Protokoll der Sitzung vom 11.10.2023

(Beifall Bündnis 90/Die Grünen)

Das Klimageld steht genau für diesen Ansatz. Man werde – so heißt es im

Koalitionsvertrag der Ampel – mit Blick auf die politisch beschlossene und

nun stetig ansteigende CO2-Bepreisung, Zitat, „einen sozialen

Kompensationsmechanismus über die Abschaffung der EEG-Umlage hinaus

entwickeln (Klimageld).“

Die Abschaffung der EEG-Umlage war bereits eine wichtige

Entlastungsmaßnahme für Unternehmen und auch für private Haushalte. Zu

bedenken ist aber verteilungspolitisch, dass einkommensstarke Haushalte

mehr Geld sparen, da sie im Durchschnitt auch deutlich mehr Energie

verbrauchen als einkommensschwache Haushalte. Beim Klimageld ist die

verteilungspolitische Pointe genau umgekehrt. Da einkommensschwache

Haushalte weniger Energie verbrauchen, weniger CO2-Emissionen

verursachen als einkommensstarke, profitieren sie in besonderem Maße

von dieser Idee.

Die Idee dahinter ist bekanntermaßen, dass der Staat Einnahmen aus der

CO2-Bepreisung direkt an die Menschen zurückgibt, indem sie einen Pro

Kopf-Betrag in Form einer Pauschale ausgezahlt bekommen. Jenseits der

technischen Details ist entscheidend an dieser Stelle: Modellrechnungen

zeigen, die Mehrheit der Bevölkerung, insbesondere Geringverdienerinnen

und Familien, würden von einem solchen Mechanismus entlastet werden.

Genau deswegen ist das auch für Menschen in Bremen und Bremerhaven

ein großes Thema.

(Beifall Bündnis 90/Die Grünen, SPD, DIE LINKE)

Bundesfinanzminister Lindner hat neulich angekündigt, dass es

voraussichtlich im Jahr 2025 technisch möglich sein wird, das Klimageld

auszuzahlen. Dann muss auch das entsprechende Geld bereitgestellt

werden. Das heißt, auf dem Weg zum Jahr 2025, wenn die technischen und

rechtlichen Voraussetzungen geschaffen sind, sollten die Ampelpartner mit

Blick auf die Transformationsfonds und Krisenfonds, die sie aufgelegt

haben, ein wenig zu dem finanzpolitischen Pragmatismus der letzten Jahre

zurückkehren.

Die bisher nicht in Anspruch genommene Kreditermächtigungen des

Wirtschaftsstabilisierungsfonds stünden für den Industriestrompreis zur

Verfügung. Das Klimageld könnte daher, wie ursprünglich auch angedacht,

aus dem Klima- und Transformationsfonds gezahlt werden. Aufgrund der

eingangs erwähnten Dringlichkeit der Lage in unserem Land sollten daher

alle Partner in puncto Finanzierung eine Haltung des Möglichmachens

einnehmen.

(Beifall Bündnis 90/Die Grünen, SPD)

Politisch entscheidend ist für mich bei diesen Projekten noch folgende

Sache: Die Entscheidung über die Einführung und Nichteinführung, sowohl

beim Klimageld als auch beim Industriestrompreis hat unmittelbare

Auswirkungen auf die gesellschaftliche Akzeptanz unserer

Transformationspolitik. Das Klimageld ist mit dem Kern dieser Politik

verknüpft. Die Einnahmen aus der CO2-Bepreisung, also einem zentralen

Lenkungsinstrument, zurückzugeben, um Ausgleich für Belastungen zu

schaffen, sendet meiner Meinung nach zwei extrem bedeutsame Signale an

die Bevölkerung:

Erstens, Politik weiß um die finanziellen Belastungen, die sie unvermeidlich

mit ihren Transformationsbemühungen auslöst. Zweitens, sie kümmert sich