Zivilgesellschaftliches Engagement fördern: Gemeinnützigkeitsrecht modernisieren und erweitern Antrag der Fraktionen DIE LINKE, Bündnis 90/Die Grünen und der SPD vom 19. November 2019 (Drucksache 20/178)
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Gemeinnütziges Engagement hat viele Facetten, und ich denke, jeder hier im Raum kennt jemanden oder ist selbst in einem Verein aktiv, der als gemeinnützig bezeichnet wird, die Trainerin im Sportverein ebenso wie der Karnevalsprinz, die Ökoaktivistin sowie die Modellflugbauerin, der Aktivist für die Interessen von Blinden ebenso wie die Vereine zur Rettung von Schiffbrüchigen.
Die Facetten sind ebenso zahlreich wie das gesellschaftliche Engagement, und genau diese Breite drückt aus, in wie vielen Bereichen man sich für das Gemeinwohl einsetzen kann und dann auch die Bezeichnung gemeinnützig verdient.
Dieser Begriff ist deshalb so wichtig, da er eine Privilegierung im Steuerrecht nach sich zieht, die eine Absetzbarkeit von Spenden an gemeinnützige Vereine begründet. Ohne diese Spenden wäre wohl das gemeinnützige Engagement in diesem Verein für viele Vereine schwer zu stemmen, da die Vereine auf Spenden angewiesen sind und bei der Anerkennung der Absetzbarkeit die Akquise deutlich
erleichtert wird. Das ist das Mindeste, was wir politisch zur Verfügung stellen können, um diesen Vereinen ihre Arbeit zu ermöglichen.
Bedauerlicherweise bedarf es einer neuen Debatte um die Frage der Gemeinnützigkeit. Anfang dieses Jahres wurde mit dem sogenannten Attac-Urteil, dem bis dahin gemeinnützigen Verein Attac diese Gemeinnützigkeit aberkannt. Als Begründung führte das Gericht an, dass das Steuerrecht nicht vorsieht, dass politische Zwecke zur Anerkennung der Gemeinnützigkeit aufgeführt werden können. Während also die Förderung von Hobbys, wie dem Basteln von Modellflugzeugen, eine Orientierung am Gemeinwohl zuerkannt wird, gilt der Einsatz für eine friedliche Welt, für eine ökologische Wende oder für einen lebendigen Antifaschismus nicht als Grundlage für die Absetzbarkeit von Spenden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, diese Rechtsprechung ist ein politischer Auftrag an uns, die Rahmenbedingungen und die rechtliche Grundlage so zu ändern, dass diesen Vereinen auch in Zukunft ihr Engagement ermöglicht wird.
Wer meint, dass Politik nur in Parteien und Parlamenten stattfindet, der hat nicht verstanden, wie Gesellschaft funktioniert. Einer der zentralsten Bausteine gesellschaftlicher Entwicklung ist zivilgesellschaftliches Engagement. Dafür brauchen wir Rahmenbedingungen, die dieses Engagement nicht verhindern, sondern ermöglichen. Wir schlagen Ihnen daher heute in dem vorliegenden Antrag eine Anpassung der Abgabenordnung vor.
Wir möchten die Themenfelder Wahrnehmung und Verwirklichung von Grundrechten, Frieden, Klimaschutz, soziale Gerechtigkeit, informationelle Selbstbestimmung, Menschenrechte und die Gleichstellung der Geschlechter sowie das Thema Freifunk als zusätzliche Kriterien zur Anerkennung der Gemeinnützigkeit in der anstehenden Reform der Abgabenordnung einbringen.
Ich möchte auf die Allianz Rechtssicherheit für politische Willensbildung hinweisen, deren Inhalt wir hiermit auch aufnehmen. Dieser Zusammenschluss von mehr als 150 Vereinen und Stiftungen weist mit der notwendigen Vehemenz darauf hin, dass
eine demokratische Gesellschaft den Protest, die Auseinandersetzung und den Diskurs als zentralen Baustein der politischen Willensbildung benötigt. Mit bei diesen 150 Vereinen, ich habe die Liste auch da, falls sich die jemand noch einmal ansehen möchte, sind Organisationen wie Pro Asyl, Brot für die Welt, die Humanistische Union, der Lesben- und Schwulenverband Deutschland, Transparency International Deutschland e. V. oder LobbyControl.
Ich hoffe, ich habe für jeden jetzt einen Verein gefunden, mit dem er sich identifizieren kann. Ich möchte damit deutlich machen, dass diese Organisationen eine derartige gesellschaftliche Breite abbilden und für ein Engagement kämpfen, das unsere Unterstützung verdient.
