Protokoll der Sitzung vom 26.02.2020

Trotzdem finde ich es aber gut, dass die CDU anerkennt, dass es da ein Problem gibt, bei dem wir dringend tätig werden sollten. Es ist auch in Ordnung, wenn man dann nach einem Jahr einmal nachfragt, was denn aus so einem Antrag eigentlich geworden ist, das hätten wir auch selbst machen können.

Es ging darum, ein bundesweites System zu unterstützen und hier zu schauen, wie man in Bremen so etwas hinbekommt. Berlin macht so etwas entlang einer U-Bahn. Das ist erst einmal ein netter Ansatz. Deswegen sind wir auch für eine Überweisung, um das Thema dann am Ende umfassender zu diskutieren. Der Senat hat schon einiges auf den Weg gebracht. Das Bündnis für Mehrweg ist hier schon erwähnt worden. Das mit dem Studierendenwerk mit den vielen Bechern, die da weggekommen sind, finde ich auch eher eine lustige Erfahrung. Daraus müssen wir auch, glaube ich, unsere Erfahrungen ziehen.

Sie haben dann im zweiten Beschlusspunkt gefordert, dass das nun alle öffentlichen Einrichtungen machen sollen. Das stand in unserem Antrag auch schon, aber doppelt schadet nicht, deswegen können wir das auch gern noch einmal überweisen. Jetzt kommt aber wirklich mein langgestrecktes Aber: Wir sollten nicht nur einen Schritt machen, wie Sie es gesagt haben, sondern wir sollten ein paar Schritte mehr machen, weil das Problem so dringend ist. Bei umwelt- und klimaschädlichen

Entwicklungen und bei Verhalten, das in diese Richtung geht, kann und muss man einfach über Regulierung reden. Das merkt man bei Ihnen, dass Sie irgendwie eine Allergie dagegen haben, dass man tatsächlich – –. Obwohl das Problem so groß ist und obwohl hier ein extrem schädigendes Verhalten vorhanden ist, meiden Sie den Ansatz – wie sagt man? – wie der Teufel das Weihwasser. Also, Sie haben ein großes Problem, zu dem zu gehen, was am Ende – das sagen auch alle, die sich damit beschäftigen – wirklich wirksam wäre.

Das EU-Parlament ist da schon ein ganzes Stück weiter gegangen, ich denke, auch mit einer Menge konservativer Stimmen, und hat ein Verbot von Plastiktellern und Plastikhalmen beschlossen. Das ist der richtige Ansatz. Wir brauchen ein Pfand oder eine Abgabelösung, das sollte ausreichend hoch sein. Das Beispiel Tübingen ist schon genannt worden, da bin ich auch der Meinung, dass das rechtlich nicht ausgegoren ist, was sich der von mir nicht immer geschätzte Kollege Palmer da überlegt hat. Die 50 Cent aber, die da erwähnt werden, die sind, glaube ich, eine gute Höhe und sind dann auch ein Anreiz, dass sich Leute nicht wieder so ein Ding anschaffen, das sie dann, ohne nachzudenken, wieder wegwerfen.

Ich bin auch der Meinung, dass wir uns da nicht nur auf öffentliche Einrichtungen beschränken sollten. Ich bin beim Sechstagerennen gewesen, ich bin inzwischen ein großer Fan dieser Veranstaltung, nachdem sie sich so verändert hat. Wenn Sie aber sehen, was dort an Einwegplastikbechern weggeworfen wird, dann muss ich sagen, das ist nicht mehr akzeptabel in Bremen. Berlin habe ich schon erwähnt, Berlin hat damit schon angefangen und ist ein ganzes Stück weiter.

Die wirksamen Instrumente liegen also ein bisschen woanders, und wir müssen auch tatsächlich auf die Plastikquellen schauen, bei denen wir noch etwas beeinflussen können. In unserem Antrag haben wir da andere Maßnahmen in den Fokus genommen. Wenn Sie dann schauen, woher die Plastik kommt, die bei uns in der Umwelt landet, dann werden Sie feststellen – das haben wir auch in unserem Mikroplastik-Antrag festgestellt –, dass gerade die Belastungen, die mit dem Verkehr zu tun haben, also die Reifenabrieb umfassen, die Straßenbeläge, die Plastik absondern, ein größeres Problem sind, dem wir uns widmen müssen, bei dem wir wirklich große Chancen haben, etwas zu reduzieren.

