Protokoll der Sitzung vom 11.12.2019

Und das tue ich. Das Wohl meiner Kinder und die Zukunft meiner Kinder vertraue ich den staatlichen Schulen an.

Herr Kollege Güngör, würden Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Professor Dr. Hilz zulassen?

Abgeordneter Güngör: Sehr gern.

Vielen Dank, Herr Präsident! Herr Güngör, Sie sagten gerade, dass viele das Angebot der Schulen in freier Trägerschaft nicht kennen. Kann das vielleicht daran liegen, dass in den Broschüren der Bildungsbehörde diese freien Schulen nicht aufgeführt sind?

(Beifall FDP – Zurufe Abgeordneter Strohmann [CDU])

Könnte es vielleicht auch daran liegen, dass genau die Eltern, die ich gerade angesprochen habe, nicht den Zugang zu Informationen haben oder bewusst, wenn sie sich Forschung,

(Lachen CDU – Abgeordneter Strohmann [CDU]: Mann, Mann, Mann!)

wenn sie sich Bildungswissenschaftler dazu anhören – –. Dann sind es genau die Eltern, die Privatschulen anwählen, die den Zugang zu Netzwerken und Informationen haben. Das ist nichts, was ich erfunden habe, sondern das können Sie sehr gut nachlesen, Herr Professor Dr. Hilz.

(Beifall SPD, DIE LINKE – Zurufe Abgeordnete Bergmann [FDP])

Verstehen Sie mich nicht falsch. Ja, Privatschulen haben ihre Berechtigung. Sie sind, wie die FDP es im Eingangstext schreibt, sogar im Grundgesetz festgeschrieben. Jetzt erkundigen Sie sich doch einmal, warum im Grundgesetz, besonders bei den Grundschulen, von Volksschulen die Rede ist, weil dort nämlich im Geiste unseres Grundgesetzes die Segregation nicht schon in der Grundschule anfangen soll, und deshalb sind die Bedingungen, um eine Privatschule im Grundschulbereich zu gründen, erschwert.

(Beifall SPD, DIE LINKE – Zurufe Abgeordnete Bergmann [FDP])

Das bremische Schulsystem spezifiziert im Weiteren, dass Privatschulen eine berechtigte, weltanschauliche oder pädagogische Alternative zu öffentlichen Schulen darstellen müssen. Es ist nicht so, wie Sie es hier versuchen darzustellen, dass das Land Bremen diese bewusst versucht, zu verhindern. Sie formulieren aber den Anspruch, dass das bestehende staatliche Angebot durch diese Schulen bereichert oder ergänzt wird.

Die FDP plant hier doch etwas ganz anderes. Langfristig sollen Privatschulen Stück für Stück Teile der staatlichen Schulen ersetzen, quasi eine Schule für Kinder, deren Eltern das Geld und die Netzwerke haben, und eine Schule, wo die Kinder sind, deren Eltern kein Geld haben und das Geld nicht aufbringen können, und auch nicht diesen exklusiven Zugang zu den Netzwerken haben.

(Beifall SPD, DIE LINKE – Zuruf: So ein Schwach- sinn! – Abgeordneter Professor Dr. Hilz [FDP]: Eine unsinnige Unterstellung! So ein Unsinn!)

Das ist weder gesellschaftlich sinnvoll, noch im Sinne der Kinder, die gemeinsam aufwachsen wollen, statt segregiert nach der sozioökonomischen Herkunft der Eltern. Eine solche Entwicklung fördert nicht die Solidarität in unserer Gesellschaft, sondern da, wo Berührungspunkte fehlen, fehlt es später auch an Empathie. Das lassen wir nicht zu.

(Unruhe FDP – Beifall DIE LINKE)

Öffentliche Schulen sind und bleiben die wesentliche Säule des Bildungssystems. Zu ihnen hat jedes Kind Zugang, egal, wie reich, egal, wie arm und unabhängig von der Konfession: Jedes Kind ist herzlich willkommen. Das ist Demokratie, und das ist auch gut so.

(Beifall SPD, DIE LINKE – Glocke)

Herr Präsident, ich komme zum Schluss. Es ist eben nicht so, liebe FDP-Fraktion, so wie Sie es hier dargestellt haben, dass mehr Schülerinnen und Schüler in die Privatschulen gehen, sondern wenn Sie sich die Zahlen ansehen, sind das deutlich weniger. Wir haben eine abnehmende Tendenz. Von daher können wir nur sagen: Die Akzeptanz bei den Eltern ist in den letzten Jahren für das öffentliche Staatssystem gestiegen. Das ist auch gut so, es geht hier darum, dass wir jede Schülerin, jeden Schüler individuell fördern, und es geht hier um nichts weniger

(Glocke)

als den sozialen Zusammenhalt in unserer Gesellschaft. – Vielen Dank!

(Beifall SPD, DIE LINKE)

Als nächste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Averwerser.

Dass es um diese Uhrzeit und als letzte Debatte in dem Jahr noch einmal so hoch hergehen würde, darüber freue ich mich, weil ich hatte schon zu Frau Dr. Müller gesagt: Gestern war es schon unruhig um die Zeit, wie wird das denn jetzt sein? Aber jetzt haben wir ja ein schönes Thema.

Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren!

(Heiterkeit)

Die schulische Landschaft in Bremen zeichnet sich unbestritten durch eine hohe Vielfalt aus, und das begrüßen wir außerordentlich.

