Es war von Anfang an klar, dass diese Haltung im Bundesrat keine Mehrheit finden würde. Nicht einmal im Kulturausschuss fand sich eine Mehrheit, die den Vermittlungsausschuss anrufen wollte. Der Gesundheitsausschuss des Bundesrates stimmt sogar einstimmig gegen eine Vertagung. Statt sich also seit November 2019 Gedanken darüber zu machen, wie man das Gesetz in der Praxis umsetzen könnte, wurde dieses nach dem Prinzip „möge der Kelch der Umsetzung an mir vorüber gehen“ liegengelassen. Wertvolle Zeit wurde dadurch verschenkt und das, obwohl die damalige thüringische rot-rot-grüne Regierung bereits im Jahr 2019 öffentlich davon ausging, dass das Gesetz kommt. Man hätte einmal mit den Kollegen reden können.
Nun ist das Gesetz zum 1. März 2020 anzuwenden und es ist von Seiten der Bildungsbehörde und auch der Gesundheitsbehörde noch Vieles ungeklärt. Ich erinnere daran: Wir haben im Land Bremen Druck, denn unsere Impfquoten reichen nicht aus, um den sogenannten Herdenschutz tatsächlich zu gewährleisten. Jeder kennt die Berichte von Kindern unter einem Jahr, die sich aus Versehen angesteckt haben und irgendwann elendig an den Folgeerkrankungen sterben werden.
Ich empfand es in der letzten Deputation für Kinder und Bildung schon schwer erträglich, als man uns mitteilte, dass Bremen nun will, dass der Bund mehrsprachige Flyer entwickeln soll, in denen auf
die Impfpflicht in Kitas und Schulen hingewiesen wird. Manchmal hilft ein Blick in das Gesetz und hier sogar in die Deputationsvorlage, die uns das mitteilte. Dort wird § 20 Infektionsschutzgesetz zitiert, wonach die Landesgesundheitsbehörden und die Gesundheitsämter zielgruppenspezifisch über die Bedeutung von Schutzimpfungen zu informieren haben. Hört, hört!
Wo also bitte bleiben die Flyer für die Familien, mehrsprachig und in einfacher Sprache, die ab Anfang März mit den Kita-Platz-Zusagen verschickt werden sollten? Wer Einrichtungsleitungen von Kitas tatsächlich entlasten will, dem muss daran gelegen sein, diese Post zusammen zu versenden und die Kitas nicht doppelt zu belasten.
Wieso hat Bremen erst am 18. Dezember 2019 den runden Tisch Gesetz für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention gegründet, der übrigens auch nur noch einmal monatlich tagt? Wieso sind die Zugangswege zu den Gesundheitsämtern immer noch nicht geklärt? Es muss doch ein Leichtes sein, feste Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner zu benennen. Das kann doch keine vier Monate dauern.
Es ist auch völlig abwegig, dass die Senatorin für Kinder und Bildung für die Aufnahme im Kita-Jahr ab 1. August 2020 tatsächlich vorgeschlagen hat, man möge die U4- und U5-Untersuchung als geeignete Informationswege ansehen, um für dieses Kita-Jahr das Problem zu lösen. Das geht vielleicht für die Zukunft. Aber die U4-Untersuchung ist im dritten, vierten Lebensmonat und die U5-Untersuchung im sechsten, siebten Lebensmonat. Die Anzahl der Kinder, die schon vor Vollendung des ersten Lebensjahres ab 1. August in einer Einrichtung aufgenommen werden, ist aber verschwindend gering. Die Mehrheit der Kinder kann sowieso erst ab zwölf oder 18 Monaten in Krippen aufgenommen werden, weil die Betriebserlaubnis gar nichts anderes zulässt.
