Protokoll der Sitzung vom 26.02.2020

Wer das Gesetz in erster Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen.

(Dafür CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE, FDP, M.R.F., Abgeordneter Timke [BIW])

Ich bitte um die Gegenprobe.

Stimmenthaltungen?

(Abgeordneter Beck [AfD], Abgeordneter Jürge- witz [AfD])

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt das Gesetz in erster Lesung.

Meine Damen und Herren, interfraktionell wurde vereinbart, Behandlung und Beschlussfassung in erster und zweiter Lesung vorzunehmen. Ich lasse deshalb darüber abstimmen, ob wir jetzt die zweite Lesung durchführen wollen.

Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen.

(Dafür CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE, FDP, M.R.F., Abgeordneter Timke [BIW])

Ich bitte um die Gegenprobe.

(Dagegen Abgeordneter Beck [AfD])

Stimmenthaltungen?

(Abgeordneter Jürgewitz [AfD])

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt entsprechend.

Wir kommen zur zweiten Lesung.

Die Beratung ist eröffnet.

Wortmeldungen liegen nicht vor.

Die Beratung ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Wer das Gesetz in zweiter Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen.

(Dafür CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE, FDP, M.R.F., Abgeordneter Timke [BIW])

Ich bitte um die Gegenprobe.

(Dagegen Abgeordneter Beck [AfD]) , Abgeordneter Jürgewitz [AfD])

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt entsprechend.

Kinder in queeren Familien besser absichern und schützen – lesbische Mütter und queere Eltern nicht länger diskriminieren Antrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, der SPD und DIE LINKE vom 20. Februar 2020 (Drucksache 20/282)

Dazu als Vertreter des Senats Herr Staatsrat Tschöpe.

Die Beratung ist eröffnet.

Als erste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Frau Dr. Müller.

Sehr geehrter Herr Präsident, lieber Herr Staatsrat, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich würde Sie gern bitten, sich einmal vorzustellen – manche können sich vielleicht auch noch erinnern –, Sie sind rasend verliebt in eine wunderschöne Frau, sie heiraten oder auch nicht, jedenfalls leben Sie sehr gern und auch länger zusammen und Sie wollen eine Familie gründen. Ihre Frau wird schwanger, sie bekommt ein wohlaussehendes, gesundes, kleines Baby. Sie gehen zum Standesamt und lassen das Kind eintragen und sich selbst als Eltern. In dieser Fassung können das ganz unkompliziert die Männer im Saal auch tun, egal ob sie die biologischen Väter dieses kleinen, neuen Erdenbürgers oder der Erdenbürgerin sind oder nicht.

Alle Frauen im Saal, die jemals mit einer Frau eine Familie gegründet haben oder es womöglich in Zukunft noch vorhaben zu tun, werden diesen unkomplizierten Weg der Eintragung der Elternschaft nicht gehen können, sondern diejenige Mutter, die das Kind nicht geboren hat, aber mit geplant und auf die Welt gebracht hat, muss sich, um als Mutter anerkannt zu werden, des Weges der Stiefkindadoption bedienen. Es ist vielleicht, mag man glauben, nur ein ganz normaler einfacher bürokratischer Akt, vielleicht nicht besonders schmerzvoll.

(Vizepräsidentin Dogan übernimmt den Vorsitz.)

So könnte er sein, ist er aber nicht. Bisher, nach geltendem Recht, haben es diejenigen Frauen dann mit einer besonderen Eignungsprüfung zur Mutter

schaft zu tun. Ich finde das immer besonders originell in einem Land, in dem eigentlich zum Großteil davon ausgegangen und in öffentlichen Debatten immer wieder betont wird, dass jede Frau doch die natürliche Mutter sei. In diesem Falle ist sie es nicht, sondern sie muss nachweisen mit Gehaltsnachweis, mit Gesundheitszeugnis, ob sie geeignet ist, eine Mutterrolle wahrzunehmen oder nicht. Manche in diesem Land haben inzwischen gelernt, dass das eine massive Diskriminierung von Frauen ist und deswegen ist im Frühjahr letzten Jahres auch schon aus dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz ein Referentenentwurf für ein neues Abstammungsgesetz vorgelegt worden, mit dem alles das behoben werden würde, was ich Ihnen gerade beschrieben habe.

