Protokoll der Sitzung vom 11.12.2019

Wir müssen das auf Augenhöhe tun. Etwa so hat das Bundesverfassungsgericht im Kern Anfang November geurteilt, als es über die Rechtmäßigkeit von Sanktionen bei Pflichtverletzungen beim Arbeitslosengeld II entschieden hat. Mit dem vorliegenden Antrag fordern wir den Senat auf, sich für eine zügige Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts einzusetzen. Darüber hinaus soll sich der Senat für grundsätzliche Neuregelungen beim Arbeitslosengeld II starkmachen.

Im Wesentlichen hatte das Bundesverfassungsgericht geurteilt, dass Sanktionen, die über 30 Prozent hinausgehen, verfassungswidrig sind, weil sie massiv in das sozioökonomische und soziokulturelle Existenzminimum eingreifen. Damit hat das Gericht eine Klarheit geschaffen. Aus unserer Sicht sind damit vor allen Dingen die Sanktionen für junge Menschen unter 25 Jahren sowie für Haushalte oder Bedarfsgemeinschaften mit Kindern zwingend neu zu betrachten.

Darüber hinaus hat das Bundesverfassungsgericht deutlich gemacht, dass auch bei einer Sanktion in Höhe von 30 Prozent eine Verhältnismäßigkeit gewahrt bleiben muss. Eine Pflicht zur Sanktion und auch starre zeitliche Regelungen hat das Gericht erheblich eingeschränkt. Sanktionen, um das einmal deutlich zu sagen, kürzen das Lebensnotwendige und verursachen damit neue gravierende Probleme bei den Betroffenen. Solche Sanktionen schaden der gesellschaftlichen Teilhabe und erschweren die Integration in den Arbeitsmarkt.

(Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen)

Hinter uns liegt eine aus meiner Sicht viel zu lange Phase, in der der Sozialstaat als Wachstumsbremse verstanden wurde, in der der Glaube herrschte, die Markwirtschaft würde es richten und über die Trickle-down-Effekte könnten letztlich alle am Arbeitsmarkt partizipieren. Hinter uns liegt eine Phase, die das Leitbild eines sich auf dem Sozialstaat ausruhenden Menschen beschworen hat. Wir haben von fördern und fordern gesprochen und vor allem das Fordern gemeint.

Wir haben den Arbeitsmarkt flexibilisiert, prekären Beschäftigungsverhältnissen einen rechtlichen Rahmen gegeben und behauptet, all das sei zwingend, und ja, daran hat die SPD mit Bündnis 90/Die Grünen auf Ebene der Bundesregierung mitgewirkt und dafür einen hohen Preis gezahlt.

Heute haben wir eine andere, eine durchaus ambivalente Situation, und die bringt uns zu einer neuen Perspektive. Aktuell ist die Arbeitslosigkeit bundesweit auf einem niedrigen Level. Wir beklagen in einigen Branchen massiven Fachkräftemangel. Parallel dazu erleben wir aufgrund verfestigter Langzeitarbeitslosigkeit sowie eines zu großen Niedriglohnsektors eine wachsende soziale Spaltung und erhebliche Armutsrisiken.

Auch das gehört zum Bild dazu: Wir sind mitten in einem sehr großen Umbau unserer Arbeitsgesellschaft. Aus diesem Grund spricht sich meine Partei, die SPD, für ein neues Sozialstaatskonzept aus, das den einzelnen Menschen wieder in den Mittelpunkt rückt und seine individuellen Problemstellungen zum Ausgangspunkt des Handelns macht. Die Risiken, die durch den Umbau unserer Arbeitsgesellschaft entstehen, dürfen nicht den Menschen, die davon betroffen sind, aufgebürdet werden.

(Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE)

Arbeitslosigkeit ist in aller Regel kein selbst gewähltes Schicksal. Daher müssen wir als Gesellschaft alles tun, um Menschen darin zu unterstützen, über Erwerbsarbeit gesellschaftliche Teilhabe wiederzuerlangen. Niedrigste Regelsätze sowie ein Damoklesschwert aus Sanktionierungen sind Teil einer Kultur des Misstrauens. Diese gilt es zu überwinden.

(Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE)

Was wir brauchen, ist eine neue Kultur des Vertrauens, eine Kultur der Ermutigung, ein Recht auf Arbeit, so wie wir es in unserer Bremer Landesverfassung stehen haben, ein Recht auf Qualifizierung, einen sozialen Arbeitsmarkt und eine entsprechende Haltung in den Jobcentern. Ich bin sehr froh, dass unser Bremer Jobcenter sich hier schon auf den Weg gemacht hat. Die schnelle Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts im Sinne unseres Antrags kann aus unserer Sicht nur ein erster Schritt sein. – Vielen Dank!

(Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE)

Als nächste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Frau Görgü-Philipp.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 5. November 2019 bestätigt: Sanktionen um mehr als 30 Prozent der Leistungen sind nicht nur menschenunwürdig, sie sind auch verfassungswidrig. Wir von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen verstehen dieses Urteil als einen klaren Auftrag an den Bundesgesetzgeber. Mit dem vorgelegten Antrag bringen wir unsere Positionen klar zu Papier. Kein Mensch darf durch Sanktionen in existenzielle Not geraten.

(Beifall Bündnis 90/Die Grünen, SPD, DIE LINKE)

Deshalb müssen die Kürzungen unter das Existenzminimum schnell ein Ende haben. Besonders freue ich mich, dass das Bundesverfassungsgericht auch entschieden hat, dass Einzelfallprüfungen intensiver vorgenommen werden müssen und die Würde der Menschen bei der Beratung im Vordergrund stehen muss.

(Beifall Bündnis 90/Die Grünen, SPD, DIE LINKE)

Für uns von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ist klar: Wir brauchen kein System, das mit Kürzungen und Druck arbeitet, sondern wir wollen ein System, das mit Anreizen und Belohnung arbeitet. Das ist besonders für junge Menschen unter 25 Jahren von enorm hoher Bedeutung. Niemand darf von der kompletten Streichung der Grundsicherung bedroht sein!

(Beifall Bündnis 90/Die Grünen, SPD, DIE LINKE)

Leider waren die sehr harten Sanktionsmöglichkeiten bei unter 25-Jährigen nicht Gegenstand des Urteils. Daher ist mir dieser Passus in unserem Antrag

besonders wichtig. Junge Menschen benötigen eine enge Begleitung, Orientierung und Beratung auf Augenhöhe. Für die jungen Menschen muss sich eine Perspektive eröffnen. Doch das Einfrieren der Leistungen führt stattdessen zu einer Eskalation oder Frustration und zementiert die Armut vieler junger Menschen.

Die geringste Kürzung führt bereits dazu, dass gesellschaftliche Teilhabe kaum mehr möglich ist. Außerdem verfehlen die Sanktionen meistens ihr Ziel. Oft bewirken sie sogar das Gegenteil. Junge Erwachsene, denen die Leistungen gestrichen werden, brechen häufig den Kontakt zum Jobcenter ab und suchen den Weg in die illegale Beschäftigung. Daher, auch wenn ich mich wiederhole, aber als jugendpolitische Sprecherin ist mir das ein echtes Anliegen: Diese existenzbedrohenden Sanktionen brauchen wir nicht!

(Beifall Bündnis 90/Die Grünen, SPD, DIE LINKE)

Sie müssen schnellstmöglich über Bord geworfen werden. Ein weiterer wichtiger Punkt ist: Der Hartz-IV-Regelsatz soll eigentlich das Existenzminimum abdecken. Doch wie errechnet sich das Existenzminimum? Welche Bedarfe werden dazugerechnet und welche nicht? Das Herausstreichen vieler Konsumgüter wird genutzt, um den Regelsatz künstlich klein zu halten. Die Diakonie Deutschland hat das berechnet. Insgesamt stehen einem Erwachsenen durch dieses Herausrechnen 150 Euro pro Monat weniger zu als der Vergleichsgruppe. Es ist an der Zeit, dass sich hier etwas ändert.

(Beifall Bündnis 90/Die Grünen, SPD, DIE LINKE)

Wir von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sind der Meinung, dass das Existenzminimum nicht verhandelbar ist. Mit diesem Antrag setzen wir uns für eine faire Berechnung ein. Sie muss sich an der Realität des Alltags orientieren. Gerade für die vielen Kinder, die in Bedarfsgemeinschaften aufwachsen, ist das dringend notwendig. Ich bin der Meinung, für alle Kinder muss das Existenzminimum gleich hoch sein, fair berechnet sein und umfassende Teilhabe ermöglichen. Hier benötigen wir dringend eine Kindergrundsicherung. – Vielen Dank!

(Beifall Bündnis 90/Die Grünen, SPD, DIE LINKE)

Als nächste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Grönert.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Sie als Antragsteller von Rot-Grün-Rot haben aus Sicht der Fraktion der CDU die falsche Richtung eingeschlagen.

(Beifall CDU)

Um es gleich vorwegzunehmen: Wir lehnen Ihren Antrag ab!

(Abgeordnete Görgü-Philipp [Bündnis 90/Die Grü- nen]: Das haben wir nicht anders erwartet!)

Aussagen wie diese, dass Einschränkungen des Existenzminimums die Integration in Arbeit nur verhindern, führen ebenso in die Irre wie die, dass man erwerbslose Menschen, statt sie aufzufordern, also unter Druck zu setzen, wie Sie sagen, lediglich in ihrer Eigenverantwortung unterstützen sollte. Sie glauben doch nicht, dass Menschen ohne Druck, wie Sie das nennen, ohne Anforderungen immer am besten funktionieren? Für uns gehört alles zusammen.

