Wenn wir weiter in die Antworten hineinschauen, dann erkennt man zu den Fragen zwei, drei und vier relativ viele Wiederholungen. Wenn wir zum
digitalen Erbschein kommen, habe ich das Gefühl, Sie haben den Kern der Frage beziehungsweise unsere ganze Frage falsch verstanden. Uns geht es in dieser Frage nicht darum, einen extra Erbschein für unsere digitalen Spuren zu fordern, sondern es geht darum, den Erbschein der erstellt wird, in digitaler Form zu erstellen. Weil wir es hier mit international agierenden Konzernen zu tun haben, die ihren Sitz nicht immer in Deutschland haben und denen gegenüber man als Erbe seine Rechte geltend machen muss. Im Fall meiner 61 Accounts müsste man also diesen Erbschein 61 Mal beglaubigen lassen und zu 61 Stellen schicken. Das geht deutlich einfacher, indem man das Ganze elektronisch hat und ein elektronisches Zertifikat weitergibt.
Die Erforderlichkeit, ist unstrittig. Ich glaube, jeder hat schon einmal in den sozialen Netzwerken Erinnerungen zu Menschen bekommen, die Geburtstag haben, die aber leider schon verstorben sind. Mir ist das häufiger so gegangen, was am Ende immer eine sehr merkwürdige Stimmung auslöst und hier sind Regelungen zu vereinfachen und mit Blick auf ein echtes digitales Dokument, das man an die Institutionen schicken kann, erforderlich.
Herr Staatsrat, Sie weisen in den Antworten auf verschiedene Erkenntnisse der Länder-Arbeitsgruppe „Digitaler Neustart“ hin. Sie waren aber, soweit mir bekannt ist, nicht beteiligt. Beteiligt waren Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, in der Federführung Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein. In dem Abschlussbericht sind Bremen, Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg nicht aufgeführt. Das wundert uns ein bisschen, denn auch für Bremen hat die Frage des digitalen Neustarts große Bedeutung.
Aus unserer Sicht besteht bei der Ausschlagungsfrist weiterer Handlungsbedarf. Sie muss für digitale Nachlässe zwingend verlängert werden. Wir brauchen einen digitalen Erbschein mit dem man sein Erbe oder seinen Anspruch bei den verschiedenen Unternehmen und Institutionen auch rechtssicher geltend machen kann. Damit bin ich am Ende angelangt. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Vorweg vielen Dank für die Große Anfrage der FDP, die auch im Deutschen Bundestag Gegenstand einer Debatte war, und wir müssen uns vergegenwärtigen, um was es hier eigentlich geht. Fast alle hier in diesem Raum sind auf Facebook, auf Instagram, vermutlich auch auf Twitter unterwegs, haben ein Spotify-Konto, haben Netflix oder Amazon Prime,
oder sind auf Tinder. Die Liste ist sehr, sehr lang. Das ist der Werbeblock. Warum erwähne ich diese Unternehmen beim Namen? Weil sie alle nicht ihren Firmensitz in Deutschland haben, sie haben alle nicht ihren Firmensitz in Europa, und da möchte ich kurz die Brücke schlagen. Wir benutzen vielleicht die Bezahldienste wie PayPal, es sind alles Unternehmen aus dem Silicon Valley, die ihren Firmensitz vor Ort haben, und wenn man zum Beispiel darüber spricht, ob man einen digitalen Erbschein in der Praxis umsetzen kann, werden wir auch auf rechtliche Schwierigkeiten stoßen, einfach aus Verbraucher- und Verbraucherinnensicht, um bei den Unternehmen durchzukommen.