Da reden wir über ein paar tausend Tonnen jedes Jahr, die auf Bremer Straßen kommen und die am Ende direkt in unseren Gewässern landen. Dem müssen wir uns, glaube ich, widmen. Tun Sie mir aber einen Gefallen, wenn Sie sagen, das ist ein sehr großes Problem und es ist eigentlich auch etwas, bei dem man den Umgang damit nicht mehr sozial nennen kann, dann muss man auch mit Einschränkungen und Regulierungen arbeiten. Da würde ich mich freuen, wenn Sie den Weg am Ende auch mitgehen würden. – Danke!

(Beifall Bündnis 90/Die Grünen, SPD, DIE LINKE)

Als nächster Redner hat das Wort Herr Staatsrat Meyer.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Die Zahl ist schon genannt worden, rund drei Milliarden Einwegbecher werden weggeworfen. Für Bremen bedeutet das rund 55 000 Einwegbecher pro Tag. Wenn man die einmal hintereinander legt, dann haben Sie in zwei Wochen die Strecke von Bremerhaven und zurück nach Bremen. Vielleicht denken Sie auf dem Rückweg einmal daran. Es ist völlig klar – und ich glaube, das war auch in den Reden bei allen erkennbar –, das ist eine erschreckende Zahl, die man so nicht weiter hinnehmen kann.

Es ist Ressourcenverschwendung, klimaschädlich, und die öffentlichen Mülleimer, wenn denn der Müll darin landet, werden dadurch verstopft. Wir gehen davon aus, es gibt solche Berechnungen für Berlin, dass 10 bis 15 Prozent der Volumen der öffentlichen Mülleimer von Coffee-to-go-Bechern gefüllt werden.

Neben den To-go-Bechern, auch das ist angesprochen worden, gibt es weitere Einwegverpackungen, auch für Kaffee und Getränke in Arztpraxen und auch, das gebe ich zu, im Zusammenhang mit Veranstaltungen, die die Freie Hansestadt Bremen durchführt.

Die CDU fordert eine Lösung in Kombination von freiwilligen Maßnahmen, die vonseiten des Senats verhandelt werden. Das fällt bei uns auf fruchtbaren Boden. Dahingehend finden wir den Antrag gut. Wir sind und waren bereits mit der Handwerkskammer, der Handelskammer und mit Unternehmen im Gespräch. Das ist auch hier dargestellt worden. Es gab eine Initiative zusammen mit dem BUND und es gibt derzeit das Bündnis für Mehrweg in Bremerhaven und Bremen, in dessen Rah

men wir versuchen, auf freiwilliger Basis Unternehmen dafür zu gewinnen, auf Mehrweg nicht nur bei Coffee to go, sondern auch in anderen Bereichen, im Bereich von Food, zu verzichten.

Ich will einen Punkt unterstreichen, und da bin ich Ralph Saxe dankbar, der noch einmal darauf hingewiesen hat, dass die Freiwilligkeit sicherlich das erste Mittel der Wahl ist, wenn wir über Reduzierung von Verpackungen und Coffee-to-go-Bechern sprechen. Die Erfahrungen, auch in der Studie, die Sie in Ihrem Antrag zitieren, zeigen aber ein bisschen in die andere Richtung. Freiwilligkeit allein kann nicht der Weg sein.

Das EU-Parlament – das hat Ralph Saxe schon herausgestellt – ist an der Stelle auch schon weiter. In der EU-Kunststoffrichtlinie – die soll in nationales Recht überführt werden – werden die Mitgliedsstaaten angehalten, Maßnahmen zur Verbrauchsminderung umzusetzen. Das können Herstellerverantwortungsthemen sein, wie zum Beispiel ein Kostenbeitrag auf Herstellerseite, es können aber auch andere preisliche Instrumente sein, wie Herstellersteuern oder aber auch Verbrauchssteuern. Das ist Aufgabe der EU, das ist nationale Aufgabe, es ist nicht die Aufgabe der Freien Hansestadt Bremen und auch dort teile ich die Einschätzung von Herrn Saxe, dass der Ansatz in Tübingen sicherlich ein guter und richtiger ist, aber wir das derzeit rechtlich eher als auf wackeligen Füßen stehend einschätzen.

Wenn man sich das bei der Debatte anschaut, dann wird ganz oft die Verantwortung auf den Endkunden geschoben. Das ist auch richtig, weil der Endkunde sich beim Kaufen von Coffee to go für das Produkt entscheidet, für den Pappbecher entscheidet. Ich will aber auch noch einmal darauf hinweisen, dass es auch eine Verantwortung des Handels gibt. Es gibt auch eine Verantwortung der Hersteller. Wenn Sie sich einmal ansehen, wie ein großer Erfrischungsgetränkehersteller über Jahrzehnte Lobbyarbeit gemacht hat, um zu verhindern, dass es Pfandsysteme für Plastikflaschen gibt, dann kann man sich vorstellen, mit welcher Marktmacht auch andere große Kaffeekonzerne dafür sorgen, dass man auch bei Coffee to go nicht weitergeht.

