Protokoll der Sitzung vom 26.02.2020

Ich habe mir wirklich alles durchgelesen. Auch davor gibt es Hinweise darauf, die genau deutlich machen, dass hier tatsächlich nicht der Fall, den Sie in Ihrem Antrag genannt haben, gemeint ist. Ich möchte noch einmal etwas zitieren, weil ich eben von Frau – –, von der Kollegin von der LINKEN so angegangen worden bin.

(Abgeordnete Leonidakis [DIE LINKE]: Tegeler!)

Frau Tegeler, Entschuldigung. Mir fiel der Name nicht ein, ich kam nur auf den Vornamen und den wollte ich hier nicht verwenden. Seien Sie mir nicht böse.

Die Rechtsprechung zum Thema, die dann auch letztlich zu dem Samenspendenregister geführt hat, möchte ich noch einmal zitieren und dann verstehen Sie auch das, was uns als Fraktion der CDU getragen hat. Diese Regelung wird von der Rechtsprechung dahingehend ausgelegt, dass sie auch

Fälle nach Geburt des Kindes umfasst. Das heißt, dass auch für die Eltern-Kind-Zuordnung das Geburtsgeschlecht maßgeblich ist. Das Bundesverfassungsgericht hat in diesem Zusammenhang ausgeführt, es gäbe ein berechtigtes Anliegen, Kinder ihren biologischen Eltern auch rechtlich so zuzuweisen, dass ihre Abstammung nicht im Widerspruch zu ihrer biologischen Zeugung auf zwei rechtliche Mütter oder Väter zurückgeführt wird. Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes 128, 109, 133 Randziffer 72.

Genau daran halten wir uns und dem fühlen wir uns verpflichtet.

Aus dem Grunde haben wir überhaupt nichts dagegen, dass in das Register der Vater eingetragen wird, der das Kind als Transmann auf die Welt gebracht hat. Aber wir halten es für zwingend notwendig, und das Verfassungsgericht hat es mehrfach ausgeurteilt, ich habe es noch einmal zitiert, dass eine Regelung erforderlich ist, wonach es dem Transmann und damit der Familie erleichtert wird, mit seinem Kind irgendwo zu sein und sich nicht ständig offenbaren zu müssen, zum anderen aber das Recht des Kindes verbleibt, die genaue biologische Herkunft beider Elternteile zu kennen. Sie können das auf Seite 73 des Arbeitskreises zum Gesetzesentwurf nachlesen, der aus elf Experten und Professoren aus allen Rechtskreisen bestand inklusive dem Bereich Kindeswohl, der ebenfalls stark durch fachliche Expertise besetzt war. Er hat sich dem angeschlossen.

Genau das habe ich hier ausgeführt. Ich hoffe, ich habe das jetzt noch einmal klargemacht. – Danke schön!

(Beifall CDU)

Als nächste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Tegeler.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Kollegin Ahrens, ich entschuldige mich schon einmal, dass ich die Antwort auf Ihre Fragen gerade zwar auch gern geben würde, aber das der Kollegin Wargalla überlasse

(Heiterkeit Bündnis 90/Die Grünen – Zuruf)

Ja, Entschuldigung, das haben wir so verabredet.

Ich würde gern auf den Kollegen Herrn Dr. Buhlert antworten, weil es hier so oft vorkam. Natürlich steht das Kindeswohl auch für uns als rot-grün-rote

Koalition im Vordergrund. Das ist auch überhaupt nicht die Frage. Wir sagen aber auch: Wenn Menschen ein Kind großziehen, dann ist uns nicht der Beziehungsstatus der Eltern wichtig oder der geschlechtliche Hintergrund, sondern in allererster Linie, dass die Eltern Verantwortung übernehmen können und wollen. Nur so kann das Kindeswohl gewährleistet sein.

(Abgeordnete Ahrens [CDU]: Da gibt es überhaupt kein Gesetz.)

Alles andere ist an dem Punkt vollkommen sekundär und ich finde, das muss man im Zuge moderner Familienpolitik auch sehen. Wir müssen schauen, wie wir am besten dahin kommen, dass alle Geschlechtsidentitäten, alle Familienkonzepte mitgedacht werden und auch da danke ich dem Kollegen Dr. Buhlert für den Hinweis auf Sorgegemeinschaften, die aus mehr als zwei Erwachsenen bestehen.