Ich gebe Ihnen Recht: Wenn man zählt, wie viele Accounts man hat, hinzugerechnet die E-Mail-Accounts, die eigenen Bank-Accounts, die man noch online betreut, ist die Liste lang. Dann speichern wir unsere Daten auf irgendwelchen Sticks oder auf dem iPad, vielleicht sogar noch passwortgeschützt. Das heißt, da ist eine Fülle an Daten und Informationen vorhanden, die wir nicht nur auf den eigenen Geräten hinterlegt haben, sondern auch bei den Plattformbetreibern, bei denen wir unsere Kreditkartendaten hinterlegen, wir hinterlegen unsere persönlichen Daten, die Handynummer, den Kennwortschutz zur Wiederherstellung eines Passwortes, die Liste ist sehr lang. Für Angehörige ist dieses Zeitfenster von sechs Wochen nach dem Todesfall, um alles zu ermitteln, sehr kurz. Den Handyvertrag zu kündigen mag vielleicht noch das Einfachere sein, wenn man angeschrieben wird, weil man das noch einigermaßen analog klären kann. Aber all die anderen Unternehmen, die ich aufgezählt habe, sind die gängigsten, auf den Milliarden von Menschen unterwegs sind. Da durchzukommen, selbst auf Facebook eine Gedächtnisseite auszurufen, ist keine einfache Angelegenheit.
Es erfordert so viel Schriftverkehr, wo man so viele Dokumente nachreichen muss, bis Facebook das in den Zustand versetzt. Twitter macht so etwas gar nicht, Instagram ist noch nicht darauf eingestellt, die verweisen auf die AGBs von Facebook. WhatsApp empfiehlt, einfach die Nummer löschen, dann ist es vorbei. Das rettet uns nicht, das bringt uns in der Sache nicht weiter. Was wir aber brauchen, und deswegen bin ich mit einigen Antworten vom Senat nicht immer zufrieden, aber er stützt sich ja auch auf das, was das Bundesjustizministerium an der Stelle vorgibt – –. Ich glaube, das ist der Punkt, an dem wir uns festlegen müssen, dass der Bund einiges mehr tun muss, gemeinsam mit den Plattformbetreibern, die werden nämlich von sich aus dieses Problem nicht lösen, zumindest nicht zu unserer Zufriedenheit.
Was wir machen können ist, ihnen einen verlässlichen Rechtsrahmen zu geben, sowohl den Plattformbetreibern als auch den Bürgerinnen und Bürgern, bei dem man Ansprüche, also Verbraucheransprüche hat, und dass, wenn diese abgegolten sind, das mit deutschem Recht, das mit europäischen Recht in Einklang zu bringen. Das wäre schon ein erster, wesentlicher Schritt.
Eine andere Situation ist dieses Abwarten und Beobachten. Das Bundesjustizministerium, so geht es zumindest aus der Antwort des Senats hervor, sagt wortwörtlich: Man beobachte die Situation. Was wir brauchen, ist eine tragfähige Lösung für die Plattformbetreiber, und darauf hoffen wir. Die Hoffnung stirbt zwar zuletzt, aber an der Stelle ist Hoffnung doch der falsche Ansatz. Es gibt diese Studie, die auch in der Senatsantwort erwähnt wird, zum digitalen Nachlass. Ich bin auf die Ergebnisse gespannt, aber dennoch sehe ich die Möglichkeiten, dass wir selbst in irgendeiner Form weiterhin aktiv werden können, damit der Bund hier entsprechend vorpreschen kann.
Da wäre die Möglichkeit, über die Verbraucherschutzzentralen zu gehen. Die erklären auf ihren Homepages, was Verbraucherinnen und Verbraucher, also jeder Einzelne von uns, zu Lebzeiten schon regeln kann, nämlich den digitalen Nachlass zu regeln, so wie man regelt: Wer erbt mein Auto, wer erbt das Haus, wer erbt die Grundstücke oder wer erbt gar nichts. Hier muss man die Verbraucherzentralen stärken über den Bund, die könnten das auf die Länder verteilen mit Informationskampagnen, und am Ende des Tages steht und fällt es auch mit uns selbst. Jeder Einzelne von uns muss sich um seine digitalen Spuren, die er zu Lebzeiten
nicht nur legt, sondern auch vermutlich hinterlassen wird, von vornherein kümmern. Es gibt wichtige Möglichkeiten, zum Beispiel bei dem einen oder anderen Plattformbetreiber, dass man sogenannte Notfallkontakte hinterlegen kann.