Da wir in der Deputation für Kinder und Bildung eine fortlaufende Berichterstattung zugesagt bekommen haben sowie die Zusicherung, dass man eine Entlastung der Einrichtungsleitungen von Verwaltungsaufgaben im Blick hat und auch die datenschutzrechtlichen Fragen abarbeiten will, ziehen wir hiermit die Beschlusspunkte a und b zurück. Die Punkte c bis e allerdings nicht. Es gibt bisher keinerlei Aussagen über Wege zur Steige
rung von Kapazitäten der amtsärztlichen Versorgung in Bremen und Bremerhaven. Die Einführung von Reihenimpfungen zum Beispiel in Kitas und Schulen ist ungeklärt.
Die Aufklärung der Eltern über Schutz und Vorzüge von Impfungen durch zielgruppenorientierte Informationen soll auf den Bund abgeschoben werden. Ab dem 4. März werden aber die Zusagen für die Kinder des neuen Kindergartenjahres verschickt.
Zeit also, zu Handeln und das Ganze bitte mit etwas mehr Schnelligkeit zu verfolgen. Wir bitten daher um Zustimmung zu den verbliebenen Beschlusspunkte c, d und e unseres Antrages. – Danke schön!
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Die Fraktion der SPD steht voll und ganz hinter dem vom Deutschen Bundestag am 14. November 2019 beschlossenen Gesetz für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention. 459 Abgeordnete des Deutschen Bundestages haben in namentlicher Abstimmung dafür gestimmt, 89 Abgeordnete dagegen und 105 Abgeordnete enthielten sich der Stimme. Ich finde, dass dies ein deutliches Signal gegen die allgemeine Impfmüdigkeit oder, besser gesagt, Impfskepsis ist, die in Deutschland bereits seit mehreren Jahren zu verzeichnen ist.
Allerdings ist die Impfmüdigkeit beziehungsweise Impfskepsis kein rein deutsches Problem, sondern ein weltweites. Deshalb hat die Weltgesundheitsorganisation die Impfmüdigkeit zu einem ihrer zehn wichtigsten Themen für das Jahr 2019 erklärt. Die Masernschutzimpfung war von dieser Impfmüdigkeit, Impfskepsis ebenfalls betroffen. Masern galten bisher als eine Kinderkrankheit, die zwar die Erkrankten erheblich beeinträchtigt, die man aber eigentlich durchmachen müsse, so die landläufige Meinung.
Krankheit, die ausgerottet gehört, weil sie durch mögliche Komplikationen wie zum Beispiel eine Lungenentzündung oder durch mögliche Folgeerkrankungen wie zum Beispiel eine Hirnhautentzündung den betroffenen Menschen erheblich schädigen beziehungsweise im schlimmsten Fall sogar zum Tod führen kann.
Deshalb mussten die Zahlen der Masernerkrankungen in Deutschland – der Antrag der Fraktion der CDU stellt sie dar – ein Alarmsignal sein. Es geht bei dem Gesetz für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention aber nicht nur um den eigenen Schutz der Bürgerinnen und Bürger, wie Frau Ahrens schon sagte, der sogenannte Herdenschutz ist das Wichtige dabei. Das ist der zweite große, wichtige Grund, warum wir ein Gesetz für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention haben müssen. Kinder, die erst ab dem elften Lebensmonat gegen Masern geimpft werden können, sind in der Zeit zuvor besonders gefährdet und haben dann eventuell auch unter den schwierigen Folgeerkrankungen zu leiden. Ebenso sind während der Schwangerschaft nicht geimpfter oder nicht immunisierter Frauen auch die ungeborenen Kinder gefährdet, es kann im schlimmsten Fall zu einer Fehlgeburt kommen.