Natürlich hätten wir das auch gern mitgedacht und wir als rot-grün-rote Koalition haben es im Vorfeld der Antragsentwicklung auch diskutiert, aber wir haben uns wegen der sowieso schon komplizierten Gesetzeslage dazu entschieden, das hier erst einmal herauszulassen und das in einem gesonderten Verfahren einzubringen. Das werden wir auch tun und sind in dem Zusammenhang auf Ihre Impulse gespannt. – Danke!

(Beifall DIE LINKE, SPD, Bündnis 90/Die Grünen)

Als nächste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Wargalla.

Frau Präsidentin, liebe Kolleg*innen! Ich versuche jetzt einmal darauf einzugehen. Ich fange mit Herrn Dr. Buhlert an und dem Hinweis, dass das Kindeswohl im Mittelpunkt stehen sollte. Wenn Sie sich einmal den Antrag angeschaut hätten! Gleich in der Überschrift steht als Erstes: Kinder in queeren Familien besser absichern und schützen. Das ist unser erster Aspekt von zweien.

(Beifall Bündnis 90/Die Grünen)

Der zweite Aspekt ist, queere Eltern nicht mehr zu diskriminieren. Also ja, das Kindeswohl steht auch in diesem Antrag im Mittelpunkt.

(Zuruf Abgeordneter Dr. Buhlert [FDP])

Kommen wir zu dem Einwand, dass Kinder ein Recht darauf haben, ihre biologischen Eltern ausfindig zu machen. Das geht schnell, das finden wir auch. In queeren Familien mit zwei Müttern oder zwei Vätern, kennen die Kinder doch ihre biologischen Eltern, ist doch alles gut. Doch ein Zusatzdokument für trans* Männer zu fordern, die ein Kind geboren haben, ist wirklich menschenunwürdig und respektlos.

(Beifall DIE LINKE)

Das haben Sie gefordert, dass die Kinder ein Recht darauf haben zu erfahren, dass ihr trans* Vater trans* ist.

(Abgeordnete Ahrens [CDU]: Das Bundesverfas- sungsgericht hat ganz klar gefordert, dass das Kind seine Eltern kennenlernt.)

Ja, aber das Kind kennt doch seine biologische Abstammung. Inwiefern die Eltern es dem Kind erklären, inwiefern die Schule vielleicht eine Aufklärung macht, die endlich einmal up to date ist und geschlechtliche Vielfalt miteinschließt, inwieweit die Gesellschaft sich weiterentwickelt, das sind doch alles Faktoren, die da mit hineinspielen, und nicht, ob man ein Elternteil verpflichtet, dem Kind mit einem Zusatzdokument irgendwelche Transitionen zu erklären.

(Abgeordnete Ahrens [CDU]: Genau das ist aber beschlossen worden, als es hieß, dass auch bei Sa- menspenden – –.)

(Abgeordnete Dr. Müller [Bündnis 90/Die Grünen]: Also, bitte!)

Kommen wir zur Stiefkindadoption – reden Sie ruhig weiter, ich mache hier auch weiter –, die Stiefkindadoption, das wurde auch schon gesagt, die soll doch gar nicht abgeschafft werden. Sie soll nur nicht auf queere Familien, die in diese Familien hinein ein Kind bekommen, angewandt werden. Dafür war sie auch nie gedacht, sie ist gedacht für Patchworkfamilien, egal ob die hetero oder queer sind, und da soll sie auch weiter angewandt werden, aber nicht für queere Familien, in die hinein ein Kind geboren wird. Da ist die Stiefkindadoption nicht richtig, diese Familien sollen gleichgestellt werden mit hetero Familien.

(Beifall Bündnis 90/Die Grünen – Abgeordnete Ahrens [CDU]: Das sind wir völlig einer Meinung!)

Dann sagen Sie die ganze Zeit, das Abstammungsrecht, das ist ja schon alles geregelt in dem Gesetzesentwurf des Bundesministeriums. Das ist ja schön und gut, dass das in diesem, wie heißt es, Diskussionsteilentwurf zu lesen ist, aber darin ist das seit zwölf Monaten enthalten, ohne dass ein Komma oder ein inhaltlicher Punkt in irgendeiner Weise einmal verändert oder bearbeitet wurde. Ein Antrag der Grünen auf Abstammungsrecht, der endlich einmal Bewegung in die Sache bringen wollte, der wurde letzte Woche abgelehnt.

