Protokoll der Sitzung vom 26.02.2020

Als nächste Rednerin hat das Wort Frau Senatorin Stahmann.

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Vielen Dank für die engagierte Debatte zu dem Antrag der Koalition. Ich kann zu diesem Punkt sagen, dass wir das Ermessen, das hier schon vielfach angesprochen worden ist, in Bremen genutzt haben und zwar auch im Sinne der Jugendlichen. Nach einem längeren Prozess fachlicher Diskussionen – die zur gesetzlich verankerten Kostenbeitragspflicht junger Menschen in stationären Maßnahmen der Jugendhilfe schon in verschiedenen Gremien stattgefunden haben – zeichnet sich auf Bundesebene eine breite Mehrheit für eine Reduzierung der finanziellen Belastung der jungen Menschen in einer schwierigen Lebensphase ab.

Ich bin sehr optimistisch, dass wir zu einer neuen Regelung kommen, will aber auch noch einmal ausdrücklich sagen: In Bremen sind eventuelle Härten bisher im Rahmen des pflichtgemäßen Ermessens abgefedert worden. Wir haben aktuell ein Urteil aus der vergangenen Woche vorliegen, und im Amt für Soziale Dienste gibt es eine vorübergehende fachliche Weisung, die dann noch einmal spezifiziert wird, praktisch auf die Heranziehung zur Kostenbeteiligung zu verzichten.

Darüber wird sicherlich im Jugendhilfeausschuss noch einmal berichtet werden. Der Senat wird sich auf Bundesebene im Rahmen der Reform des SGB VIII aktiv für eine Gesetzesänderung einsetzen, so wie das hier schon angesprochen wurde. Deshalb vielen Dank für diesen Antrag, der uns unterstützt bei den kommenden fachlichen Diskussionen um die Reform des SGB VIII. – Vielen Dank!

(Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Die Beratung ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Wer diesem Antrag mit der Drucksachen-Nummer 20/263 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen.

(Dafür CDU, SPD, Bündnis90/Die Grünen, DIE LINKE, FDP)

Ich bitte um die Gegenprobe.

Stimmenthaltungen?

(M.R.F., Abgeordneter Beck [AfD])

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) stimmt dem Antrag zu.

Nach der Neufassung der EU-Entsenderichtlinie: Anforderungen an die Tariftreue bei der Vergabe öffentlicher Aufträge Große Anfrage der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und DIE LINKE vom 12. November 2019 (Drucksache 20/149)

Dazu

Mitteilung des Senats vom 14. Januar 2020 (Drucksache 20/230)

Dazu als Vertreterin des Senats Frau Senatorin Vogt.

Ich gehe davon aus, dass der Senat die Antwort auf die Große Anfrage nicht mündlich wiederholen möchte, sodass wir direkt in die Aussprache eintreten können.

Die Aussprache ist eröffnet.

Als erste Rednerin hat die Abgeordnete Frau Heritani das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Immer mehr Rentnerinnen und Rentner in Bremen sind von Armut bedroht. Frauen sind besonders von Altersarmut betroffen. Jede fünfte Frau, die heute in Rente geht, erhält weniger als 300 Euro Rente im Monat. Wir alle wissen, dass viele Menschen von Altersarmut bedroht sind.

Als Gründe führt der DGB an, dass Frauen oft in Teilzeit arbeiten, sie mehr unbezahlte Arbeit in der Familie übernehmen als Männer und auch schlechter bezahlt werden. Nach einer Erhebung der Hans-Böckler-Stiftung aus dem Jahr 2015 erhöht

sich der Bruttostundenlohn von Frauen in tarifgebundenen Jobs um 9,2 Prozent, bei Männern um immer noch erhebliche 6,6 Prozent. Daraus wird deutlich, dass eine tarifliche Bezahlung automatisch zu einer besseren Bezahlung von Frauen führt.

(Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE)

Deshalb ist es notwendig, dass das Land alles dafür tut, dass Menschen nach Tarif bezahlt werden.

(Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen)

Erlauben Sie mir kurz, von einer Begegnung in der Vorweihnachtszeit zu erzählen. Bei der Kaffeerunde unterhielt ich mich mit einer älteren Dame und lud sie zu einem Stück Kuchen und einer Tasse Kaffee ein. Sie bedankte sich bei mir und erzählte etwas traurig, dass sie sich das im Alltag nicht leisten kann. Dafür sei ihre Rente zu gering.

Liebe Kolleginnen und liebe Kollegen, diese Dame hat vier Kinder großgezogen und daneben gearbeitet und lebt im Alter von einem Sozialhilfesatz. Wir sind uns doch alle einig, dass Menschen so bezahlt werden sollen, dass sie von ihrer Arbeit leben können, und dazu tragen Tarifbindungen bei.

(Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen)

Auf der einen Seite müssen wir weiter an einer guten Grundrente arbeiten und auf der anderen Seite für eine gute und faire Bezahlung während der Arbeitsphase der Menschen sorgen. Trotz der Bedeutung von Tarifverträgen für unsere Wirtschafts- und Sozialordnung ist die Tarifbindung rückläufig. In Bremen waren laut Arbeitnehmerkammer 2008 noch 67 Prozent der Beschäftigten von einem Tarifvertrag umfasst. 2017 waren es nur noch 55 Prozent.

Die Entsenderichtlinie des Europäischen Parlaments bietet eine gute Grundlage dafür, die Anforderung an die Tariftreue bei der Vergabe öffentlicher Aufträge zu überprüfen und damit zu stärken. Nach der Entsenderichtlinie, die bis zum 30. Juli 2020 in deutsches Recht umgesetzt werden muss, ist für eine langzeitentsandte Arbeitnehmerin oder einen langzeitentsandten Arbeitnehmer das komplette Arbeitsrecht des jeweiligen Gastlandes anzuwenden.

Somit müssen auch entsendete Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die in Bremen arbeiten, nach Tarif bezahlt werden.

(Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen)

Es freut mich, dass der Senat es sich zum Ziel gesetzt hat, den rechtlichen Rahmen so weit wie möglich auszuschöpfen und beim Schutz von Arbeitnehmerrechten im öffentlichen Auftragswesen eine Vorreiterrolle einzunehmen. Der Senat hat den Bundesgesetzgeber aufgefordert, die in der Entsenderichtlinie bestehenden Spielräume wie die Einhaltung regionaler und nicht nur bundesweiter Tarifverträge für den Entsendefall uneingeschränkt verbindlich vorzugeben.

Den Vorschlag, die Fallgruppe der allgemein wirksamen Tarifverträge zu nutzen, um die Tariftreuevorschriften der Bundesländer zu stärken, kann ich nur begrüßen. Vertragspartner der öffentlichen Auftraggeber sind heute schon verpflichtet, den Landesmindestlohn zu bezahlen. Dies wird laut Senat in Stichproben überprüft. Das soll auch im Falle von Tarifbindungen überprüft werden. Ich halte es für wichtig, dass noch regelmäßigere Kontrollen stattfinden. Nur so können wir die Arbeitgeber finden, die nicht nach den Vorgaben bezahlen.

(Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE)

Gerade in Gröpelingen, in meinem Stadtteil, höre ich immer wieder, dass nicht einmal nach dem Mindestlohn gezahlt wird. Deshalb bitte ich den Senat eindringlich, die Kontrollmechanismen immer wieder zu überprüfen. Wir alle müssen gemeinsam dafür sorgen, dass Menschen, die in unserem Bundesland leben, gerecht und fair bezahlt und nicht ausgebeutet werden.

(Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen)

Gesetzliche Regelungen wie der Mindestlohn verhindern nur die Lohnungleichheit innerhalb des Niedriglohnsektors am Arbeitsmarkt. Tarifverträge dagegen regeln Löhne, Arbeitszeit und Urlaub oder sogar die betriebliche Altersvorsorge. Natürlich ist es schwierig, alle Teile des Tarifrechts bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern anzuwenden, die zum Teil nur einzelne Tage im Bereich öffentlicher Aufträge tätig sind. Ich möchte den Senat trotzdem bitten, alles dafür zu tun, um die betriebliche Altersvorsorge auch der Menschen zu überprüfen, die nur zeitweise nach Tarifrecht bezahlt werden. Denn gerade betriebliche Altersvorsorge ist ein aktuelles Thema in Zeiten einer steigenden Altersarmut. – Vielen Dank!

(Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Tebje.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Bund, Länder und Kommunen und andere öffentliche Auftraggeber vergeben jedes Jahr Aufträge an private Unternehmen in Höhe von über 300 Milliarden Euro. Dies entspricht in etwa zehn Prozent des Sozialproduktes. Dieser Anteil wird so in etwa auch auf Bremen zutreffen. Bremen nutzt diese Marktmacht bereits für seine wirtschafts- und sozialpolitischen Ziele.

Hierzu gehören die Unterstützung regionaler Wirtschaftskreisläufe, die Förderung kleinerer und mittelständischer Firmen, die Stärkung einer nachhaltigen Wirtschaftsweise und die Einhaltung von Tarifverträgen und anderen sozialen Mindeststandards. Dies befördert zugleich einen fairen Wettbewerb zwischen den Unternehmen und verhindert Schmutzkonkurrenz.

Zur Umsetzung dieser Ziele dienen unter anderem die Verwaltungsvorschriften für die Beschaffung der Freien Hansestadt Bremen - Land und Stadtgemeinde Bremen, das Mindestlohngesetz für das Land Bremen, so, wie wir es gestern auch deutlich verbessert haben, sowie das Bremische Gesetz zur Sicherung von Tariftreue, Sozialstandards und Wettbewerb bei öffentlicher Auftragsvergabe, Tariftreue- und Vergabegesetz. Entgegen aller Unkenrufe haben entsprechende Regulierungen in Bremen und bundesweit nicht zu wirtschaftlichem Niedergang und steigender Massenarbeitslosigkeit geführt, sondern gegenteilige Effekte ausgelöst.

(Beifall DIE LINKE, SPD)

Deshalb ist es gut, dass wir eine Ausweitung der Tariftreuepflicht auf verschiedene Branchen des Dienstleistungssektors anstreben. Auch die Ausweitung auf Vergaben mit grenzüberschreitender Bedeutung ist dringend notwendig. Damit können wir einen wichtigen Beitrag leisten, um die Tarifbindung zu stärken. Was das bedeutet, hat die Kollegin vor mir deutlich ausgeführt.

Ich habe gestern gelernt, dass auch die Fraktionen der FDP und der CDU große Anhänger der Tariftreue und der Tarifbindung sind. Schauen wir einmal, ob sie das nicht auch hier entsprechend unterstützen.

(Beifall DIE LINKE – Abgeordneter Röwekamp [CDU]: Das hätte man schon vorher wissen kön- nen!)

Um die Wirksamkeit dieser Maßnahme zu erhöhen, müssen wir zukünftig allerdings Überprüfungen und Kontrollen stärker ausbauen. Allein im Bereich des Bundesmindestlohns geht man davon aus, dass bis zu 2,3 Millionen Beschäftigte diesen nicht erhalten, weil sie zusätzliche Arbeit unbezahlt leisten müssen. Deswegen, das ist vorhin auch schon gesagt worden, glaube ich, müssen wir auch an diesen Punkt deutlich stärker herangehen.

Deshalb brauchen wir in Bremen möglichst schnell ein fortschrittliches Tariftreue- und Vergabegesetz. – Ich danke für die Aufmerksamkeit!