Aus diesem Grund war es ein folgerichtiger Schritt, dass die Gesundheitspolitiker*innen der Großen Koalition in Berlin die Masernimpfpflicht auf den Weg gebracht haben und im vergangenen Jahr das Gesetz für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention beschlossen wurde. Die verpflichtende Umsetzung des Gesetz für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention innerhalb einer sehr kurzen Frist von nur drei Monaten ist angesichts der hohen Zahlen der Erkrankungen verständlich, bedeutet allerdings eine große Herausforderung für die zuständigen Ressorts. Wie Sie wissen, geht mit diesem Gesetz einher, dass die Immunität oder der Impfschutz bei Kindern und Erwachsenen, die sich in Kitas, Schulen oder in medizinischen Einrichtungen aufhalten, überprüft werden muss.
Im Kern geht es im Beschlussteil des Antrages der Fraktion der CDU um die Sorge, dass die Umsetzung des Gesetzes in die Realität schnell und umfassend erfolgen soll. Wir von der Fraktion der SPD teilen die Sorge nicht, wir erkennen an, dass es für die Ressorts Kinder und Bildung sowie Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz eine nicht alltägliche Aufgabe ist, die viele Kräfte gebunden hat und noch binden wird.
Wir sind überzeugt davon, dass alles, was an Arbeitsschritten nötig ist, erfolgreich unternommen wurde und auch weiterhin unternommen wird. Diese jetzt auf c bis e reduzierten Punkte Ihres Antrages machen deutlich, dass man sich in den Ressorts nicht damit beschäftigen soll, sich mit sich selbst zu beschäftigen, sondern dass man die Arbeit jetzt vernünftig angeht. Es kann nicht sein, dass es das Wichtigste ist, über etwas zu berichten, das man tut, sondern dass man tatsächlich etwas tut. Deshalb sind wir dafür, dass wir diesen Antrag von Ihnen ablehnen.
(Beifall SPD – Zuruf Abgeordnete Ahrens [CDU]: Die Einführung von Reihenimpfungen ist, sich mit sich selbst zu beschäftigen?)
(Zuruf Abgeordnete Ahrens [CDU]: Die Einführung von Reihenimpfungen ist, sich innerhalb der Be- hörde mit sich selbst zu beschäftigen?)
Vielen Dank für Ihre Unterbrechungen, aber trotzdem bin ich dabei, zu reden! Sie können sich gern gleich noch einmal zu Wort melden.
Ich bin davon ausgegangen, dass man bei der parlamentarischen Arbeit auch in schwierigen Zeiten – und das ist eine schwierige Zeit, wenn man innerhalb kürzester Zeit Bundesgesetze umsetzen muss –, zu Berichtsbitten, die man an das Ressort stellt, vernünftige Antworten bekommt. Meine Fraktion und ich haben das vollste Vertrauen in die beiden Ressorts, dass diese Aufgabe, das Bundesgesetz jetzt umzusetzen, auch erledigt wird. Ich möchte noch einmal appellieren oder feststellen, dass unsere Fraktion Ihren Antrag ablehnen wird. – Danke!
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Lassen Sie mich das Thema Masern mit einem einfachen Satz beginnen: Masern sind eine gefährliche Krankheit und die Impfpflicht ist leider ein notwendiger Schritt zur Bekämpfung der Masern.
Es kommt nicht oft vor, dass ich mich auf den Bundesgesundheitsminister oder die Große Koalition beziehe, aber ich glaube, dass dieses Gesetz und damit die Impfpflicht – bei der sich auch unsere Bundestagsfraktion enthalten hat, was ich nicht als richtig empfinde – ein richtiger Schritt ist, um einen flächendeckenden Masernschutz einzurichten und damit der Ausrottung der Masern einen Schritt weiter entgegenzukommen.
