Abschließend möchte ich noch einmal darauf hinweisen, liebe FDP, was Sie bezeichnenderweise nicht gefragt haben.
Sie haben nicht gefragt, welche Kosten, welches Schulgeld die Privatschulen verlangen, denn dann hätte die Antwort gelautet: Zwischen 250 und 400 Euro.
Die Schulen haben keine verlässliche Regelung zur Staffelung des Schulgeldes nach Einkommen – das wäre eine Transparenz, nach der die Eltern sich richten können –, sondern es wird individuell verhandelt, und Eltern werden dadurch zu Bittstellern. Das ist aus meiner Sicht eine falsche Herangehensweise.
Meine Redezeit ist vorbei. Ich finde es bezeichnend, liebe Kolleginnen und Kollegen von der FDP, dass Sie genau diese Frage nicht stellen, die anderen Aspekte der sozialen Auslese wurden bereits genannt. – Ich bedanke mich für die Debatte.
(Beifall DIE LINKE, SPD – Abgeordneter Dr. vom Bruch [CDU]: Wir debattieren hier aber die Fragen, nicht die Antworten! – Heiterkeit)
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich mache jetzt einmal etwas ganz Ungewöhnliches, ich fange meine Rede mit einem Fremdwort an, was ich – vielleicht, weil ich in Hessen zur Schule gegangen bin und nicht in Bremen – bis zum heutigen Zeitpunkt gar nicht kannte. Das Fremdwort heißt Ambiguitätstoleranz, ist aber offensichtlich ganz wichtig, denn es ist die Fähigkeit, scheinbar Widersprüchliches wahrzunehmen und miteinander zu vereinbaren. Ich glaube, das ist für die Debatte hier gerade ganz hilfreich.
Fragt man sich also, schätzt der Senat den Beitrag der Schulen in freier Trägerschaft, dann kann man nur ganz einfach antworten: Ja, das tut er. Das Bremer Privatschulgesetz definiert ganz klar die Funktion der Privatschulen positiv. Privatschulen wirken mit den staatlichen Schulen an der Erfüllung des öffentlichen Erziehungs- und Bildungsauftrages mit. Sie ergänzen und bereichern das öffentliche Schulwesen durch besondere Inhalte und Formen der Erziehung und des Unterrichts.
Aber, und hier zeigt sich die Ambiguität: Das Grundgesetz, die Landesverfassung und das Privatschulgesetz setzen auch klare Grenzen und Regeln, Frau Averwerser hat noch einmal deutlich gemacht, da könnten wir durchaus noch mehr regulieren.
Bei diesen Regeln geht es darum, dass Schülerinnen und Schüler ihr Recht auf Bildung haben, an einer Privatschule zuverlässig dieses Recht auf Bildung auch wahrnehmen zu können. Es geht darum, dass eine Schule, die eine öffentliche Schule
ersetzt, in den Bildungs- und Erziehungszielen vergleichbar ist, dass sie in ihrer Ausstattung vergleichbar ist und dass sie in der Qualität ihrer Lehrerinnen und Lehrer vergleichbar ist, und es geht darum, dass Schülerinnen und Schüler nicht in einer gesellschaftlichen Blase aufwachsen, sondern Gleichaltrige aus verschiedenen Schichten und Milieus erleben.
Dies ist umso wichtiger, je jünger die Schülerinnen und Schüler sind, sieht schon das Grundgesetz für die Genehmigung von privaten Grundschulen besonders hohe Hürden vor.
Zu den Vorteilen: Wir würden nicht auf Privatschulen hinweisen. Es ist mitnichten so, dass in der Broschüre nicht darauf hingewiesen wird. Dort ist ein Link zu finden, der auf unsere Homepage führt, auf der eine gesamte Liste aller Privatschulen zu finden ist. Zum Begriff der Privatschulen sage ich jetzt einmal nichts, aber ich möchte gern noch einmal auf den Aspekt eingehen, spart der öffentliche Haushalt an den Privatschulen, auch ein gern bemühtes Vorurteil.
In den Jahren 2013 und 2014 gab es eine aufgeregte Debatte im Land, in etwa so wie jetzt, weil der Koalitionsausschuss der Bürgerschaft angesichts öffentlicher Sparzwänge das Ziel formuliert hatte, auch die Träger der Privatschulen an den Sparzielen zu beteiligen und die Landeszuschüsse um 2 Prozent gegenüber dem Vorjahr zu reduzieren. Dabei sollten Schulen in freier Trägerschaft jedoch nicht von denen in öffentlicher Trägerschaft abgekoppelt werden.
Im Dialog mit der Landesarbeitsgemeinschaft der Schulen in freier Trägerschaft wurde das Prinzip gefunden, die Zuschüsse künftig über die Personalausgaben der öffentlichen Schulen zu berechnen. Seither steht im Gesetz, dass der Staat jede Schülerin und jeden Schüler einer privaten Grundschule mit 72,3 Prozent der Pro-Kopf-Personalkosten einer öffentlichen Grundschule bezuschusst, bei den Oberschulen sind es 76 Prozent und bei den Gymnasien 93 Prozent. Liebe Frau Bergmann, Ihre Berechnung, die Sie an anderer Stelle angestellt haben, ist somit falsch.
len sind seit 2014 massiv angestiegen, und so stiegen auch im gleichen Maße die Zuschüsse für die Privatschulen entsprechend an von circa 3 100 auf 3 600 Euro bei Grundschulen pro Kopf und Jahr und von circa 3 800 auf circa 4 600 Euro bei Oberschulen und Gymnasien. Das entspricht einer Steigerung um 16, beziehungsweise 21 Prozent in nur fünf Jahren.