(Beifall CDU, FDP)

Dies deckt sich mit unseren bildungspolitischen Grundüberzeugungen, Schülerinnen und Schüler entsprechend ihrer Individualität zu fördern und zu fordern. Neben dem staatlichen Bildungssystem tragen derzeit in Bremen und Bremerhaven 22 Schulen in freier Trägerschaft – das sage ich lieber als Privatschulen, weil das nämlich nicht stimmt –

(Beifall CDU, FDP)

mit circa 6 310 Schülerinnen und Schülern zur Bereicherung der Bildungslandschaft bei. Artikel 7 Absatz 4 Grundgesetz in Verbindung mit Artikel 29 der Bremer Landesverfassung regelt ausdrücklich die Gründung und den Betrieb von Schulen in freier Trägerschaft mit ihrem hochwertigen pädagogischen Angebot. Folglich gibt es kein Monopol auf den Betrieb staatlicher Schulen.

(Beifall CDU, FDP)

Die daraus abzuleitende freie Schulwahl bringt zudem die hohe Wertschätzung des Schüler- und Elternwillens zum Ausdruck. Wir sind der Auffassung, dass jede Schule in freier Trägerschaft, ob sie nun Ersatzschule oder Ergänzungsschule genannt wird, mit ihrem individuellen pädagogischen Ansatz das öffentlich-rechtliche Schulsystem inspirieren und im besten Fall weiterentwickeln kann. Der Fraktion der CDU geht es deshalb auch nicht darum, die beiden Schulzweige losgelöst voneinander zu betrachten. Es geht uns vielmehr um ein gleichberechtigtes Nebeneinander und ein partnerschaftliches Miteinander,

(Beifall CDU, FDP)

das jedoch die objektiv vorherrschenden Rahmenbedingungen und die sich daraus ergebenden Bedarfe nicht außen vor lässt. In Ihrer Antwort auf die Frage – und da kommen wir jetzt gleich wieder zu dem Thema, das wir gerade hatten –, wie der Senat die Bedeutung von Privatschulen sieht, zielen Sie in altgewohnter, und das haben Sie im Wortbeitrag auch bestätigt, und ideologisch geprägter Argumentationsstruktur auf die These ab, dass Schulen in freier Trägerschaft zur sozialen Entmischung beitragen.

Sie verweisen hierbei auf den Bremer Bildungsbericht von 2012, in dem steht, dass Privatschulen eher von Schülerinnen und Schülern besucht werden, die in Ortsteilen aufwachsen, deren Migrationsanteil und deren Anteil von Empfängern von Unterstützungsleistungen nach SGB II unterdurchschnittlich sind. Das ist nicht das erste Mal, dass Sie Ihre Skepsis mit dem Scheinargument unterstreichen wollen, dass Schulen in freier Trägerschaft den öffentlichen Schulen die guten Schüler wegnehmen und soziale Auslese befördern. Denn genau das dürfen und wollen Schulen in freier Trägerschaft eben nicht.

(Beifall CDU, FDP)

Dagegen spricht das Sonderungsverbot, Frau Bergmann sprach es am Rande an, mit dem Wortlaut, dass private Ersatzschulen nur genehmigt werden dürfen – –.

(Abgeordneter Güngör [SPD]: Schulen in freier Trägerschaft!)

Private Ersatzschulen steht darin.

(Abgeordneter Güngör [SPD]: Jetzt machen Sie sich einmal Gedanken über Ihre Wortwahl! Wenn Sie auf dem Boden der Verfassung stehen, dürfen Sie auch gern das Grundgesetz zitieren! – Unruhe)

Es ist ja schön, dass Sie das Grundgesetz kennen. Vielleicht würden Sie dann auch einmal die Rechte, die Sie daraus haben, nutzen.

(Beifall CDU, FDP)

Dass private ersatzschulen nur genehmigt werden dürfen, wenn dort die Sonderungen der Schüler nach den – –.

(Zuruf)

Nein, Absatz 4.3, zweiter Halbsatz. Wenn wir schon dabei sind.

(Beifall CDU, FDP)

Dort steht private Ersatzschulen. Ich fange noch einmal an: Dass private Ersatzschulen nur genehmigt werden dürfen, wenn dort eine Sonderung der Schüler nach den Besitzverhältnissen der Eltern nicht gefördert wird. Das Sonderungsverbot fordert von den privaten Ersatzschulen, dass sie die Auswahl ihrer Schülerinnen und Schüler unabhängig

von den Einkommens- und Vermögensverhältnissen der Eltern vornehmen, und dass das Schulgeld von Eltern aller Einkommens- und Vermögenstüchtigen gezahlt werden kann.

Ganz nebenbei bemerkt, unterscheiden sich auch die öffentlichen Schulen in Bremen und Bremerhaven deutlich bezüglich des sozialen und kulturellen Hintergrundes der Schülerschaft. Auch das steht in dem Bildungsbericht 2012. Wie scheinheilig Ihre Sorge bezüglich der möglichen sozialen Auslese durch Schulen in freier Trägerschaft ist, das zeigt sich, wenn man sich anschaut, wie wenig Sie als Gesetzgeber die Möglichkeit in Anspruch nehmen, dieses Sonderungsgebot näher zu regeln.

Sie könnten beispielsweise durchaus die maximale Höhe des Schulgeldes festlegen, gesetzlich. Sie könnten auch festlegen, wie viele Stipendien vergeben werden müssen und könnten es auch überprüfen. Sie könnten eine Einkommensstaffelung der Beiträge vorschreiben. Das alles tun Sie nicht.