Nur leider ist es so, dass dieser Referentenentwurf in irgendeiner Schublade verkommt und nicht das Tageslicht erblickt. Es ist auch nicht absehbar, dass es bis zum Ende dieser Regierung noch passieren wird. Stattdessen liegt eine neue Reform des Gesetzes zur Stiefkindadoption vor. Hierin sind einerseits sehr viele gute Regelungen getroffen, um die Stiefkindadoption zu erleichtern, andererseits aber wird genau diese Eignungsprüfung für Mütter, wie ich sie Ihnen gerade beschrieben habe, noch verschärft, und im schlimmsten Fall kann sich diese Eignungsprüfung dann über Jahre hinziehen, bis eine Mutter irgendwann den deutschen, bürokratischen Stempel bekommt, dass sie sich als Mutter eignet.

Das ist die aktuelle Situation, und weil sie unhaltbar ist und weil sie die maximale Diskriminierung von Frauen darstellt, die ich mir vorstellen kann, legen wir Ihnen diesen Antrag vor, der sich einreiht in eine große Kampagne des Lesben- und Schwulenverbandes Deutschland und deren Ansinnen unterstützt, einerseits diese Reform des Gesetzes zur Stiefkindadoption zu verhindern in der Form, wie sie jetzt vorliegt, und andererseits auch noch einmal Druck zu machen, um den Referentenentwurf für das Abstammungsrecht, das in der Schublade liegt, wieder zum Leben zu erwecken und auf den Weg zu bringen.

Wir bitten Sie, im Sinne des Falles, den ich Ihnen gerade vorgestellt habe, aber auch für den Fall von Trans- oder Intermenschen, die Familien gründen, die in Familien leben und im Alltag immer wieder mit den krudesten Situationen konfrontiert werden, in denen sie nachweisen müssen, ob sie Eltern des Kindes sind, ja oder nein. Im Sinne dieser Betroffenen bitten wir Sie, unserem Antrag zuzustimmen. – Vielen Dank!

(Beifall Bündnis 90/Die Grünen, SPD)

Als nächste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Ahrens.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Der vorliegende Dringlichkeitsantrag der Koalition ist ja leider sehr spät eingegangen, und ich hatte auch erst Montag Gelegenheit, davon Kenntnis zu nehmen und durfte mich dann durch 140 Seiten Gesetzesentwürfe und 150 Seiten Stellungnahmen des Arbeitskreises Abstammungsrecht arbeiten. Das hat mir ehrlicherweise bei dem Antrag leider auch nur bedingt geholfen, vielleicht auch bedingt dadurch, dass drei Fraktionen noch Änderungen eingebracht haben und ich das Gefühl bekommen habe, dass sich ein wenig der rote Faden an der einen oder anderen Stelle nicht ganz zeigen wollte, er aus unserer Sicht auch einige Widersprüche enthält und Dinge fordert, die in den vorliegenden Bundesgesetzesentwürfen bereits abgearbeitet sind.

Ich möchte daher, manchmal ein wenig losgelöst von Ihrem konkreten Antrag, darstellen, welche Meinung die CDU-Fraktion zu Kindern in queeren Familien und in Bezug auf lesbische Mütter hier in Bremen vertritt. Für uns als CDU-Fraktion ist es selbstverständlich, dass es in lesbischen Beziehungen, in die Kinder hineingeboren werden, eine Anerkennung ab Geburt der sogenannten Mit-Mutterschaft geben muss. Für uns muss diese lesbische Beziehung, ob mit oder ohne Schein, da gibt es ja zwei verschiedene Varianten, die seit zwanzig Jahren bestehende Verpartnerung oder jetzt Ehe für alle, gleichgestellt werden mit heterosexuellen Beziehungen, ob mit oder ohne Trauschein.

Genau das sieht der seit 13. März 2019 vorliegende Diskussionsteilentwurf der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz auch vor. § 1592 Absatz 2: Mit-Mutter von Geburt an ist erstens, wer mit der Mutter verheiratet oder verpartnert ist, zweitens die Mit-Mutterschaft anerkennt oder drittens deren Mit-Mutterschaft gerichtlich festgestellt wird. Damit ist nach meinem Rechtsverständnis jeder der Fälle, die hier dargestellt worden sind, abgearbeitet. Damit soll ja auch die Primärzuordnung diskriminierungsfrei auch für lesbische Paare zukünftig gelten. Das finden wir auch richtig.