Das Robert Koch-Institut veröffentlicht monatlich aggregierte Daten über gemeldete Masernfälle, also Masernerkrankungen. Dabei sind in den letzten Jahren teilweise Spitzenwerte von monatlich über 500 Fällen ablesbar, und dazu muss gesagt werden: Masern wird bei einigen noch als Kinderkrankheit, die immer einmal wieder vorkommt, verschrien. Wir wissen aber, dass Masern eine gefährliche Krankheit sein können. Bei auftretenden Komplikationen kann es zu Lungen- und Hirnhautentzündungen kommen und zu langfristigen Schäden, die irreparabel sein können. Außerdem muss gesagt werden, dass Masern vermeidbar sind, weil es einen erprobten Impfstoff gibt und jede und jeder von uns durch eine eigene Impfung und durch die Impfung von Kindern einen Beitrag zur Ausrottung der Masern leisten kann. Dieses erklärte Ziel der WHO muss an dieser Stelle noch einmal betont werden. Wir können es uns nicht leisten, einer vermeidbaren Krankheit durch Impfgegner oder Faulheit zu einem Revival zu verhelfen.
Mit einer Impfung schützen wir am Ende nicht nur uns selbst oder Kinder, für die wir die Verantwortung tragen, sondern wir übernehmen durch eine Impfung Verantwortung für die Allgemeinheit. Ältere Menschen, chronisch kranke Menschen, bei denen es zu Impfversagen kommt, Menschen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können, sind besonders gefährdet und darauf angewiesen, dass die Allgemeinheit durch eine hohe Impfquote Verantwortung übernimmt und sie vor
einer Infektion schützt. Wir können es uns nicht leisten, dass der vermeintliche Luxus einzelner, sich selbst nicht impfen zu lassen, zu einer Gefährdung anderer führt. Das öffentliche Interesse an der Ausrottung der Masern, das Interesse vulnerabler Personengruppen und das Kindeswohl stechen die Entscheidungsfreiheit einzelner aus. Somit gibt es zu Recht eine gesetzliche Verankerung der Masernimpfpflicht.
Aber warum debattieren wir heute noch einmal ein beschlossenes Bundesgesetz, das bereits am Sonntag in Kraft tritt?
Die Fraktion der CDU hat uns in der heutigen Sitzung einen Antrag vorgelegt, in dem sie den Senat im Kern dazu auffordert, geltendes Bundesrecht umzusetzen und auf dem Weg Probleme zu identifizieren und zu lösen. Ich gehe davon aus, dass dieser Senat geltendes Bundesrecht akzeptiert und Wege findet, dieses umzusetzen. Auch wir haben die Erwartungshaltung, dass dies geschieht. Dieses Antrages hätte es dafür allerdings nicht gebraucht.
In meiner Vorbereitung hätte ich jetzt ein, zwei Punkte zu den Punkten a und b gesagt, Sie haben jedoch selbst schon eingeräumt, dass die Punkte sich erledigt haben und sie zurückgezogen. Deshalb beziehe ich mich noch einmal auf die anderen Punkte Ihres Antrags: Sie benennen unter anderem unter dem Punkt c noch einmal die Herausforderung der amtsärztlichen Versorgung in Bremen und Bremerhaven. Damit sprechen Sie einen richtigen Punkt an. Unbenommen von der Frage der Masernimpfung haben wir selbstverständlich im öffentlichen Gesundheitsdienst die große Herausforderung, geeignetes Fachpersonal zu finden. Nur an einem liegt es tatsächlich nicht: Am politischen Willen, mehr Personal einzustellen. Die große Schwierigkeit ist, und da stellt auch der öffentliche Gesundheitsdienst im Gesundheitswesen keine Besonderheit da, dass es an geeignetem Fachpersonal fehlt, das bereit ist, zu sagen: Ja, wir möchten in diesem Spektrum arbeiten, stellen Sie uns bitte ein. Das ist kein Problem des Willens, sondern ein Problem des Personals. Selbstverständlich werden wir diesen Punkt weiter im Blick haben.
Auch die Frage der Aufklärung der Eltern über den Schutz und die Vorzüge von Impfungen durch zielgruppenorientierte Informationen ist nicht per se falsch, sondern richtig, und auch nicht notwendigerweise mit diesem Gesetz verbunden,