Ein komplexes Thema, deswegen finde ich den Vorschlag gut, das noch einmal in der Deputation anzusprechen und dort weiter zu diskutieren. Für die Freie Hansestadt Bremen hat unsere Behörde bereits die anderen Ressorts mit der Bitte angeschrieben, in ihrem Geschäftsbereich zu schauen,

ob man in den Einrichtungen nicht auf Mehrwegsysteme umstellen kann. Das würden wir bei gegebener Zeit auch noch einmal wiederholen, denn ich finde, die Freie Hansestadt Bremen sollte hier auch mit positivem Beispiel vorangehen. – Vielen Dank.

(Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Die Beratung ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Hier ist Überweisung zur Beratung und Berichterstattung an die staatliche Deputation für Klima, Umwelt, Landwirtschaft und Tierschutz vorgesehen.

Wer der Überweisung seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen.

(Dafür CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE, FDP, Abgeordneter Beck [AfD], Abgeord- neter Jürgewitz [AfD], Abgeordneter Timke [BIW])

Ich bitte um die Gegenprobe.

Stimmenthaltungen?

(M.R.F.)

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) überweist den Antrag zur Beratung und Berichterstattung an die staatliche Deputation für Klima, Umwelt, Landwirtschaft und Tierschutz.

Assistenz im Krankenhaus für Menschen mit Behinderungen sicherstellen! Antrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und DIE LINKE vom 4. Februar 2020 (Drucksache 20/260)

Wir verbinden hiermit:

Unterstützung für Menschen mit Behinderung in den Krankenhäusern Bremens sicherstellen! Antrag der Fraktion der CDU vom 25. Februar 2020 (Drucksache 20/288)

Dazu als Vertreterin des Senats Frau Senatorin Bernhard.

Die gemeinsame Beratung ist eröffnet.

Als erster Redner hat das Wort der Abgeordnete Welt.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Ich war im letzten Jahr zur Sitzung des Landesteilhaberates eingeladen und konnte mich dort am Rande der sehr gut besuchten Veranstaltung eingehend über viele Probleme im Gesundheitsbereich direkt bei den Betroffenen informieren. Viele Themen des Landesteilhabebeirates sind mir nicht neu, sind uns nicht neu, aber die Diskussion um die Assistenz im Krankenhaus für Menschen mit Behinderung und die damit verbundene Ungleichbehandlung hat mich doch betroffen und nachdenklich gemacht. Das war für uns ein Grund, dieses Thema noch einmal aufzubereiten und als Antrag einzubringen. Ich habe in den letzten Wochen in mehreren Krankenhäusern selbst als Patient unfreiwillig hospitieren müssen, und wenn man vorher so ein Thema wie die Assistenz im Krankenhaus aufgegriffen hat und es bearbeitet, dann schaut man sich vor Ort um und stellt dem Personal schon einmal Fragen zu diesem Thema und bekommt auch einen ganz anderen Blick darauf.

Ich hatte – abgesehen von meiner Diagnose – keine Probleme in den Krankenhäusern und konnte aus Patientensicht die enorme Arbeitsdichte und die Hektik des Personals vor Ort erleben. Zusätzliche Aufgaben sind mit dem vorhandenen Personal in den Kliniken wohl derzeit kaum zu schaffen. Ich konnte mich mit den Ärzten und dem Pflegepersonal trotzdem intensiv austauschen und bekam meine Auskünfte und Informationen. Wie aber geht es den Menschen mit andauernden, chronischen Einschränkungen, Menschen mit geistigen Behinderungen, Menschen, die sich nicht richtig artikulieren können, die vielleicht gar nicht verstehen, warum sie überhaupt im Krankenhaus sind? Wie geht es Patienten, die auf eine externe Vertrauensperson angewiesen sind?