Ich möchte und muss auch nicht verhehlen, dass für uns sowohl Attac als auch Campact als auch die Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten, VVN-BdA e. V., Vereine sind, deren Arbeit wir auch inhaltlich außerordentlich schätzen und deren Beitrag zur politischen Willensbildung wir als unerlässlich betrachten. Man muss jetzt aber nicht mit jedem Verein übereingehen oder jedes Engagement oder jede Äußerung befürworten. Allein die Pluralität und der Protest sind notwendig für eine demokratische Gesellschaft und für einen Diskurs.
Wir wissen auch, dass diese Urteile in der jetzigen Rechtsprechung eine Grundlage sein werden, auch anderen Vereinen in der Zukunft eine Gemeinnützigkeit abzuerkennen. Unsere Aufgabe ist es deshalb, die Rahmenbedingungen so einzustellen, dass auch in Zukunft das Engagement in so vielen gesellschaftlichen Bereichen ermöglicht wird. Ich möchte mit den eindringlichen Worten von Esther Bejarano, Shoah-Überlebende und Ehrenvorsitzende des Bundes der Antifaschistinnen Antifaschisten, kurz VVN-BdA, aus einem offenen Brief an Olaf Scholz schließen.
Darin sagt sie: „Wir Überlebenden der Shoah sind die unbequemen Mahner, aber wir haben unsere Hoffnung auf eine bessere und friedliche Welt nicht verloren. Dafür brauchen wir und die vielen, die denken wie wir, Hilfe. Wir brauchen Organisationen, die diese Arbeit unterstützen und koordinieren.“ Lassen Sie uns in diesem Sinne durch diesen Antrag einen Teil dazu beitragen, diese wertvolle Arbeit auch in Zukunft zu ermöglichen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ja, die Aberkennung der Gemeinnützigkeit von Attac und Campact und anderen hat in breiten Teilen, insbesondere der politischen Öffentlichkeit, Kritik und Empörung ausgelöst. Die Aberkennung der Gemeinnützigkeit der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten, VVN-BdA, hat regelrecht Empörung ausgelöst, gerade vor dem Hintergrund der Zeiten, in denen wir uns bewegen.
Es hat ein breites Bündnis von Gewerkschaften, Sozialverbänden und Parteien gegeben, das hiergegen protestiert hat. Es sind auch Vermutungen und Kritiken laut geworden, die hinter all diesen Vorgängen Absicht vermuten, Absicht unterstellen bis hin zu Vorwürfen eines staatlichen Angriffs auf die politische Mündigkeit dieser Gesellschaft, staatlicher Angriffe auf den Antifaschismus in unserer Gesellschaft.
Ich glaube, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass ein Teil dieser Vorwürfe über das Ziel hinausschießt, aber es ist klar, dass wir Änderungsbedarf haben, wie der Kollege Janßen schon gesagt hat. Wir müssen es schaffen, die Rahmenbedingungen zu setzen, in denen sich ein selbstloses Engagement für die Zivilgesellschaft in unserem Land entfalten kann, und in denen das weiterhin als gemeinnützig anerkannt wird.
Wir legen Ihnen deshalb heute diesen Antrag vor, in dem wir die Tatbestände in der Abgabenordnung ergänzen wollen. Lassen Sie mich aber einen wichtigen Punkt in meinem ersten Beitrag sagen, denn wir haben es in diesem Bereich, bei den Fällen, die gerade aufgezählt worden sind, eigentlich mit zwei Problemkreisen zu tun.
Der Hintergrund der Aberkennung der Gemeinnützigkeit bei der VVN-BdA ist etwas anderes. Ihr liegen Bestimmungen in der Abgabenordnung zugrunde, die grundsätzlich bestimmen, dass ein Verein, der gegen die Bestrebungen des § 4 des Bundesverfassungsschutzgesetzes verstößt, grundsätzlich nicht gemeinnützig sein kann, nicht als gemeinnützig anerkannt werden kann. Dieser Um
stand wird in der Abgabenordnung dann auch operationalisiert, nämlich seit 2009 in der Form, dass Vereine, Körperschaften oder Organisationen, die in einem Verfassungsschutzbericht des Bundes oder der Länder genannt werden, automatisch zunächst der Annahme unterliegen, dass sie gegen die Bestimmungen des Bundesverfassungsschutzgesetzes verstoßen.