Die sind hinterlegt für Menschen, die im Falle eines Todes den Zugriff haben. Ob das datenschutzrechtlich immer das Richtige ist, weil jeder nutzt auch Messenger-Dienste, und man möchte vielleicht nicht, dass die Angehörigen, die das Erbe übernehmen, auch die persönliche Post übernehmen, die in dem jeweiligen Posteingang vom jeweiligen Portalbetreiber hinterlegt ist. Ich glaube, wir sind noch ziemlich am Anfang dieser Debatte.
Ich komme zum Schluss, Herr Präsident, und ich glaube, den einen oder anderen Punkt können wir auch in den Ausschüssen diskutieren und schauen, wie wir auf den Bund wirken können. Das Friedhofsgesetz, die Bestattungsrichtlinien, die können die Länder regeln, aber den digitalen Nachlass, das obliegt uns nicht, das sind Bundesgesetze, und wir sind auch ein Stück weit angehalten zu schauen, welche Entwicklungen aus Berlin kommen. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit!
Sehr geehrter Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Fraktion der FDP hat hier genauso wie in Hamburg, glaube ich, und im Bundestag das Thema digitaler Nachlass auf die Tagesordnung gesetzt. Ich möchte zunächst auf einige inhaltliche Punkte eingehen, bevor ich darauf zurückkomme, ob die in der Frage verwobenen Vorschläge der Fraktion der FDP dadurch besser werden, dass man sie an verschiedenen Stellen aufwirft.
Zunächst zum Hintergrund: Wenn ein Mensch verstirbt, können ein oder mehrere Hinterbliebene innerhalb einer gewissen Frist ein Erbe antreten oder es ausschlagen. In diesem Falle geht nicht nur das Vermögen in Form von materiellen Gütern auf den
Das sogenannte Facebook Urteil des Bundesgerichtshofes aus dem Jahr 2018 stellt fest, dass der physische Nachlass dem digitalen Nachlass gleichgestellt ist und dass das nicht nur für Datensammlungen, also die iTunes-Sammlung oder so etwas gilt, sondern auch für E-Mail-Postfächer und Profile in sozialen Netzwerken. Mit dieser Rechtsprechung schafft der Bundesgerichtshof Klarheit darüber, dass hier eine Unterscheidung des digitalen und des materiellen nicht gegeben sein darf und auch nicht gegeben ist und räumt damit Zweifel aus dem Weg.
Der Senat antwortet daher auf die Fragen der Fraktion der FDP zutreffend, dass auf dieser Grundlage keine neue Rechtsvorschrift für die Frage des digitalen Nachlasses benötigt wird, soweit es das Antreten des Nachlasses und die Übertragung der rechtlichen Verpflichtungen, die damit einhergehen, angeht. Deshalb muss auch die Forderung dieses digitalen Erbscheins mit Sicherheit noch einmal genauer geprüft werden. Es ist gut, dass sie das noch einmal konkretisiert hatten. Aus den Antworten des Senats habe ich verstanden, dass es ein paralleles Verfahren gibt. Dem hätte ich jetzt vehement widersprochen, da Sie aber noch einmal ausgedrückt haben, dass es um die Digitalisierung des Erbscheins geht, kann man vielleicht darüber nachdenken, ob es den in einer einfachen Form geben kann.
Fakt bleibt aber die grundlegende Unterscheidung – wir haben auf der einen Seite den sachgegenständigen materiellen Bereich und auf der anderen den digitalen –, die gibt es so nicht. Ich würde daher festlegen, dass man über die Art des antretenden Erbes diskutieren kann, aber nicht darüber, dass hier grundsätzlich unterschiedliche Rechte gelten.
Unbenommen von der rechtlichen Frage ist die Durchsetzung des Rechts und da stoßen wir in der Realität unbestreitbar auf Schwierigkeiten. Internationale Konzerne wie Facebook oder Apple durch nationale Gesetzgebung zu binden, ist äußerst herausfordernd. Auch wenn im Land Bremen die Anzahl der Fälle, das geht aus der Antwort hervor, die vor Gerichten verhandelt werden, relativ überschaubar ist, wissen wir aus anderen Bundesländern, dass es immer wieder Prozesse gab, in denen Apple und Facebook mit Zwangsgeldern dazu gezwungen werden mussten, den Zugang zum digitalen Nachlass zu ermöglichen. Hier müssen wir
als Politiker sehr sorgfältig schauen, ob sich bei Apple, Google, Facebook und Co. eine Praxis verstetigt, bei denen der Zugriff auf den Nachlass durch Gerichtsurteile erstritten werden muss oder ob sich nicht mittelfristig eine Praxis einstellt, in der dieser Unwillen überwunden wird und auf der Grundlage der AGBs und des Umgangs diese Gleichberechtigung auch in die Praxis eingeführt wird.
