Aus unserer Sicht gibt es zwei Ansatzpunkte. Das eine, das hier schon fiel, benannte ist das Verbandsklagerecht. Uns ist aber auch wichtig, darauf hinzuweisen, dass auch die Frage einer Prozessbeistandschaft hier viel helfen kann, sozusagen nicht das abstrakte Durchsetzen der Norm in Form eines Verbandsklagerechts, sondern das Abtreten der
Klagebefugnis im konkreten Fall mit Einwilligung an einen klageberechtigten Verband, um hier das Prozessrisiko und auch das im Feuer Stehen zu minimieren.
Als letzter Punkt sind die Fristen benannt. Gerade wenn man sich mit Diskriminierungstatbeständen auseinandergesetzt hat, gibt es viele Gründe, die dafür sprechen, dass es länger dauert, bis sich Betroffene zu dem Schritt durchringen, tatsächlich den Klageweg zu beschreiten. Wenn wir Menschen ermuntern wollen, dann sollten wir ihnen auch etwas mehr Zeit geben, diese Schritte zu gehen, auch die dafür notwendigen formalen Schritte zu gehen. Die Hürden sind ja dann in einem Verfahren durchaus vorhanden. Von daher ist auch diese Forderung, hier mehr Zeit einzuräumen, sinnvoll. Von daher bedanke ich mich für diesen Auftrag. – Vielen Dank!
(Dagegen CDU, FDP, M.R.F., Abgeordneter Beck [AfD], Abgeordneter Jürgewitz [AfD], Abgeordne- ter Timke [BIW])
(Dagegen CDU, M.R.F., Abgeordneter Beck [AfD], Abgeordneter Jürgewitz [AfD], Abgeordneter Timke [BIW])
Meine Damen und Herren, die unterbrochene Sitzung der Bürgerschaft (Landtag) ist hiermit wieder eröffnet. Bitte nehmen Sie Ihre Plätze ein. Wir setzen in der Tagesordnung fort.
Bündelung der Verantwortung für alle bremischen Seehäfen beim Land Antrag der Fraktionen der CDU und der FDP vom 19. August 2019 (Neufassung der Drucksache 20/11 vom 18. Juli 2019) (Drucksache 20/33)
Bündelung der Verantwortung für alle bremischen Seehäfen beim Land Bericht und Antrag des Ausschusses für die Angelegenheiten der Häfen im Land Bremen vom 13. Februar 2020 (Drucksache 20/270)
Meine Damen und Herren, der Antrag ist von der Bürgerschaft (Landtag) in ihrer 3. Sitzung am 28. und 29. August 2019 zur Beratung und Berichterstattung an den Ausschuss für die Angelegenheiten der Häfen im Land Bremen überwiesen worden. Der Ausschuss legt mit der Drucksachen-Nummer 20/270 seinen Bericht dazu vor.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ende August des vergangenen Jahres haben wir im Landtag unseren gemeinsamen Antrag mit der FDP zur Bündelung der Verantwortung für alle bremischen Seehäfen beim Land debattiert und dann einstimmig zur weiteren Behandlung in den Ausschuss für die Angelegenheiten der Häfen im Lande Bremen überwiesen.
Die immer wieder auftauchende Diskussion, ob die Organisation der bremischen Häfen noch zeitgemäß ist, wird von Bremerhavenern und aus stadtbremischer Sicht hochemotional geführt. Für die Bremerhavener ist der stadtbremische Überseehafen das Herzstück der Stadt am Meer. Die Ende der neunziger Jahre angeschobene Neuorganisation der Hafenorganisation mit der Schaffung der Sondervermögen Hafen und Fischereihafen hat die Zuständigkeiten und Abgrenzungen in diesem Bereich auf ein neues Fundament gestellt. Die Gründung von bremenports als professionelle Hafenmanagementgesellschaft in Form einer GmbH, die gewinnorientiert arbeitet und auch Aufträge von Dritten akquirieren kann, war beispielgebend für so manchen anderen europäischen Hafen.
Das ist aber über zwanzig Jahre her. Schon im Zuge der damaligen Organisationsreform wurde intensiv über eine Entflechtung und Neuordnung der komplizierten Gebiets-, Hoheits-, Eigentums- und Zuständigkeitsbereiche zwischen dem Land Bremen und seinen beiden Stadtgemeinden nachgedacht. Allerdings fehlte den politisch Verantwortlichen und Entscheidungsträgern am Ende doch der Mut. Deshalb haben wir uns über die Überweisung an den Ausschuss für die Angelegenheiten der Häfen im Lande Bremen seinerzeit auch sehr gefreut. Es mag sein, dass der von uns angedachte Zeitraum von einem halben Jahr zur Vorlage eines Konzepts zu ambitioniert war. Wir haben im Ausschuss auch angeboten, dass wir die Frist verlängern.
