Wir müssen uns aber auch mit der EU-Entsenderichtlinie beschäftigen und wollen darauf als Senat Einfluss nehmen. Was die Bereiche öffentlicher Vergabe angeht, haben wir uns ganz klar positioniert. Ich muss ganz klar sagen, dass mir die Einhaltung von Tarifen bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen ein ganz wichtiges Gut ist. Das möchte ich überhaupt nicht in Abrede stellen.
Ich bin froh, dass die Regierungsfraktionen das unterstützen. Das Tariftreue- und Vergabegesetz ist übrigens, Frau Hornhues, keine neue Erfindung, sondern das gilt in Bremen wie auch in vielen anderen Bundesländern, hat aber durch die EU-Bestimmungen ein paar Schlupflöcher, die für uns alle schmerzhaft sind, nämlich dann, wenn VergabeBinnenrecht relevant ist. Das gilt leider ab Aufträgen von 220 000 Euro. Ich werde gleich noch einmal darauf eingehen.
Klar ist, der Senat und auch ich persönlich wollen alle zur Verfügung stehenden Mittel nutzen, um die Tarifbindung zu stärken, und zwar überall. Wir wollen natürlich besonders die Beschäftigten in Branchen mit niedrigen Löhnen stärken, und, Frau Wischhusen, die KMUs, die zahlen oft gute Tariflöhne. Über die reden wir hier gar nicht. Wir reden vor allen Dingen über den Dienstleistungssektor.
Auf Bundesebene haben wir zum Referentenentwurf zur Umsetzung der EU-Entsenderichtlinie Stellung bezogen. Wir haben uns zum Beispiel dafür eingesetzt, dass auch regionale Tarifverträge
berücksichtigt werden können. Allerdings wissen wir, dass die Bundesregierung unsere Einwände nicht berücksichtigt hat. Wir werden uns aber im weiteren Bundesratsverfahren gemeinsam mit anderen Bundesländern weiterhin für die Tarifbindung stark machen.
Außerdem stimmen wir uns mit den Ländern darüber ab, wie ein gemeinsames Verständnis aussehen kann, welche Kompetenzen den Bundesländern aus der neuen EU-Entsenderichtlinie zukommen. Einen entsprechenden Antrag haben wir bereits im November in der Arbeits- und Sozialministerkonferenz beschlossen. Unser Fokus liegt ganz klar auf einer Ausweitung der Spielräume bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen zugunsten der Tariftreue.
In Bremen werden wir uns im Laufe dieses Jahres mit einem Referentenentwurf zum Tariftreue- und Vergabegesetz beschäftigen – den erarbeiten wir gerade bei uns im Ressort –, in den die Absprachen zwischen den Ländern und die Ergebnisse der Fahndung mit dem Bund einfließen werden.
Ein Bereich, in dem wir – das habe ich gerade gesagt – definitiv aktiv werden müssen, das sind die Dienstleistungen. Die Löhne sind oft unterdurchschnittlich und wir haben uns im Koalitionsvertrag klar zu einer Ausweitung der Tariftreue im Dienstleistungsbereich bekannt, und das ist auch absolut richtig so.
Derzeit prüfen wir intensiv, wie wir am besten und wirkungsvollsten vorankommen, und klar dabei ist, dass wir nur in den Dienstleistungsbranchen etwas erreichen, in denen die wesentlichen Lohngruppen oberhalb des Landesmindestlohns liegen. Hier klären wir gerade, auf welche Bereiche dies zutrifft.
Ein Thema, das hier noch nicht angesprochen worden ist, aber auch Teil der Anfrage war, für die ich mich übrigens ganz herzlich bedanke, ist, auch die Wirtschaftsförderung in den Blick zu nehmen, soweit es die Rolle der Verwirklichung der Tariftreue und die Einhaltung von tariflichen Bestimmungen angeht. Hier geht es meines Erachtens – das habe ich auch schon mit der Arbeitnehmerkammer diskutiert – in erster Linie darum, die Anreizsysteme aufzubauen und tarifgebundene Unternehmen zu stärken, weil wir Start-ups nicht von der Förderung ausschließen können. Alle wissen, Start-ups sind gerade in der Gründungsphase oft eher selbstausbeuterische Unterfangen
und die wollen wir natürlich weiter fördern. Deshalb wird es nicht nur über Regulierung, sondern tatsächlich über ein Anreizsystem funktionieren. Deswegen – ich habe auch gesagt, es gibt auch ein paar Probleme – müssen wir mit diesem Bereich sehr sorgfältig umgehen, damit wir erstens auch bei der Wirtschaftsförderung eine Tarifbindung erreichen, zweitens aber insbesondere Neugründungen und Start-ups nicht ausschließen.