Diese Einstufung ist aber widerlegbar, das muss man dazu sagen. Die Situation ist so, dass diejenigen, bei denen zunächst angenommen wird, dass sie verfassungsfeindlich, verfassungswidrig seien, beweisen müssen, dass sie es nicht sind. Diese Bestimmung hat lange Zeit keine Rolle gespielt, weil die VVN-BdA weder im Bund noch in 15 anderen Ländern in den Verfassungsschutzberichten stand, aber in Bayern. In Bayern ist es der Fall, dass die VVN-BdA im Verfassungsschutzbericht steht, dass ihr dort Kontakt zu linksextremistischen Organisationen vorgeworfen wird. Im Zusammenspiel mit einem Urteil des Bundesfinanzhofes ist das der Hintergrund dafür, dass die Gemeinnützigkeit entzogen worden ist.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, das hat auch in Nordrhein-Westfalen dazu geführt, dass man die Gemeinnützigkeit erst aberkannt, dann aber wieder gewährt hat. Auch dies ist ein Bereich, über den wir uns Gedanken machen müssen. Ich glaube, wir haben aus Bremer Sicht keinen Anlass, an dem Instrument, den Verfassungsschutzbericht zugrunde zu legen, etwas zu ändern. Der Automatismus aber, dass wir bei Nennungen in Verfassungsschutzberichten anderer Länder hier zunächst erst einmal davon ausgehen müssen, dass Verfassungswidrigkeit vorliegt, ist ein Mechanismus, über den wir diskutieren müssen, gerade vor dem Hintergrund dieses Vorgangs bei der VVN-BdA, von der viele ja wissen, welche Arbeit sie leistet. Viele der Persönlichkeiten, die dort engagiert sind, sind ausgezeichnet worden.
Ich denke, wir haben Anlass, dafür zu sorgen, dass nicht aufgrund solcher mechanischen Maßnahmen, über Verfassungsschutzberichte, hier automatisch die Arbeit untergraben wird. Es ist aber auch eines – –.
Das möchte ich gern abschließend sagen: Wenn wir nach neuen Instrumenten schauen, steht eine Mahnung für uns im Raum. Wir dürfen auch nicht in zu großer Herzlichkeit Freiräume aufmachen, die am Ende genau von denen genutzt werden, die diese
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ja, eines vorweg: Zivilgesellschaftliches Engagement ist – für uns jedenfalls – der Kitt unserer Gesellschaft. Millionen engagieren sich in Vereinen, Stiftungen und viel mehr, und das ehrenamtlich aus voller Überzeugung und vor allem auch ohne Erwartung auf Gegenleistung. Das ist herausragend und verlangt größten Respekt!
Genau deshalb ist es auch richtig, dass die Vereine und Stiftungen mit gemeinnützigem Zweck Privilegien genießen und ihnen auch Steuerprivilegien eingeräumt werden, dass sie Spendenquittungen ausstellen können und vieles mehr. Dabei ist essenziell, dass es eine klare Abgrenzung zu politischem Engagement gibt und dass dort auch eine Abgrenzung vorgenommen wird. Sie dürfen nun einmal keine Meinungsbildung vornehmen und vor allem dürfen sie auch nicht Menschen in eine Richtung manipulieren. Sie dürfen einfach keine Politik machen.
Genau diese Grenzen werden manchmal überschritten. Es wird sich nicht auf Informationen konzentriert, sondern massiv in die Meinungsbildung eingegriffen. Das ist tatsächlich fatal, denn mit dem Handeln wird die Trennung von Parteien, Unternehmen und Vereinen aufgelöst. Diese Grenze zur politischen Einflussnahme wird damit überschritten. Es ist richtig, dass Parteien ihren herausgehobenen Status haben und dass auch gemeinnützige Vereine Privilegien genießen. Das ist ganz klar.
Es ist aber auch richtig, dass Unterschiede in den Rahmenbedingungen vorherrschen. Von Vereinen wird nun einmal eine große Transparenz eingefordert und eine Transparenz der Mittelverwendung, damit nichts Schädliches damit getrieben wird, mit den Geldern. Ohne diese Transparenzregeln und die strenge Überwachung droht die Gefahr, dass die Gemeinnützigkeit und das Steuergeheimnis ausgenutzt werden, um sich Privilegien zu verschaffen, oder – noch schlimmer – dass zum Teil Straftaten mit Mitgliedsgeldern finanziert werden.
Das gilt es auch in Zukunft zu verhindern. Jeder gemeinnützige Verein, jede Stiftung und so weiter, die sich an die Regeln hält, genießt ja schon heute Vorteile und Schutz, und die Liste der in der Abgabenordnung in § 52 Aufgelisteten ist ziemlich lang. Politische Bildung ist gemeinnützig, solange sie nicht tendenziös ist. In der Abgabenordnung heißt es, ich zitiere: „Eine Körperschaft verfolgt gemeinnützige Zwecke, wenn ihre Tätigkeit darauf gerichtet ist, die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos zu fördern.“
Wir Freien Demokraten sind der Ansicht, dass wir sehr gute Rahmenbedingungen haben, dass diese auch streng überwacht werden. Es gibt deswegen für uns jedenfalls keinen Grund, die weiter auszuweiten. – Vielen Dank.