Bei meinen Recherchen zu dem Thema bin ich im Internet auf den Bericht eines Betroffenen gestoßen, der sich selbst als einen behinderten Menschen beschreibt und der sehr beeindruckend Krankengeschichten, Erfahrungen und Ängste von den Aufenthalten behinderter Menschen in Krankenhäusern erzählt. Menschen mit Behinderungen und chronischen Krankheiten, die ohnehin leiden und wegen der Einschränkung auf persönliche Assistenz angewiesen sind, haben demnach teilweise große Angst davor, in ein Krankenhaus zu müssen,

weil sie dort ihre lebensnotwendigen Assistenzen nicht bekommen. Der höhere Assistenzbereich dieser gehandicapten Menschen besteht selbstverständlich auch während eines Krankenhausaufenthalts. Auch wegen der speziellen Anforderungen, wegen der mitunter fehlenden Sachkenntnis und des Personalmangels kann diese Assistenz durch das Personal in den Krankenhäusern kaum geleistet werden. Häufig ist das Pflegepersonal auch einfach nicht auf die besonderen Bedürfnisse eingestellt.

Es soll vorkommen, dass Menschen mit Behinderung gar nicht in das Krankenhaus gehen. Sie haben Angst, sie vermeiden den Krankenhausaufenthalt sogar. Das darf in der heutigen Zeit nicht mehr so sein.

(Beifall SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen)

Seit dem Jahr 2009 gilt die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen für Deutschland. Die Bundesrepublik Deutschland verpflichtet sich damit, den Kerngedanken für ein selbstbestimmtes Leben und die Teilhabe für alle Bereiche des alltäglichen Lebens zu gewährleisten. Im Bereich der gesundheitlichen Versorgung geht es dabei vor allem um eine Versorgung ohne Diskriminierung. Die Mitnahme und Unterstützung von persönlichen Assistentinnen und Assistenten ist für viele Menschen notwendig für ihre Sicherheit und ihre selbstbestimmte Lebensart, und das muss auch unbeschränkt bei notwendigen Aufenthalten in Krankenhäusern und Reha-Kliniken gelten. In der Realität sieht es aber oft anders aus. Denn eigentlich gilt: Nur wer seine Assistenz über das sogenannte Arbeitgebermodell selbst eingestellt hat, darf finanziert in das Krankenhaus begleitet werden. Finanziert wird die persönliche Assistenz in Krankenhäusern für diese Patienten nur in ganz speziellen Fällen, und das kann fatale Folgen haben.

Nach unserer Auffassung verstößt dies auch gegen den Gleichheitsgrundsatz. Es diskriminiert und ist absolut unfair und auch unsolidarisch für die Schwächsten in unserer Gesellschaft. Unser Antrag ist sehr ausführlich formuliert, und wer den Antrag liest, wird schnell erkennen, dass es hier eklatante Lücken in der praktischen Anwendung von Gesetzen gibt. Diese Lücken müssen geschlossen werden.

(Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen)

Wir Sozialdemokraten unterstützen ausdrücklich die Forderungen des Landesteilhabebeirats im

Sinne der Menschen mit Beeinträchtigung. Als Fraktion der SPD bitten wir darum, unseren Antrag zu beschließen. Es wäre ein schönes Zeichen in Richtung der Menschen mit Beeinträchtigung, in Richtung des Landesteilhabebeirats, dies auch einstimmig zu tun.

Nun zum Antrag der CDU, den ich eigentlich sehr begrüße, weil er im Eingangstext fast deckungsgleich mit unserem Antrag ist. Alle Anträge, die Menschen mit Behinderungen unterstützen, sind grundsätzlich zu begrüßen. Allerdings muss man bei Anträgen auch darauf schauen, dass diese sinnhaft und auch umsetzbar sind. Sehr geehrte Damen und Herren der CDU: Vieles, was Sie in Ihrem Antrag ausführen, ist nicht neu, viele Dinge laufen gut, andere sind bereits auf den Weg gebracht, und wir sind mitunter ungeduldig, wenn geplante Projekte in der Umsetzung zu lange dauern. Da geht es uns genauso wie Ihnen. Auch wir wollen Transparenz und gute Konzepte der Krankenhäuser im Umgang mit behinderten Patienten. Dass Neu-, Umbau und Erweiterungsbauten und sonstige Anlagen barrierefrei gebaut werden, wie in Ihrem Antrag formuliert, ist für uns als SPD eine Selbstverständlichkeit, und darauf müssen alle achten. Den Punkt 1 in Ihrem Antrag finden wir durchaus interessant.

(Präsident Imhoff übernimmt wieder den Vorsitz. – Glocke)

Wir werden aber hier nicht aus dem Bauch heraus ein Gesetz aus Thüringen übernehmen. Wir wollen uns gern noch einmal ganz intensiv mit dem Bremischen Krankenhausgesetz und dem Thüringischen Krankenhausgesetz auseinandersetzen. Sicher kann man durchaus etwas verbessern und vielleicht sogar besser machen als in Thüringen.