Frau Senatorin, mich würde interessieren, Sie sagten gerade, dass Sie vor allem auch kontrollieren wollen, dass gute Löhne gezahlt werden. Jetzt meine Frage an Sie: Ich weiß, dass – Sie sprachen das Dienstleistungsgewerbe an – in der Taxibranche oft diese ausbeuterischen Löhne gezahlt werden, weil es reine Provisionsmodelle sind. Jetzt frage ich Sie: Wie kontrollieren Sie das? Wie wollen Sie das machen?
Es gibt unterschiedliche Instrumente. Der Bundesmindestlohn und die Kontrolle von Schwarzarbeit unterliegen dem Zoll. Da hat es hier gerade eine sehr umfangreiche Kontrolle gegeben und da wurden sehr viele Verstöße, übrigens auch in Bremen und Bremerhaven, insbesondere in der Gastronomie deutlich. Wir haben aber auch eine Kontrolle zum Landesmindestlohn. Dazu gibt es jährlich einen Bericht. Im vergangenen Berichtszeitraum wurden 138 Prüfungen vorgenommen, übrigens bei den Bremer Betrieben, denn die betrifft der Landesmindestlohn. Hier ist ganz deutlich der Wunsch geäußert worden, die Kontrollen zu verstärken. Diesbezüglich hätte ich nach wie vor gern eine parlamentarische Kontrolle des Zolls in Berlin. Die unterliegen keiner parlamentarischen Kontrolle. Trotzdem ist es uns natürlich ein Anliegen, Frau Heritani hat es gesagt, aber auch da muss man die Dinge auseinanderhalten.
sind unterschiedliche Bereiche, und die Kontrollmechanismen sind unterschiedliche. Für die Fälle, von denen Frau Heritani geredet hat, ist tatsächlich der Zoll zuständig. Da muss man einfach weiter im Gespräch sein, das gilt auch für das Taxigewerbe. Da geht es tatsächlich auch um Rechtsbeugung, nämlich auch im Bereich Schwarzarbeit beziehungsweise Arbeitszeiterfassung.
Der Abschlusssatz: Ich bin für diese Anfrage sehr dankbar. Wir werden als Regierung und als Senat alles tun, dass Tariftreue auch in den zukünftigen Möglichkeiten – –, die mit der neuen EU-Entsenderichtlinie gestärkt werden, und ich freue mich über die Unterstützung zumindest aus den Reihen der Regierungsfraktionen.
Mich wundert allerdings ein bisschen, dass die Fraktion der CDU das etwas kritisch sieht, weil ich denke, auch die Fraktion der CDU muss ein Interesse an auskömmlichen Löhnen haben. – Danke schön!
Die Bürgerschaft (Landtag) nimmt von der Antwort des Senats mit der Drucksachen-Nummer 20/230 auf die Große Anfrage der Fraktion der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und DIE LINKE Kenntnis.
Rückkehr zur Meisterpflicht Große Anfrage der Fraktion der CDU vom 19. November 2019 (Drucksache 20/171)
Ich gehe davon aus, dass der Senat die Antwort auf die Große Anfrage nicht mündlich wiederholen möchte, sodass wir direkt in die Aussprache eintreten können.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Erfolgsmotor deutsches Handwerk: Eine Million Unternehmen im Handwerk, 5,4 Millionen Beschäftigte im Handwerk, Umsatzsteigerungen von vier Prozent im Handwerk. Unser Handwerk hat eine hohe Qualität, eine starke Leistungsfähigkeit und trotz konjunktureller Schwächen zugelegt. Auch in Bremen rechneten Ende Oktober 2019 90 Prozent der Handwerker mit einem guten Ergebnis.
Seit dem 1. Januar dieses Jahres sind wir nach 15 Jahren in zwölf Gewerken wieder zur Meisterpflicht zurückgekehrt. Das ist gut so. Wie kam es überhaupt zu der Abschaffung der Meisterpflicht? Im Jahr 2003 wurde die Handwerksordnung in einer wirtschaftlich sehr angespannten Lage, wir erinnern uns alle, angepasst. Damals gab es fast fünf Millionen Arbeitslose in Deutschland. Allein in Bremen lag die Arbeitslosenquote bei fast 17 Prozent. Es gab viele Ausbildungswillige und qualifizierte Gesellen. So gab es den Entschluss, die Meisterpflicht für 53 von 95 zulassungspflichtigen Gewerken abzuschaffen.