Für uns steht fest, dass man noch einmal über die Ebene der europäischen Rechtsprechung nachdenken muss. Europa heißt für uns, dass wir die Rechte der Bürgerinnen und Bürger über die Grenzen des Nationalstaats hinaus stärken wollen und nicht, dass Konzerne sich vor den nationalen Gesetzgebungen verstecken können. Ein grundlegendes Urteil des Bundesgerichthofs allein reicht nicht aus, um die individuellen Rechtsansprüche durchzusetzen.
Die Verbraucherzentralen sind, weil sie stellvertretend klageberechtigt sind, die richtigen Ansprechpartner für Hinterbliebene. Wir als Koalition haben uns deswegen im Koalitionsvertrag explizit darauf verständigt, dass wir die Verbraucherzentralen insbesondere bei der Beratung von digitalen Themen stärken wollen. Hierbei werden wir ganz praktisch bei der Durchsetzung der Rechtsansprüche der Bürgerinnen und Bürger unterstützen. Letztendlich gilt beim digitalen Nachlass dasselbe wie beim physischen Nachlass, wenn man diese Unterscheidung jetzt noch einmal aufgreifen möchte: Die Bürgerinnen und Bürger sind selbst verantwortlich, möglichst frühzeitig und in Absprache mit den späteren Hinterbliebenen eine Klärung ihrer Verhältnisse vorzunehmen.
Abschließend erlauben Sie mir noch die Anmerkung zu der Fragestellung der FDP. Sie versuchen auf verschiedenen Ebenen die Frage aufzugreifen, ob es gesetzliche Regelungslücken gibt, ob man endlich im digitalen Zeitalter ankommen muss. Ich glaube, was wir feststellen können ist, die grundlegende Unterscheidung zwischen dem digitalen Nachlass und dem physischen Nachlass gibt es zumindest auf der rechtlichen Unterscheidungsebene nicht. Klar ist aber auch, dass wir insbesondere die Konzerne, die international agieren, in die Pflicht nehmen müssen, dieses geltende Recht umzusetzen und im Zweifelsfall dafür auch geeignete Mittel weiterentwickeln müssen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Internet ist ja vor einiger Zeit einmal als Neuland bezeichnet worden.
Ich habe doch gar nicht gesagt von wem. Für die Frage, welche rechtlichen Auswirkungen das hat, hat der Bundesgerichtshof mit seinem Urteil 2018 den Grundsatz geklärt. Daraus entstehen aber, und das ist bisher auch in der Debatte deutlich gemacht worden, natürlich noch eine ganze Reihe von weitergehenden Fragen, denn das, was praktisch daraus dann folgen kann, ist noch nicht völlig deutlich.
Das Justizministerium, auch das ist gut ausgeführt worden, sagt zum jetzigen Zeitpunkt, und das ist durchaus, ich finde, eine entscheidende Einschränkung: Sie sehen keinen weiteren rechtlichen Regelungsbedarf, immer davon ausgehend was 2018 in diesem Urteil beschrieben worden ist, dann auch entsprechend von den Unternehmen auf dieses bezogen worden ist, umgesetzt wird.
Plausibel ist, dass wir das genau beobachten müssen. Plausibel ist, dass wir dafür Antworten finden müssen. Plausibel ist, dass die Komplexität, – –. Hauke Hilz hat auf die 61 Accounts hingewiesen, ich habe meine jetzt nicht gezählt, aber es wird wahrscheinlich bei allen so sein, man hätte auch in den Raum die Frage stellen können, wer hat denn von den Kolleginnen und Kollegen, die hier sitzen, seinen oder ihren digitalen Nachlass bereits geregelt? Auch das zeigt, dass wir es hier mit einem Thema zu tun haben, das immer wichtiger wird.