(Beifall CDU)

Durch solche allenfalls noch Halbwahrheiten versuchen Sie, den Menschen Verständnis zu zeigen, ihnen ein gutes Gefühl zu machen und sie für sich zu gewinnen. Auch die ständige Wiederholung von emotionalisierenden Begriffen wie realistisch, fair, bedarfsgerecht, würdevoll, flexibel und individuell macht Ihren Antrag nicht besser.

(Beifall CDU)

Verwirrend ist zudem, dass Sie einerseits alle Sanktionen, alle Kürzungen auf den Prüfstand stellen wollen, aber andererseits zugleich unter 2a fordern, die Hartz-IV-Leistungen gar nicht mehr zu sanktionieren. Dazu stellt der Text im Gegensatz zu seiner Überschrift deutlich klar, dass Sie Hartz IV eben nicht nur gänzlich überarbeiten, sondern gänzlich überwinden, also hinter sich lassen wollen.

(Zuruf Abgeordnete Aulepp [SPD])

Vielleicht hat es eine gewisse Logik, dass Sie zu solch widersprüchlichen Aussagen in Ihrem Antrag kommen, weil Sie zu dritt regieren und für jeden etwas dabei sein muss. Mir gefällt das nicht. Ich sehe Sie mit diesem Antrag ganz deutlich in Richtung bedingungsloses Grundeinkommen laufen, und den Weg gehen wir nicht mit.

(Beifall CDU – Zuruf Abgeordnete Aulepp [SPD])

Ja, das Bundesverfassungsgericht hat festgestellt, dass Sanktionen zwischen 30 und 60 Prozent aufgrund der derzeitigen Erkenntnisse nicht zu rechtfertigen sind. Wissen sollte man aber, dass von den zwei bis vier Prozent der Hartz-IV-Empfänger, die überhaupt sanktioniert werden, nur circa 20 Prozent – also insgesamt lediglich drei bis vier, vielleicht auch fünf von 500 Leistungsempfängern – mit über 30 Prozent sanktioniert wurden. Für diese kleine Gruppe muss man sich auf jeden Fall überlegen, ob und wie man mit ihnen anders umgeht als bisher und wie man sie mitnehmen und motivieren kann.

Das Gericht hat zeitgleich auch unmissverständlich festgestellt, dass Sanktionen grundsätzlich gar nicht zu beanstanden sind. Solche Kürzungen beim Existenzminimum sei trotz gegenteiliger Behauptung der Bremer Koalition völlig rechtskonform, weil der Staat bei der Umsetzung des Schutzauftrags für die Menschenwürde aus Artikel 1 Absatz 1 des Grundgesetzes einen weiten Spielraum habe. Der Gesetzgeber darf deshalb die Sicherung des Existenzminimums auf diejenigen beschränken, die wirklich bedürftig sind und sich – und das ist wichtig – nicht selbst helfen können.

(Abgeordnete Leonidakis [DIE LINKE]: Er muss es aber nicht!)

Er muss es nicht, nein, aber wir wollen das gern. Auch nach diesem Urteil gilt wie vorher: Wer Arbeitsangebote bekommt, muss diese im Rahmen seiner Mitwirkungspflicht annehmen. Die Verfassungsrichter betonen in ihrem Plädoyer übrigens auch, dass die ganz überwiegende Zahl der Arbeitslosen ihren Mitwirkungspflichten wohl auch wegen drohender Sanktionen nachkommt.

(Zuruf Abgeordnete Aulepp [SDP])

Selbst eine völlige Streichung von Leistungen halten die Richter weiterhin für zulässig, wenn ein Arbeitsloser ein Jobangebot ablehnt, das seine Hilfsbedürftigkeit sofort beenden würde. Ich verstehe absolut nicht, wie die Bremer Koalition das Urteil des Bundesverfassungsgerichts für ihren Antrag derart missbrauchen konnte.

Noch ein paar Sätze zu dem von Ihnen aufgeworfenen Thema der verdeckten Armut, und da geht es nicht um das Ignorieren irgendwelcher Möglichkeiten, teilzuhaben, Konsummöglichkeiten oder dergleichen. Es gibt verdeckte Armut und dadurch

sinken Durchschnittswerte und Berechnungsgrundlagen. Das stimmt. Ja, die Höhe von Hartz IV wird anhand der Einkommen berechnet, die Menschen jeweils aktuell tatsächlich zur Verfügung haben und mit denen sie ihr Leben bestreiten, und nicht anhand von Einkommen, die sie haben könnten.

Diese Methode kann man infrage stellen, doch sie ist nicht gesetzeswidrig, sie ist legitim.

(Abgeordnete Leonidakis [DIE LINKE]: Legal, aber nicht legitim!)