Mit vorgetäuschten Aktivitäten auf Bundesebene im Bereich Queerpolitik kennen wir uns ja aus: das TSG, Abstammungsrecht, OP-Verbot von inter Kindern, das alles zieht sich ewig hin und, als hätte man es gar nicht bemerkt, ist schon wieder die nächste Legislaturperiode und nichts ist passiert, während Menschen, und das finde ich sehr wichtig, Menschen, Kinder real unter dieser Gesetzeslage leiden.

(Beifall Bündnis 90/Die Grünen, SPD, DIE LINKE)

Das ist verantwortungslos und ich finde, da hier nicht zuzustimmen, das finde ich wirklich verantwortungslos.

Da kommt dieser Diskussionsteilentwurf der Bundesregierung und liegt nur herum. Ich sagen Ihnen auch, warum der nur herumliegt, weil die Fachverbände diesen Entwurf kritisiert haben und, anstatt ihn weiter zu bearbeiten, wird er liegen gelassen und die Anträge anderer Bundestagsfraktionen werden abgelehnt. Das ist verantwortungslos. Wir wollen mit diesem Antrag Bewegung in die Sache bringen. Es geht um konkrete Lebenssituationen von Menschen, von Eltern, dass sie nicht mehr diskriminiert werden, um das Wohl der Kinder, um reale Probleme in der momentanen Gesetzgebung und das nehmen wir einfach nicht so hin und das wollen wir ändern.

Bezüglich der Elternschaft, dass die geschlechtsneutral eingetragen wird: Wir haben die dritte Option, aber in der Geburtsurkunde und im Geburtenregister gibt es nur die Optionen Mutter und Vater. Das Verfassungsgericht hat erkannt, dass Gender nicht binär sind, aber bis zur formalen Elternschaft ist das anscheinend noch nicht durchgedrungen und genau das wollen wir ändern. Jetzt sagen Sie, ja, aber es ist vielleicht nicht die optimale Lösung. Mag sein, dass Sie das so sehen, aber Fakt ist doch, es ist eine Verbesserung für viele queere Menschen, die ansonsten komplett falsch als Vater oder Mutter eingetragen werden inklusive Deadnames

und allem Drum und Dran. Wenn Sie einen besseren Vorschlag haben als wir,

(Abgeordnete Dr. Müller [Bündnis 90/Die Grünen]: Her damit!)

dann hindert Sie keiner daran, diesen Antrag zu ändern oder über unionsgeführte Bundesländer, über den Bundesrat, irgendeine Verbesserung

(Zuruf Abgeordnete Ahrens [CDU])

einzubauen, aber dann verhindern Sie bitte nicht diese konkrete Verbesserung, die wir hier heute vorschlagen.

(Beifall Bündnis 90/Die Grünen)

Ich komme zum Ende. Am Ende läuft es doch darauf hinaus, ob wir die geschlechtliche Vielfalt der Menschen wirklich akzeptieren oder ob wir nur so tun. Denn wenn wir sie akzeptieren, dann bedeutet das, dass Gesetze angepasst werden müssen, denn geschlechtliche Vielfalt und queere Menschen sind bisher in der Gesetzgebung kaum berücksichtigt worden. Man könnte auch sagen, sie werden immer noch rechtlich diskriminiert. Sie haben eben nicht die gleichen Rechte wie cis-hetero Menschen, die bisher die Norm für die Gesetzgebung darstellen. Wenn das Ziel also Geschlechtergerechtigkeit ist, dann gibt es hier Nachholbedarf und genau das gehen wir an. – Danke!

(Beifall Bündnis 90/Die Grünen, SPD, DIE LINKE)

Das Wort erhält zu einer Kurzintervention die Abgeordnete Frau Ahrens.

Frau Präsidentin! Ich weise entschieden zurück, dass wir hier nur so tun. Ich habe ganz deutlich die Linien der CDU-Bürgerschaftsfraktion Bremens dargelegt. Wir sind dafür, dass Kinder, die in lesbische Beziehungen hineingeboren werden, genauso wie in heterosexuellen Familien behandelt werden und es keine Stiefkindadoption mehr geben soll. Punkt.

(Beifall CDU)

Wir sind dafür, dass in das Geburtsregister, so wie Sie es ja auch fordern, der Transmann mit seinem neuen männlichen Namen eingetragen wird. Punkt. Ich sage aber an der Stelle auch, das Bundesverfassungsgericht hat ganz klar und eindeutig gesagt, Kinder haben ein Recht darauf herauszu