Damit sollten damals die wirtschaftliche Entwicklung des Handwerks gestärkt und die Ausbildungszahlen erhöht werden. Es gab keine Zulassungspflicht mehr, und für diese Gewerke war es nicht mehr nötig, bei der Gründung oder Ausbildung einen Meistertitel vorzuweisen. Dadurch bedingt wurden nicht nur in Bremen die Meisterkurse, die diese Gewerke betrafen, eingestellt. Die Folge: eine Reihe von Problemen. Ja, es gab mehr Unternehmen, die sich niedergelassen haben, aber es gab nicht mehr Beschäftigte.
Dies macht auf Bundesebene das Beispiel der Fliesenleger deutlich. Damals, im Jahr 2005, gab es bei den Fliesenlegern 12 000 Meisterbetriebe. Heute hat sich die Zahl auf 72 000 Betriebe versechsfacht,
aber die Ausbildungsquote hat sich halbiert. Die Meisterabschlüsse sind in dieser Zeit um 80 Prozent gesunken. Viele Handwerker agieren als EinMann-Unternehmen, die sich selbst ausbeuten oder in Schwarzarbeit abwandern. Dadurch sank die Qualität, sodass auch der Ruf sank und das Handwerk an Vertrauen einbüßte. Dies bewirkte viele Insolvenzen.
Der Bundestag hat im vergangenen Jahr das Vierte Gesetz zur Änderung der Handwerksordnung und anderer handwerksrechtlicher Vorschriften verabschiedet. Zwölf bis dahin zulassungsfreie Gewerke wurden damit wieder in die Zulassungspflicht genommen. Das heißt aber nicht, dass Handwerksbetriebe, die sich seit dem Jahr 2005 aufgrund der alten Gesetzeslage selbstständig gemacht haben, nun einen Meister beschäftigen müssen. Diese Betriebe erhalten einen Bestandsschutz. Es ist gut, dass diese Betriebe so weitergeführt werden können, um den Druck auf die Inhaber zu nehmen, man braucht bis zu zwei Jahre, um den Meisterbrief in der Hand zu halten.
Mit der Wiedereinführung der Meisterpflicht sichern wir hohe Ausbildungsstandards, die auch als Standortfaktor für den Industriestandort Bremen von höchster Wichtigkeit sind. Wir müssen in Bremen weiter konkurrenzfähig sein. Genauso benötigen wir jeden möglichen Ausbildungsplatz, vor allem im Handwerk. Den Fachkräftemangel spüren wir alle bereits heute. Schon heute muss man viel zu lange auf Handwerker warten. Kleinstaufträge werden häufig abgelehnt, weil sie unattraktiv sind.
Bei der Wiedereinführung waren drei Kriterien ausschlaggebend. So wurde bei der Auswahl der Gewerke die Gefahrengeneigtheit geprüft: Besteht bei einer unsachgemäßen Ausübung eine Gefahr für Leib und Leben? Ist das Gewerk im Umgang mit Kulturgütern relevant? Gilt deren Technik ganz oder teilweise als immaterielles Kulturgut? Das heißt: Brauchen wir unsere Meister, damit dieses besondere Wissen auch an die nachfolgenden Generationen weitergegeben werden kann?
Um bei meinem Beispiel der Fliesenleger zu bleiben, bei dem es sich laut Senat um das Gewerk mit der wahrscheinlichsten Wiedereinführung eines Vorbereitungskurses für die Meisterprüfung im Lande Bremen handelt: Hier geht es vor allem um die Einhaltung der Verlege-Normen, um durch normgerechte Ausführung Unfallgefahren und Gesundheitsstörungen zu verhindern. Den Beschäftigten können ebenfalls Gefahren durch Asbest und Epoxidharze drohen.
Fehler können zum Beispiel in Operationssälen und Schwimmbädern schlimme Konsequenzen haben, so die Branche. Unsere Handwerker genießen in Deutschland und auch in Europa und über seine Grenzen hinaus volle Wertschätzung. Damit das in Zukunft so bleibt beziehungsweise sich in den zwölf wieder aufgenommenen Gewerken positiv entwickelt, sind auch die Länder in der Verantwortung.