch fristgerecht geschieht?

Selbstverständlich, sehr gern!

Frau Staatsrätin, weitere Zusatzfragen liegen zu diesem Themenkomplex nicht vor. Vielen Dank für die Beantwortung!

Die achte Anfrage trägt die Überschrift: „Wie ist es um die Zusammenarbeit zwischen dem Senat und dem Landessportbund, LSB, bestellt?“ Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Frau Bergmann, Frau Wischhusen und Fraktion der FDP.

Frau Kollegin Bergmann, Sie haben das Wort!

Wir fragen den Senat:

Erstens: Was sind die Gründe, dass die Bildungsbehörde die ausformulierten Rahmenvereinbarungen für die Kooperation zwischen Schulen und Sportverbänden, in denen Mindestsätze für Übungsleiter, Aufsicht und andere für die Akteure relevanten Themen geregelt werden, trotz erneuter Nachfrage durch den Landessportbund Bremen seit zwei Jahren weder unterzeichnet noch beantwortet hat?

Zweitens: Welche Bedeutung misst der Senat den nachgewiesen positiven Effekten auf Gesundheit, Sozialverhalten, Bildung und der vergnüglichen

Erfahrung von Leistungsfähigkeit und Durchhaltefähigkeit auf Schulkinder bei und wie wird dies in der Kooperation von Schule und Sport bereits gelebt und wo sieht der Senat Optimierungspotenzial?

Drittens: Wann gedenkt der Senat die Rahmenbedingungen mit dem Landessportbund zu vereinbaren beziehungsweise welche Hindernisse gibt es und bis wann werden diese aus dem Weg geräumt sein?

Diese Anfrage wird beantwortet von Frau Senatorin Dr. Bogedan.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu Frage eins: Die Rahmenvereinbarung von 2011 zwischen der Senatorin für Kinder und Bildung, SKB, und dem Landessportbund wurde im November 2018 mit Wirkung zum 31. Juli 2019 vom LSB gekündigt. Der LSB hat einen Entwurf für eine Neufassung der Rahmenvereinbarung vorgelegt, die sich aktuell in der rechtlichen Überprüfung befindet. Gegenstand dieser Prüfung sind unter anderem die in dem Entwurf vorgesehen Regelungen in Bezug auf die Einbeziehung anderer Institutionen und Träger. Für Schulen wie auch für Übungsleiter entstehen keine Nachteile durch den zwischenzeitlichen Wegfall der Rahmenvereinbarung, da Schulen unverändert direkt ihre Kooperationen mit Sportvereinen tätigen können.

Zu Frage zwei: Die Bedeutung von Sport und Bewegung für die Gesundheit und positive Entwicklung von Kindern ist allgemein anerkannt. Daher ist es das Ziel des Senats, vielfältige Bewegungsangebote im Schulalltag zu ermöglichen. Die zusätzlich zum Sportunterricht im Ganztag angebotenen Sport- und Bewegungsarbeitsgemeinschaften der Vereine und Verbände sind ein wichtiger Baustein zur Erreichung dieses Ziels.

Der Großteil der Ganztagsschulen unterhält Kooperationen mit Vereinen und Verbänden, durch die zusätzliche Sport- und Bewegungsangebote geschaffen werden. Eine Ausweitung dieser Kooperationen, insbesondere für die neu hinzukommenden Ganztagsschulen wird angestrebt.

Zu Frage drei: Ein Gespräch zwischen den Hausspitzen der Senatorin für Kinder und Bildung und des Landessportbundes ist für Anfang 2020 geplant. – So weit die Antwort des Senats!

Eine Zusatzfrage durch die Kollegin Frau Bergmann. – Bitte sehr!

Frau Dr. Bogedan, ist es richtig, dass die Behörde in dieser Sache eineinhalb Jahre nicht auf die Fragen des Landessportbundes geantwortet hat?