Auf der anderen Seite hätte man aber das Rad auch nicht komplett neu erfinden müssen, denn es existieren aus der damaligen Zeit ja auch noch umfangreiche Untersuchungen und Gutachten, auf die man aufbauen und an die man anschließen kann. Umso erstaunter waren wir über die Aussage des Häfenressorts in der eineinhalbseitigen Vorlage für
die Januarsitzung des Ausschusses, wonach für eine Neubetrachtung ein Zeitbedarf von mindestens zwei Jahren und der Einkauf externen Sachverstands für einen Betrag zwischen einer und eineinhalb Millionen Euro notwendig seien. Für diese Feststellung und das Verschriften dieser Feststellung hat das Ressort ein halbes Jahr benötigt. Ich finde das ehrlicherweise ziemlich unglaublich und glaube, eine wirkliche Beschäftigung mit dem Thema hat gar nicht stattgefunden.
Für eine fundierte Entscheidung hätten die damit verbundenen rechtlichen, wirtschaftlichen, finanziellen und personellen Fragen noch einmal mit dem heutigen Wissensstand überprüft werden müssen.
Im Ausschuss mussten wir uns auch sagen lassen, dass wir keine Beispiele nennen können. Das mache ich jetzt gern: bremenports und die BIS arbeiten intensiv an einer Anpassung des Bebauungsplans 1981. Dabei geht es unter anderem um die Nachnutzung des Carl-Schurz-Geländes und die Schaffung zusätzlicher Lkw-Plätze im Hafengebiet, um zum Beispiel nach Feiertagen Lkw-Rückstaus bis zur Autobahn zu vermeiden. Das Problem dabei ist, die Gebietsgrenze zwischen dem stadtbremischen Überseehafengebiet und dem Bremerhavener Stadtgebiet läuft mitten durch den Bebauungsplan, und das erschwert die Planungen deutlich. Im Moment stimmen sich bremenports auf der einen Seite und die BIS auf der Seite der Stadtgemeinde Bremerhaven ab. Auch die Bausenatorin spielt natürlich in dem Verfahren eine Rolle. Wer die Federführung hat, ist unklar, und natürlich kommt es zu unnötigen Zeit- und Reibungsverlusten.
Ein zweites Beispiel ist die Diskussion um eine mögliche Hafenrand- oder auch Ringstraße. Dadurch ließen sich ein Kreisverkehr im Hafen organisieren und Lkw-Staus durch Redundanzen vermeiden. Der Straßenverlauf liegt genau an der Grenze zwischen Bremerhavener und stadtbremischem Gebiet. Bereits vor fünfzehn Jahren sahen Planungen von bremenports noch einen Verlauf auf Bremerhavener Gebiet vor. Jetzt wird über einen Verlauf auf stadtbremischem Überseehafengebiet nachgedacht. Eine vollkommene Änderung der Zuständigkeit für Planung, Durchführung und Finanzierung ist die Folge.
Meine Damen und Herren, wir als Fraktion der CDU finden dieses Wirrwarr nicht mehr zeitgemäß, vor allem wenn man bedenkt, mit welcher Ge
schwindigkeit unsere westeuropäischen Mitbewerber Hafenentwicklung vorantreiben. Deshalb meine Bitte, lassen Sie uns gemeinsam noch einmal ernsthaft darüber nachdenken, ob das, was in den letzten zwanzig Jahren gut funktioniert hat, angesichts neuer Herausforderungen nicht noch besser funktionieren kann.
Ich finde es mutlos, dass die rot-grün-rote Koalition dieses Thema einfach wegdrücken will. Bemerkenswert ist auch das Interview des Bürgermeisters in der letzten Woche in der „Nordsee-Zeitung“. Als Ministerpräsident und Landesvater sieht er tatsächlich das Problem, aber ohne Prüfung behauptet er, dass es keine Vorteile geben würde und dass sich in den Abläufen faktisch nichts ändern und überhaupt bei näherer Betrachtung alles nur etwas kosten würde. Das ist schon bemerkenswert, denn eine kompetenzgebündelte, ressortübergreifende Arbeitsgruppe mit dem Auftrag, sich dem Thema zu nähern, kostet erst einmal rein gar nichts. Man scheut sich einfach, das Thema anzunehmen. Aber dass man damit Bremerhaven und Bremen einen Gefallen tut, das glaube ich nicht.
Vielleicht geben Sie sich ja noch einen Ruck und stimmen unserem Antrag doch zu. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!