Ja, was? Genau. Verhindert der Senat Gründung weiterer Privatschulen? Auch das können wir ganz klar verneinen, denn seit 2007 sind fünf neue Schulen in freier Trägerschaft genehmigt worden. Meine Damen und Herren, Ambiguitätstoleranz ist also die Fähigkeit, scheinbar Widersprüchliches wahrzunehmen und miteinander zu vereinbaren.
Bei den Privatschulen in Deutschland ist es in etwa vergleichbar. Aus gutem Grund sind sie grundgesetzlich geschützt, aber aus gutem Grund gibt es auch Genehmigungsbedingungen, und es gibt Grenzen der Bezuschussung im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten des Landes. Entscheidend ist nicht, dass es ein Recht auf Einrichtung der Privatschulen gibt. Es gibt aber kein Recht auf Zuschüsse in gleicher Höhe der Ausgaben für öffentliche Schulen.
Das Bundesverfassungsgericht hat geurteilt, es sei selbstverständlich, dass jeder Ersatzschulträger angemessene Eigenleistungen erbringen muss. Die Förderungspflicht stehe von vornherein unter dem Vorbehalt dessen, was vernünftigerweise von der Gesellschaft erwartet werden kann. Der Gesetzgeber darf also andere Belange wie beispielsweise die Spielräume des öffentlichen Haushaltes berücksichtigen.
Deshalb kein Grund für die ideologischen Unterstellungen, und damit allen ein friedliches Weihnachtsfest. – Danke für die Aufmerksamkeit!
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Erstens würde ich Herrn Güngör gern ein Kaffeetrinken mit SPD-Wählern,
mit SPD-Wählern, deren Kinder in Bremen die Schulen in freier Trägerschaft besuchen, herzlich ans Herz legen. Das würde mich sehr freuen.
Wo Ihre Kinder hingehen? Die dürfen wählen. Ihre anderen SPD-Wähler, die dürfen auch frei wählen. Ich würde Ihnen gern empfehlen, einmal sich mit denen zu unterhalten.
Frau Dr. Bogedan, Sie sind für mich eine Künstlerin der Ambiguitätstoleranz. Sie sind für mich auch eine Künstlerin der dialektischen Rede.
Aber ja, muss ja. Jetzt möchte ich auch noch einmal über Zahlen sprechen. Wenn Sie die Frage, wie viel Geld Bremen dadurch spart, dass die Schülerinnen und Schüler der Schulen in freien Trägerschaft nicht in staatlichen Schulen beschult werden müssen, nicht umfänglich beantworten wollen, das haben Sie nämlich in der Antwort nicht gemacht, dann rechnen wir mit den Zahlen, die öffentlich zur Verfügung stehen.
Die Differenz zwischen den Ausgaben für Schülerinnen und Schüler in öffentlichen Schulen und denen in privaten oder Schulen freier Trägerschaft beträgt circa 3 700 Euro.
Multipliziert man die Anzahl der Schülerinnen und Schüler auf privaten Schulen und in Schulen freier Trägerschaft, also 6 188 mit der genannten Differenz, kommt man für 2018 auf Kosten von zusätzlichen 23 Millionen Euro für das Land Bremen. Bezogen auf unseren Haushalt ist das eine stattliche Summe. Ich möchte an dieser Stelle allen Schulleiterinnen und Schulleitern, Lehrkräften, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und Eltern dafür danken, dass sie bislang diese zusätzlichen Ressourcen aufgebracht und nicht aufgegeben haben.
Wir sind froh, dass es sie alle in unseren beiden Städten gibt. In der Senatsantwort erfahren wir auch, dass Frau Dr. Bogedan mit den Vertreterinnen und Vertretern der Schulen gut im Gespräch ist. Dann wissen Sie, was die Schulen in freier Trägerschaft als Schreck empfinden, beziehungsweise, was sie drückt: Derzeit wird die Finanzierung der Schulen in Abhängigkeit von den Personalkosten in staatlichen Schulen errechnet. Dabei
werden Hausmeister, Reinigungspersonal und andere schulische Fachkräfte nicht berücksichtigt. Ohne diese kann man aber keine Schule führen.
Hier muss über ein besseres Finanzierungskonzept nachgedacht werden, damit die Schulen vernünftig kalkulieren können.
In anderen Bundesländern gibt es diese alternativen Finanzierungskonzepte. Das ist eine Frage des Willens, es ist nicht so, dass es keine anderen Finanzierungskonzepte gibt. Aber das wissen Sie bestimmt, weil Sie einen guten Kontakt zu den Schulen pflegen.
Weitere Gespräche unsererseits ergaben Kritik am fehlenden Zugang zu sämtlichen Unterstützungsmaßnahmen, die staatliche Schulen erhalten. Warum ist die Gebührenordnung für Fortbildungsveranstaltungen am Landesinstitut für Schule so, dass Lehrerinnen und Lehrer der Schulen in freier Trägerschaft wie Fremde behandelt werden und bezahlen müssen?
Sie unterrichten unsere Bremer Kinder! Warum werden sie in staatlichen Publikationen zum Thema Bildung nicht gleichrangig, sondern kaum oder gar nicht erwähnt?
Warum wird der Zugang zu Unterstützungsmaßnahmen für Bremer Schülerinnen und Schüler verwehrt? Ich denke zum Beispiel an Leseintensivkurse für geflüchtete Kinder. Das macht keinen Sinn! Das ist auch nicht sozial, meine Damen und Herren!