Unser Altkollege, in Anführungszeichen, Jens Krüger, der sich von der anderen Seite mit dem Thema beschäftigt, nämlich eher aus historischer Sicht, aus archivarischer Sicht, hat vor einiger Zeit einen Aufsatz veröffentlicht, indem auch mit einigen Zahlen operiert wird. Wenn sie sich anschauen, also wenn man von diesen Wachstumsraten, beispielsweise bei Facebook ausgeht, dass die sich fortsetzen, dann hätten wir im Jahr 2100 4,9 Milliarden Accounts von Verstorbenen bei Facebook, die dort dann archiviert sind, wobei aber die Fragen, wie die Archivierung stattfindet, wie die Zugänglichkeit stattfindet, noch offen sind.
Insofern zeigt sich das mit der Großen Anfrage, die hier gestellt worden ist, dass die FDP durchaus ein Thema aufgegriffen hat, das uns in den kommenden Jahren umfangreich begleiten wird, das uns sicher auch in Bremen in vielerlei Hinsicht begleiten wird. Das nach meiner Auffassung insofern auch noch eine ganze Reihe, einen großen Raum an Möglichkeiten bietet, sich damit auseinanderzusetzen und dann möglicherweise auch festzustellen, dass es weiteren auch gesetzgeberischen Handlungsbedarf in der Zukunft geben kann. Insofern sehe ich das auch ein Stück weit als Auftakt für eine Debatte über digitalen Nachlass und all die Fragen, die sich daraus ergeben. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Das ist ja gerade kein richtiges sogenanntes Aufregerthema, wenn ich das mit den Debatten vergleiche, die wir heute schon geführt haben. Als fünfter Redner versuche ich einmal nur ein paar Sachen zu ergänzen und nicht alles noch einmal zu erzählen.
Wir haben eine gewisse Regelung, die Durchsetzbarkeit ist in Bremen, glaube ich, ganz gut gewährleistet, zumindest sind da wenige Fälle bekannt. Ich glaube auch tatsächlich, und darauf würde ich gern noch einmal zurückkommen, dass der digitale Erbschein tatsächlich ein Schritt nach vorn ist, weil ich nicht einmal glaube, dass Unternehmen wie Amazon Accounts nicht herausgeben wollen, weil sie daran kein Interesse haben, sondern dass es tatsächlich organisatorisch bedingt ist, weil es so riesige Datenmengen sind und riesige Anfragemengen. Ich glaube, wenn wir da etwas Digitales hätten, um mit allen zu kommunizieren, wäre das ein Schritt nach vorn.
Dann mache ich vielleicht noch einen weiteren Schritt nach vorn. Herr Lühr, wo Sie gerade hier sitzen, wollen wir nicht in Bremen versuchen, so ein Thema, das noch relativ neu und noch nicht überall besetzt ist, hier in Bremen zu besetzen? In der IT nennen wir es immer Sandboxing, das heißt, man sucht sich einen Pilotkunden, baut eine geschlossene Infrastruktur auf und probiert darin etwas aus. Vielleicht können wir hier in einer konzertierten Aktion das Thema einmal auf die Tagesordnung setzen, und dann haben wir nicht nur ELFE als Vor
zeigeprojekt, sondern vielleicht auch einen digitalen Erbschein. Dafür würde ich meine Zusammenarbeit und auch die meiner Fraktion gern anbieten und vielleicht können wir darüber nach dieser Debatte reden.
Am Anfang habe ich den Begriff Aufregerthema genannt und ich würde das gern noch einmal aufnehmen, weil es jetzt meine dritte Bürgerschaftswoche ist – ich bin ja noch neu. Ein Aufregerthema habe ich schon, und das möchte ich auch noch einmal zum Ausdruck bringen: Wir haben gestern zum Thema Frauen, Arbeitslosigkeit, Alleinerziehende debattiert. Das ist ein Thema, das seit Jahren immer schlechter wird und dann wird hier von den Kolleginnen und Kollegen aus der SPD und von den Grünen debattiert, die ja seit zwölf Jahren Regierungsverantwortung haben. Sie diskutieren hier mit, als hätten Sie damit nichts zu tun.