Kinder haben auch ein Recht darauf zu erfahren, wer ihre biologischen Eltern sind. Das finden nicht nur wir als CDU-Bürgerschaftsfraktion, sondern

auch das Bundesverfassungsgericht, das diesen Grundsatz ja im Bereich der Samenspende ausgeurteilt hat. Daher finden wir es gut, wenn Sie sagen, dass das Samenspendenregister auch für die sogenannten Becherspenden oder auf anderem Wege zustande gekommenen Spenden und nicht nur die assistierte Samenspende die Möglichkeit bieten soll, dass man 110 Jahre lang die Daten archiviert und damit Kinder und Kindeskinder nachvollziehen können, wer ihre biologischen Eltern waren.

Wir verstehen und teilen auch den Wunsch sogenannter Transmänner, die das Kind geboren haben, dass sie mit ihrem aktuell geführten Namen in der Geburtsurkunde eingetragen werden möchten. So lassen sich diverse Probleme mit Deadnaming und Unsicherheiten bei Behörden und wo man überall die Geburtsurkunden ansonsten benötigt hoffentlich verhindern. Genau hier wird jetzt aber Ihr Antrag widersprüchlich. Sie führen ja zu Recht aus, dass § 5 TSG, das Gesetz über die Änderung der Vornamen und die Feststellung der Geschlechterzugehörigkeit in besonderen Fällen klarstellt, dass es ein Offenbarungsverbot gibt. Wenn Sie nun aber in 1c fordern, dass Transmänner mit ihrem männlichen Namen in die Geburtsurkunde eingetragen werden und in 1b fordern, dass diese Transmänner als Elternteil eins eingetragen werden müssen, weil dies der Elternteil ist, der das Kind geboren hat, verstoßen Sie doch selbst gegen dieses Offenbarungsverbot.

Daher muss es eine andere Regelung geben. Für uns als CDU-Fraktion ist dabei aber auch wichtig, wie schon erwähnt, und wir argumentieren wieder vom Kindeswohl her, dass Kinder immer ein Recht auf die Kenntnis ihrer biologischen Abstammung haben. Das bedeutet, dass das Kind gegebenenfalls durch ein offizielles Zusatzdokument darüber aufzuklären ist, dass sein eigener Vater bei der Geburt ein anderes Geschlecht zugewiesen bekommen hat, als er selbst fühlte.

Der letzte Punkt Ihres Antrags ist für uns darüber hinaus nur teilweise nachvollziehbar, weil er so dargestellt ist, dass er mehrere Varianten enthält. Für uns ist klar, dass sich auch Stiefkindadoptionen in Zukunft nicht gänzlich vermeiden lassen. Es gibt ja auch Fallkonstellationen, in denen eine Partnerschaft später begründet wird, das Kind schon lange da ist, dann wird es weiterhin Stiefkindadoptionen geben müssen. Es kann auch sein, dass jemand erst im Laufe seines Lebens, wenn er das Kind schon länger hat, feststellt, dass er sich doch gleichgeschlechtlich orientiert und nicht mehr heterosexuell

ist. Für diese Fälle muss es natürlich die Möglichkeit geben, dass es weiterhin eine Stiefkindadoption gibt mit allem, was daran hängt. Das ist bei heterosexuellen Paaren nicht anders und das kann auch nicht abgeschafft werden und das finden wir auch richtig.

Vor diesem Hintergrund, den ich hier gerade noch einmal ausgeführt habe, dass es durchaus Unterschiede gibt und dass Sie aber in Ihrem Antrag das etwas undifferenziert sehen, sodass der Antragspunkt, wenn wir ihn formal beschließen, den anderen Teil der noch notwendigen Stiefkindadoption ebenfalls mit ausschließt, weil Sie einfach nur hineingeschrieben haben, „die verpflichtende Beratung bei lesbischen Paaren ist auszusetzen“, können wir das hier an dieser Stelle nicht mittragen. Wir haben Ihnen in unserer Rede aber auch noch einmal versucht, deutlich zu machen, dass wir viele Ihrer Punkte teilen. Nur in dem Antrag, so wie er hier vorliegt, ist uns das zu undifferenziert, teilweise, wie ausgeführt, widersprüchlich. Vor dem Hintergrund enthalten wir uns, aber ich hoffe, ich konnte Ihnen deutlich machen, dass wir als CDUFraktion in vielen Punkten eine gleiche Auffassung vertreten. – Danke schön!

(Beifall CDU)

Als nächste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Tegeler.